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Errichtung einer Landespflegekammer

Das Vorhaben der Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg geht zurück auf die Enquetekommission Pflege des Landtags Baden-Württemberg, die der Landesregierung 2016 bei entsprechender Zustimmung unter den Pflegekräften die Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg empfahl. Bei der Befragung im Jahre 2018 sprachen sich 68 Prozent der teilnehmenden Pflegekräfte und Auszubildenden für die Errichtung einer Pflegekammer aus. Dem Wunsch der Mehrzahl der Teilnehmenden an der Befragung entsprechend, wurde eine entsprechende Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes im Winter 2019/2020 vorbereitet.

Auf Grund der Corona-Pandemie wurde der Gesetzgebungs- und Gründungsprozess im Herbst 2020 jedoch ruhend gestellt. Insbesondere war eine – auch auf Grund zahlreicher Vorbehalte – notwendige Öffentlichkeitsarbeit Corona-bedingt nicht mehr möglich. Mit der Unterbrechung sollte das Ziel verfolgt werden, eine angemessene Phase der Einführung mit breiter Unterstützung durch Regierung und Parlament vorzuschalten und eine fachlich gute Begleitung sicherzustellen. Nunmehr soll der Vorbereitungs- und Gründungsprozess, auch entsprechend der Aufforderung aus dem Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode (2021 bis 2026), wiederaufgenommen und mit dem neuen Entwurf des Gesetzes zur Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg umgesetzt werden.

Mit der Gründung einer Landespflegekammer wird das Ziel verfolgt, die Attraktivität des Berufsstandes zu erhöhen und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu leisten. Gleichzeitig soll die Qualität der pflegerischen Leistungen im Land durch die selbstbestimmte Gestaltung der Fort- und Weiterbildung weiter verbessert werden. Die Landespflegekammer dient der beruflichen Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Politik und Gesellschaft. Durch eine schrittweise Übertragung von Kompetenzen auf die Landespflegekammer erhalten die Pflegefachkräfte eine größere berufliche Selbstbestimmung. Sie können ihr Berufsbild aktiv gestalten und weiterentwickeln. Durch die Gleichbehandlung mit den bereits bestehenden Heilberufe-Kammern wird die gewünschte Augenhöhe der Pflegefachberufe mit den approbierten Heilberufen hergestellt.

Das Gesetz enthält in Artikel 1 die notwendigen rechtlichen, strukturellen und organisatorischen Grundlagen zur Gründung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg. Diese soll im Dezember 2024 errichtet werden. Die Landespflegekammer wird, wie die bereits bestehenden Heilberufe-Kammern, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein und sich durch die Beiträge ihrer Mitglieder selbst finanzieren. Pflichtmitglieder werden alle Pflegefachkräfte sein, die in Baden-Württemberg ihren Beruf ausüben. Dies sind aktuell rund 110.000 Personen. Anders als bei den bestehenden Heilberufe-Kammern sind Personen, die ihren Beruf nicht ausüben, aber in Baden-Württemberg ihren Wohnsitz haben, keine Pflichtmitglieder.

Das die Pflegekammer vorbereitende Gremium ist der Gründungsausschuss, der seine Arbeit im Mai 2023 aufnehmen soll. Einer seiner Aufgaben ist die Vorbereitung der Wahl zur ersten Vertreterversammlung. Mit dem Zusammentreten der ersten gewählten Vertreterversammlung, welches im Dezember 2024 vorgesehen ist, wird die Pflegekammer gegründet und der Gründungsausschuss löst sich auf. Um der Landespflegekammer Baden-Württemberg von Beginn an eine starke demokratisch legitimierte Grundlage zu geben, sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Wahl zur ersten Vertreterversammlung nur stattfinden darf, wenn mindestens 60 Prozent der zukünftigen Pflichtmitglieder sich während der Gründungsphase haben registrieren lassen. Bemessungsgrundlage ist die dann aktuelle Pflege- und Krankenhausstatistik des Statistischen Landesamtes. Wird dieses Registrierungsquorum nicht erreicht, wird keine Pflegekammer errichtet und der Gründungsausschuss aufgelöst.

Die Änderungen weiterer Gesetze und Verordnungen in den Artikeln 2 bis 9 sind erforderlich, um die Landespflegekammer an den bestehenden Strukturen des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg zu beteiligen und um die Übertragung der Zuständigkeit über die Weiterbildung auf die Landespflegekammer ab 2029 zu regeln.

Kommentare : zur Errichtung einer Landespflegekammer

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8. Kommentar von :ohne Name 46193

Mitbestimmung

Endlich macht sich auch Baden-Württemberg auf den Weg um der Pflege eine (so dringend notwendige) Stimme durch die Landespflegekammer zu geben.
Selbstbestimmung und Mitbestimmung.
Gut so. Unbedingt.

7. Kommentar von :Kikakathrin

Wir brauchen eine Kammer!

Schön dass sich Ba-Wü nun auch auf den Weg macht!
Wir möchten mitreden bei Entscheidungen und nicht mehr das sie über unseren Kopf hinweg entschieden werden.

6. Kommentar von :ohne Name 46189

Selbstbestimmung nur mit einer Pflegekammer!

Es wird endlich Zeit, dass die Pflege die Vertretung und Stimme bekommt, die sie auch verdient. Es wird Zeit nicht mehr über die Pflege zu sprechen sondern mit ihr. Ja zur Pflegekammer!

5. Kommentar von :ohne Name 46187

Errichtung einer Landespflegekammer

Selbstbestimmung durch Zwang - Finde den Fehler!

4. Kommentar von :ohne Name 46186

Verantwortung übernehmen

Lasst euch nicht von den Trollen verunsichern. Niemand verlässt die Pflege wegen einer Kammer. Der Beruf erlangt so endlich auch in der öffentlichen Wahrnehmung ein eigenständiges und professionelles Profil. Das steigert die Attraktivität und führt zu mehr Pflegepersonal. Eigenverantwortung und Selbstverwaltung führen in die Zukunft. Alexander

Lasst euch nicht von den Trollen verunsichern. Niemand verlässt die Pflege wegen einer Kammer. Der Beruf erlangt so endlich auch in der öffentlichen Wahrnehmung ein eigenständiges und professionelles Profil. Das steigert die Attraktivität und führt zu mehr Pflegepersonal. Eigenverantwortung und Selbstverwaltung führen in die Zukunft.

Alexander Stein

3. Kommentar von :ohne Name 46186
Dieser Kommentar wurde durch den Nutzer gelöscht.
2. Kommentar von :Alexander Bluhm

Endlich auch in Baden-Württemberg

Mit großer Freude nehme ich zur Kenntnis, dass nun auch die Landesregierung in Baden-Württemberg den Mut beweist, eine Pflegekammer zu errichten. Sie schafft damit eine längst überfällige Institution. Die Pflege als größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen benötigt eine Selbstverwaltung, um notwendige Maßnahmen auf Augenhöhe mitzubestimmen.

Mit großer Freude nehme ich zur Kenntnis, dass nun auch die Landesregierung in Baden-Württemberg den Mut beweist, eine Pflegekammer zu errichten. Sie schafft damit eine längst überfällige Institution.

Die Pflege als größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen benötigt eine Selbstverwaltung, um notwendige Maßnahmen auf Augenhöhe mitzubestimmen. Inhalte der Aus-, Fort- und Weiterbildungen werden zukünftig durch die eigene Berufsgruppe definiert. Die Pflegekammer wird die Qualität der Pflege in Baden-Württemberg sichern und ausbauen.

Sie wird die professionelle Pflege durch eine eigene Berufsordnung von der Laienpflege abgrenzen und der Bevölkerung dadurch ein klares Profil unserer Profession vermitteln. Die Pflegekammer wird die Löhne unserer Kollegen nicht erhöhen, dafür zu streiten ist allein die Aufgabe einer Gewerkschaft. Mit der man Hand in Hand auch auf die Arbeitsbedingungen Einfluss nehmen kann.

Gemeinsam mit Gewerkschaften und Berufsverbänden wird die Pflegekammer das Ansehen der Pflege in Baden-Württemberg verändern.

Alexander Bluhm

1. Kommentar von :JaLa

Wieviele wollt ihr noch aus dem Beruf treiben?

Es ist geradezu eine bodenlose Frechheit, während wir in den Kliniken unter dem Personalmangel ächzen uns immer wieder sagen lassen müssen, dass wir zu teuer sind, haben Sie nichts besseres zu tun als die Gelder massenweise zu verschleudern für eine Institution die in den anderen Bundesländern krachend gescheitert ist!

Einen solchen

Es ist geradezu eine bodenlose Frechheit, während wir in den Kliniken unter dem Personalmangel ächzen uns immer wieder sagen lassen müssen, dass wir zu teuer sind, haben Sie nichts besseres zu tun als die Gelder massenweise zu verschleudern für eine Institution die in den anderen Bundesländern krachend gescheitert ist!
Einen solchen Verwaltungsapparat zu schaffen, der lediglich Geld verschleudert ohne irgendwelche positiven Konsequenzen für Pflegekräfte ist wahrlich ein gelungenes Weihnachtsgeschenk.
Sie haben leider NICHTS verstanden!
Es gibt positive Beispiele ( siehe Bayern) wie man eine Berufsgruppe wertschätzend stärkt.

Mit nicht freundlichen Grüßen

Jana Langer

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