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Errichtung einer Landespflegekammer

Das Vorhaben der Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg geht zurück auf die Enquetekommission Pflege des Landtags Baden-Württemberg, die der Landesregierung 2016 bei entsprechender Zustimmung unter den Pflegekräften die Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg empfahl. Bei der Befragung im Jahre 2018 sprachen sich 68 Prozent der teilnehmenden Pflegekräfte und Auszubildenden für die Errichtung einer Pflegekammer aus. Dem Wunsch der Mehrzahl der Teilnehmenden an der Befragung entsprechend, wurde eine entsprechende Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes im Winter 2019/2020 vorbereitet.

Auf Grund der Corona-Pandemie wurde der Gesetzgebungs- und Gründungsprozess im Herbst 2020 jedoch ruhend gestellt. Insbesondere war eine – auch auf Grund zahlreicher Vorbehalte – notwendige Öffentlichkeitsarbeit Corona-bedingt nicht mehr möglich. Mit der Unterbrechung sollte das Ziel verfolgt werden, eine angemessene Phase der Einführung mit breiter Unterstützung durch Regierung und Parlament vorzuschalten und eine fachlich gute Begleitung sicherzustellen. Nunmehr soll der Vorbereitungs- und Gründungsprozess, auch entsprechend der Aufforderung aus dem Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode (2021 bis 2026), wiederaufgenommen und mit dem neuen Entwurf des Gesetzes zur Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg umgesetzt werden.

Mit der Gründung einer Landespflegekammer wird das Ziel verfolgt, die Attraktivität des Berufsstandes zu erhöhen und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu leisten. Gleichzeitig soll die Qualität der pflegerischen Leistungen im Land durch die selbstbestimmte Gestaltung der Fort- und Weiterbildung weiter verbessert werden. Die Landespflegekammer dient der beruflichen Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Politik und Gesellschaft. Durch eine schrittweise Übertragung von Kompetenzen auf die Landespflegekammer erhalten die Pflegefachkräfte eine größere berufliche Selbstbestimmung. Sie können ihr Berufsbild aktiv gestalten und weiterentwickeln. Durch die Gleichbehandlung mit den bereits bestehenden Heilberufe-Kammern wird die gewünschte Augenhöhe der Pflegefachberufe mit den approbierten Heilberufen hergestellt.

Das Gesetz enthält in Artikel 1 die notwendigen rechtlichen, strukturellen und organisatorischen Grundlagen zur Gründung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg. Diese soll im Dezember 2024 errichtet werden. Die Landespflegekammer wird, wie die bereits bestehenden Heilberufe-Kammern, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein und sich durch die Beiträge ihrer Mitglieder selbst finanzieren. Pflichtmitglieder werden alle Pflegefachkräfte sein, die in Baden-Württemberg ihren Beruf ausüben. Dies sind aktuell rund 110.000 Personen. Anders als bei den bestehenden Heilberufe-Kammern sind Personen, die ihren Beruf nicht ausüben, aber in Baden-Württemberg ihren Wohnsitz haben, keine Pflichtmitglieder.

Das die Pflegekammer vorbereitende Gremium ist der Gründungsausschuss, der seine Arbeit im Mai 2023 aufnehmen soll. Einer seiner Aufgaben ist die Vorbereitung der Wahl zur ersten Vertreterversammlung. Mit dem Zusammentreten der ersten gewählten Vertreterversammlung, welches im Dezember 2024 vorgesehen ist, wird die Pflegekammer gegründet und der Gründungsausschuss löst sich auf. Um der Landespflegekammer Baden-Württemberg von Beginn an eine starke demokratisch legitimierte Grundlage zu geben, sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Wahl zur ersten Vertreterversammlung nur stattfinden darf, wenn mindestens 60 Prozent der zukünftigen Pflichtmitglieder sich während der Gründungsphase haben registrieren lassen. Bemessungsgrundlage ist die dann aktuelle Pflege- und Krankenhausstatistik des Statistischen Landesamtes. Wird dieses Registrierungsquorum nicht erreicht, wird keine Pflegekammer errichtet und der Gründungsausschuss aufgelöst.

Die Änderungen weiterer Gesetze und Verordnungen in den Artikeln 2 bis 9 sind erforderlich, um die Landespflegekammer an den bestehenden Strukturen des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg zu beteiligen und um die Übertragung der Zuständigkeit über die Weiterbildung auf die Landespflegekammer ab 2029 zu regeln.

Kommentare : zur Errichtung einer Landespflegekammer

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328. Kommentar von :Anita77830

Pro Pflegekammer

Es ist wichtig, dass wir professionell Pflegenden ein Bewusstsein für unsere Wertigkeit bekommen und uns für unsere Interessen starkmachen!
Dazu müssen wir uns organisieren, denn gemeinsam können wir Veränderungen bewirken.
Eine Pflegekammer wäre ein guter Anfang!!

327. Kommentar von :ohne Name 48284

Uta Bornschein - JA zur Pflegekammer – NEIN zum Quorum

Ich habe viele der Einträge gelesen, auch die Einträge von Menschen, die die LPK ablehnen. Zum einen wundert mich dabei die partielle Sicht der Sachlage und zum andern erschreckt mich, wie oft mit falschen Informationen agiert wird. Es ist unbedingt notwendig, systemisch auf das Pflege- und Gesundheitswesen zu schauen. Dann ist klar, dass wir die

Ich habe viele der Einträge gelesen, auch die Einträge von Menschen, die die LPK ablehnen. Zum einen wundert mich dabei die partielle Sicht der Sachlage und zum andern erschreckt mich, wie oft mit falschen Informationen agiert wird. Es ist unbedingt notwendig, systemisch auf das Pflege- und Gesundheitswesen zu schauen. Dann ist klar, dass wir die LPK als Organ der Selbstverwaltung dringend brauchen. Es braucht diesen Dreiklang von Berufsverband, Gewerkschaft und Kammer!!! Seit mehr als 30 Jahren stehe ich in Kontakt mit KollegInnen in anderen Ländern und war mehrfach auf internationalen Konferenzen. Die KollegInnen der anderen Länder fragen sich, warum wir in Dtld. uns so schwer tun, die Selbstverwaltung einzuführen. Selbstverwaltung hat natürlich auch mit Selbstverantwortung zu tun. - Warum haben Leute von VERDI Angst, dass ihre Orga geschwächt würde, wenn die LPK kommt? Eine Gewerkschaft hat doch eine ganz andere Aufgabe als eine Kammer. Gab es seit Bestehen der LPK in RLP dort viele Austritte aus VERDI? Wer seine eigentliche Aufgabe gut macht, wird nicht über solche Austritte klagen müssen. Aufgefallen ist mir auch bei vielen Kontra-Einträgen, dass viele KollegInnen nicht oder kaum informiert sind über die Aufgaben einer Kammer. Dem kann abgeholfen werden: https://www.dbfk.de/de/themen/Pflegekammer.php. - Betreff „Kein Mitspracherecht“: jede/r Registrierte kann sich aktiv und passiv an der Wahl zur Vertreterversammlung beteiligen und/oder in anderen Gremien mitarbeiten. Warum wird davon gesprochen, die LPK würde uns Pflegefachpersonen gängeln o.ä.? Warum dieses Misstrauen gegenüber KollegInnen es eigenen Berufsstandes? Warum sollten diese dies tun? Woher kommen die Ideen, dass es Maßgaben der LPK geben könnten, die denen des Arbeitgebers entgegenstehen? Hier werden sehr merkwürdige Szenarien konstruiert; dies entbehrt jeglicher sachlicher Grundlage. Wir sollten stolz darauf sein, dass es endlich eine Berufsordnung geben wird, die wir selbst entwickelt haben. Das gleiche gilt für die Weiterbildungsordnung und anderes. Betrachten diese KollegInnen denn auch die Expertenstandards vom DNQP als „Gängelung“ und haben nicht deren wichtige Funktion verstanden? Jetzt höre schon die Einwände wegen den (wahrhaft!) mangelhaften Rahmenbedingungen … Doch gerade da bieten uns die Expertenstandards in Form der Strukturkriterien die Möglichkeit, die Rahmenbedingungen beim Arbeitgeber einzufordern und die Arbeitgeber haben in ähnlicher Weise damit ein Instrument im Blick auf Forderungen an die für die Rahmenbedingungen verantwortlichen Personen oder Institutionen außerhalb der Pflegeinrichtung, z.B. Politik. So wie das DNQP seit mehr als 20 Jahren eine wichtige Arbeit für die Qualität im Blick auf das tägliche pflegerische Tun leistet, so brauchen wir auch (in allen Bundesländern!) eine Struktur bzw. Institution, die für die Qualität des Berufstandes sorgen kann und auch das muss (wie das DNQP) aus dem Berufsstand Pflege heraus entstehen!
An die Landesregierung: Wer kam wohl auf die Idee, dieses Quorum von 60% in das Gesetz zuschreiben? Das ist wirklich absurd, zumal die in 2018 von einem unabhängigen Institut durchgeführte Befragung bereits eine Befürwortung ergeben hatte. Warum erfolgte das Gesetz außerhalb des Heilberufe-Gesetzes? Im Text auf der Seite des Beteiligungsportals klingt so manches halbherzig. Warum ein extra Quorum wenn das Gesetz doch nach demokratischen Regeln im Landtag verabschiedet wurde? Nimmt sich das Landesparlament/die Landesregierung selbst nicht mehr ernst? Die Verabschiedung mit einer vorgeschriebenen Mehrheit gilt doch bei anderen Gesetzen auch als ausreichend demokratisch? Ich frage mich, ob die Landespolitiker wirklich verstanden haben, worum es bei der Pflegekammer geht. Letztlich ist die Pflegekammer nicht nur im Interesse der Pflegefachpersonen, sondern im Interesse der gesamten Bevölkerung!
Uta Bornschein, seit mehr als 40 Jahren im Pflegeberuf

326. Kommentar von :MC

Ja zur Pflegekammer

Natürlich benötigen wir endlich eine Stimme auf politischer Ebene! Nur so können wir in unserem Beruf die Akademisieung und Professionalisierung vorantreiben.
Für die 60% Registrierungsquote habe ich allerdings kein Verständnis.

325. Kommentar von :Constanze

Landespflegekammer

Total wichtig! Bin selber 25 Jahre als Krankenschwester tätig und unterstütze die Selbstbestimmung der pflege!

324. Kommentar von :Constanze

Landespflegekammer

Total wichtig! Bin selber 25 Jahre als Krankenschwester tätig und unterstütze die Selbstbestimmung der pflege!

323. Kommentar von :ohne Name 48277

Ja zur Pflege-Kammer

Ja zur Pflege-Kammer um die professionelle Pflege weiter zu unterstützen und vorn zu treiben.

322. Kommentar von :Sonja Saier

Ja zur Pflegekammer!

Nur durch eine Landespflegekammer kann die Professionalsierung vorangetrieben werden und die Pflege positiv verändert werden.
Das 60% Quorum ist nicht relevant, wenn 2018 bereits 68% dafür waren.

321. Kommentar von :ohne Name 48272

Ja! zur Pflegekammer

Für die Selbstverwaltung und für die Professionalisierung!

320. Kommentar von :ohne Name 48211

Errichtung der Landespflegekammer

Die 2018 durchgeführte Umfrage bei den Pflegefachkräften in Baden- Württemberg ergab ein klares Votum für die Landespflegekammer in BW – 68 Prozent befürworteten diese. Warum jetzt ein Registrierungsquote von 60 % zur Errichtung der Pflegekammer seitens der Politik eingefordert wird, entzieht sich meinem Verständnis. Sollte die Politik nicht die

Die 2018 durchgeführte Umfrage bei den Pflegefachkräften in Baden-
Württemberg ergab ein klares Votum für die Landespflegekammer in BW – 68 Prozent befürworteten diese. Warum jetzt ein Registrierungsquote von 60 % zur Errichtung der Pflegekammer seitens der Politik eingefordert wird, entzieht sich meinem Verständnis.
Sollte die Politik nicht die Pflegekammern als berufspolitische Notwendigkeit zur Sicherung der Pflegequalität in der Gesundheitsversorgung der Bundesrepublik kategorisch einfordern, um einen starken Partner zu Lösung der großen Herausforderungen im Gesundheitswesen und insbesondere in der Pflege an ihrer Seite zu wissen. In vielen europäischen Ländern ist die Pflegekammer schon seit vielen Jahren erfolgreich installiert.

Daher plädiere ich für die Herausnahme des Abs. 8 in § 38 im Errichtungsgesetz zur Pflegekammer.
Falls jedoch das Registrierungsquorum aufrecht erhalten bleiben sollte ist von Seiten des Gesetzgebers Sorge zu tragen, dass die Daten zur Registrierung verpflichtend und zügig bspw. durch die Arbeitgeber bereitgestellt werden.

Die Einbindung des Gesetztes zur Errichtung einer Pflegekammer in das Heilberufsgesetz ist nur konsequent und logisch. Das gerade dies in BW analog zu NRW nicht vorgesehen ist, ist ebenfalls wenig nachvollziehbar. Von daher ist die Aufnahme der Pflegekammer in das Heilberufsgesetz in BW nicht nur wünschenswert sondern selbstverständlich.

319. Kommentar von :ohne Name 48269

Ja, zur Akademisierung der Pflege

Deutsch ist eins der wenigen Länder in Europa das die Pflege als Ausbildung und nicht als Studium anbietet. Pflegeprozesse werden immer komplexer und mit dem demographischen Wandel braucht die Pflege mehr Menschen die sich für die wissenschaftliche Seite (Evidence Based Nursing ) der Pflege beschäftigt um die Probleme der Zukunft schon heute zu

Deutsch ist eins der wenigen Länder in Europa das die Pflege als Ausbildung und nicht als Studium anbietet. Pflegeprozesse werden immer komplexer und mit dem demographischen Wandel braucht die Pflege mehr Menschen die sich für die wissenschaftliche Seite (Evidence Based Nursing ) der Pflege beschäftigt um die Probleme der Zukunft schon heute zu bekämpfen. Außerdem verdient dieser Beruf eine generelle Aufwertung, die durch das Studium hoffentlich zustande kommt.

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