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Errichtung einer Landespflegekammer

Das Vorhaben der Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg geht zurück auf die Enquetekommission Pflege des Landtags Baden-Württemberg, die der Landesregierung 2016 bei entsprechender Zustimmung unter den Pflegekräften die Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg empfahl. Bei der Befragung im Jahre 2018 sprachen sich 68 Prozent der teilnehmenden Pflegekräfte und Auszubildenden für die Errichtung einer Pflegekammer aus. Dem Wunsch der Mehrzahl der Teilnehmenden an der Befragung entsprechend, wurde eine entsprechende Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes im Winter 2019/2020 vorbereitet.

Auf Grund der Corona-Pandemie wurde der Gesetzgebungs- und Gründungsprozess im Herbst 2020 jedoch ruhend gestellt. Insbesondere war eine – auch auf Grund zahlreicher Vorbehalte – notwendige Öffentlichkeitsarbeit Corona-bedingt nicht mehr möglich. Mit der Unterbrechung sollte das Ziel verfolgt werden, eine angemessene Phase der Einführung mit breiter Unterstützung durch Regierung und Parlament vorzuschalten und eine fachlich gute Begleitung sicherzustellen. Nunmehr soll der Vorbereitungs- und Gründungsprozess, auch entsprechend der Aufforderung aus dem Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode (2021 bis 2026), wiederaufgenommen und mit dem neuen Entwurf des Gesetzes zur Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg umgesetzt werden.

Mit der Gründung einer Landespflegekammer wird das Ziel verfolgt, die Attraktivität des Berufsstandes zu erhöhen und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu leisten. Gleichzeitig soll die Qualität der pflegerischen Leistungen im Land durch die selbstbestimmte Gestaltung der Fort- und Weiterbildung weiter verbessert werden. Die Landespflegekammer dient der beruflichen Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Politik und Gesellschaft. Durch eine schrittweise Übertragung von Kompetenzen auf die Landespflegekammer erhalten die Pflegefachkräfte eine größere berufliche Selbstbestimmung. Sie können ihr Berufsbild aktiv gestalten und weiterentwickeln. Durch die Gleichbehandlung mit den bereits bestehenden Heilberufe-Kammern wird die gewünschte Augenhöhe der Pflegefachberufe mit den approbierten Heilberufen hergestellt.

Das Gesetz enthält in Artikel 1 die notwendigen rechtlichen, strukturellen und organisatorischen Grundlagen zur Gründung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg. Diese soll im Dezember 2024 errichtet werden. Die Landespflegekammer wird, wie die bereits bestehenden Heilberufe-Kammern, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein und sich durch die Beiträge ihrer Mitglieder selbst finanzieren. Pflichtmitglieder werden alle Pflegefachkräfte sein, die in Baden-Württemberg ihren Beruf ausüben. Dies sind aktuell rund 110.000 Personen. Anders als bei den bestehenden Heilberufe-Kammern sind Personen, die ihren Beruf nicht ausüben, aber in Baden-Württemberg ihren Wohnsitz haben, keine Pflichtmitglieder.

Das die Pflegekammer vorbereitende Gremium ist der Gründungsausschuss, der seine Arbeit im Mai 2023 aufnehmen soll. Einer seiner Aufgaben ist die Vorbereitung der Wahl zur ersten Vertreterversammlung. Mit dem Zusammentreten der ersten gewählten Vertreterversammlung, welches im Dezember 2024 vorgesehen ist, wird die Pflegekammer gegründet und der Gründungsausschuss löst sich auf. Um der Landespflegekammer Baden-Württemberg von Beginn an eine starke demokratisch legitimierte Grundlage zu geben, sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Wahl zur ersten Vertreterversammlung nur stattfinden darf, wenn mindestens 60 Prozent der zukünftigen Pflichtmitglieder sich während der Gründungsphase haben registrieren lassen. Bemessungsgrundlage ist die dann aktuelle Pflege- und Krankenhausstatistik des Statistischen Landesamtes. Wird dieses Registrierungsquorum nicht erreicht, wird keine Pflegekammer errichtet und der Gründungsausschuss aufgelöst.

Die Änderungen weiterer Gesetze und Verordnungen in den Artikeln 2 bis 9 sind erforderlich, um die Landespflegekammer an den bestehenden Strukturen des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg zu beteiligen und um die Übertragung der Zuständigkeit über die Weiterbildung auf die Landespflegekammer ab 2029 zu regeln.

Kommentare : zur Errichtung einer Landespflegekammer

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308. Kommentar von :ohne Name 48248

Mit der Pflege statt über die Pflege sprechen..

..und das geht eben nur mit gesetzlichen Strukturen. Deshalb bitte eine Pflegekammer, auch in Baden-Württemberg! Wenn die Politik es ernst mein, muss dies aber auch mit einer auskömmlichen Finanzierung und ausreichender Zeit unterlegt sein.

307. Kommentar von :Manfred Schnabel

Ja zur Pflegekammer

Die Pflegeberufe bilden mit einigem Abstand die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen. Dennoch ist ihr politischer und fachlicher Einfluss auf dessen Gestaltung gering. Einer halbherzigen und in symbolischen Gesten verharrende Pflegepolitik haben sie kaum etwas entgegenzusetzen. Infolge ändert sich auch nichts, den Jahrzehnte währenden Debatten

Die Pflegeberufe bilden mit einigem Abstand die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen. Dennoch ist ihr politischer und fachlicher Einfluss auf dessen Gestaltung gering. Einer halbherzigen und in symbolischen Gesten verharrende Pflegepolitik haben sie kaum etwas entgegenzusetzen. Infolge ändert sich auch nichts, den Jahrzehnte währenden Debatten um die strukturellen Defizite und den Pflegenotstand zum Trotz. Die Kammer ist ein Weg, das politische Gewicht der Pflegeberufe zu erschließen und damit vielleicht endlich etwas zu bewegen.

306. Kommentar von :Stefan S

Durch Pflegekammer auf Augenhöhe mit Ärzten?

Wer dies ernsthaft behauptet, ist nicht seriös, sondern will betrügen! ... oder ist nicht ganz bei Verstand. Wie lange studieren Ärzte? Welche theoretische Grundlegung besitzt der Pflegeberuf? Wo sind die wissenschaftlich validen Erkenntnisse der Pflegewissenschaft? Mystifizierung und Missachtung der Pflege gehen Hand in Hand. Hören wir doch

Wer dies ernsthaft behauptet, ist nicht seriös, sondern will betrügen! ... oder ist nicht ganz bei Verstand. Wie lange studieren Ärzte? Welche theoretische Grundlegung besitzt der Pflegeberuf? Wo sind die wissenschaftlich validen Erkenntnisse der Pflegewissenschaft?
Mystifizierung und Missachtung der Pflege gehen Hand in Hand.
Hören wir doch endlich auf mit diesem lächerlichen Theater und diskutieren ernsthaft und sachlich Entwicklungsprobleme und - perspektiven!

305. Kommentar von :ohne Name 46187

Keine Akzeptanz der Pflegekammer

Fast alle von meinen Kolleginnen und Kollegen, die sich mit der Pflegekammer beschäftigt haben, wollen dieses obrigkeitsstaatliche Gebilde, dass sehr an alte Schwesternorden erinnert, nicht haben. Uns empört vor allem, dass wir nicht gefragt werden, ob wir dort Mitglied werden wollen. Die Kammerbefürworter wissen doch genau, dass die Kammer von der

Fast alle von meinen Kolleginnen und Kollegen, die sich mit der Pflegekammer beschäftigt haben, wollen dieses obrigkeitsstaatliche Gebilde, dass sehr an alte Schwesternorden erinnert, nicht haben. Uns empört vor allem, dass wir nicht gefragt werden, ob wir dort Mitglied werden wollen. Die Kammerbefürworter wissen doch genau, dass die Kammer von der Mehrheit abgelehnt wird. Deshalb regen sie sich darüber auf, dass wir uns zumindest am Anfang über ein Registrierungsquorum wehren könnten. Aber nachdem man bei der Befragung vor 3 Jahren darauf verzichtet hat, zu fragen ob man mit einer Pflichtmitgliedschaft einverstanden ist, kann ich mir auch gut vorstellen, dass das Registrierungsquorum einfach durch Meldung der Arbeitgeber bewerkstelligt wird. Die werden schließlich auch mit einer Geldbuße über 50.000 Euro bedroht, wenn sie ihre Pflegebeschäftigten nicht melden.
Demokratie heißt bei Pflegekräften meistens Zwang auszuüben und über deren Köpfe zu agieren. Die Pflegekammer ist keine Selbstbestimmungsinstitution der Pflege.
Die Auflösung der Pflegekammern in Schleswig-Holstein und Niedersachsen nach der einzigen demokratischen Abstimmung zu dem Thema haben zur Auflösung beider Kammern geführt, weil die Kammern nur von wenigen Funktionären einiger Berufsverbände gewünscht wird.

304. Kommentar von :ohne Name 48244

Wenn nicht jetzt, wann dann - ein klares JA zur Pflegekammer

Es wird endlich Zeit für mehr Selbstbestimmung und Entscheidungsbefugnisse für die Profession Pflege. Die Pflegekammer kann der erste Schritt sein, weitere müssen folgen!

303. Kommentar von :ohne Name 47124

Kommentar für die Einrichtung einer Pflege in BaWü

Unsere Pflege braucht eine professionelle Stimme, die einheitlich die Pflege vertritt und sich für die Belange einsetzt.

302. Kommentar von :ohne Name 48240

JA zur Pflegekammer - Nein zur 60%-Quote

Ja, die Pflegekammer kann ein unheimlich wichtiges politisches Organ sein, das Pflegende und ihre Ansichten endlich auch auf politischer Ebene vertritt und die Bedingungen in der Pflege verbessern kann. Klar ist auch, dass dies nicht umsonst sein wird. Aber im Verhältnis von Kosten und Nutzen überwiegt letzterer ganz klar. Meiner Ansicht

Ja, die Pflegekammer kann ein unheimlich wichtiges politisches Organ sein, das Pflegende und ihre Ansichten endlich auch auf politischer Ebene vertritt und die Bedingungen in der Pflege verbessern kann.

Klar ist auch, dass dies nicht umsonst sein wird. Aber im Verhältnis von Kosten und Nutzen überwiegt letzterer ganz klar.

Meiner Ansicht nach kann es aber nicht sein, dass den Pflegenden ein so großer Stolperstein wie die 60%-Quote in den Weg gelegt wird. Diese ist viel zu hoch, da viele Pflegende der Kammer sehr misstrauisch gegenüberstehen. Und auch das ist verständlich: bisher ist die Pflege immer zu kurz gekommen, hat auch während Corona nicht die Änderungen erfahren, die angemessen gewesen wären. Wieso sollte man da jetzt auch noch Beiträge bezahlen, wenn die Hoffnung auf Erfolg bei vielen Pflegenden sehr gering oder nicht vorhanden ist?
Deshalb sollte diese Quote der Registrierungen deutlich geringer sein. Alle anderen werden sich registrieren können und wollen, wenn ihnen der Nutzen der Pflegekammer vor Augen geführt wird.

Und auch über eine Pflichtmitgliedschaft aller Pflegenden sollte man sich Gedanken machen. Ein erster Schritt wäre beispielsweise die Pflichtmitgliedschaft aller akademisierten Pflegenden. Alle sonstigen, engagierten Pflegenden können sich trotzdem registrieren lassen.

301. Kommentar von :E. R.

JA! Wir brauchen eine Pflegekammer

Wir benötigen als größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen endlich die Möglichkeit, selbstbestimmt unsere Themen anzugehen und zu regeln. Dies geht nur über die Einrichtung einer Pflegekammer in den Bundesländern und dann folgend eine Bundespflegekammer. Wieso kann es sein, dass die Pflege als, wie oben beschrieben, größte Berufsgruppe im

Wir benötigen als größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen endlich die Möglichkeit, selbstbestimmt unsere Themen anzugehen und zu regeln. Dies geht nur über die Einrichtung einer Pflegekammer in den Bundesländern und dann folgend eine Bundespflegekammer.
Wieso kann es sein, dass die Pflege als, wie oben beschrieben, größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen keinen Sitz im G-BA hat, sondern weiterhin fremdbestimmt wird?!

Ich bin der Meinung, dass die "freiwillige - Pflichtregistrierung" zur Einrichtung der Pflegekammer mit den geforderten 60% nicht sinnvoll ist. Es gibt aus vorangegangenen Legislaturperioden bereits Umfragen und Meinungen der Pflegenden. Warum nun nochmal mit ein Quorum einrichten? Die Einrichtung der Pflegekammer wurde schon länger auf den Weg gebracht und dann durch verschiedene Zustände immer wieder verschoben. Die Pflege benötigt die Kammer, also sollte diese auf den Weg gebracht werden!

JA zur Kammer! NEIN zum Quorum!

300. Kommentar von :ohne Name 48218

Höchste Zeit für die Errichtung einer Pflegekammer!

Die Pflegekammer ist ein großer Schritt hin zur längst überfälligen Selbstverwaltung der Berufsgruppe Pflege!

299. Kommentar von :ohne Name 46246

JA! Zur Pflegekammer/ Nein! Zum Quorum

So kann es nicht weiter gehen! Die Berufsgruppe Pflege benötigt endlich eine eigene Stimme und Selbstverwaltung! Doch warum das Quorum von 60%? Die Sicherstellung einer qualitativen Versorgung unserer Bevölkerung sollte eigentlich im großen Interesse unserer Politik sein! Das im §38 (8) des Gesetzentwurfs beschriebene Quorum ist eine hohe,

So kann es nicht weiter gehen! Die Berufsgruppe Pflege benötigt endlich eine eigene Stimme und Selbstverwaltung!

Doch warum das Quorum von 60%?
Die Sicherstellung einer qualitativen Versorgung unserer Bevölkerung sollte eigentlich im großen Interesse unserer Politik sein!

Das im §38 (8) des Gesetzentwurfs beschriebene Quorum ist eine hohe, nicht nachvollziehbare Hürde, die ganz klar die Errichtung einer Pflegekammer und damit letztlich auch die zukünftige Versorgung unserer Bevölkerung gefährdet.

Das Quorum muss aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden!

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