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Soziales

Verhältnismäßigkeitsprüfung

Vor der Einführung neuer oder der Änderung bestehender Vorschriften, die den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken, ist eine Verhältnismäßigkeitsprüfung gemäß dem Gesetz über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen Baden-Württemberg (VerhältnisPrG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen durchzuführen. Interessierten Beteiligten sowie dritten Personen ist Gelegenheit zu geben, ihren Standpunkt darzulegen.

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg veröffentlicht im Folgenden eine Zusammenfassung der Verhältnismäßigkeitsprüfung zum Entwurf des Landespflegekammergesetzes.

Die Veröffentlichung der Zusammenfassung über die Verhältnismäßigkeitsprüfung des Entwurfs des Landespflegekammergesetzes erfolgt für die Dauer von mindestens zwei Wochen vor der Beratung und Beschlussfassung im Landtag. Zukünftige Kammermitglieder, andere interessierte Beteiligte sowie dritte Personen haben die Möglichkeit, per Kommentarfunktion ihre Standpunkte zur Zusammenfassung der Verhältnismäßigkeitsprüfung darzulegen, Argumente auszutauschen und eine öffentliche Diskussion anzuregen, die für die Umsetzung der oben genannten Richtlinie von Relevanz ist.

Sie konnten die Zusammenfassung zur Verhältnismäßigkeitsprüfung bis zum 16. April 2023 kommentieren.

Zusammenfassung der Verhältnismäßigkeitsprüfung zum Landespflegekammergesetz (PDF)

Kommentare : zur Verhältnismäßigkeitsprüfung

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39. Kommentar von :Tbline67

Die Pflegekammer ist eine Behörde

Die Kammer ist eien KdÖR, faktisch also nur eine Behörde. Sie handelt nach der Maßgabe eines Gesetzes und kann nicht für die Pflege wirken. Es handelt sichbum die Aufgabenverlagerung vom Staat zur externen Behörde. Die PK kann weder für die Pflege eine Verbesserung der Arbeitsbedingunge, noch bessere Bezahlung noch sonstige berufliche Fragen

Die Kammer ist eien KdÖR, faktisch also nur eine Behörde. Sie handelt nach der Maßgabe eines Gesetzes und kann nicht für die Pflege wirken. Es handelt sichbum die Aufgabenverlagerung vom Staat zur externen Behörde. Die PK kann weder für die Pflege eine Verbesserung der Arbeitsbedingunge, noch bessere Bezahlung noch sonstige berufliche Fragen bearbeiten. Hier geht es nur um neue Pöstchen für DBfK und Co. SH und NDS haben gezeigt, was Pflege von Kammer hält : NICHTS! Die Steuern, die dafür verschwendet wurden, sind 7 - stellig !!!

38. Kommentar von :ohne Name 50253

Ja zur Pflegekammer

Ja zur Pflegekamnmer
Wir benötigen endlich eine Selbstverwaltung und wollen selbst über unsere Kompetenzen und Vorbehaltsaufgaben bestimmen. Das Mitspracherecht im G-BA muss endlich her.
Die Formalien von Kammerberufen sind vorgegeben. Bundesweite Einführung der Pflegekammern muss endlich vorangehen.

37. Kommentar von :M. Berg

Aufwertung des Berufes -> Ja

Ob eine Pflegekammer die Berufe im Gesundheitswesen aufwerten, mag ich bezweifeln. Wenn man sich andere Bundesländer anschaut, hat sich dort wo bereits eine Pflegekammer existiert keine Besserung gezeigt. Die Berufe im Gesundheitswesen müssen durch bessere Vergütung sowie Vorteile (z.B. früherer Renteneintritt) sowie eine Reduzierung der

Ob eine Pflegekammer die Berufe im Gesundheitswesen aufwerten, mag ich bezweifeln. Wenn man sich andere Bundesländer anschaut, hat sich dort wo bereits eine Pflegekammer existiert keine Besserung gezeigt.
Die Berufe im Gesundheitswesen müssen durch bessere Vergütung sowie Vorteile (z.B. früherer Renteneintritt) sowie eine Reduzierung der Arbeitsbelastung einhergehen.

Wenn eine Pflegekammer in BaWü eingerichtet wird, muss klar geregelt sein, dass die Arbeitgeber unter Lohnfortzahlung die Mitglieder der Kammer für (Pflicht-) Schulungen und weiteren Maßnahmen freistellen muss. Gleichzeitig muss die Kostenübernahme (Fahrtkosten, Fortbildungskosten) geregelt sein.
Als Vollzeitkraft in seinem Frei eine Schulung der Pflegekammer zu besuchen und diese komplett selbst finanzieren zu müssen, darf nicht passieren. Die Arbeitgeber müssen ein Interesse daran haben, dass sich Ihr Personal weiterbildet. Außerdem muss das Gesetz nach einer gewissen Zeit evaluiert werden und ggf. nachgesteuert werden.

36. Kommentar von :Simon Weiß

Wir brauchen die Pflegekammer

Liebe Kolleg*innen, spätestens die Corona-Pandemie hat es gezeigt...Klatschen alleine reicht nicht! Ohne eine Pflegekammer werden wir Pflegende keine entscheidende Stimme in der Politik erhalten. Unsere Berufsgruppe muss ihr Schicksaal in die eigenen Hände nehmen und den Weg in die Selbstverwaltung finden, und das auf Augenhöhe mit den anderen

Liebe Kolleg*innen, spätestens die Corona-Pandemie hat es gezeigt...Klatschen alleine reicht nicht!

Ohne eine Pflegekammer werden wir Pflegende keine entscheidende Stimme in der Politik erhalten. Unsere Berufsgruppe muss ihr Schicksaal in die eigenen Hände nehmen und den Weg in die Selbstverwaltung finden, und das auf Augenhöhe mit den anderen Heilberufen.

Was gehört dazu:

1. Anerkennung als Heilberuf
2. Einfluss auf die Gesetzgebung
3. Der Pflege eine Stimme geben
4. Unseren Berufstand stärken
5. Interessensvertretung

Und bezüglich des Totschlagarguments "Monstergebühren" sei folgendes gesagt. Im Durchschnitt liegen die Beiträge unter 10 € und sind gestaffelt entsprechend der Höhe des Einkommens. Und wenn ich mich recht entsinne ist die Mitgliedschaft bei ver.di nicht umsonst, oder?

Schön wäre es im übrigen, wenn sich die Gewerkschaft im Sinne der Pflegenden in diesem Land besinnen würde, und diesen Prozess konstruktiv begleitet, anstelle von völlig unbegründeter Panikmache.



35. Kommentar von :ohne Name 48084

Ja zur Pflegekammer

Die Kammer muss her

34. Kommentar von :ohne Name 46300

Die Kammer muss her!

Die Kammer in Bawü ist unabdingbar. Nur so hat die Pflege die Möglichkeit ihre Interessen zu vertreten und kann Arbeitsbedingungen mit beeinflussen. Momentan lassen wir uns noch von anderen Professionen oder Unternehmen bevormunden, die keine pflegewissenschaftliche Expertise haben. Wir müssen doch das Interesse haben das best Mögliche aus

Die Kammer in Bawü ist unabdingbar. Nur so hat die Pflege die Möglichkeit ihre Interessen zu vertreten und kann Arbeitsbedingungen mit beeinflussen. Momentan lassen wir uns noch von anderen Professionen oder Unternehmen bevormunden, die keine pflegewissenschaftliche Expertise haben. Wir müssen doch das Interesse haben das best Mögliche aus pflegewissenschaftlicher Sicht in die Praxis zu bringen und das ist nur möglich wenn Pflegewissenschaftler*innen und Pflegeexpert*innen auch etwas zu sagen haben.

33. Kommentar von :ohne Name 50249

Ja zur Pflegekammer - professionelle Pflege braucht jetzt den politischen Platz, der ihr zusteht

Längst überfällig ist die Einrichtung der Berufskammer. Jetzt müssen die Weichen gestellt werden, wie die Bevölkerung in den kommenden Fragen gesundheitlich und pflegerisch versorgt werden soll. Das geht nicht mehr an der größten Berufsgruppe im Gesundheitswesen vorbei. wir sind mit die wichtigsten Akteure zu dieser Herausforderung und müssen

Längst überfällig ist die Einrichtung der Berufskammer. Jetzt müssen die Weichen gestellt werden, wie die Bevölkerung in den kommenden Fragen gesundheitlich und pflegerisch versorgt werden soll. Das geht nicht mehr an der größten Berufsgruppe im Gesundheitswesen vorbei.
wir sind mit die wichtigsten Akteure zu dieser Herausforderung und müssen runter von der Ersatzbank aus Hinhalten, ignoriert, beklatscht und abgewatscht werden.
Dazu benötigt es eine große allgemeine und mächtige Stimme für alle Berufsangehörigen der Pflege. Wir benötigen einheitliche Strukturen und Maßstäbe, wie wir die Versorgung sicherstellen.
Argumente dagegen wie: andere Berufsgruppen oder Helfer:innen, etc. würden nicht berücksichtigt, sind kein Argument dagegen, sondern ein wichtiger Hinweis für notwendige Aufgaben.

32. Kommentar von :Lukas P.

Nein Danke

Die Einrichtung einer Pflegekammer in Ba-Wü ist völlig unnötig. Es braucht keine Institution, die keinerlei "Macht" hat irgendetwas zu ändern und lediglich Hinweise und Empfehlungen geben kann, finanziert durch Zwangsmitgliedschaften!

31. Kommentar von :Lili

Pflegekammer nicht notwendig

Weiterhin bin ich der Überzeugung, dass eine Landespflegekammer nicht nur überflüssig, sondern in der geplanten Form auch gefährlich für die Versorgung der Bevölkerung sein wird. Da ein Großteil der Pflegenden (die ohne dreijährigem Examen) nicht Mitglied sein wird, sich also weder fortbilden noch vor einem Berufsgericht für Pflegefehler

Weiterhin bin ich der Überzeugung, dass eine Landespflegekammer nicht nur überflüssig, sondern in der geplanten Form auch gefährlich für die Versorgung der Bevölkerung sein wird. Da ein Großteil der Pflegenden (die ohne dreijährigem Examen) nicht Mitglied sein wird, sich also weder fortbilden noch vor einem Berufsgericht für Pflegefehler rechtfertigen muss, ist die Sicherheit der pflegerischen Versorgung ein Trugbild. Bei einer Fachkraftquote von 50% in den Pflegeheimen übernehmen Assistenz- und Hilfskräfte einen Großteil der pflegerischen Versorgung, auch im ambulanten Bereich. Dazu kommen noch ausländische Pflegekräfte, die oft unter prekären Bedingungen die häusliche Versorgung übernehmen.
Zudem ist die Art und Weise, wie die Registrierung der Pflegenden durchgeführt werden soll, zutiefst undemokratisch und gibt schon mal einen bitteren Vorgeschmack auf die künftige Vorgehensweise der Kammer.
Von vier Landespflegekammern wurden bereits zwei für teures Geld wieder rückabgewickelt. Die Landesregierung tut gerade alles dafür, damit es in the Länd auch so kommt. Mir soll’s ja recht sein. Aber schade ums Geld.

30. Kommentar von :ohne Name 50242

Hoffentlich kommt die Kammer bald!

Neben den Gewerkschaften (die m. E. wenig für die Pflege getan haben), Berufsverbänden ist die Pflegekammer essentiell, ich freue mich drauf!