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Errichtung einer Landespflegekammer

Das Vorhaben der Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg geht zurück auf die Enquetekommission Pflege des Landtags Baden-Württemberg, die der Landesregierung 2016 bei entsprechender Zustimmung unter den Pflegekräften die Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg empfahl. Bei der Befragung im Jahre 2018 sprachen sich 68 Prozent der teilnehmenden Pflegekräfte und Auszubildenden für die Errichtung einer Pflegekammer aus. Dem Wunsch der Mehrzahl der Teilnehmenden an der Befragung entsprechend, wurde eine entsprechende Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes im Winter 2019/2020 vorbereitet.

Auf Grund der Corona-Pandemie wurde der Gesetzgebungs- und Gründungsprozess im Herbst 2020 jedoch ruhend gestellt. Insbesondere war eine – auch auf Grund zahlreicher Vorbehalte – notwendige Öffentlichkeitsarbeit Corona-bedingt nicht mehr möglich. Mit der Unterbrechung sollte das Ziel verfolgt werden, eine angemessene Phase der Einführung mit breiter Unterstützung durch Regierung und Parlament vorzuschalten und eine fachlich gute Begleitung sicherzustellen. Nunmehr soll der Vorbereitungs- und Gründungsprozess, auch entsprechend der Aufforderung aus dem Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode (2021 bis 2026), wiederaufgenommen und mit dem neuen Entwurf des Gesetzes zur Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg umgesetzt werden.

Mit der Gründung einer Landespflegekammer wird das Ziel verfolgt, die Attraktivität des Berufsstandes zu erhöhen und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu leisten. Gleichzeitig soll die Qualität der pflegerischen Leistungen im Land durch die selbstbestimmte Gestaltung der Fort- und Weiterbildung weiter verbessert werden. Die Landespflegekammer dient der beruflichen Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Politik und Gesellschaft. Durch eine schrittweise Übertragung von Kompetenzen auf die Landespflegekammer erhalten die Pflegefachkräfte eine größere berufliche Selbstbestimmung. Sie können ihr Berufsbild aktiv gestalten und weiterentwickeln. Durch die Gleichbehandlung mit den bereits bestehenden Heilberufe-Kammern wird die gewünschte Augenhöhe der Pflegefachberufe mit den approbierten Heilberufen hergestellt.

Das Gesetz enthält in Artikel 1 die notwendigen rechtlichen, strukturellen und organisatorischen Grundlagen zur Gründung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg. Diese soll im Dezember 2024 errichtet werden. Die Landespflegekammer wird, wie die bereits bestehenden Heilberufe-Kammern, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein und sich durch die Beiträge ihrer Mitglieder selbst finanzieren. Pflichtmitglieder werden alle Pflegefachkräfte sein, die in Baden-Württemberg ihren Beruf ausüben. Dies sind aktuell rund 110.000 Personen. Anders als bei den bestehenden Heilberufe-Kammern sind Personen, die ihren Beruf nicht ausüben, aber in Baden-Württemberg ihren Wohnsitz haben, keine Pflichtmitglieder.

Das die Pflegekammer vorbereitende Gremium ist der Gründungsausschuss, der seine Arbeit im Mai 2023 aufnehmen soll. Einer seiner Aufgaben ist die Vorbereitung der Wahl zur ersten Vertreterversammlung. Mit dem Zusammentreten der ersten gewählten Vertreterversammlung, welches im Dezember 2024 vorgesehen ist, wird die Pflegekammer gegründet und der Gründungsausschuss löst sich auf. Um der Landespflegekammer Baden-Württemberg von Beginn an eine starke demokratisch legitimierte Grundlage zu geben, sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Wahl zur ersten Vertreterversammlung nur stattfinden darf, wenn mindestens 60 Prozent der zukünftigen Pflichtmitglieder sich während der Gründungsphase haben registrieren lassen. Bemessungsgrundlage ist die dann aktuelle Pflege- und Krankenhausstatistik des Statistischen Landesamtes. Wird dieses Registrierungsquorum nicht erreicht, wird keine Pflegekammer errichtet und der Gründungsausschuss aufgelöst.

Die Änderungen weiterer Gesetze und Verordnungen in den Artikeln 2 bis 9 sind erforderlich, um die Landespflegekammer an den bestehenden Strukturen des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg zu beteiligen und um die Übertragung der Zuständigkeit über die Weiterbildung auf die Landespflegekammer ab 2029 zu regeln.

Kommentare : zur Errichtung einer Landespflegekammer

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158. Kommentar von :ohne Name 47713

Pflegekammer in BW

An alle MdL im Landtag Baden-Württemberg! Am 20. September 1997 konstituierte sich in Lemgo, Kreis Lippe, der Förderverein zur Errichtung einer Pflegekammer in Nordrhein-Westfalen. Erklärtes Ziel des Vereins ist es, eine Gesetzesinitiative zur Errichtung einer Kammer für Pflegeberufe- als Selbstverwaltungsorgan- auf den Weg zu bringen.




An alle MdL im Landtag Baden-Württemberg!

Am 20. September 1997 konstituierte sich in Lemgo, Kreis Lippe, der Förderverein zur Errichtung einer Pflegekammer in Nordrhein-Westfalen. Erklärtes Ziel des Vereins ist es, eine Gesetzesinitiative zur Errichtung einer Kammer für Pflegeberufe- als Selbstverwaltungsorgan- auf den Weg zu bringen.
Die Hauptaufgabe einer Pflegekammer ist es, zum Wohle der Allgemeinheit, die beruflichen Belange der professionell Pflegenden zu entwickeln und zu vertreten. Innerhalb dieser Selbstverwaltung wird z. B. eine Berufsordnung, eine Berufsethik und berufliche Qualitätssicherung von den Berufsangehörigen selbst entwickelt.
Der Förderverein Pflegekammer NRW ist Mitglied im Pflegerat Nordrhein-Westfalen.
Mit der großen Mehrheit der im Landtag Nordrhein-Westfalen vertretenen Parteien wurde das Heilberufegesetz in Nordrhein-Westfalen geändert und die drei Pflegeberufe in das Heilberufegesetz eingefügt, mit allen Rechten und Pflichten , die dort festgeschrieben sind. Damit wird in Nordrhein-Westfalen eine der größten Kammern im Gesundheitswesen errichtet und kann richtungsweisend für die Pflegeberufe und die Gesundheit der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen tätig werden. Zusätzlich wird dabei das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes - BVerfG, Mitteilung vom 24. 10. 2002- berücksichtigt. Dort wird ausgeführt, dass Pflege ein „anderer Heilberuf“ ist. Insofern befindet sich eine Pflegekammer auf dem Boden der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und erhält nun in Nordrhein-Westfalen den ihr gebührenden Platz im Heilberufegesetz.
Wir würden uns wünschen, dass Sie, die Abgeordneten des Landtags in Baden-Württemberg, genauso entscheiden würden und die Pflegeberufe ohne Abstriche ebenfalls in das Heilberufegesetz Ihres Bundeslandes einfügen würden.
Gesetz über das Berufsrecht und die Kammern der Heilberufe.
(Heilberufe-Kammergesetz - HBKG) § 2, Kammermitglieder, in der Fassung vom 16. März 1995

Auch das unter § 38 (8) im Entwurf des Landespflegegesetz vorgesehene Quorum von 60 % der zu registrierenden Mitglieder als Bedingung zur Errichtung einer Pflegekammer empfinden wir als nicht notwendig. Wir sind der Meinung, dass Sie, die legitimen gewählten Abgeordneten des Landes Baden-Württemberg an dieser Stelle Ihrer Verpflichtung und Verantwortung als MdL nachkommen müssen und es keiner weiteren Befragung mehr Bedarf.
Bei einer Pflegekammerwahl zählt das demokratische Prinzip genauso wie bei Landtags,-Kommunal- oder Sozialversicherungswahlen. In einer Demokratie ist die Legitimation der gewählten Vertreterinnen und Vertreter nicht von der Wahlbeteiligung abhängig. Die Pflegekammer hat durch die breite Zustimmung im Landtag Baden-Württemberg bereits eine umfassende demokratische Legitimation erfahren. Der Landtag hat sich für die Errichtung einer Pflegekammer als berufsständige Selbstverwaltung entschieden, damit die Pflegeprofession von den Pflegefachkräften selbst so weiterentwickelt werden kann, dass der Beruf für die professionell Pflegenden attraktiver wird. Das ist ein wichtiger Aspekt, um den Pflegenotstand nachhaltig zu beheben.
Mit freundlichen Grüßen

Heinz Günter Niehus
Vereinspräsident Förderverein Pflegekammer in Nordrhein-Westfalen




157. Kommentar von :ohne Name 46197

Pro Pflegekammer

Ich bin für die Pflegekammer!

156. Kommentar von :ohne Name 46197

eindeutiges Ja zur Pflegekammer!!!!!

Ja, die Pflegekammer muss jetzt schnell kommen. 68% der Pflegenden sind für eine Pflegekammer in BW! Endlich Selbstbestimmung statt Fremdbestimmung. Nur mit einer Pflegekammer lassen sich die Bedingungen in der Pflege verbessern! Die Gewerkschaft und der Pflegeverband alleine können es nicht schaffen, es braucht dazu unbedingt die Pflegekammer.

Ja, die Pflegekammer muss jetzt schnell kommen. 68% der Pflegenden sind für eine Pflegekammer in BW! Endlich Selbstbestimmung statt Fremdbestimmung. Nur mit einer Pflegekammer lassen sich die Bedingungen in der Pflege verbessern! Die Gewerkschaft und der Pflegeverband alleine können es nicht schaffen, es braucht dazu unbedingt die Pflegekammer.

Die unsinnige Regelung 60% der Pflegenden sollen sich freiwillig registrieren, muss in dem Gesetzesentwurf dringend gestrichen werden.!

Vielleicht müssen wir tatsächlich die Gegner der Pflegekammer zu ihrem Glück "zwingen"? Die vielen überzeugenden Argumente dafür reichen offensichtlich nicht aus...

155. Kommentar von :ohne Name 47706

JA Pflegekammer BAWÜ

Ja zur Pflegekammer!

154. Kommentar von :Marco Stenzel

Nein!

Nein zu einer parasitären Organisation, die politisch keinen Einfluß hat, aber für ihre Finanzierung und ihren Selbsterhalt den Plegekräften das Geld aus der Tasche zieht.

153. Kommentar von :ohne Name 47703

Pflegekammer JA

Ja zu Pflegekammer!

152. Kommentar von :ohne Name 47702

Pflegekammer JA

Ich bin absolut für eine Pflegekammer!! Ich denke wir werden alle davon profitieren, bitte haltet zusammen und lasst uns endlich eine Pflegekammer gründen.

151. Kommentar von :TA- 47681

Pflegekammer JA- zu machbaren Bedingungen

Die Pflegekammer ist bedeutend u.a. für die Zukunftsperspektiven der Pflegeberufe. Eine höhere Anerkennung, Respekt gegenüber den Pflegeberufen, ist mehr wie überfällig! Jetzt sind wir soweit gekommen, da sollten die Bedingungen für Pflegekräfte, die sich registrieren dennoch im machbaren und realistischen Rahmen bleiben! Es wäre ansonsten sehr

Die Pflegekammer ist bedeutend u.a. für die Zukunftsperspektiven der Pflegeberufe. Eine höhere Anerkennung, Respekt gegenüber den Pflegeberufen, ist mehr wie überfällig! Jetzt sind wir soweit gekommen, da sollten die Bedingungen für Pflegekräfte, die sich registrieren dennoch im machbaren und realistischen Rahmen bleiben!
Es wäre ansonsten sehr schade wenn die vielen Initiativen, die Geduld etc. für die Umsetzung einer Pflegekammer in BW umsonst gewesen wären.
Mein Wunsch ist es daher, dass die Festlegungen im Rahmen des Gesetzes zur Pflegekammer sich nicht als "Korsett" erweisen, mit dem zwar eine entsprechende Stabilität und Haltung möglich ist, aber die Beweglichkeit im Berufsfeld Pflege erhalten bleibt um sich neuen Herausforderungen flexibel anzupassen.
An dieser Stelle möchte ich auch einen großen Dank aussprechen allen die dazu bei getragen haben, dass die Gründung einer Pflegekammer in BW überhaupt möglich werden konnte!
Jetzt gilt es nur die Chance sinnvoll zu nutzen um der Pflege die Kraft zu geben die notwendig ist standhaft zu sein um im Tun die Freude zu bewahren bzw. zu stärken, die uns ursprünglich mal zu diesem Beruf gebracht hat.

150. Kommentar von :ohne Name 47655

JA zur Landespflegekammer!

JA zur Pflegekammer!

149. Kommentar von :ohne Name 47646

ja zur Pflegekammer

es freut mich, dass die Diskussion um eine Landespflegekammer wieder aufgenommen wurde. Ich bin es leid, mir in meiner Fachlichkeit und berufsspezifischen Wissen von Berufsgruppen die nichts von Pflege verstehen (einschließlich den Medizinern) vorschreiben zulassen, was zur Pflege gehört und was nicht. Ich bin dafür, dass Pflegekräfte und

es freut mich, dass die Diskussion um eine Landespflegekammer wieder aufgenommen wurde.

Ich bin es leid, mir in meiner Fachlichkeit und berufsspezifischen Wissen von Berufsgruppen die nichts von Pflege verstehen (einschließlich den Medizinern) vorschreiben zulassen, was zur Pflege gehört und was nicht. Ich bin dafür, dass Pflegekräfte und Pflegefachkräfte sich kontinuierlich weiterbilden müssen. In welcher Form, dass kann alles in der Vollversammlung diskutiert werden. Dazu müssen wir aber erst einmal die Kammer errichten.

Die Pflege braucht endlich eine Organisation, die bei Entscheidungen mit am Tisch sitzt. Dafür lohnt es sich zu kämpfen.
Ich möchte nur mal daran erinnern, das am Anfang der Pandemie, immer nur von freien Betten die Rede war. Bis jemand merkte, dass zu den Betten auch Pflegepersonal gehört.

Pflege, damit meine ich nicht nur die Pflege am Bett, zur Pflege gehört auch die Aufklärung der Bevölkerung über Gesundheit und Pflege. Zur Pflege gehört auch Verantwortung zu übernehmen, die Gesundheit der kommenden Generation zu sichern.

Liebe Kollegen, Pflege ist mehr als ein "ich". Pflege ist eine eigenständige Berufsgruppe mit einer Wissenschaft.