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Kindertagesbetreuungs­gesetz

Das Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz – KiTaG) soll geändert werden.

Mit einem neuen § 11 KiTaG soll den Trägern die Möglichkeit eingeräumt werden, in begründeten Fällen auf Antrag von den Normierungen des KiTaG und der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) abzuweichen (sogenannter „Erprobungsparagraf“). Ziel ist es, einen weiten, aber rechtssicheren Rahmen unter Beteiligung der Akteure vor Ort zu eröffnen, damit neue Konzepte entwickelt und erprobt werden können. Will der Träger das erprobte Modell im Anschluss an die Erprobung fortsetzen, ist die Wirksamkeit der Maßnahme nachzuweisen.

Zugleich soll § 2 Absatz 2 KiTaG an die bundesgesetzliche Norm angeglichen werden. Der Passus „Kinder, die auf Grund ihrer Behinderung einer zusätzlichen Betreuung bedürfen, sollen zusammen mit Kindern ohne Behinderung in Gruppen gemeinsam gefördert werden, sofern der Hilfebedarf dies zulässt“ ist abzuändern in die Formulierung: „Kinder mit Behinderungen und Kinder ohne Behinderungen sollen gemeinsam gefördert werden. Die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen und von Kindern, die von Behinderung bedroht sind, sind zu berücksichtigen.“

Weiter soll eine Ergänzung im Fachkräftekatalog (§ 7 KiTaG) erfolgen. Die Kinderpflegeausbildung wurde weiterentwickelt. In diesem Zusammenhang wurde auch die Berufsbezeichnung geändert. Die Absolventinnen und Absolventen der weiterentwickelten Ausbildung sind berechtigt, die Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin und staatlich anerkannter sozialpädagogischer Assistent“ zu führen.

Kommentare : zum Kindertagesbetreuungsgesetz

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4. Kommentar von :Anonym

§11 KiTaG

Die geplante Einführung eines "Erprobungsparagrafs" in Baden-Württemberg ruft in mir ernsthafte Besorgnis hervor, da er die Tür für einen potenziell bedenklichen Präzedenzfall öffnet. Die Flexibilität für Träger, von den bestehenden Normen abzuweichen, könnte dazu führen, dass der Standard der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) und des

Die geplante Einführung eines "Erprobungsparagrafs" in Baden-Württemberg ruft in mir ernsthafte Besorgnis hervor, da er die Tür für einen potenziell bedenklichen Präzedenzfall öffnet. Die Flexibilität für Träger, von den bestehenden Normen abzuweichen, könnte dazu führen, dass der Standard der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) und des Kinderbildungsgesetzes (KiTaG) in eine gefährliche Richtung gedrängt wird. Ein möglicher Ausgang der Erprobung könnte bedeuten, dass niedrigere Betreuungsstandards akzeptiert werden, was wiederum zu einem unakzeptablen Kompromiss bei der Bildung und Betreuung unserer Kinder führen könnte.
Die Sorge vor einem geringeren Personalschlüssel und größeren Gruppen ist mehr als berechtigt. .
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass jegliche Änderungen an den bestehenden Standards sorgfältig geprüft und ausgewertet werden, um sicherzustellen, dass die Bildungs- und Betreuungsqualität nicht geopfert wird. Die Zukunft unserer Kinder sollte nicht auf dem Altar kurzfristiger Experimente geopfert werden, sondern erfordert eine verantwortungsbewusste und umfassende Herangehensweise, die ihre Entwicklung und ihr Wohlergehen in den Mittelpunkt stellt.

3. Kommentar von :Anonym
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2. Kommentar von :Hinterstube

§11 KiTaG

Es stellt sich die Frage, was da erprobt werden soll - Absenkung der Fachkraft-Kind-Relation? Ersatz von Fachkräften durch Hilfskräfte? Gruppengrößen, Öffnungszeiten, Größe eine Außenbereichs, Anzahl der Wasserentnahmestellen... was ist jetzt alles erlaubt? Nein, natürlich nichts Schlimmes. Einmal brauchts einen Beteiligungsprozess vor Ort (wer

Es stellt sich die Frage, was da erprobt werden soll - Absenkung der Fachkraft-Kind-Relation? Ersatz von Fachkräften durch Hilfskräfte? Gruppengrößen, Öffnungszeiten, Größe eine Außenbereichs, Anzahl der Wasserentnahmestellen... was ist jetzt alles erlaubt?
Nein, natürlich nichts Schlimmes. Einmal brauchts einen Beteiligungsprozess vor Ort (wer beteiligt sich? vielleicht auch die Kämmerei? - immerhin sind ja keine Mehrkosten zu erwarten) Zur Beteiligung gehört Mitreden, aber auch Mitbestimmen? Und dann muss das Landesjugendamt noch genehmigen. Was bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Modelle im Regelfall genehmigungsfähig sein werden (Einzelbegründung zu Absatz 2)?

Bessere Kindertagesbetreuung ist demnach gratis zu bekommen - alles eine Frage der Kreativität? Wäre ein interessanter Versuch...
Dem kann man getrost entgegensehen. Allen Kommunen jedenfalls (s.Positionspapiere des Städte- und Gemeindetages), die jetzt ihre Einsparprogramme aus der Schublade holen, werden die Fachkräfte davonlaufen, ganz einfach... So fördert der Fachkräftemangel das Kindeswohl!

Abhilfe: Aussetzen des Rechtsanspruchs - man muss sich da ganz einfach endlich ehrlich machen.
Gezielte Förderung für Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten und Sprachdefiziten.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf darf nicht zu Lasten der Familien gehen.

1. Kommentar von :ohne Name 53723

„Erprobungsparagraf“

Es ist nicht zu fassen seit 45 Jahren wird den Kleinsten BürgerInnen die wichtige und notwendige Bildung versagt. Immer geht es um die Aufweichung der Standards, so auch hier! Wenn es wirklich so ist, dass Deutschland nur gut gebildete Kinder benötigt deren Eltern sich diesen Luxus leisten können - dann weiter so!!! Ansonsten: 1) Heben Sie sie

Es ist nicht zu fassen seit 45 Jahren wird den Kleinsten BürgerInnen die wichtige und notwendige Bildung versagt.
Immer geht es um die Aufweichung der Standards, so auch hier!
Wenn es wirklich so ist, dass Deutschland nur gut gebildete Kinder benötigt deren Eltern sich diesen Luxus leisten können - dann weiter so!!!
Ansonsten:
1) Heben Sie sie Schulausbildung für staatlich anerkannte Erzieherinnen in den Ausbildungsberuf ( nicht nur den Quereinsteiger PiA), damit Rentenanwartschaften und Bezahlung vom ersten Arbeitstag an gelten - das schafft Interesse für den Beruf.
2) Sorgen Sie für eine sinnvolle Gruppengröße (besonders in Einrichtungen in denen viele Arme und benachteiligten Menschen leben)
Dann gehen die Fachkräfte nicht ins „Burn-Out“ oder wechseln rechtzeitig in andere Berufe.
3) Schaffen Sie ausreichend Vor- und Nachbereitungszeit. 6,5 Std. Täglich in Vollzeitkitas sind genug.
4) Nehmen Sie die Entwicklung der Kinder ernst - lesen Sie die Berichte der Bertelsmannstiftung - jeder Euro in Frühe Bildung kommt doppelt zurück.
5) Hören Sie auf nur die Spätfolgen der Bildungsungerechtigkeit zu bearbeiten (Junge arbeitslosen, Jugendliche ohne Schulabschluss…)

Es kostet immer Geld, Sie riskieren mit dieser Zulassung der „Erprobungsphase“ noch mehr Kinder, die dem Schulalltag nicht folgen können, -
noch mehr Eltern die sich teuerere Einrichtungen wählen , deren Personalschlüssel und Gruppengröße eine qualitativen Bildung sichern-
und noch mehr Folgekosten für Schulabbrecher, Unterstützung junger Erwachsener ohne Schulabschluss, Armut und Belastung der Rentenkasse.

Bildungsgerechtigkeit gibt es kaum noch - mit diesen Änderungen verschärft sich die Situation!