Die Lebensmittelerzeugung und die Bereitstellung von weiteren Leistungen für die Gesellschaft wie sauberes Trinkwasser, Klimaschutz, vielfältige Erholungslandschaften haben eine große Bedeutung in der Gesellschaft, was sich in den Einkommen der Landwirtinnen und Landwirte widerspiegeln sollte. Zudem hängt die Landwirtschaft stärker von Witterung und Klima ab als andere Wirtschaftszweige. Die gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union unterstützt Landwirtinnen und Landwirte und gewährleistet Europas Nahrungsmittelversorgung und honoriert bereits Umwelt-, Biodiversitäts-, Klima- und Tierwohlleistungen der Landwirtschaft. Zudem stehen weitere Fördermöglichkeiten des Bundes und des Landes zur Verfügung. Mit dem Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt des Landes werden bereits viele Projekte und Maßnahmen umgesetzt. Um gezielt die biologische Vielfalt zu stärken, hat der Landtag von Baden-Württemberg im Jahr 2020 das „Biodiversitätsstärkungsgesetz” beschlossen.
Dazu gehören unter anderem folgende Themen:
- Gemeinsame Agrarpolitik (inklusive FAKT, LPR)
- Umsetzung des Biodiversitätsstärkungsgesetzes
- Umsetzung des Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt
- Einbindung in die bestehenden Rechtsvorschriften
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Kommentare : zur Governance / Förderpolitik
EU-Vorgaben dürfen Biodiversitätsstärkungsgesetz nicht aushebeln
Diverse Projekte der EU gefährden unter anderem die Kompromisse des Biodiversitätsstärkungsgesetz u.a. die EU-Pflanzenschutzmittelreduktion. Diese Bemühungen dürfen nicht von der EU gekippt werden.