Das baden-württembergische Feiertagsgesetz verfügt im bundesweiten Vergleich über eine der restriktivsten Regelungen zum Tanzverbot.
Mit dem nun vorgelegten Gesetzesentwurf werden die Regelungen über das Tanzverbot unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Schutzauftrags für den Sonn- und Feiertagsschutz sowie in Abhängigkeit des teilweise abgestuften Schutzgehalts einzelner Sonn- und Feiertage an die geänderten Lebensgewohnheiten angepasst.
Sie können bis zum 3. September den Gesetzentwurf auf dem Beteiligungsportal kommentieren.