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Behindertengleichstellungsgesetz – kommentieren Sie den Gesetzentwurf!

Ein Mann im Rollstuhl arbeitet in der Rezeption eines Campingplatzes (Symbolbild: © dpa).

Das geplante neue Landesbehindertengleichstellungsgesetz soll die gleichberechtigte Teilhabe, die Barrierefreiheit und die Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen voranbringen. Nun sind Sie am Zug: Kommentieren Sie den Gesetzentwurf auf dem Beteiligungsportal der Landesregierung!

Ab sofort bis zum 5. September 2014 können alle interessierten Bürgerinnen und Bürger auf dem Beteiligungsportal der Landesregierung zum Gesetzentwurf Stellung nehmen und Anregungen oder Änderungsvorschläge einbringen. Also: Bringen Sie Ihre Meinung, Ihre Ideen und Ihren Sachverstand ein!

Die Landesregierung möchte Baden-Württemberg zu einem Land machen, in dem Menschen mit Behinderung selbstbestimmt an allen Lebensbereichen teilhaben können. Auf dem Weg dahin ist das geplante neue Landesbehindertengleichstellungsgesetz ein Meilenstein. Es vollzieht einen Paradigmenwechsel: Weg vom überholten Prinzip der Fürsorge. Hin zum Prinzip der Inklusion.

So sieht der Gesetzentwurf vor, dass die 44 Stadt- und Landkreise eigene Behindertenbeauftragte einrichten. Die Kosten dafür trägt das Land. Die haupt- oder ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten sollen vor Ort die Behörden beraten und zugleich auch Ansprechpartner und Interessenvertreter für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige sein. Auch auf Landesebene werden die Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderung – der Landesbehindertenbeirat und der Landesbehindertenbeauftragte – gestärkt. Außerdem baut die Landesregierung mit dem geplanten Gesetz die einklagbaren Rechte von behinderten Menschen gegen Benachteiligung aus und verbessert die Barrierefreiheit etwa im Umgang mit Behörden.

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