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Verantwortung und Vertrauen sind Leitideen für neues Landeshochschulgesetz

Studenten in der Bibliothek (Foto: dpa)

Die Landesregierung hat das neue Landeshochschulgesetz auf den Weg gebracht und den Entwurf zur Anhörung freigegeben. Das Gesetz gibt den Hochschulen mehr Handlungsfreiheit und stärkt die vielfältige Hochschullandschaft im Land. Auf dem Beteiligungsportal der Landesregierung können Sie den Gesetzentwurf kommentieren und Ihre Meinung und Ideen einbringen.

„Hochschulen tragen eine besondere Verantwortung für die Gesellschaft. Sie brauchen Freiheit, um kreativ und innovativ sein zu können“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer. Das Gesetz gewähre die notwendigen Freiräume und stelle zugleich Transparenz, Chancengleichheit und die Beteiligung der Hochschulmitglieder sicher. Es sorge zudem für die Stärkung und Abgrenzung der Kompetenzen der Hochschulgremien und schaffe bessere Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs.

Mit der Novelle trennt sich die Landesregierung vom Leitbild der unternehmerischen Hochschule. „Hochschulen sind keine Unternehmen“, so Ministerin Bauer, „diese Vorstellung hat nie zu unseren Hochschulen gepasst“.

Das neue Landeshochschulgesetz sieht eine Vielzahl von Neuerungen vor:

  • Die Leitungsstrukturen an den Hochschulen in Baden-Württemberg werden neu justiert. Ziel ist eine Stärkung und klare Abgrenzung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Rektorat, Hochschulrat und Senat, die Verbesserung der Zusammenarbeit der Gremien, die Erhöhung von Transparenz und die Ermöglichung stärkerer Beteiligung.
  • Die Karrierewege zu einer Professur werden verbessert und Maßnahmen zur Sicherung der Qualität von Promotionen umgesetzt.
  • Das Gesetz entwickelt das Profil der Hochschulen für angewandte Wissenschaften und die Duale Hochschule Baden-Württemberg weiter.
  • Es setzt Rahmenbedingungen, dass Studiengänge in der vorgesehenen Zeit besser absolviert werden können und erleichtert den Zugang zur Hochschule. Mit dem „Weiterbildenden Bachelor“ wird ein spezielles berufsbegleitendes Studium für Berufstätige ermöglicht.
  • Das Gesetz gibt Impulse für die Herstellung von Chancengleichheit und stärkt die Gleichstellungsarbeit an den Hochschulen.
  • An zahlreichen Stellen erhöht das Gesetz die Autonomie der Hochschulen und stellt gleichzeitig notwendige Transparenz sicher.

 

Kommentieren Sie den Gesetzentwurf

Uns ist die Meinung der Bürgerinnen und Bürger wichtig. Deshalb können Sie ab sofort bis zum 28. November 2013 den Gesetzentwurf auf dem Beteiligungsportal der Landesregierung kommentieren. Also: Bringen Sie Ihre Meinung, Ihre Ideen und Ihren Sachverstand ein! 

Online-Beteiligung zum Dritten Hochschulrechtsänderungsgesetz

Infografik: Das neue Landeshochschulgesetz (PDF)