Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 1 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.
Der erste Abschnitt bestimmt den Anwendungsbereich des Gesetzes in Abstimmung mit dem Bundesrecht sowie die Ziele des Gesetzes. Sodann werden die Grundlagen zum Inhalt des Jagdrechts und damit einhergehende Verpflichtungen geregelt. Der erste Abschnitt führt den Begriff des Wildtiermanagements, dessen Instrumente und ein Managementsystem für die dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten ein. Hierzu enthält er die notwendigen Definitionen und Ermächtigungen. Der erste Abschnitt enthält darüber hinaus Bestimmungen zur Gewährleistung des europäischen Rechts und zur Abstimmung mit dem Naturschutzrecht.
Kommentare : zu Allgemeine Bestimmungen
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Zu Kommentar 38: Welch ein Bild oder besser: Welch ein Gemetzel????
Auch ich habe den Fuchs schon kennen lernen dürfen. Leider überhaupt nicht von seiner positiven Seite wie Sie! Ich hatte 2 Jahre eine Auffangstation für Enten, die verletzt bei mir abgegeben wurden. Hauptsächlich Stockenten. Viele davon waren durch Autos angefahren oder durch Greifvögel verletzt. Ich habe Sie wieder aufgepäppelt und
Auch ich habe den Fuchs schon kennen lernen dürfen. Leider überhaupt nicht von seiner positiven Seite wie Sie!
Ich hatte 2 Jahre eine Auffangstation für Enten, die verletzt bei mir abgegeben wurden. Hauptsächlich Stockenten. Viele davon waren durch Autos angefahren oder durch Greifvögel verletzt. Ich habe Sie wieder aufgepäppelt und anschließend in die Freiheit entlassen.
Ein jähes Ende fand meine Auffangsstation durch einen oder mehrere Füchse, der innerhalb von 3 Nächten alle vorhandenen Enten "abgemetzelt" hat. Trotz verstärkter Zäune hat er innerhalb dieser 3 Nächte alle Enten umgebracht. Dabei gab es in direkter Nachbarschaft eine große Scheune mit zahllosen Mäusen. Er hat allen Enten hintereinander den Kopf/Hals abgebissen und sie einfach liegen gelassen.
Danach habe ich meine Station geschlossen, da ich keine Lust hatte, nur noch Aas zu beseitigen.
Ich will ja ihr schönes Weltbild vom Fuchs nicht zerstören, aber können Sie mir das erklären?
Welch ein Bild würde ich wirklich nicht dazu sagen, sondern welch ein Gemetzel!
zu Kommentar 44: Dann muss diese sogenannte "Ehrfurcht vor dem Leben" aber auch konsequent für alle gelten!!!
Mit Ihrer Argumentation erklären Sie mir bitte: - jegliche Form von Masttierhaltung - sämtliche Produktion irgendwelcher Lederartikel - alle weiteren Produktionsformen von Tierprodukten, wie z.B. Gelatine - jedwede (auch ökologische) Tierhaltung mit dem Ziel Nahrungsmittelversorgung - selbst der Öko-Bauernhof ist kein Gnadenhof und hat
Mit Ihrer Argumentation erklären Sie mir bitte:
- jegliche Form von Masttierhaltung
- sämtliche Produktion irgendwelcher Lederartikel
- alle weiteren Produktionsformen von Tierprodukten, wie z.B. Gelatine
- jedwede (auch ökologische) Tierhaltung mit dem Ziel Nahrungsmittelversorgung
- selbst der Öko-Bauernhof ist kein Gnadenhof und hat Schlachttag
- das Füttern von fleischfressenden Wildtieren im Zoo und Tiergehegen
- sogar Ungezieferbeseitigung fällt darunter
Genau diese Argumentation ist das Dilemma: Hier in Baden-Württemberg leben keine 100% der Bevölkerung als Veganer. Nicht einmal ansatzweise!
Mit welchem Recht stellen Sie sich dann über die Jäger?
Was soll diese diskriminierende und diffamierende Ausgrenzung?
Ist für Sie das Argument "ich habe Hunger" oder "mich friert es an den Füssen" Grund genug, damit Sie töten lassen? Sie haben dann Rechtfertigung genug, aber die Rechtfertigungen der Jäger, wie Artenvielfalt bewahren, Hege betreiben und Beute machen gilt für Sie nicht?
Sind Sie etwas Besseres als Ihre jagenden Mitmenschen, die mit Leidenschaft Tier- und Naturschutz betreiben?
Leider scheint auch unsere Landesregierung hier ein Erklärungsproblem zu haben, das jedoch dort einfach wegignoriert wird.
Bitte erklären Sie mir als Jäger diese scheinheilige Doppelmoral endlich mal schlüssig!
Jagd und Naturschutz
Ich kann die Argumentation vom Landesjagdverband nicht verstehen, Jagd und Naturschutz mit eigenständige Rechtsbereichen voneinander zu trennen. Das ist eine Argumentation aus dem vorletzten Jahrhundert. Die Jagd gehört doch zum Naturschutz. Schauen wir doch mal in die Nachbarländer Schweiz und Frankreich. Schon vor vielen Jahrzehnten hat man in
Ich kann die Argumentation vom Landesjagdverband nicht verstehen, Jagd und Naturschutz mit eigenständige Rechtsbereichen voneinander zu trennen. Das ist eine Argumentation aus dem vorletzten Jahrhundert. Die Jagd gehört doch zum Naturschutz. Schauen wir doch mal in die Nachbarländer Schweiz und Frankreich.
Schon vor vielen Jahrzehnten hat man in Frankreich die mächtige Jagdvereinigung "Office nationale de la chasse" mit damals fast 2 Mio. Jägern in eine Jagd- u. Naturschutzbehörde umgewandelt, die heute dem Umweltministerium untersteht. Sie hat u.a. bei der Wiedereinbürgerung des Luchses in den Südvogesen und dem Jura mitgewirkt. Auch ist sie maßgeblich für die Wiederansiedlung der Bären in den Pyrenäen verantwortlich. Gleichzeitig steuert sie aber auch unter Einhaltung aller EU-Richtlinien die Abschüsse von Kormoronen zum Schutze von Äschen und anderen seltenen Fischen. Über 50.000 Kormorane werden jedes Jahr in Frankreich erlegt. So sieht modernes Wildmanagement aus!
Ehrfurcht vor dem Leben ( Albert Schweitzer)
Ich bin Leben das leben will inmitten von Leben das leben will ( Albert Schweitzer), das gilt auch für Menschen die jagen! Auch bei der Jagd muss das Tierschutzgesetz eingehalten werden. Es muss triftige Gründe geben um ein Tier zu töten.Diese Gründe müssen nachgewiesen werden. Es muss abgewogen werden was wichtiger ist, das Töten oder das
Ich bin Leben das leben will inmitten von Leben das leben will ( Albert Schweitzer),
das gilt auch für Menschen die jagen!
Auch bei der Jagd muss das Tierschutzgesetz eingehalten werden.
Es muss triftige Gründe geben um ein Tier zu töten.Diese Gründe müssen nachgewiesen werden.
Es muss abgewogen werden was wichtiger ist, das Töten oder das Leben lassen!
Es darf nicht sein, dass Tierarten einfach getötet werden dürfen nur weil es genug davon gibt!
Kormoran muss weiterhin bejagt werden
Als stellvertretender Vorstand vom Anglerverein Neckartailfingen, Hobbyornithologe und Jäger kann ich nicht nachvollziehen warum der Kormoran nicht mehr bejagt werden soll. Die Hegegemeinschaft Nürtingen, Neckarhausen und Neckartailfingen besetzen gemeinsam den Neckar jährlich mit Fischen, darunter auch Äschen. Die Äsche ist in Ihrem Bestand sehr
Als stellvertretender Vorstand vom Anglerverein Neckartailfingen, Hobbyornithologe und Jäger kann ich nicht nachvollziehen warum der Kormoran nicht mehr bejagt werden soll. Die Hegegemeinschaft Nürtingen, Neckarhausen und Neckartailfingen besetzen gemeinsam den Neckar jährlich mit Fischen, darunter auch Äschen. Die Äsche ist in Ihrem Bestand sehr bedroht. Unsere Fangstatistiken zeigen jedoch, dass so gut wie keine Äschen von Anglern gefangen werden, da der Großteil Opfer des Kormorans wird. Die Äsche ist dabei besonders vom Kormoran bedroht, da Sie in den Strömungsrinnen steht und sich nicht versteckt wie andere Fische. Da die Kormoranbestände europaweit auf Rekordniveau angestiegen sind und natürliche Feinde wie Seeadler in Baden-Württemberg fehlen kann ich diese einseitige Naturschutzpolitik nicht nachvollziehen. Auch das Gutachten über den Fischbestand mittleren Neckar (siehe Homepage VFG) zeigt, dass die Bestände an mittelgroßen Fischen fast gänzlich fehlt, was eindeutig auf den Kormoran zurückzuführen ist, da Jungfische und Großfische vorhanden sind.
Ich appelliere an die an unsere Landesregierung, sich bei der Novellierung des Jagdgesetzes mehr an Fakten zu halten anstelle Klientelpolitik zu betreiben.
Christoph Knöll
Jagd-und Wildtiermanagmentgesetz - Ein Diktat des Naturschutzes
Das Jagdrecht und das Naturschutzrecht müssen selbstständige Rechtskreise mit gleicher Berechtigung bleiben. Das Jagdrecht darf nicht dem Naturschutz unterstellt werden. Jäger sind ausgebildete Natur-und Tierschützer. Im Schutzmanagment werden den Jägern die Rechte des Jagdrechts genommen, die Verpflichtung aber einseitig überbürdet. Jagd auf
Das Jagdrecht und das Naturschutzrecht müssen selbstständige Rechtskreise mit gleicher Berechtigung bleiben.
Das Jagdrecht darf nicht dem Naturschutz unterstellt werden. Jäger sind ausgebildete Natur-und Tierschützer.
Im Schutzmanagment werden den Jägern die Rechte des Jagdrechts genommen, die Verpflichtung aber einseitig überbürdet.
Jagd auf Hase und Fasan nur noch Genehmigung des Naturschutzes, obwohl Jäger die regionalen Fachleute sind und die Verantwortung bei der Bejagung vorleben. Um Hase und Fasan mehr Lebensraum zu bieten, müssen auch die Naturschützer mal aktiver werden. Jäger zeigen wie es geht, wenn Sie auf eigene Kosten Lebensräume anlegen.
Seit vielen Jahre hat sich gezeigt, dass Wildtiere, die dem Jagdrecht in der bisherigen Form unterstellt sind, einen besonderen Artenschutz geniessen. Ich fordere Sie auf, die Wildtiere in dem bisherigen Jagdrecht zu belassen.
Jagd-und Wildtiermanagmentgesetz - Ein Diktat des Naturschutzes
Das Jagdrecht und das Naturschutzrecht müssen selbstständige Rechtskreise mit gleicher Berechtigung bleiben. Das Jagdrecht darf nicht dem Naturschutz unterstellt werden. Jäger sind ausgebildete Natur-und Tierschützer. Im Schutzmanagment werden den Jägern die Rechte des Jagdrechts genommen, die Verpflichtung aber einseitig überbürdet. Jagd auf
Das Jagdrecht und das Naturschutzrecht müssen selbstständige Rechtskreise mit gleicher Berechtigung bleiben.
Das Jagdrecht darf nicht dem Naturschutz unterstellt werden. Jäger sind ausgebildete Natur-und Tierschützer.
Im Schutzmanagment werden den Jägern die Rechte des Jagdrechts genommen, die Verpflichtung aber einseitig überbürdet.
Jagd auf Hase und Fasan nur noch Genehmigung des Naturschutzes, obwohl Jäger die regionalen Fachleute sind und die Verantwortung bei der Bejagung vorleben. Um Hase und Fasan mehr Lebensraum zu bieten, müssen auch die Naturschützer mal aktiver werden. Jäger zeigen wie es geht, wenn Sie auf eigene Kosten Lebensräume anlegen.
Seit vielen Jahre hat sich gezeigt, dass Wildtiere, die dem Jagdrecht in der bisherigen Form unterstellt sind, einen besonderen Artenschutz geniessen. Ich fordere Sie auf, die Wildtiere in dem bisherigen Jagdrecht zu belassen.
Eingriff in das Eigentumsrecht
Eigentum ist ein Grundrecht. Jagdrecht und Jagdausübung sind Eigentumsrechte. Ein massiver Eingriff in die Eigentumsrechte muss gerechtfertigt sein. Beim Jagdrecht ist kein verantwortungsvoller Grund der Rechtfertigung ersichtlich Der neue Gesetzentwurf reduziert willkürlich den bisher dem Jagdrecht unterliegenden Tierartenkatalog. Dies ist
Eigentum ist ein Grundrecht.
Jagdrecht und Jagdausübung sind Eigentumsrechte.
Ein massiver Eingriff in die Eigentumsrechte muss gerechtfertigt sein. Beim Jagdrecht ist kein verantwortungsvoller Grund der Rechtfertigung ersichtlich
Der neue Gesetzentwurf reduziert willkürlich den bisher dem Jagdrecht unterliegenden Tierartenkatalog. Dies ist nicht erforderlich. Sinnvoll wäre es, weitere Tierarten (z.B. Biber) aufzunehmen und wie bei zahlreichen anderen dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten eine ganzjährige Schonzeit festzulegen.
Eine Beschränkung der Bejagungszeiten aus fachfremden Gründen ist ein Übergriff.
Eine Jagdruhe vom 15. Februar bis 15. April im neuen Gesetzentwurf ist unter dem Motto "Klappern gehört zum Geschäft" einzuordnen. Ein sachlicher Grund ist nicht vorhanden. Ein Blick ins bestehende Gesetz zeigt schließlich, dass dort Schonzeit für Schalenwild gilt.
Bejagt werden in dieser Zeit Frischlinge und Überläufer - und in Zeiten ständig wachsender Schwarzwildbestände auch Keiler (diese werden häufig automatisch von den Kreisjagdämtern freigegeben). Ca. 20 % der Schwarzwildstrecke erfolgt in diesen Monaten. Gerade in Regionen mit Schnee ist mit Sauen Kreisen eine sehr effiziente Jagdmethode garantiert.
In dieser Zeit Sauen auf dem Feld bejagen dürfen und nicht im Wald heißt: Erlaubt ist die Jagd dort, wo sich das Schwarzwild sich in dieser Zeit nicht dauerhaft aufhält.
Es ist keinem Grundbesitzer, Landwirt oder Jäger zuzumuten, dass er Schäden in zwei Monaten des Jahres tolerieren muss. Insbesondere dem Jäger nicht, der den Schaden nicht verhindern darf, aber den Schaden bezahlen muss.
Die Festschreibung der "Jagdruhe für Schwarzwild" im Gesetz wird praktisch heißen: die Freigabe erfolgt dann trotzdem als "Ausnahme" (analog derzeit Keiler) von den unteren Jagdbehörden, um die ständig anwachsende Schwarzwildpopulation und die Schäden in Griff zu bekommen.
Die Tatsache sowieso bestehender Schonzeit für Schalenwild und mit Sicherheit trotzdem erfolgender Freigaben für Schwarzwild führt eine "Jagdruhe vom 15. Februar bis 15. April" ad absurdum.
Verbote und Bevormundungen
Die grüne "Partei der Verbote und Bevormundungen" hat mal wieder zugeschlagen! Diesmal geht es den Jägern an den Kragen. Fernab der Realität wird das Jagdrecht zum Spielball grüner Ideologien. Seitens der Regierung ist zu vernehmen, das die Novellierung nur zum Wohle aller Beteiligten vorgenommen wird. Merkwürdig dass alle unmittelbar
Die grüne "Partei der Verbote und Bevormundungen" hat mal wieder zugeschlagen!
Diesmal geht es den Jägern an den Kragen. Fernab der Realität wird das Jagdrecht zum Spielball grüner Ideologien.
Seitens der Regierung ist zu vernehmen, das die Novellierung nur zum Wohle aller Beteiligten vorgenommen wird.
Merkwürdig dass alle unmittelbar Betroffenen (Jäger, Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, Grundbesitzerverband, Gemeindetag, Landkreistag) die Novellierung entschlossen ablehnen.
Warum nur?
Da kann man nur hoffen, dass die Jäger nicht vergessen, sich für ihre Entrechtung zu bedanken!