Alle Ministerien des Landes Baden-Württemberg

Abschnitt 1

Allgemeine Bestimmungen

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 1 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.

Der erste Abschnitt bestimmt den Anwendungsbereich des Gesetzes in Abstimmung mit dem Bundesrecht sowie die Ziele des Gesetzes. Sodann werden die Grundlagen zum Inhalt des Jagdrechts und damit einhergehende Verpflichtungen geregelt. Der erste Abschnitt führt den Begriff des Wildtiermanagements, dessen Instrumente und ein Managementsystem für die dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten ein. Hierzu enthält er die notwendigen Definitionen und Ermächtigungen. Der erste Abschnitt enthält darüber hinaus Bestimmungen zur Gewährleistung des europäischen Rechts und zur Abstimmung mit dem Naturschutzrecht.

Kommentare : zu Allgemeine Bestimmungen

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

128. Kommentar von :Ohne Name

§ 5 Wildtiermanagement

Die Einrichtung, Umsetzung und Steuerung der Maßnahmen des Wildtiermanagements sind öffentliche Aufgaben. Diese Neuregelung hat weitreichende Auswirkungen.Der Rechtskreis Jagd verliert deutlich an Einfluß, der Rechtskreis Naturschutz wird gestärkt. Das wird in der Praxis zu erheblichen Problemen führen. Die Mehrheit der Jäger wird ihr freiwiliges

Die Einrichtung, Umsetzung und Steuerung der Maßnahmen des Wildtiermanagements sind öffentliche Aufgaben.
Diese Neuregelung hat weitreichende Auswirkungen.Der Rechtskreis Jagd verliert deutlich an Einfluß, der Rechtskreis Naturschutz wird gestärkt. Das wird in der Praxis zu erheblichen Problemen führen. Die Mehrheit der Jäger wird ihr freiwiliges Engagement in Sachen Naturschutz deutlich zurückfahren. Bei Fremdbestimmtheit fehlt die Motivation
Eine Beratung durch die Umwelt- Natur- und Tierschutzverbände ist im Kern akzeptabel. Die Grundstückseigentümer und die Jäger müssen jedoch in allen Gremien die Entscheidungshoheit haben.

Die Einführung von Wildtierbeauftragten ist ein Konstruktionsfehler und daher zu streichen.
Es wird zu einem erheblichen Bürokratieaufbau kommen.
Selbst wenn in jedem der Land- und Stadtkreise (44!) nur eine Person angestellt wird, sind jährliche Kosten von mehr als 2,2 Mio EURO zu erwarten. Da aber jeweils auch eine Vertretungsregelung für Urlaubs- und Krankheitstage vorzusehen ist, ist realistischerweise mindestens von einer Verdoppelung auszugehen. Eine Regelung, wer diese Kosten letztlich übernimmt, fehlt ganz.

127. Kommentar von :Ohne Name

Zur Novellierung allgemein

Das bisherige Jagdgesetz könnte problemlos an moderne Anforderungen angepasst werden. Der Aufwand für das neue Gesetz ist unnötig. Es gibt in der Landespolitik genügend andere "Baustellen". Das neue JG soll aus ideologischen Gründen durchgedrückt werden. Eine Beteiligung von vielen Gruppen und Verbänden heißt noch lange nicht dass das Gesetz dann

Das bisherige Jagdgesetz könnte problemlos an moderne Anforderungen angepasst werden. Der Aufwand für das neue Gesetz ist unnötig. Es gibt in der Landespolitik genügend andere "Baustellen".
Das neue JG soll aus ideologischen Gründen durchgedrückt werden. Eine Beteiligung von vielen Gruppen und Verbänden heißt noch lange nicht dass das Gesetz dann besser wird. In vielen Kommentaren werden unsachliche und unqualifizierte Vorwürfe gegen die Jagd formuliert. Den Jägern wird Eigenverantwortlichkeit weggenommen und ersetzt durch Regelungswut.

126. Kommentar von :Ohne Name

Empfehlungen des Deutschen Jagdrechtstages 2013 zur Novellierung

Der Deutsche Jagdrechtstag hat sich auf seiner Jahresversammlung 2013 u.a. mit den in verschiedenen Ländern geplanten Änderungen des Jagdrechts intensiv auseinandergesetzt und eine Empfehlung ausgesprochen. Nachzulesen unter www.deutscher-jagdrechtstag.de/aufsaetze.htm Hier die Empfehlungen zum Aspekt : I. Novellierung der Landesjagdgesetze

Der Deutsche Jagdrechtstag hat sich auf seiner Jahresversammlung 2013 u.a. mit den in verschiedenen Ländern geplanten Änderungen des Jagdrechts intensiv auseinandergesetzt und eine Empfehlung ausgesprochen.
Nachzulesen unter www.deutscher-jagdrechtstag.de/aufsaetze.htm

Hier die Empfehlungen zum Aspekt : I. Novellierung der Landesjagdgesetze

1. Der Deutsche Jagdrechtstag stellt fest: Bei beabsichtigten Novellierungen der Jagdgesetze ist zu beachten, dass das Jagdrecht und das Jagdausübungsrecht (Nutzung des Jagdrechts) Bestandteile des grundgesetzlich geschützten Eigentumsrechts nach Art. 14 GG sind. Rechtsinhabern, Grundeigentümern und Jagdausübungsberechtigten, steht ein subjektives Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe zu.
2. Einschränkungen dieser Rechte sind nur im Rahmen der von der Verfassung vorgesehenen Schranken zulässig. Insbesondere eine Reduzierung der Tierarten, die dem Jagdrecht unterstehen, ist nur aus überragenden Gemeinwohlinteressen zulässig.
Dies gilt auch für ein Verbot bestimmter Jagdarten, Ausbildung von Jagdhunden oder eine pauschale örtliche Beschränkung und Änderungen der Jagdzeiten. Insgesamt dürfen die Einschränkungen in ihrer Gesamtheit nicht zu einer Aushöhlung des Jagdrechts und des Jagdausübungsrechts führen.
2. Eine waidgerechte Jagdausübung erfüllt die strengen Voraussetzungen des Tierschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze und übertrifft deren Vorgaben. Ideologisch geprägte Argumentationen und pauschale Verweise auf naturschutz- oder tierschutzrechtliche Argumente halten der verfassungsrechtlich notwendigen Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht stand.
4.Zusammenfassend stellt der Deutsche Jagdrechtstag hierzu fest, dass nicht die Jagd der Rechtfertigung bedarf, sondern ihre Einschränkung.

Soweit die Ausführungen des Deutschen Jagdrechtstages.

Legt man diese Maßstäbe an den vorliegenden Gesetzesentwurf an, verstößt der Entwurf in zahlreichen Punkten, insbesondere aber in einer Gesamtschau gegen geltendes Verfassungsrecht.

125. Kommentar von :Ohne Name

Schutzmanagement für Rebhuhn und Kormoran

Meines Wissens gibt es in Baden-Württemberg noch einige Regionen, in denen das Rebhuhn durchaus noch bejagt werden kann, ohne den Bestand zu gefährden. deshalb gehört das Rebhuhn m.E. in das Entwicklungsmanagement. Der Kormoran dagegen gehört in das Nutzungsmanagement, damit auf ihn gejagt werden kann, um Beeinträchtigungen einer

Meines Wissens gibt es in Baden-Württemberg noch einige Regionen, in denen das Rebhuhn durchaus noch bejagt werden kann, ohne den Bestand zu gefährden. deshalb gehört das Rebhuhn m.E. in das Entwicklungsmanagement.

Der Kormoran dagegen gehört in das Nutzungsmanagement, damit auf ihn gejagt werden kann, um Beeinträchtigungen einer ordnungsgemässen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung durch Wildtiere zu vermeiden (§2 Abschn. 5 ! )

124. Kommentar von :Ohne Name

Wildfütterung

Das Verbot der Wildfütterung steht im eklatanten Widerspruch zu der angeblichen Stärkung des Tierschutzes im neuen "Jagd- und Wiltiermanagementgesetz". Dass Sie, Herr Ministerpräsident, den Vergleich mit der Vogelfütterung als schwaches Gegenargument bezeichnen, da "schließlich die Vögel nicht die negativen Einflüsse auf die Umwelt hätten wie das

Das Verbot der Wildfütterung steht im eklatanten Widerspruch zu der angeblichen Stärkung des Tierschutzes im neuen "Jagd- und Wiltiermanagementgesetz". Dass Sie, Herr Ministerpräsident, den Vergleich mit der Vogelfütterung als schwaches Gegenargument bezeichnen, da "schließlich die Vögel nicht die negativen Einflüsse auf die Umwelt hätten wie das Schalenwild" offenbart leider, dass Tierschutz nicht für alle Tiere gleich gilt. Die "Forstschädlinge" können ruhig verhungern, wenn sie in dem intensiv bewirtschafteten und durch Freizeitaktivitäten beunruhigten Lebensraum bei entsprechenden Witterungsbedingungen nicht mehr an ausreichend Nahrung kommen. Ich rede hier nicht der schon jetzt verbotenen missbräuchlichen Fütterungen mit Kraftfutter und sonstigen wildungerechten Futtermitteln und -mengen das Wort, sondern es geht mir darum, in wirklichen Notlagen (zB.hohen Schneelagen und Dauerfrost) die Möglichkeit zu haben, ohne vorherige langwierige Behördengänge schnell und unkompliziert dem Wild zu helfen. Auch dies ist eine Stärkung der Eigenverantwortung, die Sie uns mit diesem Gesetz versprechen.

123. Kommentar von :Ohne Name

Ansehen der Jagd

Sehr geeehrte Damen und Herren, die Landesregierung hat erklärt, dass sie mit der Novellierung des Jagdgesetzes "der Jagd wieder ein besseres Ansehen verleihen" möchte. Weit über 90 % der Bevölkerung haben bei Umfragen bestätigt, dass sie die Jagd und das Tun der Jäger in der heutigen Form für gut heißen. Dies ist doch ein klarer Beleg dafür,

Sehr geeehrte Damen und Herren,
die Landesregierung hat erklärt, dass sie mit der Novellierung des Jagdgesetzes "der Jagd wieder ein besseres Ansehen verleihen" möchte.
Weit über 90 % der Bevölkerung haben bei Umfragen bestätigt, dass sie die Jagd und das Tun der Jäger in der heutigen Form für gut heißen. Dies ist doch ein klarer Beleg dafür, dass die vorgesehene Novellierung nicht sinnvoll ist.
In meiner über 40-jährigen Jagdausübung habe ich in zahllosen Gesprächen mit Nichtjägern immer eine uneingeschränkte Akzeptanz der Jagd erfahren können und die Zusammenarbeit mit verschiedenen Naturschutzverbänden klappte hervorragend.
Eine Novellierung des Jagdgesetzes halte ich für völlig unnötig.
MfG Winfried Eggert

122. Kommentar von :Ohne Name

Bewertes Jagdrecht

Sehr geehrte Damen und Herren, seit Jahren hat sich das Jagdrecht bewährt. Daher muss man sich die Frage stellen, warum dies heute nicht mehr sein soll? Gerade heute, wo in manchen Regionen die Schäden in der Landschaft extrem zugenommen haben, wird eine Einschränkung der Jagd zu Lasten der Jäger geplant. Wer soll denn in Zukunft für diese

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit Jahren hat sich das Jagdrecht bewährt.
Daher muss man sich die Frage stellen, warum dies heute nicht mehr sein soll?
Gerade heute, wo in manchen Regionen die Schäden in der Landschaft extrem zugenommen haben,
wird eine Einschränkung der Jagd zu Lasten der Jäger geplant.
Wer soll denn in Zukunft für diese Schäden aufkommen?

Das Jagdrecht muss auf jeden Fall in dieser Form erhalten bleiben und darf keinen falls aus ideologischen Gründen dem Naturschutz unterstellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

121. Kommentar von :Ohne Name

Mit der Bitte um Berücksichtigung!

Sehr geehrter Herr Kretschmann, die Novellierung des Jagdgesetzes in ihrer jetzigen Form lehne ich strikt ab. Die Gründe hierfür werde ich Ihnen nachfolgend darlegen: Bei diesem Jagdgesetz handelt es sich meines Erachtens nach um ein Diktat von Jagdgegnern, unter dem Deckmantel des Tierschutzes. Dieses Jagdgesetz hat eine eindeutige

Sehr geehrter Herr Kretschmann,


die Novellierung des Jagdgesetzes in ihrer jetzigen Form lehne ich strikt ab. Die Gründe hierfür werde ich Ihnen nachfolgend darlegen:

Bei diesem Jagdgesetz handelt es sich meines Erachtens nach um ein Diktat von Jagdgegnern, unter dem Deckmantel des Tierschutzes.

Dieses Jagdgesetz hat eine eindeutige Weichenstellung hin zur langsamen Abschaffung der (Privat-)Jagd. Es sind Nuancen, die den aufmerksamen Leser dazu veranlassen, diesen Schluss zu ziehen. Es wird auf jeden Fall alles in die hierzu erforderlichen Bahnen geleitet.

Sie sagen die Novellierung des Jagdgesetzes sei notwendig um für mehr Akzeptanz der Jagd in der Gesellschaft zu sorgen. Das ist meiner Meinung nach nicht notwendig. In den ländlichen Gebieten genießt der Jäger ein hohes Ansehen. Das Problem, welches in den Städten vorliegt, ist tiefgreifender, viele Bewohner von Großstädten gehen davon aus, dass Fleisch aus der Tiefkühltruhe kommt und verstehen nicht, wieso man Tiere dafür schlachten muss. Hier liegt dann eine andere Problematik vor.

Weiterhin steht für mich die Jagdmethode des Saufangs (siehe hierzu bitte auch §19 sachliche Verbote, sogar im Entwurf der Novelle erwähnt), die gerade in Baden Württemberg als Pilotprojekt gestartet wurde in beträchtlichem Widerspruch zu oben genannter Aussage. Glauben Sie allen Ernstes durch die Einführung solch einer Jagdmethode, die in den meisten anderen Bundesländern aus tierschutzrechtlichen Gründen verboten ist, würde das Ansehen der Jagd in der Öffentlichkeit steigen?

Darüber hinaus wird es bevorzugt Tiere verhungern zu lassen, als diese artgerecht zu erlegen? Auch das verstehe ich nicht. Ich spreche hier ausdrücklich von einer Fütterung in der Notzeit, in der dem Wild, keine natürlichen Futterquellen mehr zugänglich sind. In unserer stark industrialisierten Gesellschaft sind die natürlichen Futtermöglichkeiten nicht unerschöpflich.

Wieso darf ich Vögel im Garten füttern und anders Wild nicht? Hat der Vogel ein Überleben im Winter mehr verdient als anderes Wild? Auch das verstehe ich nicht.

Und noch eine Kleinigkeit zum Thema wildernde Hunde und streunende Katzen als Denkanstoß. Ich kenne niemand der willkürlich auf Haustiere schießt, der Hund ist der beste Freund des Jägers. Ich kenne jedoch viele, bei denen ein bestimmter wildernder Hund zum 3. Mal ein Reh gerissen hat und dieses noch lebendig, zu verspeisen beginnt. Für diesen Fall sollte ein Abschuss als letztes Mittel in Betracht kommen. Alleine der abschreckenden Wirkung wegen. Mit dieser Regelung schaden Sie meines Erachtens nach sehr vielen kleineren, darunter mit Sicherheit auch im Bestand gefährdeten Tierarten, wie z.B. seltenen Vogelarten, die durch wildernde Katzen bedroht werden.

Der Auftrag des Jägers ist die Hege, also die gezielte Regulierung des Bestandes, hierbei sind für die meisten Wildarten die Abschusszahlen vorgegeben. Ohne diese Maßnahme würde es zu Überbeständen kommen, die sich negativ auf die Wildtiere auswirken würden. Insbesondere Krankheiten können sich im Falle von Überbeständen rasant verbreiten und bestimmte Arten gefährden. Die Bestandsregulierung beugt auch einer Ausbreitung von sogenannten Kulturfolgern, wie dem Fuchs, in den Städten vor.

Für diesen Auftrag investieren die Jäger sehr viel Zeit und Geld. Es ist für die meisten von uns z.B. selbstverständlich Wiesen abzulaufen vor diese gemäht werden und somit etlichen Rehkitzen das Leben zu retten, Felder einzuzäunen, und bei verunfalltem Wild herbeigerufen zu werden. Nicht zu vergessen die zahlreichen Lichtzäune am Straßenrand. Es muss also einmal in aller Deutlichkeit gesagt werden, dass der Jäger bedeutende Aufgeben für die Gesellschaft wahrnimmt, die sonst nur sehr kostspielig zu bewerkstelligen wären, wenn überhaupt.

Deshalb fordere ich den Landes-Jagd-Verband dazu auf, alle bestehenden rechtlichen Möglichkeiten gegen diesen Gesetzesentwurf in seiner momentanen Form auszuschöpfen.

In diesem Sinne verbleibe ich in der Hoffnung auf eine gütliche Einigung.


Mit freundlichen Grüßen


Patrick M.

120. Kommentar von :Ohne Name

5. Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und

Dieser Absatz bedeutet im wesentlichen Freigabe des Abschusses von Wildtieren nach Belange der Wald- und Forstwirtschaft. Sofern sich hier die Interessen des NABU durchsetzen der auf eine Aufzucht von Bäumen die dem Klimawandel besser standhalten, und zwar ohne Schutzvorrichtung, durchsetzen ,ist von einer großen Dezimierung des Wildbestandes im

Dieser Absatz bedeutet im wesentlichen Freigabe des Abschusses von Wildtieren nach Belange der Wald- und Forstwirtschaft. Sofern sich hier die Interessen des NABU durchsetzen der auf eine Aufzucht von Bäumen die dem Klimawandel besser standhalten, und zwar ohne Schutzvorrichtung, durchsetzen ,ist von einer großen Dezimierung des Wildbestandes im Interesse Wals vor Wild zu rechnen. Hier das freilebende Wild einer Interessengruppe zu opfern halte ich für sehr bedenklich.

119. Kommentar von :Ohne Name

Schonzeiten, Jagdruhe, Aschuss von wildernden Hunden u. Katzen

Viele Jäger wären bereit dem Wild längere Schonzeiten einzuräumen,( dort wo Luchs und Wolf jagen gibt gar keine Schonzeit) aber dort wo Schwarzwild vorkommt, muss es das ganze Jahr bejagd werden können, ansonsten kriegen wir ein noch größeres Wildschadensproblem, hier müssen gerade die Bauernverbände, Städte und Komunen schärfsten Einspruch gegen

Viele Jäger wären bereit dem Wild längere Schonzeiten einzuräumen,( dort wo Luchs und Wolf jagen gibt gar keine Schonzeit) aber dort wo Schwarzwild vorkommt, muss es das ganze Jahr bejagd werden können, ansonsten kriegen wir ein noch größeres Wildschadensproblem, hier müssen gerade die Bauernverbände, Städte und Komunen schärfsten Einspruch gegen weitere Einschräkungen einlegen, viele Jagden werden sonst in Zukunft nicht mehr verpachtet werden können.
Wir haben selbst Hunde u. Katzen, und lieben diese Tiere, aber dort wo Hunde nachweislich wildern, muss es weiterhin möglich sein das Wild vor wildernden Hunden zu schützen.
Bei Katzen ist es doch so, trotz das sie gefüttert werden, holen fangen sie aus dem Jagdtrieb heraus sehr viel Singvögel, auch hier sollte gelten, wenn diese verwildert sind und fast nur noch in der Natur aufhalten sollten sie erlegt werden können.(Schätzungen zufolge geht es in die Millionen Vögel pro Jahr)
Alles andere wäre einseitiger Tierschutz, ich will hier richtig verstanden werden, die Tiere können ja nichts dafür, das Problem sind die Tierhalter, wo sich nicht um diese kümmern.
Hoffenlich bekommen die Vernünftigen in dieser Regierung die Oberhand, einseitige Idelogien sind fehl am Platz.
Hubert Waidele
Bad Rippoldsau Schapbach