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Abschnitt 1

Allgemeine Bestimmungen

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 1 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.

Der erste Abschnitt bestimmt den Anwendungsbereich des Gesetzes in Abstimmung mit dem Bundesrecht sowie die Ziele des Gesetzes. Sodann werden die Grundlagen zum Inhalt des Jagdrechts und damit einhergehende Verpflichtungen geregelt. Der erste Abschnitt führt den Begriff des Wildtiermanagements, dessen Instrumente und ein Managementsystem für die dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten ein. Hierzu enthält er die notwendigen Definitionen und Ermächtigungen. Der erste Abschnitt enthält darüber hinaus Bestimmungen zur Gewährleistung des europäischen Rechts und zur Abstimmung mit dem Naturschutzrecht.

Kommentare : zu Allgemeine Bestimmungen

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

71. Kommentar von :Ohne Name

Jagd ist nicht nur Leidenschaft sondern auch Hobby

Bei allen Emotionen, die im Augenblick in das neue Jagdrecht gelegt werden, wird scheinbar vergessen, dass für die meisten Jäger die Jagd Hobby ist. Wenn ein Hobby keinen Spaß mehr macht gibt man es auf. Spätestens wenn die Jagd neu zur Verpachtung ansteht. Einige meiner Jagkameraden haben wegen der Sauenproblematik diesen Schritt vollzogen. Sie

Bei allen Emotionen, die im Augenblick in das neue Jagdrecht gelegt werden, wird scheinbar vergessen, dass für die meisten Jäger die Jagd Hobby ist. Wenn ein Hobby keinen Spaß mehr macht gibt man es auf. Spätestens wenn die Jagd neu zur Verpachtung ansteht. Einige meiner Jagkameraden haben wegen der Sauenproblematik diesen Schritt vollzogen. Sie gehen zwar alle noch zur Jagd sind aber keine Pächter mehr. Der eine beschränkt sich auf Auslandsjagden der andere ist eigentlich nur noch Jagdschütze auf dem Schießstand.

Ich selbst bin Pächter und habe bisher beim Wildschaden viel Glück gehabt. Die Jagd auf dem Feld macht keine große Freude mehr. Ich gehe mit meinem Hunden im Sommer nicht einmal mehr im Revier spazieren. Man kommt sich wie in einem Labyrinth von 3,5 m hohem Mais vor. Der größte Teil meiner Pachtfläche wird mit Mais bebaut. Wir haben 7 Biogasanlagen in der Gemeinde.

Was mir noch Freude bereitet, ist die Jagd auf Enten und die Baujagd auf den Fuchs. Die Argumentation bezüglich dem Einzelschuss auf Enten kann ich nachvollziehen, aber warum die Baujagd verboten werden soll, verstehe ich nicht. Bei der Baujagd habe ich noch nie einen Hund verloren. Bei der Stöberjagd über der Erde schon. Ein Hund kam nicht mehr wieder. Ein anderer ist bei der Verfolgung von Wild aus Mais heraus vom Auto erfasst worden. Baujagd ist Stöbern unter der Erde und wird in der Regel auch nur von Baujagdprofis betrieben. Die Zeiten als man Hunde blindlings hetzte sind längst vorbei. Vor 100 Jahren war das noch logisch. Ein Fuchsbalg entsprach dem halben Monatslohn eines normalen Arbeiters.

Auf meiner gepachteten Jagd habe ich einen Abschuss von 7 Stück Rehwild. Auf die werde ich verzichten wenn die Baujagd verboten wird. Rehe kann ich im Wald erlegen. Hier habe ich noch einen entgeltlichen Begehungsschein mit dem Abschuss von 13 Stück Rehwild. Das neue Gesetz scheint sowieso für Waldjäger gedacht zu sein.

Eine verordente Jagdruhe halte ich für unnötig. Ich selbst bin möglichst wenig auf dem Ansitz um das Wild nicht zu stören. Im selbst mache Intervalljagd. Ich jage Rehwild Anfang Mai, in der Blattzeit und im Dezember. Der Fuchs wird dann noch im Januar am Bau bejagd. Wenn keine Sauen da sind gehe ich von Mitte Feb bis Ende Apr und von Mitte August bis Mitte Nov in meinem Revier nicht zur Jagd. Natürlich gehe ich im Revier mit den Hunden spazieren. Da unterscheide ich mich aber nicht von anderen Naturnutzern.

Das geplante Fütterungsverbot stört mich persönlich gar nicht. Ich füttere sowieso nicht. Sogar das Ankirren mit Trester vom Rehwild mag ich nicht. Ich betreibe auch keine Saukirrung. Anderen Jägern ist das Füttern aber ein wichtiges Anliegen. So hat jeder etwas, was einem die Lust am Jagen verderben kann.

Bitte bedenken Sie beim neuen Gesetz, Jagd ist nicht nur Leidenschaft sondern auch Hobby.

72. Kommentar von :Ohne Name

Fütterungsverbot

Das Fütterungsverbot ist rein ideologisch von Jagdgegnern gewollt. Laut Herrn Bonde soll der natürliche Ausleseprozeß forciert werden. Die Rehe sollen also hungern und letztlich verhungern. In früheren bösen Zeiten waren das KZ-Methoden. Das Fütterungsverbot schadet außerdem dem Wald, denn hungerndes Wild wird zuerst die frischen Triebe und Knospen

Das Fütterungsverbot ist rein ideologisch von Jagdgegnern gewollt. Laut Herrn Bonde soll der natürliche Ausleseprozeß forciert werden. Die Rehe sollen also hungern und letztlich verhungern. In früheren bösen Zeiten waren das KZ-Methoden. Das Fütterungsverbot schadet außerdem dem Wald, denn hungerndes Wild wird zuerst die frischen Triebe und Knospen der Jungbäume verbeißen. Das Ganze ist außerdem ein eklatanter Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

73. Kommentar von :Ohne Name

Änderungsvorschlag in Großdruck zu § 2 Ziele des Gesetzes

Dieses Gesetz trägt dazu bei, 1. das JAGDWESEN als EINE naturnahe und nachhaltige Nutzungsform des Grundeigentums und als Kulturgut unter Berücksichtigung der berührten öffentlichen und privaten Belange, insbesondere der Belange des Tier- und Naturschutzes und des Veterinärwesens, zu erhalten und weiterzuentwickeln, *JAGDWESEN statt


Dieses Gesetz trägt dazu bei,

1. das JAGDWESEN als EINE naturnahe und nachhaltige Nutzungsform des Grundeigentums und
als Kulturgut unter Berücksichtigung der berührten öffentlichen und privaten
Belange, insbesondere der Belange des Tier- und Naturschutzes und des
Veterinärwesens, zu erhalten und weiterzuentwickeln,

*JAGDWESEN statt Jagd, da Jagdwesen stärker auf Hege und landespflegerische Maßnahmen hindeutet und nicht das Jagen betont; auch hinsichtlich Kulturgut würde mir der Begriff Jagdwesen statt Jagd besser gefallen, da er z.B. Jagdhornblasgruppen usw. besser einschließt.
** die Jagd ist EINE Nutzungsart neben anderen Nutzungen

.....

3. im Bestand bedrohte Wildtierarten BESONDERS zu schützen, ihre Populationen zu stärken und
ihre Lebensräume zu verbessern sowie die biologische Vielfalt zu sichern,

* BESONDERS würde ich einfügen, da auch andere Wildtierarten je nach Situation einen Schutz benötigen, sonst suggeriert man, Tierschutz wäre teilbar

.....

5. Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und
fischereiwirtschaftlichen Nutzung (durch Wildtiere)* zu vermeiden,

*der Begriff "durch Wildtiere" wäre aus meiner Sicht zu streichen, denn auch die Jagdausübung selbst darf nicht zu Beeinträchtigungen führen, insbesondere wenn Jagdausübungsberechtigter und Grundstückseigentümer nicht identisch sind.


74. Kommentar von :Ohne Name

§ 4 Anzeige- und Ablieferungspflichten

Die bestehende Formulierung bezieht sich ausschließlich auf die kommerzielle Nutzung.

Nach dem BJagdG können verletzte Tiere auch gepflegt und wieder ausgewildert werden.
Somit fehlt mir im Entwurf zum § 4 Absatz 3 ein Teilsatz, dass ein Tier auch zu einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung gebracht werden kann.

75. Kommentar von :Ohne Name

Änderungsvorschlag (Großdruck) zu § 6 Duldung von Hegemaßnahmen

(1) WENN EIN Jagdrecht nach § 17 verpachtet IST, SIND auf den betroffenen Grundflächen Maßnahmen der jagdausübungsberechtigten Person im Rahmen des Wildtiermanagements und der Hege im Sinne des § 5 in zumutbarem Umfang und, soweit angemessen, gegen eine Entschädigung zu dulden. *Die Formulierung im Entwurf: "Wer sein Jagdrecht nach § 17

(1) WENN EIN Jagdrecht nach § 17 verpachtet IST, SIND auf den betroffenen
Grundflächen Maßnahmen der jagdausübungsberechtigten Person im Rahmen des
Wildtiermanagements und der Hege im Sinne des § 5 in zumutbarem Umfang und,
soweit angemessen, gegen eine Entschädigung zu dulden.

*Die Formulierung im Entwurf:
"Wer sein Jagdrecht nach § 17 verpachtet hat, ist ....."
beinhaltet, dass zuvor eine bewilligende Entscheidung getroffen wurde. Als Zwangsmitglied in einer Jagdgenossenschaft, habe ich kein Recht verpachtet, sondern die Genossenschaft hat über mein Recht verfügt.

76. Kommentar von :Ohne Name

§7 Wildtiere und Managementstufen

Alleine schon die Begrifflichkeit "Wildtiermanagement" geht für mich gar nicht. Es gibt im bisherigen Jagdgesetz völlig klar geregelte Jagd- und Schonzeiten für Wildtiere. Was bitte ist daran denn Modern, wenn jetzt neu die Begrifflichkeit "Management" und die Einsortierung der Tiere in 3 Managementstufen vorgenommen wird und wofür denn soll

Alleine schon die Begrifflichkeit "Wildtiermanagement" geht für mich gar nicht.

Es gibt im bisherigen Jagdgesetz völlig klar geregelte Jagd- und Schonzeiten für Wildtiere.
Was bitte ist daran denn Modern, wenn jetzt neu die Begrifflichkeit "Management" und die Einsortierung der Tiere in 3 Managementstufen vorgenommen wird und wofür denn soll das denn gut sein, bzw. was konkret ändert sich dadurch ?

Es handelt sich um Wildtiere nicht um Zootiere oder Zuchttiere - was soll denn hier gemanagt werden? Managt Euch doch erst mal selbst.

Als langjähriger Pächter einer Jagd strebe ich einen artgerechten und gesunden Wildbestand an und handle danach.
Wir haben in BW so unterschiedliche Habitate - Sie können das doch nicht alles über einen Kamm scheren - Sie machen sich das schon sehr einfach !

Ich bin in der Natur in einem Land- und Forstwirtschaflichen Betrieb aufgewachsen.
Langsam frage ich mich wirklich wo wir hier leben, bzw. womit wir uns beschäftigen?

Oder ist hier die Durchsetzung einer Ideologie der Vater des Gedankens?

77. Kommentar von :Ohne Name

Jagd auf Rabenvögel

Ich bin der Meinung, dass nur dann jagdlich begrenzt reguliert werden sollte, wenn es der forstlichen oder landwirtschaftlichen Schadensbegrenzung dient - bezogen auf das Schalenwild. Dies sollte durch wissenschaftliche unabhängige Studien begleitet und abgesichert werden. Die reine Tötung von Tieren aus jagdlicher Passion heraus lehne ich ab. Als

Ich bin der Meinung, dass nur dann jagdlich begrenzt reguliert werden sollte, wenn es der forstlichen oder landwirtschaftlichen Schadensbegrenzung dient - bezogen auf das Schalenwild. Dies sollte durch wissenschaftliche unabhängige Studien begleitet und abgesichert werden. Die reine Tötung von Tieren aus jagdlicher Passion heraus lehne ich ab. Als Beispiel hierfür ist die Jagd auf Rabenvögel zu nennen. Hierzu gibt es wissenschaftliche Studien, die eine eindeutige Bewertung zulassen. Z.B. den "Bericht über den Kenntnisstand und die Diskussionen zur Rolle von Aaskrähe, Elster und Eichelhäher im Naturhaushalt sowie die Notwendigkeit eines Bestandsmanagements" von Ulrich Mäck und Maria-Elisabeth Jürgens. Quelle: Bundesamt für Naturschutz 1999. Oder die wissenschaftliche Bewertung zum gleichen Thema vom Biologen Prof. Josef Reichholf, die nachgelesen werden kann unter:
http://www.naturkundescheibbs.at/dwl/Kraehenbekaempfung.pdf
U. Simon

78. Kommentar von :Ohne Name

Allgemein

Angesichts der Veränderungen unserer Gesellschaft ist ein neues Jagdgesetz notwendig, damit die biologische Vielfalt erhalten bleibt, sagt der Gesetzgeber. Mir ist nicht bekannt, dass im letzten Jahrhundert eine Tierart oder eine Pflanze von den Jagdausübungsberechtigten ausgerottet wurde. Mir isst aber auch nicht bekannt, dass eine Tierart vom

Angesichts der Veränderungen unserer Gesellschaft ist ein neues Jagdgesetz notwendig, damit die biologische Vielfalt erhalten bleibt, sagt der Gesetzgeber.
Mir ist nicht bekannt, dass im letzten Jahrhundert eine Tierart oder eine Pflanze von den Jagdausübungsberechtigten ausgerottet wurde. Mir isst aber auch nicht bekannt, dass eine Tierart vom Naturschutz gerettet wurde.
Vom Naturschutz wurde und wird zwar viel geredet und die Medien halfen und helfen eilfertig mit, dass man einen verklärten Blick auf die Natur bekam, der aus der Sicht des modernen Menschen der einzig glückselige Blick darstellt. Die derzeitige Politik will diesen Blick erhalten und gesetzlich festigen.
Darum wird u.a. das Fütterungsverbot eingeführt und mit hohen Hürden versehen. Im Sprachgebrauch nennt man das "natürliche Auslese", unter Praktikern heißt das "Verhungern".
BUND und Nabu haben einschlägige Erfahrungen damit; bei der "natürlichen Auslese" ihrer Heckrinder in Gebieten, die der Natur zurückgegeben wurden.
Leider leben die Hirsche Rehe und Hasen in einer Kulturlandschaft, die auch von der Forst- und Landwirtschaft genutzt wird. Im Winter bei nur 50 cm Schneehöhe sieht man in den Aufforstungsgebieten nur noch die Spitzen der jungen Bäume. Diese werden dann vom Wild gefressen, da kein anderes Futter zur Verfügung steht. Das ist nicht so schlimm, denn der Jäger hat sowieso zu wenig geschossen und kann den Schaden ersetzen.
Um Wild eine Erholungspause zu gönnen, soll im Frühjahr ruhen. Wildschweine brauchen ebenfalls Ruhe, um ihre gerade geborenen Jungen großzuziehen. Der Jäger soll sich in dieser Zeit möglichst nicht im Wald aufhalten, um die Ruhe zu gewährleisten. Dazu passend war vor ein paar Tagen in der Tagespresse ein Artikel zu lesen, den ich wörtlich wiedergeben möchte.
EPPINGEN (lws)- 'Drei Motorradfahrer haben in Eppingen ( Kreis Heilbronn) eine Treibjagd auf Rehe veranstaltet. Das Trio habe das Wild am Sonntag gezielt mit seinen Cross-Maschinen verfolgt und in Panik versetzt, teilte die Polizei am Montag mit. Die Kennzeichen ihrer Motorräder hatten sie vorher abgeklebt. Polizeiangaben zufolge waren in der Vergangenheit vermehrt verletzte Rehe in der Nähe gefunden worden. Besonders fatal seien solche Treibjagden derzeit, da viele der Ricken hochträchtig seien."
Soweit der Artikel. Zum besseren Verständnis "hochträchtig" heißt bei einem verklärten Naturliebhaber "schwanger"
Sicherlich nur ein Einzelfall wird man sagen.
Kurz vor dem o.a. Artikel war in einer Zeitung zu lesen, dass ein Hund ein"schwangeres" Reh gerissen hat und obwohl es noch lebte, fing er an, es zu verspeisen.
Der herbeigerufenen Jagdausübungsberechtigte hat im vorauseileden Gehorsam nur das Reh von seinen Leiden erlöst, der unbekannte Hund darf weiter seinem Hobby nachgehen.
So will es das neue Gesetz und hat die Hürden für solche Fälle so hoch gesetzt, dass erst ein Antrag gestellt werden muß.
Ich frage mich, ob der Hund solange sitzen bleibt?
Selbstverständlich sollen alle anderen Waldnutzer wie Schiläufer, Mountenbiker, Crossfahrer, Spaziergänger, Jogger, Geocacher und freilaufende Hunde usw Tag und Nacht mit entsprechender Beleuchtung das Wild weiter ungehindert beunruhigen dürfen.
Ich müßte noch über 'Fallenjagd, Baujagd, Hundeausbildung und noch weitere Punkte der Gesetzgebung schreiben, aber so einen langen Brief liest ja keiner.
Der glückselige Bürger hat Quadrataugen und eine Flatrate, er kennt 10 Biersorten und keine 3 Bäume. Sein Wissen kommt aus der Bild-Zeitung, von Facebook und vom Fernsehen. Er isst Fleisch und findet Tiere niedlich. Der Unterschied zwischen Natur- und Kulturlandschaft ist ihm unbekannt. Dem Gesetzgeber auch???
Klartext ist die beste Sprache. Tabubruch ist manchmal ehrlicher als eine verlogene Political Correctness, die sich die Wahrheit nicht zu sagen getraut.

Horst

79. Kommentar von :Ohne Name

Naturschutz

Ich denke mal bevor der "Naturschutz" über alles gestülpt wird und die ganzen selbsternannten sogenannten Naturschützer Gesetze diktieren und sich in der aktuellen politischen und gesetzgeberischen Entwicklung in Baden Wuerttemberg bestätigt sehen, sollten erst mal Hausaufgaben auf der eigenen Seite gemacht werden - und davon gibt es viele ! Ein

Ich denke mal bevor der "Naturschutz" über alles gestülpt wird und die ganzen selbsternannten sogenannten Naturschützer Gesetze diktieren und sich in der aktuellen politischen und gesetzgeberischen Entwicklung in Baden Wuerttemberg bestätigt sehen, sollten erst mal Hausaufgaben auf der eigenen Seite gemacht werden - und davon gibt es viele !

Ein wichtiger Punkt z.B. ist das Indische Springkraut.
Das deutsche BNatSchG enthält die Verpflichtiung "wildlebende Tiere und Pflanzen (...) in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen" (§2 Abs.1 _Nr.9) und des Weiteren die Verpflichtuing geeignete Maßnahmen zu treffen, "um die Gefahr der Verfälschung der Tier- und Pflanzenwelt der Mitgliedsstaaten durch Ansiedlung und Ausbreitung von Tieren und Pflanzen gebietsfremder Arten abzuwehren (§41).
Ebenso ist § 3 und 31 ff. für den Umgang mit Neophyten relevant im Hinblick auf die Verfahrensweise von Gewässern und Uferzonen.

Tja- sehr geehrte Damen und Herren vom MLR, Regierung, und sog. Naturschutzverbände -
da spüre ich in meiner direkten und weiteren Umgebung und in ganz Baden Württemberg gar nichts von Ihrem Engagement.
Das indische Springkraut verbreitet sich explosionsartig in unserer Landschaft und verdrängt heimische Arten.
Jedes Jahr mähe ich in meinem Privatwald das Kraut vor der Blüte, bzw. laufen wir in Ketten mit 10-15 Leuten und entfernen das Kraut - um den heimischen Pflanzen und Kräutern eine Chance zu geben.

Ich vermisse allerdings hier das Engagement der sog. Naturschutzverbände.
Da habt ihr doch richtig was zu tun für den Natur und Artenschutz - aber nichts passiert von Eurer Seite. Ebenso erhalte ich als Privatwaldbesitzer hier von Eurer Seite auch keine Unterstützung und Hilfe!

Also meine lieben Freunde des sog. Naturschutzes, bevor ihr zu viele Sprüche und Kommentare zum Jagdgesetz loslasst - macht erst mal Eure Hausaufgaben im Sinne des Naturschutzes !

Und falls Ihr nicht wisst, wie das ind. Springkraut aussieht, bzw. wo es steht - ich zeigs Euch gerne!

80. Kommentar von :Ohne Name

Einstufung nach Managementklassen

Es ist sicher sinnvoll, dass sich Jäger, Naturschutz und Tierschutz gemeinsam um das Wild kümmern. Besorgt bin ich aber nach meinen bisherigen Erfahrungen als Jäger, dass hier mit den geplanten Befugnissen des Naturschutzes einseitige Zielrichtungen verfolgt werden, die eher eine ideologische als eine sachdienliche Basis haben. Beispiel: Wir haben

Es ist sicher sinnvoll, dass sich Jäger, Naturschutz und Tierschutz gemeinsam um das Wild kümmern. Besorgt bin ich aber nach meinen bisherigen Erfahrungen als Jäger, dass hier mit den geplanten Befugnissen des Naturschutzes einseitige Zielrichtungen verfolgt werden, die eher eine ideologische als eine sachdienliche Basis haben.
Beispiel: Wir haben in Diskussionen mit dem Naturschutz diesen aufgefordert, mit uns gemeinsam für den Bestand des Wildhasen zu kämpfen, ohne Ergebnis, für diese wurde er erst interessant, als seine Zahlen soweit abgesunken waren, dass man fordern konnte, ihn aus der Jagd heraus zu nehmen.