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Abschnitt 1

Allgemeine Bestimmungen

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 1 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.

Der erste Abschnitt bestimmt den Anwendungsbereich des Gesetzes in Abstimmung mit dem Bundesrecht sowie die Ziele des Gesetzes. Sodann werden die Grundlagen zum Inhalt des Jagdrechts und damit einhergehende Verpflichtungen geregelt. Der erste Abschnitt führt den Begriff des Wildtiermanagements, dessen Instrumente und ein Managementsystem für die dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten ein. Hierzu enthält er die notwendigen Definitionen und Ermächtigungen. Der erste Abschnitt enthält darüber hinaus Bestimmungen zur Gewährleistung des europäischen Rechts und zur Abstimmung mit dem Naturschutzrecht.

Kommentare : zu Allgemeine Bestimmungen

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

98. Kommentar von :Ohne Name

Mitbestimmungs-und Vetorecht des Naturschutzes

Dem Naturschutz soll ein weitgehendes Mitbestimmungs- und Vetorecht bei den Arten der Entwicklungsstufe eingräumt werden. Ob es den dort genannten Wildtieren künftig besser gehen wird ist im wesentlichen abhängig von den Hegebemühungen (Biotopverbesserung, Prädatorenreduzierung) der Jägerschaft. Die Jäger sollten diese Massnahmen dann aber auch mit

Dem Naturschutz soll ein weitgehendes Mitbestimmungs- und Vetorecht bei den Arten der Entwicklungsstufe eingräumt werden. Ob es den dort genannten Wildtieren künftig besser gehen wird ist im wesentlichen abhängig von den Hegebemühungen (Biotopverbesserung, Prädatorenreduzierung) der Jägerschaft. Die Jäger sollten diese Massnahmen dann aber auch mit Fachkompetenz und in Eigenverantwortung ohne Einmischung des Naturschutzes durchführen können, denn nur sie wissen vor Ort am besten, was zu tun ist.
G.M.

97. Kommentar von :Ohne Name

Nachtrag zu Nr 95 Zwei-Klassen-Tierschutz

- Waschbär und Marderhund sollen sich als Neozonen möglichst nicht verbreiten wegen ihres Einflusses auf geschützte Arten aber die verwilderte Hauskatze die der häufigste und gefährlichste Neozon ist (sie kam in domestizierter Form nirgendwo auf der Welt in freier Natur vor und tötet ohne Hunger zu haben) wird unter Totalschutz gestellt. Nicht

- Waschbär und Marderhund sollen sich als Neozonen möglichst nicht verbreiten wegen ihres Einflusses auf geschützte Arten aber die verwilderte Hauskatze die der häufigste und gefährlichste Neozon ist (sie kam in domestizierter Form nirgendwo auf der Welt in freier Natur vor und tötet ohne Hunger zu haben) wird unter Totalschutz gestellt. Nicht einmal das ganzjährige Füttern in freier Wildbahn wird verboten.

96. Kommentar von :Ohne Name

Kormorane ins Nutzungsmanagement Nr 68

Interessanterweise hat hier noch niemand erklärt warum der Kormoran ins Schutzmanagement muss Ich versuch es jetzt mal selbst. Der Kormoran tut ja nichts böses, er hat nur Hunger. Die Fische die er nur verletzt dienen als willkommene Beute für andere Von den geschützten Fischen kommen noch genug durch. Beutegreifer muss man sowieso nicht

Interessanterweise hat hier noch niemand erklärt warum der Kormoran ins Schutzmanagement muss
Ich versuch es jetzt mal selbst.
Der Kormoran tut ja nichts böses, er hat nur Hunger.
Die Fische die er nur verletzt dienen als willkommene Beute für andere
Von den geschützten Fischen kommen noch genug durch.
Beutegreifer muss man sowieso nicht regulieren, die werden durch die Beute reguliert.
Wenn die Wasserbauer und die Landwirte (die sind immer schuld) nicht die Gewässer so verunstaltet hätten, dann könnten genug Fische überleben, auch mit Kormoran.
Nehmt erst mal die Gewässerbegradigungen und Flußverbauungen zurück dann wird alles wieder gut.
Außerdem machen die Angler das nur aus Mordgier.
Genau wie die Jäger die armen Kormorane nur aus Mordgier töten
Das Angeln gehört sowieso verboten, weil eine vegetarische Ernährung besser ist und beim Angeln die armen Fische leiden.
Wenn dann nicht mehr geangelt wird, hat der Kormoram genug zu essen und wenn das nicht mehr reicht reguliert ihn die Natur.

Wer dieser Argumentation gut folgen kann, vegan lebt oder seinen Fisch lieber im Supermarkt an der Kühltheke kauft (hoffentlich aus ökologischer Auqua-Biokultur und dreimal über die Weltmeere geschippert) der muss diesem Gesetzentwurf unbedingt zustimmen.

Wer lieber Fisch aus heimischen Gewässern ißt der auf ganz kurzem Weg auf den Teller kommt, der muss auch zulassen dass die Kormoranbestände reguliert werden.
Genauso ist es mit den anderen Beutegreifern Fuchs, verwilderte Hauskatze etc

95. Kommentar von :Ohne Name

Zwei-Klassen-Tierschutz im Gesetzesvorschlag

Ich äußere mich hier zu allgemeinen Themen, weil der entsprechende Abschnitt mit "Chat-ähnlichen" Diskussionen überfrachtet ist. Dieses Gestz ist abzulehnen weil es einem Zwei-Klassen-Tierschutz Vorschub leistet wie er bisher nicht da war. Dadurch dass das Jagdrecht faktisch dem Naturschutzrecht unterstellt wird und der private und amtliche

Ich äußere mich hier zu allgemeinen Themen, weil der entsprechende Abschnitt mit "Chat-ähnlichen" Diskussionen überfrachtet ist.
Dieses Gestz ist abzulehnen weil es einem Zwei-Klassen-Tierschutz Vorschub leistet wie er bisher nicht da war.
Dadurch dass das Jagdrecht faktisch dem Naturschutzrecht unterstellt wird und der private und amtliche Naturschutz über ca 30 Ermächtigungen alle wichtigen Stellschrauben unterjährig verändern kann, und dieses wohlgemerkt ohne öffentliche Diskussion am Parlament vorbei, sind der Willkür Tür und Tor geöffnet.
Zum Zwei-Klassen-Tierschutz möchte ich konkret folgende Beispiele anführen, die meines Erachtens klar aufzeigen dass dieser Gesetzesentwurf nicht auf Fachwissen oder echtem Tierschutz basiert sondern ideologisch begründet ist.
- Gemsen fressen Bäume, ihre Ausbreitung soll verhindert werden, (hier spricht keiner von den tollen Felsbiotopen die Gemsen durch ihren Verbiss entstehen lassen) aber bei den Biebern ist das anders, sie vernichteten zwar auch Bäume aber den stellt man unter Totalschutz (und lobt die neuen Biotope die entstehen)
- Der Wolf ist willkommen wenn er aus den Vogesen zuwandert aber Rotwild aus den Vogesen bekommt bei Zuwanderung keinen Platz sondern muss geschossen werden
- Wildenten, Gänse und Schwäne dürfen praktisch nicht gefüttert werden aber bei Singvögeln ist dies ganzjährig erlaubt (Wer sanktioniert zukünftig eigentlich die vielen Familien die bei uns am Rhein Schwäne füttern? Ortspolizei?)
- Bisam und Nutria leben im selben Biotop und haben die selben Verhaltensweisen, machen auch die selben Schäden, Bisam dürfen weiterhin in Totschlagfallen gefangen werden (es braucht nur einen eintägigen Kurs) der Nutria muss lebend gefangen werden
- Marder gehen auf Dachböden und an Autos zu Schaden und müssen lebend gefangen werden, aber Ratten und Mäuse dagegen (welchen echten Schaden macht eigentlich eine Maus?) darf jedermann zu jeder Zeit mit nicht geprüften Totschlagfallen fangen. Egal wie jämmerlich sie da drin Zugrunde gehen
- Rehwild darf nicht gefüttert werden, aber der NaBu verkauft ganzjährig ungestraft Futtermittel für Igel !!! (Zu beziehen im Heimtier-Discounter)
- der fahrlässige Abschuß eines Muttertieres der Nutzungskategorie wird nicht sanktioniert aber der Abschuß eines Muttertiers der Schutzkategorie ist mit Gefängnis bis zu einem Jahr bedroht
- Kormorane kommen in allen für sie geeigneten Biotopen vor und sind in Ba-Wü nicht gefährdet. Sie machen immense Schäden an Fischbeständen und sie schmecken hervorragend aber sie sind trotzdem nicht im Nutzungsmanagement

- Allgemein handelt dieser Gesetzentwurf nach dem Grundsatz "Wer Naturverjüngung frißt ist ein Schädling, wer Fleisch oder Fische frißt muss geschützt werden"
Interessanterweise genau gegenteilig zur Einstellung vieler Tierschützer. Hier ist der Fleischfresser der Böse und der Rohkostesser der Gute

94. Kommentar von :Ohne Name
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93. Kommentar von :Ohne Name

Hase

Bei uns im Revier gibt es außerordentlich viele Hasen. Das kommt nicht von ungefähr - wir tun auch was dafür. Neben der Anlage von Biotopen, Hecken, etc. haben wir zusätzlich Flächen gepachtet, die als "Nahrungsdepot" für den Hasen und andere Wildtiere angelegt und mit entsprechenden Pflanzenmischungen eingesät werden. Wir freuen uns, dem

Bei uns im Revier gibt es außerordentlich viele Hasen.

Das kommt nicht von ungefähr - wir tun auch was dafür. Neben der Anlage von Biotopen, Hecken, etc. haben wir zusätzlich Flächen gepachtet, die als "Nahrungsdepot" für den Hasen und andere Wildtiere angelegt und mit entsprechenden Pflanzenmischungen eingesät werden.

Wir freuen uns, dem Hasenbesatz helfen zu können und freuen uns Hasen in unserem Revier zu haben. Füchse bejagen wir in normalem Umfang und in ca. 15 Jahren habe ich insgesamt dort 3 Hasen erlegt (auf den Straßen in unserem Revier wurden bestimmt 10 mal soviele Hasen überfahren).

Wir machen das aus eigenem Antrieb und auf eigene Kosten.

Deshalb ärgert mich besonders die Vorgehensweise bei dem neuen Jagdgesetzentwurf.

Hier wird alles über einen Kamm geschert, ohne unterschiedliche Regionen oder differente Gegebenheiten vor Ort zu berücksichtigen.

Selbstverständlich brauchen wir einen gewissen Rahmen als Leitlinie.
Aber beim aktuellen Gesetzentwurf wird uns jede Individualität abgesprochen - der Gesetzgeber denkt und lenkt den den Bürger und sagt ihm, was für ihn gut ist.
Das hatten wir doch schon mal in unserer Geschichte.
Ich wehre mich als Demokrat gegen ein Diktat von einseitigen Interessensverbänden.

Ich denke gerne für mich selbst, treffe meine Entscheidungen gerne für mich selbst und verantworte dann allerdings auch meine Entscheidungen.

Warum mir per Gesetz, neben vielen anderen praxisfremden und sinnlosen neuen Verboten und Verordnungen, die Hasenjagd verboten werden soll bleibt mir unerklärlich.

Der Wildtiermanager wird´s schon richten!

92. Kommentar von :Ohne Name

Allgmein

Hallo zusammen, ich gehe schon seit über 20 Jahren auf die Jagd damals als Begehungsschein Inhaber heute als Pächter. In meinen Anfangsjahren hatten wir noch Rebhühner. Ich hatte eine Kette mit über 20 Tieren vor mir und wollte eigentlich eines erlegen. Hatte es damals gelassen und bis heute noch kein erlegt es könnten "ja" mehr werden! Seitdem

Hallo zusammen,

ich gehe schon seit über 20 Jahren auf die Jagd damals als Begehungsschein Inhaber heute als Pächter.
In meinen Anfangsjahren hatten wir noch Rebhühner. Ich hatte eine Kette mit über 20 Tieren vor mir und wollte eigentlich eines erlegen. Hatte es damals gelassen und bis heute noch kein erlegt es könnten "ja" mehr werden! Seitdem wurde keines mehr in diesem Revier erlegt und wir haben trotzdem nicht mehr.
Die Jäger haben soviel Eigenverantwortung das Sie keine Tierart ausrotten!!!

Die Schonzeitregelungen für Hase, Rebhuhn, und Schwarzwild würde ich belassen.

Des weiteren bin ich auch gegen die Verwendung von Bleifreier Munition. Da ein Salatkopf mehr Blei enthalten kann als ein Stück erlegtes Wild!

Einschränkung der Baujagd:
Hier wird den Jäger auch wieder die Eigenverantwortung aberkannt, als würden Sie nicht darauf achten das Ihr treuer Begleiter nicht gesund nach Hause kommt.

Wildschadens Regulierung bei Streuobstwiesen. Wer hat hier einen wirtschaftlichen Verlust wenn Wildschaden auf den Wiesen entsteht? Die meisten -nutzen diese Wiesen um Obst zu ernten und bekommen Geld vom Land wenn Sie diese Pflege.

Es gibt noch sehr viele Punkte an dem Entwurf des Landesjagdgesetz welche in nicht vertreten werde, und werde deshalb die Pacht für mein Revier aufgeben wenn dieses Gesetz so in Kraft tritt!


Eine Anmerkung zum nachdenken noch eine andere Möglichkeit wäre:
Es wird oft behauptet durch die Jagd, Kirrung und Fütterung vermehren sich die bejagden und gefütterten Arten!
=> alle Wildarten außer dass Schwarzwild auf die Liste der bejag baren Tiere. Wildschaden vom Schwarzwild bezahlt das Land. Das Schwarzwild reduziert sich selbst, die anderen Wildtiere vermehren sich stark??

Gruß

Christian

91. Kommentar von :Ohne Name

Allgemein

@ 85 G. Kraus Ich möchte auf Ihren Beitrag nicht näher eingehen, der qualifiziert sich selbst. Nur einige Feststellungen zu den 3 Tierarten, die ihrer Meinung nach, zu den geretteten Tieren durch den Naturschutz gehören. Der Alpensteinbock wurde in den früheren Zeiten stark mystifiziert, ähnlich dem Nashorn in heutiger Zeit. Mitte des 17.

@ 85 G. Kraus
Ich möchte auf Ihren Beitrag nicht näher eingehen, der qualifiziert sich selbst.
Nur einige Feststellungen zu den 3 Tierarten, die ihrer Meinung nach, zu den geretteten Tieren durch den Naturschutz gehören.
Der Alpensteinbock wurde in den früheren Zeiten stark mystifiziert, ähnlich dem Nashorn in heutiger Zeit.
Mitte des 17. Jahrhunderts war der Alpensteinbock auf dem Territorium des Gotteshausbundes, dessen Wappentier er war, ausgerottet.(z.T. Kanton Graubünden) Anfang des 19. Jahrhunderts war der Steinbock im gesamten Alpengebiet, bis auf etwa 100 Tiere im italienischen Teil, ausgerottet. 1906 wurden die ersten Tiere in die Schweiz geschmuggelt, wo sie gezüchtet wurden. Der Beginn der Wiederansiedlung in Deutschland war 1936 bei Berchtesgaden.
Der Fischotter. Ende des 19 Jahrhunderts wurden in einigen Gegenden Prämien für jeden toten Fischotter gezahlt, der als Fischräuber , Mörder von Lämmern usw galt. 1968 erhielt der Fischotter keine Jagdzeit mehr und war damit geschont. Trotzdem gingen die Otterbestände zurück. Durch chemische Rückstände in den Gewässern ging der Fischbestand zurück und der Fischotter war teilweise nicht in der Lage sich fortzupflanzen.
Ebenso wie beim Biber wurde der Bestand durch Verbauung von Gewässern, umfangreiche Trockenlegungen für den für sie wichtigen Lebensräume und großzügiges Abholzen von Ufervegetation ihr Lebensraum bis auf wenige Ausnahmen zurückgedrängt.
Eingriffe des Menschen betreffen aber nicht nur den Biber und den Fischotter Jede Schädigung der Gewässer ist eine Schädigung unserer Lebensgrundlage, an der wir alle beteiligt sind.( Plastik, Pestizide usw)
Dem Jäger alle Misshandlungen der letzten Jahrhunderte in die Schuhe zu schieben, zeugt von grober Unkenntnis unserer Kultur und Natur.
Übrigens die größten natürlichen Feinde von Otter und Biber sind Wolf und Luchs.

90. Kommentar von :Ohne Name

§8 (1) Waidgerechtigkeit

Es handelt sich um keine eindeutige Definition der Waidgerechtigkeit. Das liegt daran, dass man die Waidgerechtigkeit nicht für jeden Einzelfall expressis verbis definieren und vorschreiben kann. Man kann den Respekt vor dem Leben und von der Schöpfung nicht per Gesetz verordnen. Und so sollte man es auch gar nicht erst in einem Gesetz vorschreiben

Es handelt sich um keine eindeutige Definition der Waidgerechtigkeit. Das liegt daran, dass man die Waidgerechtigkeit nicht für jeden Einzelfall expressis verbis definieren und vorschreiben kann. Man kann den Respekt vor dem Leben und von der Schöpfung nicht per Gesetz verordnen. Und so sollte man es auch gar nicht erst in einem Gesetz vorschreiben wollen. Da man auf die Waidgerechtigkeit, die Jagdethik, ein Teil der Gesamtethik, nicht verzichten kann, so sollte man §8 (1) kürzer fassen:

Die Jagd ist dann waidgerecht, wenn sie über die Jagdethik hinaus, die geltenden Gesetze achtet.

Und auch hier ist nicht abschließend klärbar, welche Verhaltensweise endlich im Einzelfall ethisch ist und welche nicht, denn man kann die auftretenden Einzelfälle nicht abschließend auflisten.

Ob man also einem originären Jäger die Berechtigung und Erlaubnis zur Jagd erteilt, ob ein Jäger mit einer angemessenen Jagdethik zur Jagd geht, muss an anderer Stelle geprüft werden - nämlich bei der Jägerprüfung.

89. Kommentar von :Ohne Name

Gesetzesnovelle für Baden- Württemberg – LANDESJAGDGESETZ

mit größtem Interesse verfolge ich den Gesetzentwurf, es gibt im Entwurf auch einzelne Argumente die ich für gut heiße. Dagegen spricht zum Beispiel: - Die Wildfütterung in Notzeiten sollte beibehalten werden. - Wildschweine sollten wie im jetzigen Jagdrecht bejagt werden. Schonzeiten im Frühjahr, wie im Entwurf sind aus meiner Sicht

mit größtem Interesse verfolge ich den Gesetzentwurf, es gibt im Entwurf auch einzelne Argumente die ich für gut heiße.
Dagegen spricht zum Beispiel:
- Die Wildfütterung in Notzeiten sollte beibehalten werden.
- Wildschweine sollten wie im jetzigen Jagdrecht bejagt werden. Schonzeiten im Frühjahr,
wie im Entwurf sind aus meiner Sicht unmöglich.
Wer bezahlt in dieser Schonzeit den Wildschaden?
Sollte die Schweinepest auftreten, wo bleibt die Vorsorge?
Die Jagd auf Hase und Fasan soll nur noch mit Genehmigung des Naturschutzes erfolgen?
- als ausgebildeter Jäger kümmere ich mich um das Verhältnis Hahn- Henne, zähle im
Frühjahr die Hasen im Revier und bestimme im Herbst was gejagt wird.
Das Jagdrecht darf nicht auf die Naturschutzbehörde übertragen werden, wir Jäger sind die kompetenten regionalen Fachleute.
Sollten bestimmte Vorschläge zum Zuge kommen, die aus meiner Sicht unvertretbar sind, werden die Gemeinden / Kommunen in Baden- Württemberg große Probleme mit der weiteren Jagdverpachtung bekommen.
Sie können das Jagdrecht mitgestalten und ich bitte Sie uns Jäger bei der Gesetzesnovelle
zu unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Edgar Kruß
Jagdpächter Kehl- Goldscheuer Süd und Hohnhurst