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Abschnitt 2

Jagdbezirke

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 2 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.

Der zweite Abschnitt enthält die Regelungen zu dem im bisher geltenden Recht bewährten System der Jagdbezirke, zu deren Gestaltung und Befriedung sowie zu den Jagdgenossenschaften. Dieser Abschnitt übernimmt weitgehend die bisher geltenden Regelungen des Bundesjagdgesetzes und des Landesjagdgesetzes. Hinzu tritt die Regelung zur Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen in Konsequenz der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur Pflichtmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften.

Kommentare : zu Jagdbezirke

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

21. Kommentar von :Ohne Name

Flickenteppich

Es kann niemand gezwungen werden sein Flächen bejagen zu lassen aber wer das nicht will muss auch sämtliche Konzequenzen selber trage. Er verzichtet komplett auf Schutzmassnahmen und Wildschäden, er genehmigt die Nachsuche bzw Wildfolge, diese Flächen sind Jagdpacht bzw Jagdbetriebskosten frei usw. Wie die Reviere dann auf die Jahre hin

Es kann niemand gezwungen werden sein Flächen bejagen zu lassen aber wer das nicht will muss auch sämtliche Konzequenzen selber trage.
Er verzichtet komplett auf Schutzmassnahmen und Wildschäden, er genehmigt die Nachsuche bzw Wildfolge, diese Flächen sind Jagdpacht bzw Jagdbetriebskosten frei usw.
Wie die Reviere dann auf die Jahre hin struckturiert sind und verpachtbar sind ist die andere Sache.
Ebenso mit welchen Einschränkungen und Problemen nebenstehende Gundstücksbesitzer auf dauer zu kämpfen haben.

20. Kommentar von :Ohne Name

Befriedete Bezirke

Ich wünsche mir eine rechtliche Festlegung, dass auf Weideflächen mit Nutztierbesatz grundsätzlich nicht gejagt werden darf.

19. Kommentar von :Ohne Name

Befriedung

Es wird höchste Zeit, dass auch Tier- und Naturschutzverbände als juristische Personen die Möglichkeit bekommen, ihre Flächen von der Bejagung auszunehmen. Dass ein solches Szenario der organisierten Jägerschaft kalte Schauer über den Rücken jagt, ist verständlich, könnten dadurch doch eines Tages mitten in Deutschland größere unbejagte Flächen

Es wird höchste Zeit, dass auch Tier- und Naturschutzverbände als juristische Personen die Möglichkeit bekommen, ihre Flächen von der Bejagung auszunehmen.

Dass ein solches Szenario der organisierten Jägerschaft kalte Schauer über den Rücken jagt, ist verständlich, könnten dadurch doch eines Tages mitten in Deutschland größere unbejagte Flächen entstehen, die die Unsinnigkeit der Jägerei für jeden nachvollziehbar dokumentieren. Ein Ende der Freizeitjagd wäre dann kaum abwendbar - welcher normal denkende und fühlende Mensch würde die Jagd in ihrer aktuellen Form schon tolerieren, wenn sie des Feigenblatts ihrer vermeintlichen "ökologischen Notwendigkeit" beraubt wäre?

Kommentar vom Moderator

Anmerkung der Redaktion

Sehr geehrte Nutzerin/Sehr geehrter Nutzer,

wir freuen uns über lebendige und kontroverse Debatten auf dem Beteiligungsportal der Landesregierung. Denn Demokratie lebt von der Meinungsvielfalt und auch vom Streit in der Sache. Damit die Diskussion auf dem Beteiligungsportal fruchtbar ist und niemanden frustriert, müssen sich aber alle wie bei einer

Sehr geehrte Nutzerin/Sehr geehrter Nutzer,

wir freuen uns über lebendige und kontroverse Debatten auf dem Beteiligungsportal der Landesregierung. Denn Demokratie lebt von der Meinungsvielfalt und auch vom Streit in der Sache. Damit die Diskussion auf dem Beteiligungsportal fruchtbar ist und niemanden frustriert, müssen sich aber alle wie bei einer persönlichen Unterhaltung an gewisse Regeln halten. Diese Regeln haben wir in unserer Netiquette festgehalten.

Kurz zusammengefasst besagen die Regeln, dass alle Beteiligten auf dem Beteiligungsportal ein Mindestmaß an Fairness und Respekt gegenüber anderen Personen und Meinungen aufbringen müssen. Nicht zulässig sind also etwa rassistische, fremdenfeindliche, sexistische oder in anderer Weise beleidigende Kommentare. Bei Nichteinhaltung dieser Regeln sind wir leider gezwungen, Kommentare zu löschen.

Bitte halten auch Sie sich an die Netiquette, damit auch alle anderen Nutzerinnen und Nutzer des Beteiligungsportals von einer fairen und sachlichen Debatte profitieren können. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktionsteam

18. Kommentar von :Ohne Name

Befriedung von Flächen aus ethischen Gründen

Es besteht die Gefahr, dass aus den Jagdrevieren jetzt Flickenteppiche werden, die nicht mehr sinnvoll bejagbar und auch nicht mehr verpachtbar sind. Wie soll der Jagende, auf einer zusammenhängend bewirtschafteten Fläche erkennen welches der Teilstücke befriedet ist. Im Umkehrschluss muss der Jagdpächter dann auch von seiner Wildschadenspflicht

Es besteht die Gefahr, dass aus den Jagdrevieren jetzt Flickenteppiche werden, die nicht mehr sinnvoll bejagbar und auch nicht mehr verpachtbar sind. Wie soll der Jagende, auf einer zusammenhängend bewirtschafteten Fläche erkennen welches der Teilstücke befriedet ist. Im Umkehrschluss muss der Jagdpächter dann auch von seiner Wildschadenspflicht befreit werden, da es nicht mehr möglich ist diese zusammenhängenden Flächen zu schützen. Ich plädiere dafür, dass zum Schutze der Wildtiere, die Jägerschaft für mindestens 1 Jahr die Jagd ruhen lässt und die Tierschutzorganisationen für entstehende Wildschäden aufkommen. Vielleicht wird es dann auch den uneinsichtigen bewusst, dass eine Bestandsregelung notwendig ist.

17. Kommentar von :Ohne Name

ethische Gründe

Das Gesetz ermöglicht nun auch juristischen Personen, ihre Grundflächen aus Gewissens­gründen jeweils zum Jahresende befrie­den zu lassen. Das ist eine Ausweitung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und in Deutschland bisher nirgends Rechtslage. Wird das Reviersystem zu einem Flickenteppich mit jagdfreien Zonen, ist

Das Gesetz ermöglicht nun auch juristischen Personen, ihre Grundflächen aus Gewissens­gründen jeweils zum Jahresende befrie­den zu lassen. Das ist eine Ausweitung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und in Deutschland bisher nirgends Rechtslage. Wird das Reviersystem zu einem Flickenteppich mit jagdfreien Zonen, ist ein umfassendes Wildmanagement nicht mehr durchführbar. Ich befürchte, das genau das gewollt ist.

16. Kommentar von :Ohne Name

Befriedung durch juristische Personen

In §12 Absatz 1 wird juristischen Personen das Recht auf Befriedung eingeräumt. Zitat Wikipedia: Das Bundesverfassungsgericht hat dem Begriff in einer Entscheidung aus dem Jahre 1961 Konturen verliehen. Als eine Gewissensentscheidung gilt danach „jede ernste sittliche, d. h. an den Kategorien von Gut und Böse orientierte Entscheidung […], die der

In §12 Absatz 1 wird juristischen Personen das Recht auf Befriedung eingeräumt.
Zitat Wikipedia:
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Begriff in einer Entscheidung aus dem Jahre 1961 Konturen verliehen. Als eine Gewissensentscheidung gilt danach „jede ernste sittliche, d. h. an den Kategorien von Gut und Böse orientierte Entscheidung […], die der Einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfährt, so dass er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln könnte

Es wird ganz deutlich auf den Einzelnen abgehoben. Eine Gruppe von Menschen kein nach meiner Auffassung nicht durch Festsetzung (zB einer Vereinssatzung) seiner Gewissensfreiheit beraubt werden.
Wie kann bei einer juristischen Person dann die Gewisenentscheidung geprüft werden?
Wird jede inzelperson geprüft, nur der Vorstand, ...????

15. Kommentar von :Ohne Name

Zu Kommentar Nr. 13

Genf wird hier immer als Beispiel genannt. In Genf wird zwischenzeitlich sehr wohl und intensiv gejagd, weil man dort sehr schnell gemerkt hat, dass es ohne nicht funktioniert. Nur jetzt kostet es dem Kanton Geld - bitte richtig informieren.

14. Kommentar von :Ohne Name

Gefährdung der flächendeckenden Bejagung

Durch die Gesetzesgestaltung wird nun auch juristischen Personen die Möglichkeit geboten, Ihre Grundflächen befrieden zu lassen. Dadurch gefährden Sie die Verpachtbarkeit vieler Jagdbezirke. Ausserdem weichen Sie hier grundlegend vom Bundesjagdgesetz ab. Durch den entstehenden Flickenteppich entsteht die Gefahr von vermehrten Wildschäden.

Durch die Gesetzesgestaltung wird nun auch juristischen Personen die Möglichkeit geboten, Ihre Grundflächen befrieden zu lassen.
Dadurch gefährden Sie die Verpachtbarkeit vieler Jagdbezirke. Ausserdem weichen Sie hier grundlegend vom Bundesjagdgesetz ab. Durch den entstehenden Flickenteppich entsteht die Gefahr von vermehrten Wildschäden. Weiterhin entsteht auch die unkontrollierte Ausbreitung von Wildkrankheiten.
Ich fordere Sie deshalb auf, am bewährten System aus Tierschutzgründen beizuhalten.

13. Kommentar von :Ohne Name

§14 Befriedung von Flächen aus ethischen Gründen

Das EGMR hat eindeutig festgestellt, daß Jagd nicht zum Allgemeinwohl dient, sondern ein Hobby ist. Inzwischen ist es unstrittig, daß Jagd nichts zum Naturschutz noch zur Wildregulierung beiträgt. Siehe Genf, Griechenland, etc. Es ist schon ein Armutszeugnis für die deutsche Justiz, daß bis nach Straßburg gegangen werden mußte. Laut Grundgesetz ist

Das EGMR hat eindeutig festgestellt, daß Jagd nicht zum Allgemeinwohl dient, sondern ein Hobby ist. Inzwischen ist es unstrittig, daß Jagd nichts zum Naturschutz noch zur Wildregulierung beiträgt. Siehe Genf, Griechenland, etc. Es ist schon ein Armutszeugnis für die deutsche Justiz, daß bis nach Straßburg gegangen werden mußte. Laut Grundgesetz ist die Würde des Menschen unantastbar. Das Gewissen ist ein Hauptmerkmal der Würde. Hier in das Mittelalter zurückzufallen und das Gewissen nach Art der Inquisition zu prüfen. Gebühren zu verlangen für sein Gewissen. Das heißt nur wer die finanzielle Möglichkeit hat, kann sich freikaufen. Auch hier weise ich auf das Grundgesetz. Vor dem Gesetz sind alle gleich und nicht welcher Lobbyist am lautesten schreit. Sie haben einen Eid auf die Verfassung abgelegt und nicht auf die Wünsche einzelner Lobbyisten. Der rechtlich korrekte und der Demokratie würdigen Weg wäre: Jeder, der bisher Mitglied eine Zwangsjagd ist, bekommt ein Schreiben, ob er mit der Jagd auf seinem Grundstück einverstanden ist. Von der Logik her muß derjenige fragen, der etwas will. Hier ist die Rechtslage umgedreht.

12. Kommentar von :Ohne Name

Befriedung von Jagdflächen

Das verstehe ich auch nicht. Es geht um das eigene Grundstück, das ist hausfriedensbruch. Warum kann man sich nur so kompliziert gegen die Jagd auf meinem Grundstück vorgehen. Ich kann doch auch nicht in den Garten von Nachbars eindringen und dort Obst oder Blumen pflücken.