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Abschnitt 6

Sicherung der Nachhaltigkeit, Jagd- und Wildtierschutz

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 6 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.

Der sechste Abschnitt enthält zahlreiche neue Regelungen, welche bestimmte In-strumente und Einrichtungen im Rahmen des Wildtiermanagements vorsehen. Dazu gehören die aufeinander und auf die Managementstufen des ersten Abschnitts bezogenen Regelungen zum Monitoring, zum Wildtierbericht und zu besonderen Hegemaßnahmen. Der bereits bestehende Generalwildwegeplan erhält in diesem Abschnitt eine gesetzliche Grundlage. Als eigenständige Einrichtungen zur Erfüllung der Aufgaben des Wildtiermanagements erhalten die Hegegemeinschaften eine besondere gesetzliche Funktionsbeschreibung; sofern sie als Körperschaften des öffentlichen Rechts eingerichtet werden, sind die dafür erforderlichen Regelungen vorgesehen. Im Übrigen enthält der sechste Abschnitt angepasste Regelungen, die bereits das bisher geltende Recht vorgesehen hat, darunter die Regelungen zu Jagd- und Schonzeiten als das zentrale Steuerungsinstrument im Rahmen des Wildtiermanagements.

Kommentare : zu Sicherung der Nachhaltigkeit, Jagd- und Wildtierschutz

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

17. Kommentar von :Ohne Name

Wildtierschutz oder Haustierschutz?

Der Entwurf des neuen Jagdgesetzes ist eindeutig geprägt von der Ideologie der Menschen, die sich als "Tierschützer" bezeichnen. Hier frage ich mich, ob es notwendiger ist, Haustiere oder Wildtiere und vor wem zu schützen. Hunde und Katzen haben nichts in Wald und Flur freilaufend zu suchen. Sie haben einen Jagdtrieb, den sie, so man sie lässt,

Der Entwurf des neuen Jagdgesetzes ist eindeutig geprägt von der Ideologie der Menschen, die sich als "Tierschützer" bezeichnen. Hier frage ich mich, ob es notwendiger ist, Haustiere oder Wildtiere und vor wem zu schützen. Hunde und Katzen haben nichts in Wald und Flur freilaufend zu suchen. Sie haben einen Jagdtrieb, den sie, so man sie lässt, befriedigen. Dadurch werden Rehe, Hasen und Bodenbrüter wie das Rebhuhn oder der Fasan gefährdet, von anderen, geschützten oder bedrohten Tierarten ganz zu schweigen. Wildtiere werden schon genügend durch ihre eigenen Fressfeinde bedroht, da braucht es nicht noch wildernde Hunde und Katzen. Ist dem Kröten rettenden Tierschützer schon einmal aufgefallen, dass Störche Frösche und Kröten fressen? Sie fressen auch junge Feldhasen, die es aufgrund der intensiven Landwirtschaft kaum mehr in Feldern gibt.
Dafür haben verantwortungsvolle Jäger und Jagdpächter wieder Wildwiesen, Wildäcker und Deckungen angelegt, in denen die bedrohten Wildtierarten Unterschlupf finden. Da geht es nicht um die Jagd auf diese Tiere, sondern um die Erhaltung der Artenvielfalt.
Wer heute den selten gewordenen Feldhasen sehen will, muss sich mit viel Geduld in den Wald begeben. Aber auch dort lauert Gefahr für Meister Lampe. Er wird, wie auch das geschützte Auerhuhn, vom Fuchs bedroht. Wird dieser nicht bejagt, vermehrt er sich rasend schnell und ist heute schon an städtischen Mülleimern kein Unbekannter. Er überträgt zahlreiche Krankheiten wie Staupe, Fuchsbandwurm und Tollwut - auch auf Haustiere und Menschen.
Insofern ist der Gesetzesentwurf, der die Jagd auf Raubwild und Raubzeug einschränkt oder gar verbietet ungenügend durchdacht und bedarf der Verbesserung. Sollte dies nicht geschehen, werden bis in wenigen Jahren auch die Tierschützer jeglicher Couleur die Auswirkungen zu spüren bekommen.
Zur Schwarzwildbejagung im Frühjahr und im Feld gilt ähnliches. In dieser Zeit gibt es für Schwarzwild im Feld keine Äsung, ergo hält es sich da kaum auf. Im Wald dagegen kann es in Ruhe angesprochen und bejagt werden. Traut der Gesetzgeber dem Jäger keine Verantwortung zu?
Auch hier sind die Auswirkungen des Gesetzes in wenigen Jahren zu spüren.

16. Kommentar von :Ohne Name

Nachhaltigkeit

"Die Nutzung der natürlichen Ressourcen durch Forst-, Land-, Fischereiwirtschaft und Jagd ist auch unter ökonomischen Gesichtspunkten international längst anerkannt. „Nutzung ist grundsätzlich natürlich. Dies trifft auch auf die Jagd zu. Wenn sie den Nachhaltigkeitskriterien entspricht, entstehen für Mensch und Lebensraum auf Dauer positive

"Die Nutzung der natürlichen Ressourcen durch Forst-, Land-, Fischereiwirtschaft und Jagd ist auch unter ökonomischen Gesichtspunkten international längst anerkannt. „Nutzung ist grundsätzlich natürlich. Dies trifft auch auf die Jagd zu. Wenn sie den Nachhaltigkeitskriterien entspricht, entstehen für Mensch und Lebensraum auf Dauer positive Auswirkungen und gleichzeitig wird diese Nutzungsform dann von der Gesellschaft als aktiver Beitrag zum Naturschutz anerkannt."[Vgl. Steixner, A., Donaubauer, E., Reimoser, F., (2009): Naturschutz durch nachhaltige Nutzung (FUST-Position 4) in Fonds für Umweltstudien – FUST (Hrsg.): Beiträge zur Umweltgestaltung A 164, Alpine Umwelt, Teil XLIV, Leitlinien für integratives Wildtiermanagement, S.17]

Die Weltnaturschutzunion IUCN stellte im Jahr 2000 in ihrer Grundsatzerklärung von Amman in prägnanter Weise nochmals ganz klar: ´Die Nutzung wildlebender Ressourcen stellt, soweit sie nachhaltig erfolgt, ein wichtiges Instrument zur Erhaltung der Natur dar, da die durch eine solche Nutzung erzielten sozialen und wirtschaftlichen Vorteile dem Menschen Anreize geben, diese zu erhalten.´

Am Weltnaturschutzgipfel 2002 in Johannesburg wurde dieses die Nutzung einschließende Naturschutzverständnis abermals bestätigt. Ebenso beim Weltkongress in Addis Abeba (UNEP 2004). Jede Form der Nutzung natürlicher Ressourcen (Pflanzen, Tiere, Lebensräume) kann somit bei Wahrung der ´Nachhaltigkeit´ Teil eines großen gesellschaftlichen Naturschutz- und Entwicklungskonzeptes werden. Es wurde weltweit klar, dass die langfristige Erhaltung der Biodiversität am besten durch nachhaltige Nutzung und nicht durch generellen Nutzungsverzicht gewährleistet ist.“

Vor dem Hintergrund dieser international gültigen Richtlinien muss man sich die Frage stellen, warum gerade in Baden-Württemberg diese Regelungen nicht gelten sollen? Nachhaltigkeit bedeutet verantwortungsbewusstes Handeln im Hinblick auf ökologische, ökonomische und soziokulturellen Anforderungen. Dem Dogma des Schutzes durch Unterlassung werden mit der Klassifizierung von Wildtierarten anerkannte und jahrzehntelang bewährte Erkenntnis geopfert. Eine Mehrklassengesellschaft, geschaffen nach dem Gutdünken und fehlerhaften Vorstellungen der "Tierschützer". Tierarten von gut bis weniger gut. Tod dem Rehwild, es lebe das Niederwild...

Die Ruhezeitregelung ist im Hinblick auf eine effektive und tierschutzgerechte Jagd ebenso kontraproduktiv, wenn in der Zeit, in der ca. zwanzig Prozent (!) der Schwarzwildstrecke erjagt werden nun Jagdruhe herrschen soll, damit andere Tierarten die notwendige Erholung haben.

Dass, sehr geehrter Herrr Minister Bonde, zeigt Ihr sehr begrenztes Fachwissen, denn Rehwild kann entgegen Ihrer Aussage sehr wohl unterscheiden ob ein Schuss ihm gilt oder nicht. Mal abgesehen davon, wäre eine entsprechende Ruhe nur dann möglich, wenn alle anderen Naturnutzer ebenso des Waldes verbannt würden. Spaziergänger, Radfahrer, Moutainbiker, Wanderer, GeoCacher, Pilzesammler und nicht zuletzt die hauptsächlich im Auftrage des Landes agierenden Forstarbeiter.

HInsichtlich der Einschränkung des Jagdschutzes kann man ebenso nur den Kopf schütteln. Wissenschaftlich bewiesen sind die enormen Schäden die insbesondere von Hauskatzen bei Wildvögeln verursacht werden. Unter dem Deckmantel einer verschwindend geringen, in den meisten Fällen unbestätigten Wildkatzenpopulation, wird jetzt ein Verbot des Abschusses auf Hauskatzen erlassen. Das ist aus wildbiologischer Sicht schlichtweg falsch.

Das geplante Verbot des Abschusses von wildernden Hunden ist ebenso kontraproduktiv, lädt es doch jetzt alle Hundebesitzer herzlich dazu ein, ihre Vierbeiner verantwortungslos, aber immerhin gesetzeskonform, in Wald und Flur umherspringen zu lassen. Was macht da schon ein gewilderter Hase, eine gerissene tragende Rehgeiss. Letztlich sind das ja doch bloss Schädlinge die Wildschaden, insbesondere durch Verbiss von "Staatspflanzen", verursachen. Das Tierleid wird dadurch nur vergrößert, aber ein Hase oder Reh gehört halt niemandem, also muss dafür auch niemand Verantwortung übernehmen. Und wie einfach ist es doch ein verantwortungsvoller Hundebesitzer (und natürlich Tierliebehaber zu sein), wenn Bello draussen nach Belieben umherspringen darf.

Denken Sie bitte mal einen Schritt weiter über die Konsequenzen Ihres Handelns nach.

Wünschenswert wäre vor allem, dass diese Ihnen bereits bekannten Argumente auch ernsthaft berücksichtigt werden. Sie müssen sich nicht über die Gegenwehr gegen diesen Gesetzesentwurf wundern, wenn alle Argumente seitens der Jagdverbände und Jäger außer Acht gelassen werden. Das moderierte Beteilungsverfahren war eine einzige Farce, eine Pseudobeteiligung, da die in ihrem Innersten verankerten dogmatischen Vorstellungen offensichtlich nicht umkehrbar scheinen.

15. Kommentar von :Ohne Name

§ 41 2- monatige Schonzeit

Es ist grundgesetzwidrig vom Jagdpächter eine 2 -monatige Schonzeit auf Schwarzwild einzuhalten und Ihm gleichzeitig den entstehenden Wildschaden aufzubürden. Ferner grenzt es schon an Verarschung, so zu tun, als könnte mit der Freigabe auf dem Feld, auch nur eine Sau erlegt werden. Mögen die Gesetzesbastler doch einmal darlegen wie in dieser

Es ist grundgesetzwidrig vom Jagdpächter eine 2 -monatige Schonzeit auf Schwarzwild einzuhalten und Ihm gleichzeitig den entstehenden Wildschaden aufzubürden. Ferner grenzt es schon an Verarschung, so zu tun, als könnte mit der Freigabe auf dem Feld, auch nur eine Sau erlegt werden.
Mögen die Gesetzesbastler doch einmal darlegen wie in dieser Jahreszeit in stockdunkler Nacht ein erfolgreicher Abschuß zustandekommen kann. Für mich als Jagdpächter, der Schäden nicht aus der Portokasse bezahlen kann, ist diese Regelung ein Grund die Jagd für immer zu beenden und den Vertrag aufgrund dieser Einschränkungen, vorzeitig zu kündigen.

14. Kommentar von :Ohne Name

Streunende Katzen und Hunde

Streunende Katzen und Hund sollten wirklich nur in den allerseltensten Fällen geschossen werden, d. h. nur wenn andere Tiere oder gar Personen direkt gefährdet sind. Dass dies einigen Jägern nicht passt, zeigt mir welche Grundeinstellung vorhanden ist und hier stellt sich für mich die Frage, ob die psychologische Seite bei der Ausstellung eines

Streunende Katzen und Hund sollten wirklich nur in den allerseltensten Fällen geschossen werden, d. h. nur wenn andere Tiere oder gar Personen direkt gefährdet sind. Dass dies einigen Jägern nicht passt, zeigt mir welche Grundeinstellung vorhanden ist und hier stellt sich für mich die Frage, ob die psychologische Seite bei der Ausstellung eines Jagdscheines genügend Beachtung findet.
Totfangfallen gehören ohne Ausnahmeregelung abgeschafft.

13. Kommentar von :Ohne Name

Klassifizierung von Wildtieren

Im aktuellen Jagdgesetz sind die Jagd- und Schonzeiten exakt und differenziert nach Tierarten detailliert geregelt.
Eine neue Art die Wildtiere zu Klassifizieren ist absolut nicht erforderlich und offensichtlich der eindeutige Versuch dem Jagdgesetz den eigenen ideologischen Stempel aufzudrücken.

12. Kommentar von :Ohne Name

Wildtierschutz ???

Hallo Herr Kretschmann, Hallo Herr Bonde, Hallo Freunde von NABU etc., haben Sie schon mal einen räudigen Fuchs gesehen bzw. davon gehört ? Ist hier Nichtbejagung Tierschutz? Schon mal was vom Fuchsbandwurm gehört ? Was eigentlich ist mit den schützenswerten Bodenbrütern? Was ist mit dem Feldhasen? Welche natürlichen Feinde hat denn

Hallo Herr Kretschmann,
Hallo Herr Bonde,
Hallo Freunde von NABU etc.,

haben Sie schon mal einen räudigen Fuchs gesehen bzw. davon gehört ?
Ist hier Nichtbejagung Tierschutz?

Schon mal was vom Fuchsbandwurm gehört ?
Was eigentlich ist mit den schützenswerten Bodenbrütern?
Was ist mit dem Feldhasen?

Welche natürlichen Feinde hat denn der Fuchs in unserer Gegend außer dem Auto?

Das sind Fragen, die dazu beitragen uns glaubhaft zu versichern, daß der neue Jagdgesetzentwurf ideologisch getragen ist!

11. Kommentar von :Ohne Name

$41 Abs. 2:

$41 Abs. 2: Mit Bezug auf das Interview mit dem LW-Minister, soll das Jagdverbot im Wald dem Wild die entsprechende Ruhe sicher. Gerne! Aber dann bitte ein Begehungsverbot im Wald für Jogger, Radfahrer, Wanderer, Geocatcher sowie Pilzsucher erlaseen....Bitte Nachdenken! Wer trägt in besagtem Zeitrum den entstandenen Wildschaden, die Kommunen? Die

$41 Abs. 2: Mit Bezug auf das Interview mit dem LW-Minister, soll das Jagdverbot im Wald dem Wild die entsprechende Ruhe sicher. Gerne! Aber dann bitte ein Begehungsverbot im Wald für Jogger, Radfahrer, Wanderer, Geocatcher sowie Pilzsucher erlaseen....Bitte Nachdenken! Wer trägt in besagtem Zeitrum den entstandenen Wildschaden, die Kommunen? Die Jogger?

10. Kommentar von :Ohne Name

Allgemeine Schonzeit

"In der Zeit vom 15. Februar bis 15. April sind sämtliche Wildtiere mit der Jagd zu verschonen (allgemeine Schonzeit); abweichend hierv on ist die Jagd auf Schwarzwild im Feld zulässig." Wer dies beschließt, begeht ein Verbrechen gegen den Tierschutz. Gerade in dieser Zeit kann z. B. Schwarzwild im Wald am waidgerechtesten (also

"In der Zeit vom 15. Februar bis 15. April sind
sämtliche Wildtiere mit der Jagd zu
verschonen (allgemeine Schonzeit); abweichend hierv
on ist die Jagd auf
Schwarzwild im Feld zulässig."
Wer dies beschließt, begeht ein Verbrechen gegen den Tierschutz. Gerade in dieser Zeit kann z. B. Schwarzwild im Wald am waidgerechtesten (also tierschutzfreundlichsten) bejagt werden. Das genaue Ansprechen und die ruhige Schussabgabe im noch lichten Wald ermöglichen die dringend notwendige Reduktion des Schwarzwildes. Die Alternative sind vermehrte Bewegungsjagden. und diese sind, was den Tierschutz angeht, bestenfalls zweite Wahl. Der versehentliche Abschuss von führenden Tieren und das Krankschießen sind damit vorprogrammiert. Daran ändert auch die dümmliche Vorschrift über das Übungsschießen nichts. Dass Schwarzwild nicht nur im Frühjahr Frischlinge führt, sondern inzwischen das ganze Jahr, dürfte sich inzwischen sogar beim Nabu-Mitglied Lieschen Müller herumgesprochen haben.
Im übrigen: was ist mit den anderen Störfaktoren im Wald während dieser Zeit???
Müssen die Grünen kraft Parteibuch oder Vereinsmitgliedschaft dann aus dem Wald draußen bleiben?
Und was ist mit dem erhöhten Wildschaden, da Sauen nach dem Einwechseln vom Maisfeld in den Wald nicht mehr beschossen werden dürfen. Den, Herr Bonde, zahlen doch sicher Ihre Freunde von Nabu, BUND, Universelles Leben usw.???
HvS

9. Kommentar von :Ohne Name
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8. Kommentar von :Ohne Name

Niederwild

Wie meine Vorredner es bereits sagen: Der Verbot der Niderwildjagd wie Sie es vor haben hat mehrere Auswirkungen. Die Jagden werden nicht mehr verpachtet. Was ungeahnte Konsequenzen hat. Fuchsbesatz wird stark annehmen und somit das Niederwild sinken. Und ich denke auch das schlaue Schwarzwild wird diese Reviere sehr stark aufsuchen. Warum ändern

Wie meine Vorredner es bereits sagen: Der Verbot der Niderwildjagd wie Sie es vor haben hat mehrere Auswirkungen. Die Jagden werden nicht mehr verpachtet. Was ungeahnte Konsequenzen hat. Fuchsbesatz wird stark annehmen und somit das Niederwild sinken. Und ich denke auch das schlaue Schwarzwild wird diese Reviere sehr stark aufsuchen. Warum ändern wenn sich das bisherige so gut bewährt hat. Wenn sie eine Änderung wollen - dann regeln die Freizeittätigkeiten im Wald. (Joggen usw.) um dem Wild die nötige Ruhe zu geben.