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Abschnitt 6

Sicherung der Nachhaltigkeit, Jagd- und Wildtierschutz

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 6 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.

Der sechste Abschnitt enthält zahlreiche neue Regelungen, welche bestimmte In-strumente und Einrichtungen im Rahmen des Wildtiermanagements vorsehen. Dazu gehören die aufeinander und auf die Managementstufen des ersten Abschnitts bezogenen Regelungen zum Monitoring, zum Wildtierbericht und zu besonderen Hegemaßnahmen. Der bereits bestehende Generalwildwegeplan erhält in diesem Abschnitt eine gesetzliche Grundlage. Als eigenständige Einrichtungen zur Erfüllung der Aufgaben des Wildtiermanagements erhalten die Hegegemeinschaften eine besondere gesetzliche Funktionsbeschreibung; sofern sie als Körperschaften des öffentlichen Rechts eingerichtet werden, sind die dafür erforderlichen Regelungen vorgesehen. Im Übrigen enthält der sechste Abschnitt angepasste Regelungen, die bereits das bisher geltende Recht vorgesehen hat, darunter die Regelungen zu Jagd- und Schonzeiten als das zentrale Steuerungsinstrument im Rahmen des Wildtiermanagements.

Kommentare : zu Sicherung der Nachhaltigkeit, Jagd- und Wildtierschutz

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

177. Kommentar von :Ohne Name

Jäger haben sich in einer langen Vorbereitungsphase für Ihre Aufgabe ausgebildet

Jäger sind nicht als Jäger geboren, sie bezahlen Geld für die Ausbildung zum Jäger und lassen sich die Ausübung der Jagd auch etwas kosten. Welche Beweise müssen Jäger noch liefern um zu zeigen, dass sie es mit dem Kümmern um Wald, Wild und Natur ernst meinen? Jagd ist angewandter Naturschutz. Wir müssen nicht die Rechte der Jäger schmälern, um im

Jäger sind nicht als Jäger geboren, sie bezahlen Geld für die Ausbildung zum Jäger und lassen sich die Ausübung der Jagd auch etwas kosten. Welche Beweise müssen Jäger noch liefern um zu zeigen, dass sie es mit dem Kümmern um Wald, Wild und Natur ernst meinen? Jagd ist angewandter Naturschutz. Wir müssen nicht die Rechte der Jäger schmälern, um im Naturschutz voranzukommen, wie Herr Pix aus Freiburg dies tun will. Jäger sichern die Natur durch viele Maßnahmen nachhaltig über lange Zeiträume hinweg. Und was dazu kommt. Welche Freizeitaufgabe ist mit soviel Ärgerpotential versehen? Sei es durch Wildschäden, Katzenbesitzer und nicht lernfähige Freilaufhundebesitzer.

176. Kommentar von :Ohne Name

Jagd auf Hase & Fasan

Interessant ist die Lsg des Anspruchs, daß die Jagd nur durch Genehmigung des Tierschutzes erfolgen darf. Mir erschließt sich nicht ganz wie das funktionieren soll. Sind dies dann angestellte "Ranger", die per order mufti Fachleute sind, langt ein Crashkurs "Hase & Fasan" oder genügt eine Mitgliedschaft in einem Naturschutzverband? Das Thema

Interessant ist die Lsg des Anspruchs, daß die Jagd nur durch Genehmigung des Tierschutzes erfolgen darf.
Mir erschließt sich nicht ganz wie das funktionieren soll. Sind dies dann angestellte "Ranger", die per order mufti Fachleute sind, langt ein Crashkurs "Hase & Fasan" oder genügt eine Mitgliedschaft in einem Naturschutzverband? Das Thema Finanzierbarkeit und Umsetzung ist ja hier noch nicht einmal angerissen.

175. Kommentar von :Ohne Name

Nachhaltigkeit

Wieso soll die Liste der zu bejagenden Tierarten gekürzt werden? Viele der Arten, wie z.B. Auerhuhn, Rebhuhn, Feldhase usw. sind auf die Hilfe von Biotopverbessernden Maßnahmen angewiesen. Wieso sollte ein Jäger zukünftig aus eigener Tasche solche Maßnahmen durchführen bzw. aktiv begleiten? Woher nimmt der Naturschutz dieses Geld? Muss am Ende der

Wieso soll die Liste der zu bejagenden Tierarten gekürzt werden? Viele der Arten, wie z.B. Auerhuhn, Rebhuhn, Feldhase usw. sind auf die Hilfe von Biotopverbessernden Maßnahmen angewiesen. Wieso sollte ein Jäger zukünftig aus eigener Tasche solche Maßnahmen durchführen bzw. aktiv begleiten? Woher nimmt der Naturschutz dieses Geld? Muss am Ende der Steuerzahler dafür aufkommen? Ich denke der Großteil unserer Bevölkerung ist nicht bereit mehr Steuern und Abgaben zu bezahlen. Die Kommunen haben hierfür auch kein Geld übrig, hier sind wichtigere Projekte wie zum Beispiel Ganztagesschulen zu stemmen. Es ist nicht verständlich wie die Politik hier so viel Geld für ein neues Gesetz in die Hand nimmt, an dem es mit kleinen Änderungen bessere Optimierungen hätte geben können. Nachhaltigkeit heißt das Ganze zu betrachten, und dies von allen Seiten.

174. Kommentar von :Ohne Name

zu Par.45

welcher Jäger wird ein Biotop für Hasen mit finanziellem Aufwand verbessern wenn er den Hasen nicht bejagen darf?Wer Hasen hat tut auch etwas dafür,ohne Bejagung wird er nichts mehr für das Biotop tun (was für Hasen gut ist,ist auch für viele andere Kleintiere gut.

173. Kommentar von :Ohne Name

zu Par.45

welcher Jäger wird ein Biotop für Hasen mit finanziellem Aufwand verbessern wenn er den Hasen nicht bejagen darf?Wer Hasen hat tut auch etwas dafür,ohne Bejagung wird er nichts mehr für das Biotop tun (was für Hasen gut ist,ist auch für viele andere Kleintiere gut.

172. Kommentar von :Ohne Name

Nachhaltikeit abschaffen ???

Dieser Gesetzentwurf bedeutet sicherlich noch nicht die, von Jagdgegnern hier viel gewünschte, Totalabschaffung der Privatjagd aber die ideologische Tendenz ist klar zu durchschauen und auch schon mehrfach hier im Portal dargestellt. Dass das Jagen ein Muss in unserer Kulturlandschaft ist, haben längst auch die härtesten Realitätsverweigerer in

Dieser Gesetzentwurf bedeutet sicherlich noch nicht die, von Jagdgegnern hier viel gewünschte, Totalabschaffung der Privatjagd aber die ideologische Tendenz ist klar zu durchschauen und auch schon mehrfach hier im Portal dargestellt.

Dass das Jagen ein Muss in unserer Kulturlandschaft ist, haben längst auch die härtesten Realitätsverweigerer in den Reihen der Grünen, des NABU, des BUND, usw. begriffen.
Nicht zuletzt am angeblich jagdfreien Kanton Genf wird deutlich, dass auf die Jagd nicht verzichtet werden kann.
Da man aber unter anderem bei den GRÜNEN nun einmal mit völlig realitätsfremden Forderungen irgendwann begonnen hat, ist es schwer, sich und seinem "Klientel" diesen Irrtum einzugestehen.
Um diesen offensichtlichen Irrtum besser aussehen zu lassen und um Schadensbegrenzung zu vermeiden, bedient man sich jetzt einer politischen "Krücke".
Man möchte die Privatjagd zuerst in Teilen, mit der, auch in diesem Gesetzentwurf betriebenen, Salamitaktik, Stück um Stück, abschaffen.

Mit Wirtschaftlichkeit, das weiß ja auch jeder Otto-Normalverbraucher, haben politische "Krücken" wenig am Hut. Wenn man in einer Regierungskoalition ist, dann spielt Wirtschaftlichkeit ja auch keine besondere Rolle, kann man doch problemlos auf die wunderbare Welt der gefüllten Steuertöpfe zurückgreifen. Schließlich geht es nicht um das Geld der einzelnen Politiker, sondern der Allgemeinheit bzw. des einzelnen Bürgers.

Es gibt ca. 370.000 Jagdscheininhaber in Deutschland, die alle brav Jagdabgaben bei jeder Jagdscheinverlängerung entrichten.

Es gibt ca. 70.000 Jagdreviere in Deutschland, auf einer Fläche von ca. 30 Mio. Hektar.

Jährlich, ja jährlich, werden von Jägern Hecken auf einer Länge von ca. 6.000 km gepflanzt und betreut.

Jährlich, ja jährlich werden von Jägern ca. 1.700 Hektar neue Wasserbiotope geschaffen und betreut.

Jährlich, ja jährlich, werden von Jägern ca. 6.000 neue Feldgehölze und ca. 5.500 neue Streuobstwiesen angelegt und betreut.

Jährlich, ja jährlich, werden von Jägern ca. 35.000 Hektar Wildäsungsflächen angelegt und betreut.

Jährlich, ja jährlich leisten Jäger ca. 3,5 Millionen ehrenamtliche, also unbezahlte Arbeitsstunden, das entspricht einer Arbeitszeitleistung von ca. 2.300 Vollzeit-Berufstätigen.

Jährlich, ja jährlich, werden von Jägern ca. 270.000 Nistkästen aufgehängt, das reicht für ca. 1 Million Jungvögel.

Das wird natürlich von Jagdgegner-Seite selten erwähnt, stattdessen bedient man sich gerne lautstarker, teilweise infamer und militanter Mittel, um weiterhin gegen die Privatjagd Stimmung machen zu können. Leider bekommt der, zumindest kurzfristig, auch noch Recht, der am lautesten seine absurden Ideen so versucht durchzusetzen.

Aber wie will man ohne die Privatjäger dann irgendwann einmal klarkommen, nachdem man weiß, dass es ohne Bejagung nicht gehen kann???

Nun ja, den ersten Schritt bekommen wir bereits vorgeführt, die, gesetzlich verankerten, Wildtiermanager.
Diese neu geschaffenen Behördenarbeitsplätze müssen logischerweise bezahlt werden, vom Steuerzahler, am Ende von jedem Bürger also.
Zusätzlich dazu gibt es sowieso seit Jahren schon allerlei, mehr oder weniger notwendige, Beauftragte (z.B. Biberbeauftragte, Wolfsbeauftragte und eine Menge mehr....). Auch alles gut, durch Steuergelder, bezahlte Arbeitsplätze.

Aus den bekannten Fakten und Erkenntnissen würde sich ein Stellenbedarf nach Abschaffung der Privatjagd von ca. 60.000 (30 Mio. Hektar Jagdfläche : 500 Hektar angenommene Reviergröße) hauptamtlich tätigen, behördlich angestellten, jagenden Wildtiermanagern, Wildhütern, Berufsjägern, Rangern oder wie man diese Berufsgruppe dann auch immer bezeichnen möchte, ergeben.

Bei ca. 4.000.- Euro Monatslohn, inkl. Lohnnebenkosten pro Angestelltem ergibt das jährliche Gehaltskosten von ca. 48.000.- Euro.

Bei 60.000 Angestellten jährliche Gesamtlohnkosten von sage und schreibe ca. 2,9 Milliarden Euro.
Zuzuüglich Arbeitsplatzkosten von ca. 10.000 Euro pro Jahr, pro Arbeitsplatz (hochgerechnet 640 Millionen Euro), plus Fahrzeuge (Anschaffung/Kosten), Ausrüstung und Hilfsmittel (Anschaffung/Kosten) also noch einmal ca. 10.000.- Euro pro Jahr und Arbeitsplatz (hochgerechnet wiederum ca. 640 Millionen Euro).

Das wären dann alles in allem ca. 2.9 Milliarden EURO plus ca. 1,3 Milliarden Euro, ergibt nach Adam Riese, unglaubliche 4,2 Milliarden Euro, die allesamt zusätzlich vom Steuerzahler zu erbringen wären.

In der Praxis würden die tatsächlich entstehenden Kosten dieses Rechenbeispiel höchstwahrscheinlich noch um einiges übertreffen.

Wir müssen aber, um korrekt zu sein, noch weiter rechnen.
Da nach Abschaffung der Privatjagd natürlich keine Pachteinnahmen mehr an die Verpächter, meist Gemeinden und Jagdgenossenschaften, fließen.
Wer übernimmt dann diesen Einnahmeausfall ??? Der Staat, also wir Bürger im Endeffekt ???
Bei einem durchschnittlichen zugrunde gelegten Pachtpreis von ca. 15,- Euro/Hektar wären das erneut ca. 450 Millionen Euro. Also noch einmal ca. 0,5 Milliarden Euro. Und wir alle wären am Ende einmal mehr davon wieder betroffen.

Sicher ließe sich diese Rechnung noch um weitere Dinge ergänzen, da Jäger noch an anderer Stelle viel Geld für ihr ehrenamtliches Naturengagement ausgeben und viele Wirtschaftszweige an der Jagd gut mitverdienen.

Da wären z.B.: Jagd-Outdoor-Fachgeschäfte, Büchsenmacher, Schießstände, Kfz- Industrie, Forst- und Landwirtschaftsmaschinen-Handel (Motorsägen, Freischneider, Mähgeräte, Kleintraktoren, etc..), Agrarmittel-Handel, Fleischereibedarf, Mode- und Bekleidungsbranche, Baubedarfsmärkte, Reiseagenturen, Zeitschriften-Verlage, Tierpräparatoren, Gerbereien und noch viele mehr....

So gesehen wird diese, jetzt gesetzlich und politisch betriebene, Teilabschaffung der Privatjagd bereits eine Menge Kosten verursachen, die der Steuerzahler zu tragen hat.

Ein Komplettabschaffung der Privatjagd verbietet sich, unter anderem aus diesem Hintergrund, schon von alleine.

171. Kommentar von :Ohne Name

Zu § 48 und zu § 49

Die Bezeichnung Wildtierschützerin bzw. Wildtierschützer erscheint mir persönlich nicht ganz richtig. Hier möchte man den jetzigen § 30 LJG bzgl. der Bestätigten Jagdaufseher ersetzen bzw. im Bezug auf den Jagdschutz ganz kippen. Als langjähriger bestätigter Jagdaufseher bzw. Revierhegemeister ist es mit Wildtierschutz alleine nicht getan. Das

Die Bezeichnung Wildtierschützerin bzw. Wildtierschützer erscheint mir persönlich nicht ganz richtig. Hier
möchte man den jetzigen § 30 LJG bzgl. der Bestätigten Jagdaufseher ersetzen bzw. im Bezug auf den
Jagdschutz ganz kippen. Als langjähriger bestätigter Jagdaufseher bzw. Revierhegemeister ist es mit
Wildtierschutz alleine nicht getan. Das Berufsbild sieht noch viele andere Themen vor. Es sind dies:
Biotopschutz, Land-u. Waldbau, Naturschutz, Wildbrethygiene, Bau und Instandhaltung von Reviereinrichtungen nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften, Anlage und Pflege von Wildäckern
und, wie im § 45 gefordert, besonderen Hegemaßnahmen. Die Bezeichnung betätigte Wildschützerin bzw. Bestätigter Wildschützer erscheint mir, in Anlehnung an den alten § 30 LJG, hier angebrachter.

Bis man eine Genehmigung der Ortspolizeibehörde, bzw der unteren Jagdbehörde, zum Abschuß wildernder Hunde bzw. Katzen, welche aller Voraussicht nach sowieso nicht erteilt wird, eingeholt hat, ist
das Kind längst in den Brunnen gefallen und mit Sicherheit auch ersoffen.
Hier müssen Regelungen für alle Jagdausübungsberechtigten, nicht für Jagdgäste, und die bestätigten
Wildschützerinnen und Wildschützern in Anlehnung an den alten § 29 LJG gefunden werden, denn ansonsten geht es nur noch bergab!

Für die bestätigten Wildschützerinnen und Wildschützer, ebenso wie für haupt- und ehrenamtlichen Naturschutzorgane sollte ein landeseinheitliches, für alle gleichgestelltes, Aus- u.Weiterbildungskonzept
erstellt werden, wenn möglich sogar mit Prüfung, wie in anderen Bundesländern längst gängige Praxis.

170. Kommentar von :Ohne Name

zu § 49

Ich als Jäge rhabe keinerlei Interesse daran "Haustiere" zu erlegen. Jedoch gibt es Situationen in denen das Wild vor wildernden hunden geschütz werden muss. In einer solchen Situation hab eich keine möglichkeit mir erste eine Genehmigung einzuholen (die auch wohl kaum ein Bürgermeister erteilt). Ein Hund der frei unterwegs ist und Rehe etc.

Ich als Jäge rhabe keinerlei Interesse daran "Haustiere" zu erlegen.
Jedoch gibt es Situationen in denen das Wild vor wildernden hunden geschütz werden muss.
In einer solchen Situation hab eich keine möglichkeit mir erste eine Genehmigung einzuholen (die auch wohl kaum ein Bürgermeister erteilt). Ein Hund der frei unterwegs ist und Rehe etc. reisst ist für mich kein Haustier und ich muss weiterhin die Möglichkeit haben hier sofort zu handel. Tierschutz ist unteilbar.

169. Kommentar von :Ohne Name

zu § 41 abs. 2

Ich finde das eine Mögliche Ruhrzeit alles Waldnutzer betreffen sollte. Wenn der Jäger nicht mehr jagen darf, dann darf auch kein Radfahrer und Spaziergänger die Wildruhe stören. Auch die vielen Selbswerber sollten dann nicht permanent die Ruhe stören. (Diese fahren dann mit kleinen Anhähngern mehrmals täglich in den Wald um Ihr Holz zu holen.

Ich finde das eine Mögliche Ruhrzeit alles Waldnutzer betreffen sollte.
Wenn der Jäger nicht mehr jagen darf, dann darf auch kein Radfahrer und Spaziergänger die Wildruhe stören. Auch die vielen Selbswerber sollten dann nicht permanent die Ruhe stören. (Diese fahren dann mit kleinen Anhähngern mehrmals täglich in den Wald um Ihr Holz zu holen.
Ein Wegegebot das bei verstößen empfindliche Strafen bereithält sollte hier das Gesetzt begleiten.

168. Kommentar von :Ohne Name

Damoklesschwert erhalten

Wer Hundeführer im Reviererlebt hat weiss, dass es rücksichtsloseste Zeitgenossen gegenüber Wildtieren unter Ihnen gibt (Zitat: "mein Hund ist so schön Müde wenn er Rehe gehetzt hat"). Und ich verwette meinen Hut, dass viele Verkehrsunfälle erst durch wildernde oder stöbernde Hunde provoziert wurden. Allein die Drohung an die Hundeführer, dass

Wer Hundeführer im Reviererlebt hat weiss, dass es rücksichtsloseste Zeitgenossen gegenüber Wildtieren unter Ihnen gibt (Zitat: "mein Hund ist so schön Müde wenn er Rehe gehetzt hat").
Und ich verwette meinen Hut, dass viele Verkehrsunfälle erst durch wildernde oder stöbernde Hunde provoziert wurden.
Allein die Drohung an die Hundeführer, dass ein wildernder Hund erlegt werden könnte (ohne Antrag und behördlichen Stempel), muss erhalten bleiben, weil sonst gar keiner mehr Rücksicht auf Natur und Wild nimmt!