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Abschnitt 6

Sicherung der Nachhaltigkeit, Jagd- und Wildtierschutz

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 6 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.

Der sechste Abschnitt enthält zahlreiche neue Regelungen, welche bestimmte In-strumente und Einrichtungen im Rahmen des Wildtiermanagements vorsehen. Dazu gehören die aufeinander und auf die Managementstufen des ersten Abschnitts bezogenen Regelungen zum Monitoring, zum Wildtierbericht und zu besonderen Hegemaßnahmen. Der bereits bestehende Generalwildwegeplan erhält in diesem Abschnitt eine gesetzliche Grundlage. Als eigenständige Einrichtungen zur Erfüllung der Aufgaben des Wildtiermanagements erhalten die Hegegemeinschaften eine besondere gesetzliche Funktionsbeschreibung; sofern sie als Körperschaften des öffentlichen Rechts eingerichtet werden, sind die dafür erforderlichen Regelungen vorgesehen. Im Übrigen enthält der sechste Abschnitt angepasste Regelungen, die bereits das bisher geltende Recht vorgesehen hat, darunter die Regelungen zu Jagd- und Schonzeiten als das zentrale Steuerungsinstrument im Rahmen des Wildtiermanagements.

Kommentare : zu Sicherung der Nachhaltigkeit, Jagd- und Wildtierschutz

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

157. Kommentar von :Ohne Name

Jagd - und Schonzeiten

Auch hier wieder zeigt sich für mich, daß diese Vorlagen absolut nicht durchdacht sind bzw. jeder wissenschaftlichen Erkenntnis zuwiederlaufen: Konkretes Beispiel : Es wird eine Jagdruhe vom 15.02. - 15.04. gefordert, mit Ausnahme auf Schwarzwild im Feld. Was mich an der Sache stört, ist wieder die Gängelung und Verallgemeinerung. Sicher ist

Auch hier wieder zeigt sich für mich, daß diese Vorlagen absolut nicht durchdacht sind bzw. jeder wissenschaftlichen Erkenntnis zuwiederlaufen:
Konkretes Beispiel :
Es wird eine Jagdruhe vom 15.02. - 15.04. gefordert, mit Ausnahme auf Schwarzwild im Feld.
Was mich an der Sache stört, ist wieder die Gängelung und Verallgemeinerung.
Sicher ist doch, in einem reinen Reh - oder Rotwildrevier wird die Jagd in der Zeit sowieso ruhen. Selbst in einem klassischen Niederwildrevier wird vermutlich höchstens noch bis Ende Februar der Fuchs bejagt, eventuell Rabenkrähen.
Bei einem Schwarzwildrevier sieht das doch wieder ganz anders aus, kommt es doch erfahrungsgemäß gerade zu der Zeit vermehrt zu Wiesenschäden durch das Brechen der Sauen nach tierischem Eiweiß.
Dort - im Feld - sollen sie auch bejagt werden können,( zumal der Jagdpächter ja auch für den Schaden aufkommen muß, dies nur am Rande bemerkt ! ) nur stehen sie in der Zeit natürlich nicht auf der sonst noch relativ kahlen Feldflur, sondern kommen irgendwann in der Nacht, um zu brechen.
Dort dann zu Schuß zu kommen, ist zwar sinnvoll - aber auch wieder genauso mühevoll !
Im angrenzenden Wald dagegen liegen die Sauen tagsüber in der Dickung, und können so noch im Wald an der Kirrung erstens deutlich gezielter und auch sauberer bejagt werden - gerade die dann noch unerfahrenen Überläufer !
Dies soll nun nicht mehr möglich sein. Ebensowenig ist dann einzusehen, daß in der Feldjagd bei evenuell Mond und Schnee der Fuchs nicht mehr bis Ende Februar bejagt werden soll !

Gerade hier sollte man dem betreffenden Jagdpächter Sachkunde genügend zubilligen, zu wissen, wann er wo in seinem Revier jagen kann - man kann doch schon einmal nicht ein Revier im Schwarzwald mit einem solchen im Rheintal 1:1 gleichsetzen ! Gerade hier gilt doch auch das Gesetzt des örtlichen, und sollte nicht noch zusätzlich staatlich reglementiert werden !
Ralf Kober Bad Rippoldsau

156. Kommentar von :Ohne Name

Ortspolizeibehörde

Sehr geehrte Damen und Herren, die Frage die ich mir stelle ist, wenn man die Fallenjagd nicht mehr ausüben darf , wie man das Raubwild bejagen soll? Aber in vielen Gebieten ist es doch wichtig, das man z.B. den Fuchs bejagt, um so Arten wie das Auerwild oder den großen Brachvogel zu schützen. Wer macht dies in Zukunft? Und wie? Und mal

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Frage die ich mir stelle ist, wenn man die Fallenjagd nicht mehr ausüben darf , wie man das Raubwild bejagen soll?
Aber in vielen Gebieten ist es doch wichtig, das man z.B. den Fuchs bejagt, um so Arten wie das Auerwild oder den großen Brachvogel zu schützen.
Wer macht dies in Zukunft? Und wie?

Und mal ganz ehrlich, wer schießt heute noch einen Hund und eine Katze?
Aber doch hätte man dies als letztes Mittel einsetzen dürfen, wenn alle anderen Methoden nicht gegriffen haben, z.B. Gespräche mit dem Besitzer, Einschalten der Ordnungsämter, Verscheuchen oder Einfangen des Tieres.
Da bin ich jetzt mal gespannt, wie es die Ortspolizeibehörden in Zukunft umsetzten, wenn ein Hund wildert.

Mit freundlichen Grüßen

155. Kommentar von :Ohne Name

Jagdruhe

Sinn und Zweck einer Jagdruhe kann nur sein das das Wild in Ruhe gelassen wird. Ich selbst erlebe aber bei fast jeden Ansitz ständige "Störungen " des Wildbestandes durch Jogger, Hundebesitzer, Spaziergänger, Reiter, Radfahrer (und hier mit einer steigenden Anzahl von Radfahrern die bei Nacht und mit Beleuchtung abseits von Wegen Ihren Spass

Sinn und Zweck einer Jagdruhe kann nur sein das das Wild in Ruhe gelassen wird.
Ich selbst erlebe aber bei fast jeden Ansitz ständige "Störungen " des Wildbestandes durch Jogger, Hundebesitzer, Spaziergänger, Reiter, Radfahrer (und hier mit einer steigenden Anzahl von Radfahrern die bei Nacht und mit Beleuchtung abseits von Wegen Ihren Spass suchen). Verantwortungsvolles Handel heist hier dann ein vollständiges Verbot aller Aktivitäten in Feld und Flur für alle.
Ansonsten ist diese Entscheidung eine reine Lobbyentscheidung ohne den wirklichen Schutz der Tiere im Auge zu haben. Hier kann das Wildtiermanagement dann die Einhaltung regelmäßig prüfen und gegebenenfalls Rechtlich verfolgen.
bmayr

154. Kommentar von :Ohne Name

Nationalparkverwaltung fördert Baujagd auf den Fuchs

Nationalpark - Behörde fördert unter anderem die intensive Baubejagung auf den Fuchs zum Schutz von Bodenbrütern. Im speziellen Fall auch zum Schutz der Feldlerche: Um die Zahl der Füchse auf der Kirr und auch der Barther Oie zu reduzieren, wurden inzwischen künstliche Wohnröhren für das Raubwild durch das Nationalparkamt Vorpommern angelegt.

Nationalpark - Behörde fördert unter anderem die intensive Baubejagung auf den Fuchs zum Schutz von Bodenbrütern. Im speziellen Fall auch zum Schutz der Feldlerche:

Um die Zahl der Füchse auf der Kirr und auch der Barther Oie zu reduzieren, wurden inzwischen künstliche Wohnröhren für das Raubwild durch das Nationalparkamt Vorpommern angelegt.

Die Höhlen sind mit Sensoren ausgestattet, die melden, sobald ein Fuchs in den künstlichen Bau einzieht.
Damit soll die Jagd auf die Nesträuber effektiver werden.

http://www.ostsee-zeitung.de/Region-Rostock/Ribnitz-Damgarten/Kuenstliche-Fuchsbauten-soll-Zahl-der-Raeuber-dezimieren-helfen

153. Kommentar von :Ohne Name

Schonzeiten, Jagdruhe, Abschuss von wildernden Hunden u. Katzen

Abschuss von wildernden Hunden u. Katzen. Unabhängig davon das ich keinen Jäger kenne der schon einmal einen Hund abgeschossen hat halt ich hier eine Stellungnahme für wichtig. Bitte führen Sie den Leinenzwang von Hunden im Wald -und Feld ein. Das wäre sicherlich die beste Methode um das Wildern zu verhindern. Dies wird durch das Abschussverbot

Abschuss von wildernden Hunden u. Katzen.
Unabhängig davon das ich keinen Jäger kenne der schon einmal einen Hund abgeschossen hat halt ich hier eine Stellungnahme für wichtig.
Bitte führen Sie den Leinenzwang von Hunden im Wald -und Feld ein. Das wäre sicherlich die beste Methode um das Wildern zu verhindern. Dies wird durch das Abschussverbot in keinster Weise verhindert. Wildernde Hunde und Katzen sind ein Problem der Mitmenschen. Der Verantwortungslose Umgang mit Tieren führt dazu das immer mehr Hundehalter ohne Erfahrung ,Ausbildung und einem Verantwortungsgefühl zum Hundebesitzer werden.
Auch wildernde Katzen sind Tiere die ausgesetzt wurden. Warum wird dieser Tatsachen keinerlei Rechnung getragen? Katzen werden doch bereits heute auf Kosten der Öffentlichen Hand kastriert weil der großen Menge von Tieren in Wahrheit keiner mehr Herr wird.
Hier empfehle ich den Organisationen doch ein Haustiermanagement zu implementieren in den Befürworter des Abschussverbotes bereits das Problem bei der Entstehung bekämpfen können.
b.mayr

152. Kommentar von :Ohne Name
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151. Kommentar von :Ohne Name

Wildernde Hunde und Hauskatzen

Auch hier zeigt sich doch wieder deutlich die ´´Zweiklassengesellschaft´´ des Tierschutzes: - Hunde und Hauskatzen sollen ungestraft frei laufen dürfen, und dabei nach Gutdünken Wildtiere töten und verletzen, daß diese dabei nicht auf die Seltenheit und den Schutzstatus der Beutetiere achten, versteht sich von selbst, und ob diese dann leiden oder

Auch hier zeigt sich doch wieder deutlich die ´´Zweiklassengesellschaft´´ des Tierschutzes:
- Hunde und Hauskatzen sollen ungestraft frei laufen dürfen, und dabei nach Gutdünken Wildtiere töten und verletzen, daß diese dabei nicht auf die Seltenheit und den Schutzstatus der Beutetiere achten, versteht sich von selbst, und ob diese dann leiden oder nicht, spielt wohl auch keine Rolle.
Der Jagdausübungsberechtigte bzw. Pächter soll dies auch künftig einfach so hinnehmen, die im Gesetz vorgesehenen Möglichkeiten wird doch kein Mensch nutzen.
- Dürfen dann z.B. künftig die Landwirte ihre Kühe oder Schafe einfach auch mal so laufen lassen, vielleicht gehen sie ja dann in den Wald, um dort zu weiden, welche Rolle würde das spielen, würde man mal der Argumentation folgen?
- Entweicht irgendwo aus einem Gehege ein Stück Rot - Dam - oder Sikawild, ist dieses schnellstmöglich wieder einzufangen oder zu erlegen - es könnten sich ja freilebende Populationen entwickeln, die dann Schäden verursachen - für Hunde und Katzen gilt dies aber wohl nicht ...
Dazu möchte ich folgendes anmerken:
- Hunde, und noch mehr verwilderte Hauskatzen sind kein Teil unserer heimischen Fauna, sondern im Gegenteil, genau sie richten die so oft bemühten ´´ökologischen Schäden`` an, nämlich durch Fang und Töten von Kleintieren, egal, ob Vögel, Reptilen oder Säuger. ( Man bedenke, jede Maus, die durch eine Hauskatze getötet und vielleicht nicht einmal gefressen wurde, fehlt möglicherweise einer Eule oder einem Kauz ! )
Natürlich können die Tiere selbst wenig dafür, folgen ihrem natürlichen Instinkt, bestraft gehören Halter
( sofern ermittelbar) und solche, die Tiere anschaffen, sie dann nicht versorgen oder gar aussetzten ( wo , bitteschön, bleibt der Aufschrei der vermeintlichen Tierschützer denn da ??? )
Sicher ist doch, kein Jäger hat Spaß daran, einen Hund oder eine Katze zu töten, nur, was ist im Zweifelsfall die Alternative ?
Einfangen und ein Leben im Tierheim ? ( Wem soll man gefangene verwilderte Katzen z.B. denn vermitteln ? )
Die ganze Forderung ist letztlich nicht wirklich durchdacht, und nur den Ideologien aus dem Tierschutzlager zuzuordnen !

150. Kommentar von :Ohne Name

Jagd - Artenschutz -Prädation

Raubwildjagd, im Speziellen auch mit Falle und Baubejagung, ist allerbester Artenschutz. Hier ein weiteres Beispiel dazu: Beruhend auf dieser Erkenntnis beinhaltet das von der EU finanzierte Schutzprojekt des Fördervereines Großtrappenschutz e.V. zum Erhalt der Großtrappen im Fiener Bruch seit 2011 die Durchführung einer intensiven


Raubwildjagd, im Speziellen auch mit Falle und Baubejagung, ist allerbester Artenschutz.

Hier ein weiteres Beispiel dazu:

Beruhend auf dieser Erkenntnis beinhaltet das von der EU finanzierte Schutzprojekt des Fördervereines Großtrappenschutz e.V. zum Erhalt der Großtrappen im Fiener Bruch seit 2011 die Durchführung einer intensiven Raubwildbejagung im sachsen-anhaltischen Teil des Gebietes.

Seither resultierende Streckenzahlen zeigen, dass die Kombination aus Fang-, Ansitz- und Baujagd bereits zu einer deutlichen Erhöhung der Raubwildstrecke im Lebensraum der Großtrappen geführt hat.

Zahlreiche Raubwildsichtungen während der Brutsaison 2012 ließen den Förderverein die Raubwildbejagung im Fiener Bruch noch weiter intensivieren. Im aktuellen Projektjahr 2013/14 wurde die Anzahl der Fallen auf 117 Fangeinrichtungen erhöht.

Um die örtlichen Jäger bei der zeit-und arbeitsintensiven Fangjagd zu unterstützen, wurde im Oktober 2013 im Schutzprojekt zusätzlich eine halbe Berufsjägerstelle geschaffen.

lesen Sie hier mehr dazu:
http://info.grosstrappe.de/ursachen-fuer-den-bestandsrueckgang-praedation/

149. Kommentar von :Ohne Name

Sicherung der Nachhaltigkeit, Jagd- und Wildtierschutz

Das Füchse von etwas leben müssen ist klar, nur zu viele Füchse, die bekannter Masen keine natürlichen Feinde haben, können einen Niederwildbestand und auch die Vogelwelt nachdrücklich beeinträchtigen. Auch die Landwirtschaft hat dazu wie alle wisse beigetragen. Warum, auch der Mensch braucht nun mal Nahrungsmittel. Dass darüber hinaus auch

Das Füchse von etwas leben müssen ist klar, nur zu viele Füchse, die bekannter Masen keine natürlichen Feinde haben, können einen Niederwildbestand und auch die Vogelwelt nachdrücklich beeinträchtigen.
Auch die Landwirtschaft hat dazu wie alle wisse beigetragen.
Warum, auch der Mensch braucht nun mal Nahrungsmittel. Dass darüber hinaus auch noch Nahrungsmittel zur Energiegewinnung beitragen müssen (übrigens staatlich gefördert) macht dieses noch viel komplizierter.
In einem gesunden Tierbestand können sich Seuchen und Krankheiten nicht so schnell und so nachhaltig wie bei den Füchsen zwischenzeitlich bekannt aus breiten.
Auch bei den Hasen und Kaninchen breiten sich Seuchen ungehemmt aus wenn der Bestand über Hand nimmt.
Noch eine Bemerkung zum Schluss.
Der grösste Bestand an "Räubern" ist vor dem Fuchs noch die Hauskatze, die nachweislich nicht nur in einer Wohnung gehalten wird. Auch nimmt die Zahl von durch Hunde gerissenem Wild stetig zu.
Das weiss man, wenn man auf dem Land lebt und nicht nur in der Stadt. 

148. Kommentar von :Ohne Name

Schwarzwild / Hunde u. Katzen

Ein nicht unerheblicher Teil der Schwarzwildstrecke kommt in den Monaten März bis April zur Strecke. In diesen Monaten ist Schwarzwild seltener im Feld und daher "die nur im Feld erlaubte Jagd nicht zielführend". Die Jagd im Wald auf Schwarzwild muss daher auch in diesem Zeitraum unbedingt erlaubt sein. Ich kann mir nicht Vorstellen wenn die

Ein nicht unerheblicher Teil der Schwarzwildstrecke kommt in den Monaten März bis April zur Strecke.
In diesen Monaten ist Schwarzwild seltener im Feld und daher "die nur im Feld erlaubte Jagd nicht zielführend".
Die Jagd im Wald auf Schwarzwild muss daher auch in diesem Zeitraum unbedingt erlaubt sein.
Ich kann mir nicht Vorstellen wenn die Jagdruhe eingefürt werden soll, das es einen einzigen Jäger gibt der dann auch noch für den entstandenen Wildschaden aufkommen soll wenn er in der Zeit Handlungsunfähig oder Eingeschränkt ist.

Kein Jäger den ich kenne würde ohne absolut notwendigen Grund auf einen Hund schießen. Vielmehr arbeiten wir daran bei der Vielzahl von Hundehaltern ein Bewußtsein für die Gefahr zu schaffen, die u.U. von Ihrem Tier ausgehen kann. Mehrere gerissene Rehe sind leider keine Ausnahme.
Warum gibt es keinen Leinenzwang im Wald und Waldnähe.
Jeder sachlich argumentierende Vogelschützer kann auch die Auswirkungen bestätigen, die verwilderte Hauskatzen an Vogelbrut und Niederwild anrichten.