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Abschnitt 6

Sicherung der Nachhaltigkeit, Jagd- und Wildtierschutz

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 6 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.

Der sechste Abschnitt enthält zahlreiche neue Regelungen, welche bestimmte In-strumente und Einrichtungen im Rahmen des Wildtiermanagements vorsehen. Dazu gehören die aufeinander und auf die Managementstufen des ersten Abschnitts bezogenen Regelungen zum Monitoring, zum Wildtierbericht und zu besonderen Hegemaßnahmen. Der bereits bestehende Generalwildwegeplan erhält in diesem Abschnitt eine gesetzliche Grundlage. Als eigenständige Einrichtungen zur Erfüllung der Aufgaben des Wildtiermanagements erhalten die Hegegemeinschaften eine besondere gesetzliche Funktionsbeschreibung; sofern sie als Körperschaften des öffentlichen Rechts eingerichtet werden, sind die dafür erforderlichen Regelungen vorgesehen. Im Übrigen enthält der sechste Abschnitt angepasste Regelungen, die bereits das bisher geltende Recht vorgesehen hat, darunter die Regelungen zu Jagd- und Schonzeiten als das zentrale Steuerungsinstrument im Rahmen des Wildtiermanagements.

Kommentare : zu Sicherung der Nachhaltigkeit, Jagd- und Wildtierschutz

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

147. Kommentar von :Ohne Name

Jagd- und Schonzeiten/Schutz vor Hunden und Hauskatzen

§41 Jagd- und Schonzeiten: Es ist schon absurd, wenn selbst im Fernsehen (Suedwest 3) berichtet wird, dass es auch im Wald eine Sauenplage und entsprechende Schäden gibt, der Jäger mehr schießen soll und ihm jetzt aber für 2 Monate die Jagd im Wald verboten werden soll?! Und das im Februar, März wo es bei vorhandenem Schnee ideal ist, Sauen im

§41 Jagd- und Schonzeiten:
Es ist schon absurd, wenn selbst im Fernsehen (Suedwest 3) berichtet wird, dass es auch im Wald eine Sauenplage und entsprechende Schäden gibt, der Jäger mehr schießen soll und ihm jetzt aber für 2 Monate die Jagd im Wald verboten werden soll?! Und das im Februar, März wo es bei vorhandenem Schnee ideal ist, Sauen im Wald zu jagen. Nur zahlen, das sollen die Jäger dann. Deshalb ist eine Jagdpause auf Schwarzwild abzulehnen!
Noch folgende Anmerkung: Ich denke, die meisten werden wissen, welcher grüne Abgeordnete verkündet hat, dass die Jagd im von Februar bis April ein "no go für ihn sei"... . Danke für die Klientelpolitik.

§49 Schutz vor Hunden und Hauskatzen:
Ein Abschuss von wildernden Hunden und Katzen kann nur das wirklich allerletzte Mittel sein. Jedoch muss das der Jagschutzberechtigte selbst entscheiden können. Ohne Bürokratie! Wie begeben uns mit diesem Paragraphen auf das Niveau von Afrika! Denn auch dort gilt das Wildtier (zunächst) nichts. Es zählt nur das Nutztier. Ähnlich ist es hier. Offensichtlich zählt das verwilderte (womöglich artenfremde) Haustier mehr. Wo bleibt der Schutz der Wildtiere? Ich kann ihn nicht erkennen. Ist schon interessant, welche Auffassung unser sog. Tierschutz und die Politik hier hat.
Eines weiß ich sicher: Sollte das Gesetzt so umgesetzt werden und es wildernde Hunde oder Katzen bei uns im Jagdrevier geben, kann die dann schießen wer will. Ich dann nicht. Dann soll das die Polizei übernehmen. Hoffentlich knabbert das Vieh dann einen der Verursacher dieses Unsinns an!

146. Kommentar von :Ohne Name

§ 49 (1) (2) (3)

§ 49 (1) sollte wie folgt geändert werden. Neuer Textvorschlag: (1) Die jagdausübungsberechtigte Person und anerkannte Wildtierschützerinnen und Wildtierschützer dürfen in ihrem Jagdbezirk Hunde, die erkennbar Wildtieren nachstellen und diese gefährden, mit schriftlicher Genehmigung der Ortspolizeibehörde narkotisieren, wenn 1. das

§ 49 (1) sollte wie folgt geändert werden.

Neuer Textvorschlag:

(1) Die jagdausübungsberechtigte Person und anerkannte Wildtierschützerinnen und
Wildtierschützer dürfen in ihrem Jagdbezirk Hunde, die erkennbar Wildtieren
nachstellen und diese gefährden, mit schriftlicher Genehmigung der
Ortspolizeibehörde narkotisieren, wenn

1. das Einwirken auf ermittelbare Halterinnen und Halter sowie Begleitpersonen
erfolglos war und

2. andere mildere und zumutbare Maßnahmen des Wildtierschutzes, insbesondere
das Einfangen des Hundes, nicht erfolgsversprechend sind.

Der betäubte Hund ist von der jagdausübungsberechtigten Person bzw. der anerkannten Wildtierschützerinnen bei dem nächstengelegenen Tierheim abzugeben. Der Vorfall ist öffentlich bekanntzumachen. Die Kosten trägt die jagdausübungsberechtigte Person bzw. die anerkannten Wildtierschützerinnender sofern der Hundebesitzer nicht auffindbar ist.

Folgender Satz kann somit ersatzlos entfallen:
Das Recht nach Satz 1 umfasst nicht die Tötung von Blinden-, Hirten-, Jagd-, Polizei- und
Rettungshunden, die als solche kenntlich sind.

Begründung:
Die aufgeführten Bedingungen - zum Einwirken auf ermittelbare Halterinnen und Halter sowie Begleitpersonen und andere mildere und mildere und zumutbare Maßnahmen des Wildtierschutzes, insbesondere das Einfangen des Hundes - sind zu unkonkret und zudem ihre Erfüllung nicht nachweisbar, so dass zu befürchten ist, dass es zu nicht angebrachtem Töten von Hunden kommen kann.
Die Beziehung zwischen Hund und Hundehalter ist oft sehr eng. Die Tötung eines Hundes kann deshalb erhebliche seelische Verletzungen beim Hundehalter mit sich bringen. Dies kommt im Wesen einer Körperverletzung gleich.


§ 49 (2) sollte wie folgt geändert werden:

Neuer Textvorschlag:
(2) Die jagdausübungsberechtigte Person und anerkannte Wildtierschützerinnen und
Wildtierschützer haben in ihrem Jagdbezirk streunende Hauskatzen zu tolerieren.

Begründung:
Der durch streunende Katzen verursachten Wildschäden sind bisher in Deutschland noch nie durch eine belastbare Untersuchung nachgewiesen worden.


§ 49 (3) sollte wie folgt geändert werden :

Neuer Textvorschlag:
(3) Lebend gefangene Hunde und Katzen sind im nächstgelegenen Tierheim zur Pflege und Vermittlung abzugeben. Die Suche nach dem Eigentümer des Tieres ist 6 Wochen lang mit einem Foto öffentlich bekannt zu machen. Die Kosten für die Bekanntmachung trägt der Jagdausübende.

Begründung:
Gemäß § 90a S. 1 BGB sind Tiere keine Sachen.


 

145. Kommentar von :Ohne Name

der schlaue Fuchs

letzte Woche saß ein kleines Mädchen im Wartezimmer und schaute in ein Bilderbuch, wo ein Fuchs an einem Jgel schnupperte. Ich sagte dann zu ihr: Wir müssen den Fuchs ausrotten, auf ihn schießen, immer wenn wir ihn sehen, seine Jungen in Schlagfallen ersticken lassen und ihn in seiner Wohnung von Jagdhunden zerbeißen lassen. Aus seinem Fell

letzte Woche saß ein kleines Mädchen im Wartezimmer und schaute in ein Bilderbuch, wo ein Fuchs an einem Jgel schnupperte.
Ich sagte dann zu ihr:
Wir müssen den Fuchs ausrotten, auf ihn schießen, immer wenn wir ihn sehen, seine Jungen in Schlagfallen ersticken lassen und ihn in seiner Wohnung von Jagdhunden zerbeißen lassen. Aus seinem Fell machen wir einen Mantel ( Gruß an Dr Baumann vom NABU ).


Hab ich dann aber nicht gesagt.Aber warum nicht die Wahrheit über ( einen Teil ) unserer Jäger erzählen.
Der Fuchs ist ein wunderschönes Tier und taucht in vielen Märchen und Mythen auf.
Er ist nie der Böse.

144. Kommentar von :Ohne Name

zu §49

Ein kurzer Auszug aus >www.wildvogelhilfe.org< : In den USA wurden über 50 Jahre lang das Jagdverhalten von Hauskatzen in freier Natur beobachtet. Es zeigte sich, dass sie zu etwa 70 Prozent kleine Säugetiere wie Mäuse töten. Singvögel machen einen Anteil von 20 Prozent am Beutespektrum aus; die restlichen zehn Prozent setzen sich aus weiteren

Ein kurzer Auszug aus >www.wildvogelhilfe.org< :

In den USA wurden über 50 Jahre lang das Jagdverhalten von Hauskatzen in freier Natur beobachtet. Es zeigte sich, dass sie zu etwa 70 Prozent kleine Säugetiere wie Mäuse töten.
Singvögel machen einen Anteil von 20 Prozent am Beutespektrum aus; die restlichen zehn Prozent setzen sich aus weiteren Kleintierarten zusammen. Außerdem zeigte diese Studie, dass einige besonders geschickt jagende Hauskatzen über 1.000 Tiere pro Jahr in der Natur erbeuteten - eine schier unvorstellbar große Zahl.

Katzen, die in Städten leben, bringen es immerhin auf durchschnittlich 14 getötete Wildtiere innerhalb eines Jahres; in ländlichen Gegenden kann sich die Zahl der Beutetiere leicht auf einige hundert belaufen. Gemäß einer Studie, die Anfang 2013 in der Fachzeitschrift "Nature Communications" veröffentlicht worden ist, erbeuten in den USA Katzen jährlich bis zu 3,7 Milliarden Vögel - eine unvorstellbar große Zahl. (Quellen: The Impact of free-ranging domestic cats on wildlife of the United States und Welt.de).

http://www.nature.com/ncomms/journal/v4/n1/full/ncomms2380.html

Da sich das Verhalten deutscher Hauskatzen nicht von dem ihrer amerikanischen Artgenossen unterscheiden dürfte, lassen sich die Zahlen auf die hiesigen Begebenheiten übertragen.
Viele Millionen Katzen leben in deutschen Haushalten, sodass in unserer Natur entsprechend viele Katzen unterwegs sind, die neben Mäusen und anderen Tieren folglich auch Vögel erbeuten.
Wie die Wissenschaftler in Nature Communications berichten, erbeutet jede Katze in gemäßigten Klimazonen und somit in Europa 30 bis 47 Vögel pro Jahr.

Überträgt man die Daten der amerikanischen Studie auf Deutschland, ergeben sich daraus jährlich somit auch in Deutschland erschreckende Zahlen, die umso alarmierender sind, wenn man die starken Bestandsrückgänge vieler Singvogelarten bedenkt.

Die Forscher sind zu dem Schluss gekommen, dass Hauskatzen den Vogelbeständen stärker zusetzen als der Einsatz von Pestiziden oder die Zerstörung der natürlichen Lebensräume durch den Menschen.

143. Kommentar von :Ohne Name

Totschlag-Fallen

Wer Auerwild ,Hase , Fasan und Rebhuhn noch eine gewisse Überlebenschance geben will , muß sich intensiv um die Fuchsbejagung ,aber auch zunehmend um die Jagd auf Waschbär und Marderhund kümmern . Diese 3 Wildarten lassen sich jedoch nicht alleine mit der Schußwaffe bejagen , sondern zusätzlich mit tierschutzgerecht konstruierten Fallen. Hierzu

Wer Auerwild ,Hase , Fasan und Rebhuhn noch eine gewisse Überlebenschance geben will , muß sich intensiv um die Fuchsbejagung ,aber auch zunehmend um die Jagd auf Waschbär und Marderhund
kümmern . Diese 3 Wildarten lassen sich jedoch nicht alleine mit der Schußwaffe bejagen , sondern
zusätzlich mit tierschutzgerecht konstruierten Fallen. Hierzu gehört auch die Totschlagfalle ! Vorraussetzung für den Einsatz jeder Art von Falle ist ein Sachkundenachweis durch einen Lehrgang , wie er von der Landesjagdschule regelmäßig angeboten wird .

142. Kommentar von :Ohne Name

Prädation - konsequente Jagd( inklusive Falle und Baujagd) - Artenschutz

  Rebhuhnschutzprojekt im Landkreis Göttingen In der wissenschaftlichen Literatur wird zunehmend von einem „Kollaps“ gesprochen, den die Populationen der Vögel in der Agrarlandschaft erleiden. In der Schweiz ist die Art bereits ausgestorben, bis auf wenige Exemplare, die überwiegend aus Aussetzungen stammen, ebenso in Norwegen und Irland.

 
Rebhuhnschutzprojekt im Landkreis Göttingen

In der wissenschaftlichen Literatur wird zunehmend von einem „Kollaps“ gesprochen, den die Populationen der Vögel in der Agrarlandschaft erleiden. In der Schweiz ist die Art bereits ausgestorben, bis auf wenige Exemplare, die überwiegend aus Aussetzungen stammen, ebenso in Norwegen und Irland. Niedersachsen hat wohl mehr als 95 % seines vormaligen Bestandes verloren und führt das Rebhuhn in der Roten Liste als „gefährdet“, auf der bundesweiten Roten Liste als „stark gefährdet“. Das Projekt wird organisiert und wissenschaftlich begleitet von der Biologischen Schutzgemeinschaft Göttingen e. V. und der Universität Göttingen (Zentrum für Naturschutz).

In Göttingen wurde versucht, den Trend durch eine neue Agrarumweltmaßnahme „rebhuhngerechte Blühstreifen“ umzukehren.

Der Anfang war viel versprechend. Göttingen hatte 2009 um die 280 Brutpaare Rebhühner, 2006 waren es noch 170 Brutpaare.

Gelungen ist das durch die Anlage von 500 ha Blühstreifen, verteilt auf über 1000 Einzelflächen im Landkreis Göttingen.

Von allen Prädatoren verursacht der Fuchs die größten Verluste!

Es ist nachgewiesen, dass Prädation die Überlebensrate, den Bruterfolg und letztlich die Rebhuhndichten beeinflusst. Untersuchungen an Bodenbrütenden Vögeln zeigen, dass fast alle Nestverluste nachts stattfinden, also den nachtaktiven Säugetieren (vor allem dem Fuchs) zuzuschreiben sind. Verluste durch Greifvögel können lokal eine wichtige Rolle spielen. In der Regel fallen aber die Verluste durch Greifvögel erheblich niedriger aus als die durch Füchse.

Die Prädationsraten hängen eng mit der Qualität der Lebensräume zusammen. Je weniger potenzielle Neststandorte, bei Rebhühnern sind dies vorwiegend Brachen und ähnliche Vegetationstypen, vorhanden sind, desto leichter ist es auch für Beutegreifer, zur Brutzeit ein Nest zu finden. Ähnlich verhält es sich zu anderen Jahreszeiten. Im Winter halten sich Rebhühner tagsüber gerne in der Deckung von Hecken auf. Gibt es diese kaum, ist es für Prädatoren leicht, den Aufenthaltsort zu lokalisieren. In einer strukturarmen Umgebung können Prädationsraten höher sein. In einer geeigneten Umgebung können Rebhuhnpopulationen mit Prädation leben.

In Göttingen wurden 27 Rebhühner im Mai besendert, nach 4 Wochen waren schon 12 von der Prädation betroffen.

Klassisch zur Frage der Räuber-Beute-Beziehungen sind sogenannte "removal experiments". Auf einer von zwei nach Umweltfaktoren möglichst vergleichbaren Flächen wird versucht, den Prädationsdruck so weit wie möglich auszuschließen. Die zweite Fläche ohne Räuberkontrolle oder Räuberausschluß dient zum Vergleich als Nullfäche. GUTHÖRL und KALCHREUTER (1995) zitieren derartige Ausschlussexperimente, so etwa SPITTLERs (1976) zehnjährigen Freilandversuch im 3000 ha großen Versuchsrevier im Raum Euskirchen, Nordrhein-Westfalen. Das Revier ist hinsichtlich Klima und Boden für den Hasen optimal geeignet. Durch intensive Bejagung des Raubwildes konnte die Hasenstrecke um 400% gesteigert werden. Zu Beginn der Versuchszeit wurden auf 100 ha 12 Hasen erlegt, am Ende der Versuchszeit 48.

Über den Versuch von KINNEAR (1989) in Westaustralien schreiben GUTHÖRL und KALCHREUTER (1995), dass in zwei von fünf isolierten Populationen des Felsen-Känguruhs von 1982 an der dort eingeführte Rotfuchs über vier Jahre hinweg dezimiert wurde. In den zwei Gebieten mit Prädationskontrolle wuchs die Känguruhpopulation wie in einer anderen, nicht betreuten Fläche an, jedoch nicht nur um 29%, sondern um 138% und 223%. In den zwei anderen der fünf Gebiete ohne Räuberkontrolle sank die Kanguruhpopulation weiter, um 14% und 85%.

Erstaunlich hohe Besatzdichten erreicht der Hase bei fehlendem Prädationsdruck. So konnten ABILDGARD bereits 1972 nach einer Langzeitstudie auf der räuberfreien Insel Illumø, Dänemark, im Zeitraum von 1957 bis 1970 Herbstdichten zwischen 90 (1957) und 339 (1961) Hasen pro 100 ha durch mehrfaches Zählen innerhalb eines Jahres ermitteln. In dem 22 ha großen fuchsfreien Gatter Heideck im Raum Erlangen bei Nürnberg, Bayern, fanden GUTHÖRL und KALCHREUTER (1995) sogar eine Spitzenherbstdichte von 690 Hasen pro 100 ha für das Jahr 1984 . Sie berichten desweiteren von der rund 600 ha großen Jagdfläche auf der Nordseeinsel Föhr. Dort kommen außer verwilderter Hauskatze und Hermelin nur noch der Igel vor, andere Prädatoren fehlen, auch Mäusebussard und Habicht brüten dort nicht. Nach Angaben der auf der Insel Föhr ansässigen Familie JACOBS, die seit 1935 eine Streckenstatistik führt, sind die jährlichen, witterungsbedingten Streckenschwankungen auf Föhr wesentlich ausgeprägter als auf dem Festland . Die relative Höhe der Jagdstrecke liegt auf Föhr um etwa das fünffache höher als auf dem Festland in Schleswig-Holstein. Ähnliche Verhältnisse, wenn auch nicht immer unter völlig räuber- oder fuchsfreien Bedingungen, fand man auf den Inseln Sylt, Langeoog, und Juist, aber auch in Schweden.


Die gründlichste Untersuchung zu diesem Thema ist wohl das Räuberausschlußexperiment der englischen Wildforschungs- und Wildschutzorganisation "The Game Conservancy" von 1984 bis 1990 in Südengland. Zwei 500 ha große und 6 km weit voneinander entfernte Untersuchungflächen, Collingbourne und Milston, wurden miteinander vor allem hinsichtlich der Populationsentwicklung von Rebhuhn und Feldhase miteinander verglichen. Auf der Fläche Collingbourne wurde eigens für die Prädatorenkontrolle ein Berufsjäger eingesetzt, der während der Aufzuchtzeit im Frühjahr und Frühsommer Krähen, Elstern, Füchsen, Illtissen und Ratten nachstellte. Die Fläche Milston diente als Nullfläche. Nach drei Jahren wuchs die Hasendichte im Gebiet Collingbourne um das dreifache an, die Hasen in Milton blieben etwa so häufig wie zu Versuchsbeginn. In den folgenden drei Jahren von 1988 bis 1990 kehrten TAPPER die Versuchsanordnung um, im Revier Milton wurden nun Beutegreifer stark bejagt, das Revier Collingbourne wurde dagegen sich selbst überlassen. Auch in diesem Fall stieg die Hasendichte in jedem Sommer nach Prädationskontrolle in Milton an, wenngleich nicht so ausgeprägt wie die Dichte der Rebhuhnpaare.

141. Kommentar von :Gerhard Ehinger Welzheim

Jagdruhe

Eine allgemeine Jagdruhe von 2 Monaten bringt wenig. Die Jagdpächter der Jagdgenossenschaften haben die mehrgeworden Mais- und Getreideäcker (auch wegen Energiemais), sowie die weniger gewordenen Wiesen der Landwirte gepachtet und den Wildschaden in ihren Verträgen übernehmen müssen. Gejagd wird in der vorgesehenen Jagdruhe eh nur auf Sau an der

Eine allgemeine Jagdruhe von 2 Monaten bringt wenig. Die Jagdpächter der Jagdgenossenschaften haben die mehrgeworden Mais- und Getreideäcker (auch wegen Energiemais),
sowie die weniger gewordenen Wiesen der Landwirte gepachtet und den Wildschaden in ihren Verträgen übernehmen müssen. Gejagd wird in der vorgesehenen Jagdruhe eh nur auf Sau an der Kirrung und sofern es die Witterung und das Licht zulässt auch mal im Feld.
Diese Jäger sind es die das Wildschadensrisiko voll zu tragen haben, dann sollte man diese auch jagen lassen und nicht noch einschränken. In deren überwiegend kleinstparzelligen und an das Feld angrenzenden Wäldern ist sowieso, da nahe an den Dörfern, nie Ruhe.Reiter,Spaziergänger beide mit Hunden, Jogger, Radler und die Waldbesitzer, von denen ständig einige im Wald sind, sorgen für Unruhe. In den dahinter liegenden großen Regiejagten des Staatsforstes,meist reine Waldjagten ohne den geringsten Sauenschaden herrscht Ruhe. Genau dort sollte eine Jagdruhe eingeführt werden, zum Beispiel von Jan. bis April und von Juni bis September. Also 8 Monate. Das würde echt etwas nützen. Dort sollte das Schwarzwild in Ruhe gelassen werden, statt es zu bejagen, damit die Sauen dann in die Felder wechseln. Dazu muss nicht einmal das Jagdgesetz geändert werden, das kann der Staatsforst selbst entscheiden. Der Freistaat Thüringen macht es uns vor, es geht, und dort regiert sogar die CDU.
Gerhard Ehinger Welzheim

140. Kommentar von :Ohne Name

Paragraph 49

Die Formulierung ist gut und muss nachdrücklich umgesetzt werden (durch entspechend spürbare Strafen bei Verstoss z.B. gegen die Ansprache des Hundehalters bzw. Hundeführers).

139. Kommentar von :Fritz Wohlschegel

Regulierung der Rabenvögel

Die Regulierungsmöglichkeit für die Rabenvögel sollte auch den Eichelhäher und nicht nur Rabenkrähe und Elster betreffen. Dass diese drei Arten eine Bedrohung für kleine Singvögel sind, ist sogar den Vögeln bekannt. Man muss nur beobachten wie besorgt Vogeleltern reagieren wenn Rabenvögel auftauchen. Bei den Rabenkrähen sind die brütenden Vögel nur

Die Regulierungsmöglichkeit für die Rabenvögel sollte auch den Eichelhäher und nicht nur Rabenkrähe und Elster betreffen. Dass diese drei Arten eine Bedrohung für kleine Singvögel sind, ist sogar den Vögeln bekannt. Man muss nur beobachten wie besorgt Vogeleltern reagieren wenn Rabenvögel auftauchen. Bei den Rabenkrähen sind die brütenden Vögel nur einzeln oder paarweise unterwegs. Sogenannte Junggesellenschwärme sind ganzjährig in größerer Kopfzahl anzutreffen. Ein letaler Eingriff in solche Gruppen wäre ganzjährig möglich ohne dass die Gefahr besteht, für die Aufzucht notwendige Elterntiere zu töten. Ich habe selbst schon beobachtet wie junge Wacholderdrosseln von solchen Schwärmen angegriffen und gegen den Widerstand der Elterntiere getötet wurden. Ornithologen bestätigen den negativen Einfluss der Rabenvögel auf die kleinen Singvögel, haben aber oft nicht den Mut diese Tatsache auch öffentlich vorzutragen. Ich habe im privaten Gespräch schon des öfteren NABU-Mitgliedern gesagt, dass es nicht genügt mir im Gespräch zu sagen, dass es zu viele Rabenvögel gibt, sondern dass diese Tatsache auch offensiv publik gemacht werden muss. Nur wenn die Jäger wegen der Regulierung nicht angefeindet werden, ist ein Engagement zu erwarten.
Fritz Wohlschlegel

138. Kommentar von :Ohne Name

Hase-Fuchs

Wichtiger als die Raubwildbejagung sind für das Niederwild verbesserte Äsungs- und Deckungsmöglichkeiten. So interpretieren Wissenschaft und Umweltministerium die Ergebnisse eines Niederwildhegeprojektes, das 2001 im rheinhessischen Osthofen gestartet wurde. Jäger und Praktiker vor Ort sehen dies mit anderen Augen. Initiator der bis dahin

Wichtiger als die Raubwildbejagung sind für das Niederwild verbesserte Äsungs- und Deckungsmöglichkeiten. So interpretieren Wissenschaft und Umweltministerium die Ergebnisse eines Niederwildhegeprojektes, das 2001 im rheinhessischen Osthofen gestartet wurde.

Jäger und Praktiker vor Ort sehen dies mit anderen Augen.
Initiator der bis dahin einmaligen Aktion war der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz. Offizieller Auftraggeber war das Ministerium für Umwelt, Verbraucherschutz und Forsten. Insgesamt wurden für das Projekt 250000 Euro veranschlagt. In den einzelnen Jahren flossen jeweils zwischen 35000 und 50000 Euro in das Projekt.

Auf einer etwa 2650 Hektar großen Versuchsfläche sollte unter fachlicher Betreuung eines Berufsjägers die Situation des Niederwilds erfasst und Faktoren identifiziert werden, die die Besätze positiv und negativ beeinflussen. Ein weiterer Beobachtungsaspekt des mehrjährigen Projektes war der jagdliche Einfluss. In zwei Phasen kamen unterschiedliche Methoden zur Steigerung des Besatzes zum Tragen. Am Anfang stand eine verstärkte Raubwildbejagung, in der zweiten Phase wurde der Schwerpunkt auf Biotopverbessernde Maßnahmen Anlage von Wildäckern usw. gelegt.

Tatsächlich stiegen die Besätze gegenüber den Vergleichsrevieren deutlich.
Während im Herbst 2001 noch 631 Hasen gezählt wurden, waren es Ende 2007 1656 Hasen, also eine sehr deutliche Steigerung.

Die Ministeriumsposition sieht einen vernachlässigbaren Einfluss vom Fuchs und billigt auch den Rabenvögeln keine Bedeutung bei der Besatzentwicklung zu. Der Grund, die Besätze sind erst nach Anlegen der Wildäcker gestiegen, nicht in den ersten Jahren, in denen schon die Prädatorenkontrolle stark verschärft wurde.

Revieroberjäger Hildebrandt, der das Projekt als Leiter der Landesjagdschule mit betreut hat, sieht das völlig anders. Es gibt aus seiner Sicht keine Erklärung dafür, dass nach Wegfall der biotopverbessernden Maßnahmen der Besatz weiter gestiegen ist.