Alle Ministerien des Landes Baden-Württemberg

Abschnitt 7

Wild- und Jagdschaden

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 7 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.

Der siebte Abschnitt übernimmt aus Bundes- und Landesjagdgesetz die Regelungen zum Wildschadensersatzrecht mit einigen punktuellen Klarstellungen und Anpassungen. Änderungen ergeben sich unter anderem beim Umfang der Ersatzpflicht bei Wildschäden an Maiskulturen und durch die Überführung des obligatorisch bei der Gemeinde durchzuführenden behördlichen Vorverfahrens in ein privatrechtliches Einigungsverfahren.

Kommentare : zu Wild- und Jagdschaden

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

57. Kommentar von :Ohne Name

Wildverbiß im Wald

Es waren in der Presse in letzter Zeit einige Artikel zu lesen mit Überschriften wie „Forstamt sorgt sich um Zukunft des Waldes, weil der Verbiß deutlich zugenommen hat“ oder gar „Wenige Jahre entscheiden über Wald der Zukunft“. Dies hört sich so an als wenn der Verbiß beim Rehwild so weitergeht, es in wenigen Jahren keinen Wald mehr für die

Es waren in der Presse in letzter Zeit einige Artikel zu lesen mit Überschriften wie „Forstamt sorgt sich um Zukunft des Waldes, weil der Verbiß deutlich zugenommen hat“ oder gar „Wenige Jahre entscheiden über Wald der Zukunft“.

Dies hört sich so an als wenn der Verbiß beim Rehwild so weitergeht, es in wenigen Jahren keinen
Wald mehr für die Zukunft gibt.

Wenn der Forst ständig die Nachhaltigkeit in der Waldbewirtschaftung propagiert aber in immer kürzeren Zeitabständen in die selben Waldstücke geht und wenn in diesem Tempo weiter abgeholzt wird, wird es in naher Zukunft möglicherweise tatsächlich keinen Wald mit der notwendigen Ergiebigkeit mehr geben. Man wird dann eben wieder 60-80Jahre warten müssen bis wieder ein entsprechender erntereifer Baumbestand herangewachsen ist.

Es ist aber wenig überzeugend bereits heute die Begründung für diese absehbare negative Entwicklung den Jägern über den Wildverbiß in die Schuhe schieben zu wollen.

Wenn man dann weiter in der Presse liest „Wald kommt auf Schwarze Null“ oder „Kein Gewinn im Wald“ und das ist offensichtlich in den meisten Fällen die Regel, fragt man sich doch, was es für einen Sinn macht diese Bäume überhaupt abzuholzen. Warum muß der Baumbestand für ein Nullsummenspiel geopfert werden? Das macht doch keinen Sinn!

Wenn so schon unterm Strich nichts rauskommt, ist doch nicht mal das Geld da, um diese Flächen durch Neuanpflanzungen wieder aufzuforsten zu können. Und wenn man diese Waldflächen sich selbst überlässt bis wieder ein gewisser Bestand an jungen Bäumen herangewachsen ist, müssen diese zumindest ebenso freigeschnitten werden wie bei Neuanpflanzungen auch. Das kostet dann nachträglich viel Geld, welches beim Abholzen des früheren Bestand gar nicht erwirtschaftet wurde. Unterm Strich ergibt sich dann in Summe ein dickes Minus am Ende. So kann man eigentlich längerfristig auch nicht wirtschaften.

Wenn die Forstämter, die im Zuge der Verwaltungsreform den Landratsämtern zugeordnet wurden, nunmehr vermutlich als Profitcenter geführt werden, müssen diese sich finanziell selbst über Wasser halten.

Dies geht eben nur über einen entsprechenden Holzeinschlag und Holzverkauf.
Hierfür habe ich Verständnis, denn die Mitarbeiter der Forstämter und deren Familien müssen ja auch von etwas leben.

Aber ich meine man sollte aufhören die Jäger ständig in ein schlechtes Licht zu rücken, sie kämen ihren Abschussverpflichtungen beim Wild nicht nach und alles was schiefläuft ist immer nur auf den Verbiß des Rehwilds zurückzuführen. Ein Vernichtungsfeldzug gegen das Wild, im Sinne Wald vor Wild, ist sicherlich nicht der richtige Weg.

Ganz ohne Verbiß geht es leider nicht. Normaler Verbiß stellt auch keinen Schaden dar und ist im übrigen durch die Jagdpacht abgegolten. Die Wildtiere müssen sich schließlich auch von etwas ernähren.

56. Kommentar von :Ohne Name

Wildschadensausgleichkasse

Gerade bei an staatliche Jagden/ Bannwald angrenzende Reviere mit großem Feldanteil ist die Risikoverteilung bei Wildschäden im Grünland und Ackerflächen einseitig zu Lasten des Feldrevieres festgelegt.
Über eine Wildschadensausgleichskasse ist die Waldjagd- insbesondere auch nicht bejagde Bannwälder- angemessen zu beteiligen.

55. Kommentar von :Ohne Name

Neue Wege

Ich bin dafür, dass wir jetzt einfach neue Wege gehen. Der Landesjagdverband hat sich meines Wissens nach konstruktiv an der geplanten Gesetzesnovelle beteiligt. Wie es scheint, ist Konstruktivität nicht gewünscht. Dann drehen wir den Spieß doch einfach um. Sollte dieses Gesetz so verabschiedet werden, dann kündigen wir geschlossen alle unsere

Ich bin dafür, dass wir jetzt einfach neue Wege gehen. Der Landesjagdverband hat sich meines Wissens nach konstruktiv an der geplanten Gesetzesnovelle beteiligt. Wie es scheint, ist Konstruktivität nicht gewünscht. Dann drehen wir den Spieß doch einfach um. Sollte dieses Gesetz so verabschiedet werden, dann kündigen wir geschlossen alle unsere Pachtverträge. Ein Kündigungsschreiben kann vorbereitet werden und den Mitgliedern einfach zugestellt werden. Mir ist durchaus bewußt, dass man Verträge nicht einfach kündigen kann, aber man stelle sich vor, es stünde in der Presse oder in den Medien, die Jäger in Baden-Würrtemberg haben alle ihre Pachtverträge gekündigt. Das schlüge ein wie eine Bombe!



Was kann passieren. Nichts. Wenn die Jagdgenossenschaft oder die Gemeinde, als Notjagdvorstand, die Kündigung annimmt, dann ist es so. Wird sie aber nicht tun. Sie wird den Dialog suchen und letztlich ist es das, was wir wollen. Den Dialog mit der Jägerschaft und was noch interessanter ist, der Dialog mit der Regierung, der dann entsteht.



Jäger stehen erfahrungsgemäß nicht immer zusammen. Jetzt wäre eine einmalige Chance da, Zusammenhalt zu zeigen. Wir würden mehr gewinnen, als verlieren. Davon abgesehen, käme auch endlich das unleidige Thema mit der Begleichung der Wildschäden auf den Tisch. Auch die Bauernverbände würden Sturm laufen, und nicht nur beim Jäger.



Wir diskutieren hier mit Ideologen um Kaisesrs Bart. Das ist Zeitverschwendung der reinsten Art. Kein Tag vergeht, ohne dass kopierte Seiten oder Links von irgendwelchen "Fachleuten" eingestellt werden. Die meisten ideologische Kommentare sind Meinungen und haben inhaltlich noch nicht einmal Halbwissen zu verzeichnen.



Auf gehts zu den Kreisjägermeistern u.s.w. und dann sprechen wir mal Deutsch und mit einer Stimme!

54. Kommentar von :Ohne Name

Wildschaden in Weinbergen und Jagdruhe

Aus Sicht eines Jägers. Gehofft habe ich auf eine Wildschadensausgleichskasse. Wehalb wird der Weinbau bei den Ausgleichen nicht berücksichtigt? Ein Jagen in den Weibergen ist fast nicht möglich. Landwirte, Wanderer, Mountenbiker, Hundeführer sind von früh bis spät in den Weinbergen unterwegs. Für den Schaden, dass durch Wild verursacht wird,

Aus Sicht eines Jägers. Gehofft habe ich auf eine Wildschadensausgleichskasse. Wehalb wird der Weinbau bei den Ausgleichen nicht berücksichtigt? Ein Jagen in den Weibergen ist fast nicht möglich. Landwirte, Wanderer, Mountenbiker, Hundeführer sind von früh bis spät in den Weinbergen unterwegs. Für den Schaden, dass durch Wild verursacht wird, dürfen wir auf-kommen. Eine Eigenverantwortung für den Landwirt gibt es bei der Wildschadensverhütung in den Weinbergen nicht. Diese Verantwortung trägt alleine der Jäger. Das ich zukünftig in der Zeit von Februar bis Ende April keine Möglichkeiten der Schwarzwildbejagung (im Wald) mehr haben soll, kann ich nicht verstehen. Beispiel aus der Praxis: Mitte März 2014 hat eine Schwarzwildrotte in den Weinbergen gebrochen. Der Landwirt hat mir den Schaden ange-zeigt und meine Jagdkollegen und ich durften die Löcher in den Reben wieder ebnen (Kos-ten Maschineneinsatz 100,- Euro, Arbeitsstunden 4 Jäger je 2 Stunden). Wir haben dann den Jagdruck im Wald (ca. 20 Meter im Wald zu den Reben) erhöht. Am 28.03.2014 kam die Rotte wieder und ich habe der Leitbache zwei Frischlinge herausgeschossen. Seither haben wir Ruhe. Zukünftig muss ich den Schaden beheben/bezahlen und soll zuschauen. Wir kommen uns hilflos vor. Zahler und billige Arbeitskräfte für die Weinbauern wollen wir nicht sein.
Mischall, Eric

53. Kommentar von :Ohne Name

Teilung des Wildschadensersatzes

Die Beitrage von Horst Späth und von Zuttle entsprechen auch meiner Auffassung: Besonders an der Wildschadensverhütung sollten Landnutzer und Jäger paritätisch beteiligt sein.

Hartmut Riemer

52. Kommentar von :Ohne Name

Wildschaden an Weinbergen

In Weinbergen ist eine Jagd und damit ein verhindern/verringern von Wildschäden aus Sicherheitsgründen fast unmöglich. Meist sind die Weinberge bis direkt an den Waldrand reichend so dass sie als einziger Austritt für das Wild zur Verfügung stehen. Die Grundstückseigentümer/Pächter der Weinberge sollten zu einer Mitarbeit zur Wildschadensverhütung

In Weinbergen ist eine Jagd und damit ein verhindern/verringern von Wildschäden aus Sicherheitsgründen fast unmöglich. Meist sind die Weinberge bis direkt an den Waldrand reichend so dass sie als einziger Austritt für das Wild zur Verfügung stehen. Die Grundstückseigentümer/Pächter der Weinberge sollten zu einer Mitarbeit zur Wildschadensverhütung Z.b. Einzäunen, Duldung von Vergrämungsmitteln verpflichtet werden. Ein gewisser Wildschaden muss toleriert werden. Insbesondere wenn zukünftig Fütterungsverbote ausgesprochen werden. Z.B. Ersatz erst ab 150 Euro, nur 80% der Wildschäden werden ersetzt.

51. Kommentar von :Ohne Name

Wildschadensregulierung

Die Beteiligung der Landwirtschaft mit 20 % an den Mais – Schäden klingt auf den ersten Blick gut – allerdings könnte ich darauf locker verzichten, wenn im Gesetz verankert würde, dass sich die Landwirte aktiv an den Schadensverhütungsmaßnahmen (Zaun / Mindestabstand Feldfrüchte zum Wald mittels einem Korridor, in dem pflanzliche Vielfalt statt

Die Beteiligung der Landwirtschaft mit 20 % an den Mais – Schäden klingt auf den ersten Blick gut – allerdings könnte ich darauf locker verzichten, wenn im Gesetz verankert würde, dass sich die Landwirte aktiv an den Schadensverhütungsmaßnahmen (Zaun / Mindestabstand Feldfrüchte zum Wald mittels einem Korridor, in dem pflanzliche Vielfalt statt Monotonie herrscht etc.) beteiligen müssten.

Die Ersatzpflicht für Streuobstwiesen, die neu dazu kommt , kann mir auch nicht gefallen. Bisher habe ich für Schäden auf solchen Flächen in der Regel freiwillig – meist in Form von Wildfleisch – als Anerkennung der Leistung des Bewirtschafters geleistet, wenn das allerdings ein verbrieftes Recht wird, dann werden die Forderungen sicher andere Formen annehmen. Das dämpft ganz klar den Spaß an einer weiteren Pachtperiode.

Nützlich wäre auch eine Regelung für Bagatellschäden – ein Schaden, der von Besitzer mit 25,00 € eingefordert wird, der ist eher gefühlt als real – da ist der Aufwand höher als der Betrag

H.Späth

50. Kommentar von :Ohne Name

Ersatzpflicht für verheizte Lebensmittel

Ich kann ja vieleicht noch akzeptieren, dass man für "echte Lebensmittel" zur Ersatzpflicht herangezogen werden soll. Was mein Gerechtigkeitsgefühl nicht mehr versteht, ist dass man für die unsinnig subvensionierten Heizmittel zur Energiegewinnung in Biogasanlagen zur Ersatzpflicht gerufen wird. Zudem sollte mal überlegt werden, was hier noch "Bio"

Ich kann ja vieleicht noch akzeptieren, dass man für "echte Lebensmittel" zur Ersatzpflicht herangezogen werden soll. Was mein Gerechtigkeitsgefühl nicht mehr versteht, ist dass man für die unsinnig subvensionierten Heizmittel zur Energiegewinnung in Biogasanlagen zur Ersatzpflicht gerufen wird. Zudem sollte mal überlegt werden, was hier noch "Bio" ist. Grün ist hier auch schon lange nicht mehr "Grün", man muss sich nur mal überlegen, wieveil Liter Fossile Energie benötigt wird, um alleine die Lebensmittel, die verheizt werden, zu bewirtschaften und zu ernten.

49. Kommentar von :Ohne Name

zu §54 Abs. 3 Umfang der Ersatzpflicht bei Wildschaden

"sind beim Maisanbau erheblich eingeschränkt", es heißt doch hier "erheblich", oder? Das müsste doch dan auch "erheblich" in der Senkung der Ersatzpflicht sein. Sind 20% erheblich? Da habe ich was anderes gelernt. Zudem kann ich nicht verstehen, wie man für eine herrenlose Sache, dies ist nun mal Wild, solange es sich in Freiheit befindet, (BGB §

"sind beim Maisanbau erheblich eingeschränkt", es heißt doch hier "erheblich", oder? Das müsste doch dan auch "erheblich" in der Senkung der Ersatzpflicht sein. Sind 20% erheblich? Da habe ich was anderes gelernt. Zudem kann ich nicht verstehen, wie man für eine herrenlose Sache, dies ist nun mal Wild, solange es sich in Freiheit befindet, (BGB § 960 Abs. 1) Ersatzpflichtig sein muss.

48. Kommentar von :Ohne Name

Jagdruhe

wie soll man denn diese Äußerung aus Nr. 47 verstehen: ".....ich glaub nicht das jemand so dumm ist, dass er unser Revier pachtet wenn er keine Hasen und Füchse mehr jagen darf aber den Schaden zahlen soll." Soll das heißen, man ist bereit Wildschaden auszugleichen oder zu reduzieren um im Gegenzug Füchse jagen zu können und um einen

wie soll man denn diese Äußerung aus Nr. 47 verstehen:

".....ich glaub nicht das jemand so dumm ist, dass er unser Revier pachtet wenn er keine Hasen und Füchse mehr jagen darf aber den Schaden zahlen soll."

Soll das heißen, man ist bereit Wildschaden auszugleichen oder zu reduzieren um im Gegenzug Füchse jagen zu können und um einen Hasenbraten zu haben?

Was haben denn Fuchs und Hase mit Wildschaden zu tun?

Eine absolute Jagdruhe wäre ein Test wert, allerdings ist 1 Jahr zu kurz für ein natürliches Gleichgewicht.

Es geht nicht um die Frage alles oder nichts. Es geht auch um die Frage, ob das Gewaltmonopol gegenüber allen Lebewesen (nicht nur gegenüber Menschen) nicht besser beim Staat aufgehoben wäre, also Jagd durch Berufsjäger. Langfristig wird diese Frage zu beantworten sein.