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Abschnitt 7

Wild- und Jagdschaden

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 7 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.

Der siebte Abschnitt übernimmt aus Bundes- und Landesjagdgesetz die Regelungen zum Wildschadensersatzrecht mit einigen punktuellen Klarstellungen und Anpassungen. Änderungen ergeben sich unter anderem beim Umfang der Ersatzpflicht bei Wildschäden an Maiskulturen und durch die Überführung des obligatorisch bei der Gemeinde durchzuführenden behördlichen Vorverfahrens in ein privatrechtliches Einigungsverfahren.

Kommentare : zu Wild- und Jagdschaden

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

47. Kommentar von :Ohne Name

Ed Nob Nr.25

Herzlichem Glückwunsch zu diesem Beitrag. Sie haben vollkommen recht. Wir sollten wirklich einmal ein Jahr nicht jagen und die Tierschutzverbände müßten die ganze Arbeit machen und alle Kosten tragen. Das wäre ein Spaß. Wir würden mitmachen, denn wir sind sowieso so weit, dass wir unsere Feldpacht kündigen wenn dieses Gesetz kommt. Jeden Morgen

Herzlichem Glückwunsch zu diesem Beitrag. Sie haben vollkommen recht. Wir sollten wirklich einmal ein Jahr nicht jagen und die Tierschutzverbände müßten die ganze Arbeit machen und alle Kosten tragen. Das wäre ein Spaß. Wir würden mitmachen, denn wir sind sowieso so weit, dass wir unsere Feldpacht kündigen wenn dieses Gesetz kommt.
Jeden Morgen steht ein Dummer auf, aber ich glaub nicht das jemand so dumm ist, dass er unser Revier pachtet wenn er keine Hasen und Füchse mehr jagen darf aber den Schaden zahlen soll.

46. Kommentar von :Ohne Name

Flurschaden

Ich besitze eine Streuobstwiese am Waldrand. Im Herbst hatte ich einen Schaden durch Schwarzwild, da sich in unmittelbarer Nachbarschaft auch ein Maisfeld befindet. Duch das geplante Fütterungsverbot sehe ich die Gefahr, dass Schwarzwild vermehrt aus dem Wald kommt und sich Futter von den Wiesen holt, da sich der Anbau von Mais in den letzten

Ich besitze eine Streuobstwiese am Waldrand. Im Herbst hatte ich einen Schaden durch Schwarzwild, da sich in unmittelbarer Nachbarschaft auch ein Maisfeld befindet. Duch das geplante Fütterungsverbot sehe ich die Gefahr, dass Schwarzwild vermehrt aus dem Wald kommt und sich Futter von den Wiesen holt, da sich der Anbau von Mais in den letzten Jahren starkt ausgeweitet hat, und das Schwarzwild von den Resten lange zehren kann. Leider macht es dann aber keinen Halt vor anderen Grundstücken. Durch gezielte Fütterungen könnte man diese Gefahr eindämmen.
S. Nittel

45. Kommentar von :Ohne Name

Wild - und Jagdschaden

Bei diesen neuen Regelungen haben die Anwälte keinen Grund zur "Klage"-den sie haben damit genug zu klagen und führt bei einem Streit um Wildschadensersatz immer öfter Jagdpächter und Jagdgenossen vor Gericht zusammen. Die Ersatzansprüche von Waldbesitzern bei Wildschäden können heute schon über vertragliche Vereinbarungen zum

Bei diesen neuen Regelungen haben die Anwälte keinen Grund zur "Klage"-den sie haben damit genug zu klagen und führt bei einem Streit um Wildschadensersatz immer öfter Jagdpächter und Jagdgenossen vor Gericht zusammen.

Die Ersatzansprüche von Waldbesitzern bei Wildschäden können heute schon über vertragliche Vereinbarungen zum Wildschadensersatz und über eine angemessene Beteiligung an der Wilschadensverhütung durch den Jagdpächter ausreichend geregelt werden. Weitergehende gesetzliche Regelungen sind deshalb nicht erforderlich. Die bisherige Praxis von zwei Meldeterminen im Frühjahr und Herbst gewährleisten die zeitnahe und nachvollziehbare Feststellung von Wildschäden und ihrere Ursachen. Dies ist bei nur einem Termin im Jahr nicht möglich.

In Bezug auf Wildschadensersatz insgesamt im Feld darf die Belastung nicht allein auf die Jagdpächter abgewälzt werden. Die Regelung 80/20 in Maiskulturen ist abzulehnen. Die Einführung einer Wildschadensausgleichskasse ist deshalb dringend erforderlich.

Zudem muss:
- die Ersatzpflicht für den in der Entwicklungsstufe eingesetzte "Fasan" gestrichen werden.
- die Ersatzpflicht bei den Streuobstwiesen überdacht werden. Nicht nur das liegengebliebene Obst
sondern auch der liegengebliebene Unterwuchs tragen erheblich zu den Wühlschäden bei. Wer trägt
hier die Beweislast? Dies hat mit Sicherheit für die Gemeinden einen erheblichen mehr an
Verwaltungsaufwand zur folge. Mit der vorgeschlagenen Ersatzregelung in Bezug auf
Streuobstwiesen werden viele Jagden nicht mehr verpachtbar sein.


Jochen Sokolowski, Dettingen unter Teck

43. Kommentar von :Ohne Name

Steuobstwiesen

Schmiedel, Pix und andere waren sich lt. Bericht in "Der Jäger in Baden-Württemberg", April 2014 einig, dass das neue Jagdgesetz letztendlich nicht 1 zu 1 aus dem vorliegenden Referentenentwurf herforgehen wird. D.h.: Änderungen sind noch möglich. Da bitte ich u.a. doch zu bedenken, dass ein 100%iges Freihalten der Baumscheiben von Fallobst kaum

Schmiedel, Pix und andere waren sich lt. Bericht in "Der Jäger in Baden-Württemberg", April 2014 einig, dass das neue Jagdgesetz letztendlich nicht 1 zu 1 aus dem vorliegenden Referentenentwurf herforgehen wird. D.h.: Änderungen sind noch möglich. Da bitte ich u.a. doch zu bedenken, dass ein 100%iges Freihalten der Baumscheiben von Fallobst kaum gelingt. Aber wenn die Schwarzkittel das dann sauber erledigt haben, wie will dann der zahlungspflichtige Jäger noch nachweisen, dass es dort die Falläpfel waren, die die Tiere ursprünglich ajgelockt haben? - Er hätte schlechte Karten. -

Ging es nicht anfänglich darum, dort Schadensersatz zu leisten, wo das Gras zu Viehfutter gebraucht wird? Das wäre auch für Jäger einleuchtend gewesen. Mag sein, dass gerade diese Verwendung nicht immer leicht nachzuweisen, also kein sicheres Kriterium ist und es deshalb fallen gelassen wurde. Aber was leicht nachzuweisen ist, ist das dauernde Mulchen. Da weiß man, dass das Gras nicht zu Grünfutter oder Heu gebraucht wird. Wenn es dem Gesetzgeber tatsächlich nur um die Futterverwendung ginge, könnte er das Mulchen als Ausschlusskriterium für Schadensersatz anführen, also im Gesetz noch einbringen! Geht es aber darum, dass auch der Mulcher (Aufsitzmäher) beim Drüberfahren nicht so holpert, na dann muss es bei den "Äppeln" als Ausschlusskriterum bleiben. Streuobstwiesenbesitzer und Jäger müssen - weil vom Gesetzgeber allein gelassen, wie bei anderen Wildschäden auch - sich am Ende eben privat verständigen. Man darf gespannt sein.

Hartmut Riemer

44. Kommentar von :Ohne Name

Steuobstwiesen

Schmiedel, Pix und andere waren sich lt. Bericht in "Der Jäger in Baden-Württemberg", April 2014 einig, dass das neue Jagdgesetz letztendlich nicht 1 zu 1 aus dem vorliegenden Referentenentwurf herforgehen wird. D.h.: Änderungen sind noch möglich. Da bitte ich u.a. doch zu bedenken, dass ein 100%iges Freihalten der Baumscheiben von Fallobst kaum

Schmiedel, Pix und andere waren sich lt. Bericht in "Der Jäger in Baden-Württemberg", April 2014 einig, dass das neue Jagdgesetz letztendlich nicht 1 zu 1 aus dem vorliegenden Referentenentwurf herforgehen wird. D.h.: Änderungen sind noch möglich. Da bitte ich u.a. doch zu bedenken, dass ein 100%iges Freihalten der Baumscheiben von Fallobst kaum gelingt. Aber wenn die Schwarzkittel das dann sauber erledigt haben, wie will dann der zahlungspflichtige Jäger noch nachweisen, dass es dort die Falläpfel waren, die die Tiere ursprünglich ajgelockt haben? - Er hätte schlechte Karten. -

Ging es nicht anfänglich darum, dort Schadensersatz zu leisten, wo das Gras zu Viehfutter gebraucht wird? Das wäre auch für Jäger einleuchtend gewesen. Mag sein, dass gerade diese Verwendung nicht immer leicht nachzuweisen, also kein sicheres Kriterium ist und es deshalb fallen gelassen wurde. Aber was leicht nachzuweisen ist, ist das dauernde Mulchen. Da weiß man, dass das Gras nicht zu Grünfutter oder Heu gebraucht wird. Wenn es dem Gesetzgeber tatsächlich nur um die Futterverwendung ginge, könnte er das Mulchen als Ausschlusskriterium für Schadensersatz anführen, also im Gesetz noch einbringen! Geht es aber darum, dass auch der Mulcher (Aufsitzmäher) beim Drüberfahren nicht so holpert, na dann muss es bei den "Äppeln" als Ausschlusskriterum bleiben. Streuobstwiesenbesitzer und Jäger müssen - weil vom Gesetzgeber allein gelassen, wie bei anderen Wildschäden auch - sich am Ende eben privat verständigen. Man darf gespannt sein.

Hartmut Riemer

42. Kommentar von :Ohne Name

Steuobstwiesen

Schmiedel, Pix und andere waren sich lt. Bericht in "Der Jäger in Baden-Württemberg", April 2014 einig, dass das neue Jagdgesetz letztendlich nicht 1 zu 1 aus dem vorliegenden Referentenentwurf herforgehen wird. D.h.: Änderungen sind noch möglich. Da bitte ich u.a. doch zu bedenken, dass ein 100%iges Freihalten der Baumscheiben von Fallobst kaum

Schmiedel, Pix und andere waren sich lt. Bericht in "Der Jäger in Baden-Württemberg", April 2014 einig, dass das neue Jagdgesetz letztendlich nicht 1 zu 1 aus dem vorliegenden Referentenentwurf herforgehen wird. D.h.: Änderungen sind noch möglich. Da bitte ich u.a. doch zu bedenken, dass ein 100%iges Freihalten der Baumscheiben von Fallobst kaum gelingt. Aber wenn die Schwarzkittel das dann sauber erledigt haben, wie will dann der zahlungspflichtige Jäger noch nachweisen, dass es dort die Falläpfel waren, die die Tiere ursprünglich ajgelockt haben? - Er hätte schlechte Karten. -

Ging es nicht anfänglich darum, dort Schadensersatz zu leisten, wo das Gras zu Viehfutter gebraucht wird? Das wäre auch für Jäger einleuchtend gewesen. Mag sein, dass gerade diese Verwendung nicht immer leicht nachzuweisen, also kein sicheres Kriterium ist und es deshalb fallen gelassen wurde. Aber was leicht nachzuweisen ist, ist das dauernde Mulchen. Da weiß man, dass das Gras nicht zu Grünfutter oder Heu gebraucht wird. Wenn es dem Gesetzgeber tatsächlich nur um die Futterverwendung ginge, könnte er das Mulchen als Ausschlusskriterium für Schadensersatz anführen, also im Gesetz noch einbringen! Geht es aber darum, dass auch der Mulcher (Aufsitzmäher) beim Drüberfahren nicht so holpert, na dann muss es bei den "Äppeln" als Ausschlusskriterum bleiben. Streuobstwiesenbesitzer und Jäger müssen - weil vom Gesetzgeber allein gelassen, wie bei anderen Wildschäden auch - sich am Ende eben privat verständigen. Man darf gespannt sein.

Hartmut Riemer

41. Kommentar von :Ohne Name

Regelung Wildschaden

Landesrecht bricht Bundesrecht???????? Das Thema Wildschaden ist im Bundesjagdgesetz in den §§ 26 bis 35 bereits umfassend, logisch und bundeseinheitlich geregelt. Es ist nicht erforderlich, Teile dieser Regelungen abzuschreiben, teilweise ohne Sachkenntnis umzuschreiben (Anmeldung Wildschaden Wald nur zum 15. Mai, Abgeltung von Wildschäden

Landesrecht bricht Bundesrecht????????

Das Thema Wildschaden ist im Bundesjagdgesetz in den §§ 26 bis 35 bereits umfassend, logisch und bundeseinheitlich geregelt. Es ist nicht erforderlich, Teile dieser Regelungen abzuschreiben, teilweise ohne Sachkenntnis umzuschreiben (Anmeldung Wildschaden Wald nur zum 15. Mai, Abgeltung von Wildschäden 20/80 in Maisäckern) und im Landesjagdgesetz zu regeln ist weder sinnvoll noch erforderlich. Bisher wich Baden-Württemberg nur beim Schaden in Weinbergen und ein paar Regelungen bei der Durchführung von Schätzungen vom Bundesrecht ab.

Die Anmeldung von Schaden zum 01.05. bzw. 30.09. im Wald hat in den vergangenen Jahren zu einem guten und kontinuierlichen Gesprächsaustausch zwischen Waldbesitzer, dem für ihn tätigen Förster und den hiesigen örtlichen Jagdpächtern geführt. Zeitnah können entstandene Schäden oder drohende Schäden besprochen bzw. abgegolten werden. Die Schäden sind im halbjährigen Turnus dem tatsächlich verursachenden Wild/Tier (Reh, Hase, Eichhörnchen, ...) eindeutig zuordenbar. Ein einmaliger Termin 15. Mai ist kontraproduktiv.

Liebe Landesregierung,

das Bundesjagdgesetz wurde mit Fachkompetenz erstellt, lassen Sie es auch weiterhin in Baden-Württemberg gelten.

40. Kommentar von :Ohne Name

Abschnitt 7 § 54 Abs.3 incl. Begründung

Das Mais im Schadensfall als besondere Kultur gesehen wird ist nicht gerechtfertigt. Zum Einen sieht die Verfassung ein Recht auf Eigentum vor. Zum Anderen wird die Begründung der Zeit in der wir leben nicht gerecht. Ausgelöst durch Preiskampf im Lebensmitteleinzelhandel (Geiz ist geil, billig will ich) und durch geänderte Forderungen der

Das Mais im Schadensfall als besondere Kultur gesehen wird ist nicht gerechtfertigt. Zum Einen sieht die Verfassung ein Recht auf Eigentum vor. Zum Anderen wird die Begründung der Zeit in der wir leben nicht gerecht. Ausgelöst durch Preiskampf im Lebensmitteleinzelhandel (Geiz ist geil, billig will ich) und durch geänderte Forderungen der Gesellschaft (EEG) ist die Landwirtschaft auf wirtschaftliche Kulturen wie den Mais angewiesen. Die Einführung bewährter Hilfsmittel wie etwa Schußschneißen im Bestand und Grasstreifen zwischen Wald und Feld werden so nicht anerkannt bzw. ignoriert. Die Begründung, das Mais als besondere Futterquelle dient, ist schon der Fuß in der Tür, im Nachgang auch weitere Kulturen zu bestrafen. Insbesondere das Grünland, welches als wertvoll angesehen wird, dient als Quelle für tierisches Eiweiß. Die Schäden können hier immens werden, die weitere Nutzung und damit der Erhalt gefährdet. Das der Mais aber auch andere Kulturen wie etwa Zwischenfrüchte Deckung bieten liegt in der Natur der Sache, um so unverständlicher ist die geplante Schonzeit für Schwarzwild im Wald wärend der deckungslosen Zeit, in der sehr gezielt gejagd werden kann.
Wo endet eine so willkürliche Gesetzesgebung? Bekommt ein Autofahrer zukünftig den Wildschaden an seinem Auto nicht mehr ersetzt wenn auf der Strecke auch ein ÖPNV möglich wäre und er so ein besonderes/vermeidbares Risiko herauf beschwört?

39. Kommentar von :Ohne Name

Definition Streuobstwiese

Es ist schon ein starkes Stück: Schäden an Obstgärten sind nicht ersatzpflichtig (§ 55 Abs. 2 des Entwurfs). Dass aber Obstgärten erst dann zu Intensivobstbau werden, wenn pro Hektar mehr als 150 Bäume stehen, ist - mit Verlaub - ein Witz. Über diese abenteuerliche Zahl von mehr 150 Bäumen pro Hektar werden künftig nicht nur Streuobstwiesen

Es ist schon ein starkes Stück:
Schäden an Obstgärten sind nicht ersatzpflichtig (§ 55 Abs. 2 des Entwurfs).
Dass aber Obstgärten erst dann zu Intensivobstbau werden, wenn pro Hektar mehr als 150 Bäume stehen, ist - mit Verlaub - ein Witz.
Über diese abenteuerliche Zahl von mehr 150 Bäumen pro Hektar werden künftig nicht nur Streuobstwiesen (entgegen bisheriger Rechtslage), sondern auch Intensivobstbau (entgegen biosheriger Rechtslage) ersatzpflichtig werden. Der Jäger haftet also so gut wie immer.
Ich habe sehr viele Streuobstwiesen im Revier, die jetzt plötzlich ersatzpflichtig sein sollen. Und ich habe einige Flächen Intensivobstbau (mit weniger als 150 Bäumen pro Hektar), die jetzt auch ersatzpflichtig werden sollen.

Prost Mahlzeit.

Bei der nächsten Gelegenheit steige ich als Pächter aus.

Freundliche Grüße
Peter Kremer, Revierpächter in Bühlertal

38. Kommentar von :Ohne Name

Wildschaden / Jagdschaden

Geehrte Landesregierung, hier ein kleines Beispiel: Erstpacht meines Vater vor 30 Jahren. 140 Hektar Stiftungswald, um diesen herum ca. 600 Hektar Feld, verwaltete von der Gemeinde als Notjagdvorstand. Damals 80 Prozent der Fläche Wiesen, 20 Prozent der Fläche Äcker. Heute, genau umgekehrt. Die Gemeindejagd ist an sich völlig unattraktiv, da

Geehrte Landesregierung,

hier ein kleines Beispiel:

Erstpacht meines Vater vor 30 Jahren. 140 Hektar Stiftungswald, um diesen herum ca. 600 Hektar Feld, verwaltete von der Gemeinde als Notjagdvorstand. Damals 80 Prozent der Fläche Wiesen, 20 Prozent der Fläche Äcker. Heute, genau umgekehrt. Die Gemeindejagd ist an sich völlig unattraktiv, da die im ehemaligen Abschussplan vorgesehenen Rehe alle überfahren wurden. Und das seit 30 Jahren. Mein Vater damals und ich heute, führen da eine Statistik. Wir pachten die Feldjagd nur, wegen dreier Wiesen, die uns eben im Sommer die Möglichkeit bieten, aus dem Wald ziehendes Rehwild zu bejagen. Dann bezahlen wir Jagdsteuer, obwohl wir immer bereit waren, verunfalltes Wild zu entsorgen, Bescheinigungen auszustellen und natürlich auch das Wild ggfls. nachzusuchen etc. Ich bin Polizeibeamter und ich kenn die Möglichkeiten der Polizei, Wild fachgerecht zu erlegen. Ich habe selbst im Dienst mit unserer aktuellen Munition ein angefahrenes Rehkitz erschossen. Die beschriebene Wirkungsweise der Munition werde ich hier nicht darstellen, aber ich habe 5!! mal auf Herz/Lunge geschossen, erst dann hat das Rehkitz sein Haupt gesenkt. Ich war fassungslos. Ein Wildschwein zu töten, wäre mit den Mitteln der Polizei, wenn nicht eine Langwaffe mit entsprechender Munition zugeführt wird, völlig unmöglich, bzw. aus Tierschutzgründen undenkbar. Aber bei uns in der Region (ADK) hat man wegen der Jagdsteuerdiskussion eben auch viele Jäger verprellt und sie kommen nicht mehr zum Wildunfall.

Wenn sie schon ein Gesetz verabschieden wollen und dies damit begründen, dass das alte 20 Jahre alt ist, würden mir da noch eine Reihe anderer Gesetze einfallen, die wesentlich älter sind! Aber wenn es denn so sein soll, warum wird dann nicht das Problem an der Wurzel gepackt. Ich spreche hier nicht von Jagdpächtern, die 1000 ha. Wald pachten können, weil es ihre finanziellen Mittel erlauben. Hin und wieder stehen eben genau diese "Herrenjäger" in der Kritik. Ich denke sie haben ihre Quellen und wissen was ich meine. Nein der kleine bürgerliche Jagdpächter wird schlichtweg allein gelassen. Er hat gar keine Möglichkeiten, die um ihn herum stehenden Veränderungen, zu beeinflussen. Wie soll das funktionieren, dass ich Wildschaden für zig Hektar Industriemais zahlen soll, wenn ich keine Möglichkeit der intensiven Bejagung des Schwarzwildes habe. Ich mache das sozusagen ehrenamtlich. Wenn nicht mein Vater da wäre, der in Pension ist, keine Chance! Aber was bringt die Zukunft. Die Demografie in der Jägerschaft, na ja. Glauben sie dass en gros junge Jäger, sofern pachtfähig, solche Reviere pachten? Nun gut, ein paar gibt es immer, aber flächendeckend? Unkalkulierbare Risiken, und dann noch eine Entwurfsvorlage, die hervorragend dazu geeignet ist, jeden ambitionierten Jäger zu verprellen.. Wer zahlt denn dann für die Schäden? Also ich meine, Natur ist unser aller Gut. Die einen nutzen sie zur Erholung, die anderen zum Broterwerb. Dann soll doch jeder zahlen, wäre das nicht fair? Durch den Industriemais bekommt der Bürger erneuerbare Energie, das wurde doch so gewünscht. Das können sie doch jetzt nicht alles dem Jäger und dem Bauern auflasten? Meiner Meinung nach wird folgendes geschehen. Sie sind dabei verbrannte Erde zu hinterlassen, Jäger mit normalem Einkommen sind in Zukunft nicht mehr oder sehr viel weniger bereit, ein Jagdrevier unter diesen Bedingungen zu pachten. Die Bauern laufen Sturm, die Gemeinden geben ihre Funktion als Notjagdvorstände ab, was verständlich wäre, gegründete Jagdgenossenschaften suchen verzweifelt nach Pächtern, und werden sogar bitten, dass gejagt wird, vielleicht zahlen sie sogar dafür. Ist das der Sinn? Wir brauchen eine gerechte Verteilung des Wildschadens auf alle. Wir brauchen den Jäger im Ehrenamt und dafür muss die Jagdsteuer abgeschafft werden. Das ist meine Meinung, sonst wird möglichweise genau das eintreten, was ich vermute.

In diesem Sinne bitte ich, dieses Thema zu prüfen.

Thomas B.
Dipl. Verw.-Wirt (FH-Pol)
Polizeihauptkommissar