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Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

Zum Gesetzentwurf allgemein

Hier hatten Sie bis zum 15. Mai 2014 die Möglichkeit den Gesetzentwurf im Allgemeinen zu kommentieren und zu diskutieren.

Ihre Hinweise oder Anregungen zu konkreten Regelungsvorschlägen und Paragraphen des Gesetzentwurfes konnten Sie direkt zu dem betreffenden Gesetzesabschnitt abgeben.

Im Bewusstsein der gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Bedeutung, die der Jagd in Baden-Württemberg zukommt, entwickelt das Land Baden-Württemberg mit diesem Gesetz das geltende Jagdrecht weiter. Die Rahmenbedingungen für die Jagd haben sich während der letzten Jahrzehnte teilweise grundlegend verändert. Daraus haben sich zahlreiche Herausforderungen im Umgang mit Wildtieren und ihren Lebensräumen ergeben. In Baden-Württemberg wurden in den letzten Jahren zahlreiche erfolgreiche Pilotkonzepte im Umgang mit Wildtieren entwickelt und umgesetzt. Die Erfahrungen mit diesen Konzepten bieten eine Grundlage für die praxisgerechte Weiterentwicklung der jagdgesetzlichen Regelungen.

Das Gesetz passt das Jagdrecht den veränderten Rahmenbedingungen, neuen wildtierökologischen Erkenntnissen und den an das Jagdwesen gestellten Anforderungen, insbesondere des Naturschutzes und des Tierschutzes an. Mit der Weiterentwicklung des Jagdrechts leistet das Gesetz einen Beitrag, die Jagd als eine ursprüngliche Form der Nutzung natürlicher Lebensgrundlagen durch den Menschen in Baden-Württemberg zukunftsfähig zu erhalten und dabei die von der Jagd berührten Belange des Natur- und Tierschutzes sowie die Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu wahren.

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Kommentare : zu Zum Gesetzentwurf allgemein

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

6. Kommentar von :Ohne Name

enttäuschend

Mehr als enttäuschend und zwar in dem Sinne, dass die Verfasser, gewählte Politiker nicht in der Lage und nicht Willens sind, sich Ihrer ethisch und moralischen Verantwortung gegenüber der Mitwelt, den Mitlebewesen und den Mitbürgern zu stellen. Sie sprechen an, dass Jagd ein Brauchtum wäre. Ja ein barbarisches Brauchtum, eine Kultur der

Mehr als enttäuschend und zwar in dem Sinne, dass die Verfasser, gewählte Politiker nicht in der Lage und nicht Willens sind, sich Ihrer ethisch und moralischen Verantwortung gegenüber der Mitwelt, den Mitlebewesen und den Mitbürgern zu stellen. Sie sprechen an, dass Jagd ein Brauchtum wäre.

Ja ein barbarisches Brauchtum, eine Kultur der Gewalt.

Jäger gehen einem Hobby nach, nämlich in den Wald gehen und Tiere umbringen. Begründet mit Phrasen die keiner Argumentation statthalten, es fehlt an fundamentalem Wissen über Wildbiologie und ökologische Zusammenhänge.

Sie sollten sich schämen. Ein kluger Mensch sagte einmal: den ethischen und moralischen Fortschritt einer Nation erkennt man daran, wie sie ihre Tiere behandelt. Nun von Ethik und Moral, von Anstand und Verantwortung für die Mitwelt und die Mitlebewesen befinden Sie sich Lichtjahre entfernt. Das zeigt sich nun auch in diesem Jagdgesetzentwurf.

Erwarten Sie nicht, dass man Ihnen Respekt, Vertrauen oder so etwas wie Achtung entgegen bringt. Dazu sind Sie zu blass, zu rückgratslos, zu empathielos. Spielen Sie Politiker, die so beliebt sind wie Autoverkäufer, sonnen Sie sich in Ihrem Glanz, säckeln Sie Ihre Pfründe ein. Lieben wird man Sie dafür nicht und irgendwann auch nicht mehr wählen.

Sie haben entschieden, gegen besseres Wissen, gegen Verstand, gegen Vernunft, gegen Verantwortung, gegen Ethik, gegen Moral, Sie haben das letzte Fünkchen Restgewissen, sofern Sie überhaupt mal eines besassen, über Bord geworfen. Das Fördern und Legitimieren von Gewalt gegen Wehrlose, wider besseres Wissen und Ihre versimpelte Sicht auf Tiere und Naturzusammenhänge ist ja nicht mehr zu ertragen.

Ich werde Sie nicht bitten, diesen Jagdgesetz zurück zu nehmen, denn Sie haben kein Herz eine Bitte zu erhören. Ich fordere Sie auf, diesen Jagdgesetzentwurf zurück zu nehmen und neu so zu gestalten, dass der Verantwortung, die Sie – wenn Sie diese womöglich auch nicht verspüren – trotzdem der Natur, der Mitwelt, den Mitlebewesen, Menschen wie Tiere, dem Leben allgemein gegenüber zeigen müssen, Rechnung zu tragen.

Nun, jetzt werden Sie sagen, dass Sie alle „Interessengruppen“ anhören und deren Wünsche so weit es geht berücksichtigen würden. Nein, das tun Sie nicht, denn die Tiere selbst und deren Interessen verhallen ungehört.
Die Wildtiere sind Mitgeschöpfe des Menschen. Sie müssen den besonderen Schutz des Gesetzes erfahren. – Und eben das ist nirgends in diesem Entwurf auch nur ansatzweise gegeben.

5. Kommentar von :Ohne Name

Baujagd Fallenjagd und Rabenkrähen

Der Gesetzesentwurf geht in die richtige Richtung und zu meiner Freude werden doch einige wichtige Änderungen, die dem Tierschutz entsprechend schon lange notwendig waren, jetzt umgesetzt. Bau- und Fallenjagd sind eben doch Relikte aus einer Zeit, als Tierschutz keinerlei Rolle spielte in der Jagdausübung. Die Bejagung der Rabenvögel wurde leider

Der Gesetzesentwurf geht in die richtige Richtung und zu meiner Freude werden doch einige wichtige Änderungen, die dem Tierschutz entsprechend schon lange notwendig waren, jetzt umgesetzt. Bau- und Fallenjagd sind eben doch Relikte aus einer Zeit, als Tierschutz keinerlei Rolle spielte in der Jagdausübung. Die Bejagung der Rabenvögel wurde leider nicht eingeschränkt, was doch sehr bedauerlich ist und damit weiterhin Massen von geschossenen Raben sinnlos getötet und entsorgt werden dürfen.
Es macht einen aber doch schon traurig, wenn man feststellen muss, daß Verbesserungen für den Tierschutz in der Jagd nur gegen den massiven Widerstand der Jägerschaft möglich ist. Da aus den Natur- und Tierschutzverbänden und dem Ökologischen Jagdverein hervorragende Änderungen der Gesetzgebung des überalterten Jagdgesetzes, welches inhaltlich auf das Jahr 1934 zurückgeht, vorliegen, sollten sie doch auch für die konservative Jägerschaft akzeptabel sein. Eine starke Lobby der konservativen Jägerschaft war stets bemüht, alle Versuche abzuwehren, die aus gesellschaftlicher Notwendigkeit gefordert und berechtigt waren. So entwickelte sich ein „Staat im Staate“, dessen Mitglieder sich anmaßen allein zu bestimmen, was gesetzlich geregelt werden müsse und was nicht.
Seit 1979 führt die Jägerschaft in ihrem Briefkopf die Legitimation als „anerkannter Naturschutzverband“ wie eine Monstranz vor sich her. Gleichzeitig wagte sie aber nie, die Ursache der umfassenden Artenverarmung an einer bedenkenlosen Agrarwirtschaft festzumachen, weil sie meist selbst aus dieser Agrarwirtschaft stammen, bzw. ihrer angehören. Stattdessen bekämpfen sie jene Kräfte, die bemüht sind, die Landwirtschaft in eine ökologische Zukunft zu führen. Für das Fehlen des geschätzten schillernden Fasans auf der Strecke der herbstlichen Jagden werden wohl weiterhin Fuchs und Krähen und ein grüner Landwirtschaftsminister für die Jägerschaft herhalten müssen.
Johann

4. Kommentar von :Ohne Name

Bitte kümmert euch um wichtigere Dinge im Ländle

Sehr geehrter Herr Kretschmann, sehr geehrte Partei Bündnis 90, Dieser Gesetzesentwurf ist in seiner Gänze meiner Meinung nach völlig sinnfrei und geht an jeder Realität vorbei. Das hier näher aufzuführen wäre Zeitverschwendung, das werden noch etliche andere Jagdkollegen tun. Ich werde mich in jeder Form unserem Landesjagdverband anschließen

Sehr geehrter Herr Kretschmann, sehr geehrte Partei Bündnis 90,

Dieser Gesetzesentwurf ist in seiner Gänze meiner Meinung nach völlig sinnfrei und geht an jeder Realität vorbei. Das hier näher aufzuführen wäre Zeitverschwendung, das werden noch etliche andere Jagdkollegen tun.

Ich werde mich in jeder Form unserem Landesjagdverband anschließen und lehne diesen Entwurf in seiner Gänze und in dieser Form entschieden ab.

Ich werde unseren Verband auch mit allen notwendigen legalen Mitteln unterstützen, seien es Geld,
Klagewellen oder mit meiner Stimme, um diesen Entwurf anzuwenden.

Mit freundlichen Grüßen

Florian B. aus HN.

3. Kommentar von :Ohne Name

Der Gesetzentwurf ist abzulehnen

Der vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am 25.3.2014 vorgelegte Verordnungsentwurf wird den selbst gesteckten Zielen in keiner Weise gerecht. Er ist vielmehr davon geprägt, dass die Eigenverantwortung von Jagdrechtsinhabern und Jägern in Frage gestellt wird, massiv in Eigentumsrechte eingegriffen und einer weiteren

Der vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am 25.3.2014 vorgelegte Verordnungsentwurf wird den selbst gesteckten Zielen in keiner Weise gerecht.

Er ist vielmehr davon geprägt, dass die Eigenverantwortung von Jagdrechtsinhabern und Jägern
in Frage gestellt wird, massiv in Eigentumsrechte eingegriffen und einer weiteren Bürokratisierung
Vorschub geleistet wird.

Jagdrechtsinhaber und Jäger sollen zu bisher freiwillig erbrachten Leistungen gesetzlich verpflichtet
werden ohne dass dies ideell oder gar finanziell honoriert wird, d.h. die angestrebte privatepublic-
partnership soll einseitig zulasten von Jagdrechtsinhabern und Jägern umgesetzt werden.
Wesentliche Ursache dafür, dass die angestrebten Ziele des Gesetzes verfehlt werden, ist auch
die Tatsache, dass dem amtlichen Naturschutz weitreichende Zuständigkeiten zugewiesen und
die Jagdverwaltung vieler Befugnisse entkleidet werden soll. Dies stellt einen Paradigmenwechsel
im Jagdrecht in Deutschland dar, der in dieser Form nie Gegenstand der Erörterungen im Rahmen
des Beteiligungsverfahrens war, geschweige denn dort mit den Verfahrensbeteiligten abgestimmt
wurde. Aus Jagdrecht wird Naturschutzrecht, selbstständige Rechtskreise werden vermischt, das
Jagdrecht wird dem Naturschutzrecht untergeordnet. So wird das Beteiligungsverfahren zur
Schaffung eines modernen Jagdgesetzes ad absurdum geführt.

Die betroffenen Verbände im Land lehnen deshalb den Gesetzentwurf in der gegenwärtigen Form
ohne tiefgreifende Änderungen ab.

An die Herren Kretschmann und Bonde von Fukushimas Gnaden, überdenken Sie das Ganze bitte noch einmal.

2. Kommentar von :Ohne Name

munition, 2 monatiges verbot der sw jagd auf wiesen, neue "beiraete"

sehr geehrter herr kretschmann, hat ihnen ihre ministerialbuerokratie berichtet, dass - ein verbot bleihaltiger munition im ljg gegen art. 71 gg verstoesst, weil waffen -und munitionsrechtliche angelegenheiten in der ausschliesslichen gesetzgebungskompetenz des bundes steht? -ein jagdverbot auf schwarzwild vom 15.02. bis 15.04. auf wiesen gegen

sehr geehrter herr kretschmann,
hat ihnen ihre ministerialbuerokratie berichtet, dass
- ein verbot bleihaltiger munition im ljg gegen art. 71 gg verstoesst, weil waffen -und munitionsrechtliche angelegenheiten in der ausschliesslichen gesetzgebungskompetenz des bundes steht?
-ein jagdverbot auf schwarzwild vom 15.02. bis 15.04. auf wiesen gegen par. 254 bgb verstoesst, weil dem jagdpaechter die schadensminderungsmoeglichkeit genommen wird, wenn seine wildschadensersatzpflicht in dieser zeit nicht gleichzeitig ruht?
-gegen die kommunale selbstverwaltungsgarantie des art 28 gg verstossen wird, wenn zu lasten kommunaler gebietskoerperschaften neues personal in form von beiraeten aufgezwungen wird?
wir baden wuerttemberger jaeger versprechen ihnen, allein wegen vorstehender punkte verfassungsbeschwerde zu erheben.
Waidmannshei und mit freundlichen gruessen
axel fischer, rechtsassessor, nehren

1. Kommentar von :Ohne Name

Novellierung Landesjagdgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren, heute habe ich Post von der ForstBW unterzeichnet von Herrn Forst Direktor Reger bekommen, in dem er am Ende es Briefes schreibt, dass er überzeugt davon ist mit dem neuen Landesjagdgesetz die Jagd zukunftsfähiggestalten zu können. Als Jagdaufseher und praktizierender Jäger bei einer privaten Forstverwaltung

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute habe ich Post von der ForstBW unterzeichnet von Herrn Forst Direktor Reger bekommen, in dem er am Ende es Briefes schreibt, dass er überzeugt davon ist mit dem neuen Landesjagdgesetz die Jagd zukunftsfähiggestalten zu können.

Als Jagdaufseher und praktizierender Jäger bei einer privaten Forstverwaltung kann ich mit der geplanten Jagdgesetznovelle natürlich überhaupt nicht einverstanden sein, dass man zu Kompromissen bereit sein muß war ja klar, aber leider ist der Eindruck entstanden, dass sich der Einfluss von Umweltverbänden Nabu, BUND mit praxisfremden Forderungen durchgesetzt hat (Klientelpolitik).

Einige praxisfremde Beispiele:
-Jagdruhe vom 15.2- 30.4 ausser Schwarzwild im Feld. Aber Wildschaden muss in dieser Zeit bezahlt werden.
-Wildschaden nur 20% im Mais, wobei bei der Fruchtfolge mit Weizen oftmals grössere oder gleich schwere Schäden entstehen können.
- Fütterungsverbot, aus Erfahrung können wir beim Rehwild sagen, dass das dargereichte artgerechte Futter nicht zu vermehrtem Verbiss führt und auch nicht zu überhöhten Beständen wenn dementsprechend stark gejagt wird. Was das Wild an der Fütterung zu sich nimmt muss es nicht durch Verbiss an jungen Trieben zu sich nehmen.
- Ein Wildtiermanager, ist unnötige Bürokratisierung und wird nur zu Spannungen und einer erhöhten Anzahl von Ordnungswiedrigkeiten führen, da sich praktizierende erfahrene Jäger sowieso nicht daran halten.
- Jagdpächter sollen aktiv am Monitoring teilnehmen. Jagdpächter werden ohnehin schon genug belastet, nun sollen Sie auch noch Erfüllungsgehilfen von wahrscheinlich nabuideologisch geprägten Wildtiermanager werden, da sind Spannungen vor programmiert.
-Ebenso das Schalen Modell, wer bestimmt was in welche Schale kommt?
- Heilige Kühe, wie der Biber, der in manchen Gegenden mitlerweile ein Problem ist, wie in Oberschwaben, oder Rabenvögel und Gänse werden teilweise nichteinmal erwähnt.

Grundsätzlich stellt sich mir die Frage darf ich überhaupt noch Spass an der Jagd haben oder muss ich in Zukunft eine Fortbildung belegen, zum Ausfüllen von diversen Sondergenehmigungen und Bewilligungen.

Mein Fazit, ideologisch, bürokratisch nicht praxistauglich.

Und dennoch in der Hoffnung, dass meine Beteiligung etwas bewirkt, aber das haben die 27 Sitzungen ja auch nicht.

Karl-Michael Zehrer