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Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

Zum Gesetzentwurf allgemein

Hier hatten Sie bis zum 15. Mai 2014 die Möglichkeit den Gesetzentwurf im Allgemeinen zu kommentieren und zu diskutieren.

Ihre Hinweise oder Anregungen zu konkreten Regelungsvorschlägen und Paragraphen des Gesetzentwurfes konnten Sie direkt zu dem betreffenden Gesetzesabschnitt abgeben.

Im Bewusstsein der gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Bedeutung, die der Jagd in Baden-Württemberg zukommt, entwickelt das Land Baden-Württemberg mit diesem Gesetz das geltende Jagdrecht weiter. Die Rahmenbedingungen für die Jagd haben sich während der letzten Jahrzehnte teilweise grundlegend verändert. Daraus haben sich zahlreiche Herausforderungen im Umgang mit Wildtieren und ihren Lebensräumen ergeben. In Baden-Württemberg wurden in den letzten Jahren zahlreiche erfolgreiche Pilotkonzepte im Umgang mit Wildtieren entwickelt und umgesetzt. Die Erfahrungen mit diesen Konzepten bieten eine Grundlage für die praxisgerechte Weiterentwicklung der jagdgesetzlichen Regelungen.

Das Gesetz passt das Jagdrecht den veränderten Rahmenbedingungen, neuen wildtierökologischen Erkenntnissen und den an das Jagdwesen gestellten Anforderungen, insbesondere des Naturschutzes und des Tierschutzes an. Mit der Weiterentwicklung des Jagdrechts leistet das Gesetz einen Beitrag, die Jagd als eine ursprüngliche Form der Nutzung natürlicher Lebensgrundlagen durch den Menschen in Baden-Württemberg zukunftsfähig zu erhalten und dabei die von der Jagd berührten Belange des Natur- und Tierschutzes sowie die Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu wahren.

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Kommentare : zu Zum Gesetzentwurf allgemein

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

67. Kommentar von :Ohne Name

Freizeitsport

Ich bin leidenschaftlicher Radfahrer. Was sehe ich bei meinen Radtouren: Zuerst einmal wesentlich mehr Freizeitsportler als Jäger im Wald. Deswegen muss ich den Jägern recht geben, wenn diese behaupten , dass Hobbysportler die Wildtiere im Wald stören und zwar in einem überproportionalen Verhältnis. Zudem sehe ich, dass sich viele Freizeitsportler

Ich bin leidenschaftlicher Radfahrer. Was sehe ich bei meinen Radtouren: Zuerst einmal wesentlich mehr Freizeitsportler als Jäger im Wald. Deswegen muss ich den Jägern recht geben, wenn diese behaupten , dass Hobbysportler die Wildtiere im Wald stören und zwar in einem überproportionalen Verhältnis. Zudem sehe ich, dass sich viele Freizeitsportler und Wanderer nicht sachgerecht verhalten. Im Auerhahnrevier werden die Hunde frei laufen gelassen usw. usf. Auch wird viel Müll liegen gelassen. Im Winter laufen Schneeschuhwanderer mitten durch den Wald und stören das Wild. Auch ich sehe bei meinen Radtouren häufig Rehe aufspringen und davonrennen. Was ich nicht verstehen kann ist, warum man nun die Jäger dazu verpflichtet zu bestimmten Zeiten im Wald nicht Jagen zu gehen, Wanderer Spaziergänger etc. dürfen das Wild jedoch weiterhin stören. Was mich bei der ganzen Sache aufregt, ist wie man hier die Jäger zu Schädlingsbekämpfern und Sündenböcken für gesellschaftlich geschaffte Probleme macht. Seit 20 Jahren lebe ich nun hier im Schwarzwald, und dort wo ich lebe habe ich noch keinen Naturschützer der großen Verbände gesehen, die aktiv etwas für die Natur gemacht haben. Was ich jedoch sehe, sind Jäger und Landwirte, die Wildäcker anlegen, und Fleisch beschaffen, welches nicht aus Massentierhaltung stammt, ohne Antibiotika.
Aber Gott sei Dank bin ich Hobbysportler und kann im Winter weiterhin durch den Wald latschen - ob es dem Wild passt oder nicht.
P.S. Die Vögel im Garten darf ich im Winter füttern - der nabu liefert auf der hp sogar eine Anleitung dafür. Warum möchte dieser Verein jedoch nicht den Wiederkäuern im Wald helfen?
www.nabu.de/tiereundpflanzen/voegel/tippsfuerdiepraxis/winterfuetterung/

68. Kommentar von :Ohne Name

Pachtverträge kündigen

und in zwei Jahren kommt keiner mehr mit Schonzeit für Schwarzwild. Zwei schwere Jahre für das Auerwild im Südschwarzwald, sind es doch die Jäger, die mit Prädatorenjagd diesen Urvogel schützen. 

69. Kommentar von :Ohne Name

Jagdgesetznovelle

Die Fortschreibung und Anpassung des Jagdgesetzes ist sicherlich sinnvoll und notwendig; dabei sollten aber alle Aspekte berücksichtigt werden. Seit Jahren steigen die durch Wild verursachten Schäden in der Land- und Forstwirtschaft weiter an; d.h. es ist zuviel Wild vorhanden. Durch immer mehr Auflagen und Beschränkungen wird die Verpachtung der

Die Fortschreibung und Anpassung des Jagdgesetzes ist sicherlich sinnvoll und notwendig; dabei sollten aber alle Aspekte berücksichtigt werden. Seit Jahren steigen die durch Wild verursachten Schäden in der Land- und Forstwirtschaft weiter an; d.h. es ist zuviel Wild vorhanden.
Durch immer mehr Auflagen und Beschränkungen wird die Verpachtung der Jagd für die Jagdgenossenschaften (Summe der Grundstückseigentümer) immer schwieriger und aufwändiger. Abgesehen von rückläufigen Jagpachten – diese werden weitestgehend zum Erhalt des Wegenetzes verwendet – müssen auch immer mehr Jagdgenossenschaften im Jagdpachtvertrag eine Beteiligung an den Wildschäden übernehmen. Insoweit befinden wir uns bereits in einer Spirale die es aufzulösen gilt. Wenn Jagden nicht mehr verpachtbar sind wird das Wild nicht ausreichend dezimiert, dies führt zu vermehrten Wildschäden, die dem Geschädigten durch die Jagdgenossenschaft zu ersetzen sind. Für die Wegeinstandsetzung fehlen notwendige Einnahmen. Der Unmut der Grundstückseigentümer dürfte dann gewiß sein.
Eine Reduzierung des Wildes durch die Wiederansiedlung von Wölfen, Luchsen usw. könnte eine Alternative sein, diese scheitert jedoch im Regelfall an der Freizeitnutzung von Wald, Feld und Flur.
Insgesamt erscheint die jetzt vorliegende Novellierung unvollständig durchdacht und von einzelnen Interessenverbänden stark geprägt.

70. Kommentar von :Ohne Name

Zum gesetzentwurf allgemein

Sehr geehrte Damen und Herren, leider finden sich im Gesetzentwurf trotz 27 vorhergehender Verhandlungsrunden nur wenig vernünftige, von praktischen Erfahrungen geprägte Veränderungen. Praktische Erfahrung und Kompetenz von Jägern und Bauern werden weitgehend ausgeblendet. Ideologische und idealisierte Vorstellungen von Politikern,

Sehr geehrte Damen und Herren,
leider finden sich im Gesetzentwurf trotz 27 vorhergehender Verhandlungsrunden nur wenig vernünftige, von praktischen Erfahrungen geprägte Veränderungen. Praktische Erfahrung und Kompetenz von Jägern und Bauern werden weitgehend ausgeblendet. Ideologische und idealisierte Vorstellungen von Politikern, Verwaltungsbeamten und selbsternannten Naturschützern ohne Lebens- und Praxiserfahrung geben im Gesetzentwurf die Richtung vor.

Ein zweimonatiges Bejagungsverbot von Wildschweinen im Spätwinter/Frühjahr im Wald geht völlig an der Realität vorbei. Wildschweine sind teilweise zur Landplage geworden. Verantwortlich dafür sind nicht die Bauern mit dem verstärkten Maisanbau, sondern die Politik, die mit ihren falschen Anreizen in der Energiepolitik den Biogasboom und damit den teilweise stark gestiegenen Maisanbau ausgelöst hat. Die Begündung, daß die Sauen 2 Monate ungestörte Ruhe im Wald haben sollen, ist
völlig unsinnig, solange alle anderen Ruhestörer (Wanderer, Jogger, Geo-Catcher, Mountainbiker, etc)
sich im Wald tummeln können.

Bauern und Jäder sollen nun die Suppe auslöffeln, die falsche politische Anreize verursacht haben.
Eine Begrenzung der Entschädigung von Wildschweinschäden auf den Feldern auf 80 % ist eine Provokation vor allem für uns Bauern. Laut Grundgesetz ist das Eigentum geschüzt.. Aus der Ideologie überzogener Schutzvorstellungen für die Wildschweine soll das kurzerhand mit dem Hinweis auf die Sozialpflichtigkeit des Eigentums und die Eigenverantwortung fürs Eigentum aus-
hebelt werden. Die wirtschaftliche Situation der Bauern und der Ärger, den Bauern und Jäger miteinander haben, ist den verantwortlichen Politikern und Beamten scheinbar egal.

Eine Beschränkung der Entschädigung für Wildschäden hat im Gestez nichts zu suchen !! In schwierigen Fällen müssen Bauern und Jäger miteinander nach Lösungen und Wegen zur Begrenzung der Schäden und bei der Entschädigung suchen !

Ein weiteres Ding der Unmöglichkeit ist der uneigeschränkte Schutz des Bibers. In einer Kulturlanschaft wie der unsrigen ist es unverzichtbar, lenkend in seine Population und in die Schaffung seiner Lebensräume einzugreifen. Narrenfreiheit kann es bei uns nicht füpr die Menschen und kann es auch nicht für den Biber geben.

Die Sehnsucht der Menschen aus den Ballungsräumen nach unberührter wilder Natur wird den bedürfnissen und Ansprüchen der Menschen in den ländlichen Räumen nicht gerecht. Jäger und Bauern lassen sich nicht zu staatlich und ideologisch gegängelten Pflegern moderner "Indianerreservate" degradieren.

Wer verantwortungsvolle Politik machen will, muß Sachkunde und nachhaltige Erfahrung haben und damit pragmatisch arbeiten können. Die ideologischen Wunschvorstellungen von Verbänden, Vereinen, Natur- und Tierschützern (vereint bei den Grünen) können nicht die Basis für das neue Jagdrecht sein. Wir brauchen schnellstens wieder eine Allianz der Vernunft !! Und das geht nur mit Bauern und Jägern !!

71. Kommentar von :Ohne Name

@ ohne Name

Da muss man sich auch gar keine Märchen ausdenken. Rebhuhn,Feldlerche und viele andere Tiere wie z.B. Amphibien verschwinden aus unserer Landschaft nicht wg. irgendwelcher Prädatoren(sonst wären sie schon lange verschwunden), sondern wegen einer verhängnisvollen Agrar- und Energiepolitik in Europa. Wer die traditionelle Landwirtschaft abschafft,

Da muss man sich auch gar keine Märchen ausdenken. Rebhuhn,Feldlerche und viele andere Tiere wie z.B. Amphibien verschwinden aus unserer Landschaft nicht wg. irgendwelcher Prädatoren(sonst wären sie schon lange verschwunden), sondern wegen einer verhängnisvollen Agrar- und Energiepolitik in Europa. Wer die traditionelle Landwirtschaft abschafft, nur noch Großbetriebe fördert und Lebensmittel zu "Bio"-Sprit und "Bio"-Gas macht, der trägt alleine Schuld, dass diese Tierarten verschwinden. Wenn die Landschaft nur noch aus Maiswüste besteht, dann ist es auch unsinnig, gezüchtete Rebhühner auszusetzen, sie werden sich nicht halten können. Auch am Oberrhein wird mit allen Mitteln der Fuchs bejagt und das Märchen vom Artenschutz erzählt, Rebhühner haben wir trotz Jagd hier auch nicht mehr. Daran sind auch nicht die Jäger schuld, eine Tierschutzwidrige Baujagd auf den Fuchs oder Krähenjagd als Ersatz fürs Tontaubenschießen, das sind die Dinge, die den Jäger in der Gesellschaft immer mehr in Misskredit bringen!

http://www.youtube.com/watch?v=vOAufU4lHBQ

72. Kommentar von :Ohne Name

neues Jagdgesetz ?

Werte Damen und Herren, solange der Mehrzahl der Menschen in unserer Gesellschaft nicht bewusst ist, daß für Chicken Wings, Fischstäbchen, Formschnitzel, Streichleberwurst, Lederturnschuhe und schicke Gürtel, Uhrenarmbänder etc. ein Tier hat sterben müssen, haben wir ganz andere Probleme in Deutschland und Baden-Württemberg als die Erneuerung

Werte Damen und Herren,

solange der Mehrzahl der Menschen in unserer Gesellschaft nicht bewusst ist, daß für Chicken Wings, Fischstäbchen, Formschnitzel, Streichleberwurst, Lederturnschuhe und schicke Gürtel, Uhrenarmbänder etc. ein Tier hat sterben müssen, haben wir ganz andere Probleme in Deutschland und Baden-Württemberg als die Erneuerung des Jagdgesetzes!

Darum sollte sich doch die Politik kümmern!

73. Kommentar von :Ohne Name

Jagdgesetz

Die Hasenpopulationen sind so weit zurückgegangen, aus verschiedenen Gründen (Gülle?).So sollten Treibjagden unterbleiben. Traditionen bei denen 20 Jäger und 20 Treiber 5 Hasen und einen Fuchs erlegen (Benzenzimmern, Dirgenheim, Goldburghausen) haben lediglich Vergrämung der Bürger zur Folge. Das Freistellen von Hochsitzen mittels Herbiziden ist

Die Hasenpopulationen sind so weit zurückgegangen, aus verschiedenen Gründen (Gülle?).So sollten Treibjagden unterbleiben. Traditionen bei denen 20 Jäger und 20 Treiber 5 Hasen und einen Fuchs erlegen (Benzenzimmern, Dirgenheim, Goldburghausen) haben lediglich Vergrämung der Bürger zur Folge.
Das Freistellen von Hochsitzen mittels Herbiziden ist nicht durch Gesetze gedeckt, insbesondere in P30-Biotopen.
Viele Landschaftsstruckturen sind mit Generationen von zusammengebrochenen Hochsitzen gespickt, die zum Teil mit zweifelhaften Materialien wie Teppichboden, Teerpappe, Styropor, Eternitplatten, imprägniertem Holz usw errichtet wurden und keine sachgemässe Entsorgung zugeführt werden.

Die Fütterung und Kirrung von Wildtieren in nach §30 geschützten Biotopen muss unterbleiben, um Nährstoffeinträge zu verhindern.
Keine künstlichen Tierbauten in Naturschutzgebiete und in nach §30 geschützte Biotope eingraben.
Wegegebot in Naturschutzgebieten auch bei der Treibjagd nach Hasen, Rebhühnern etc. beachten.

Oben genannte Punkte müssen in die Gesetzgebung Eingang finden.

74. Kommentar von :Ohne Name

Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

In meine Augen ist es extrem schade, dass wir ganz offensichtlich weiterhin kein Jagdgesetz in Baden-Württemberg bekommen, das sich an den Bedürfnissen einer Wildtierwelt bekommen, die sich einem zunehmend zersiedelten und von Menschen geprägten Lebensraum anpassen muss, sondern wieder, ideologisch geprägt zu sein scheint. Wenn in Stuttgart zum

In meine Augen ist es extrem schade, dass wir ganz offensichtlich weiterhin kein Jagdgesetz in Baden-Württemberg bekommen, das sich an den Bedürfnissen einer Wildtierwelt bekommen, die sich einem zunehmend zersiedelten und von Menschen geprägten Lebensraum anpassen muss, sondern wieder, ideologisch geprägt zu sein scheint.
Wenn in Stuttgart zum Jagt und Wildtiermanagementgesetz beraten und dabei angedacht wird, die Winterfütterung fast gänzlich zu verbieten, dann haben die Leute, die derartiges andenken offensichtlich in den vergangenen Wintern keine 50 km über Stuttgart hinausgeschaut. Ich möchte Sie daran erinnern, dass in den Gemeinden auf der Alb in den vergangenen 5 Jahren 3 Winter erlebt wurden, in denen jeweils über 6 Monate eine geschlossene Schneedecke lag. Nun haben wir leider nicht mehr den natürlichen Urwald mit allerlei Fruchtbäumen wie Wildobst und den div. masttragenden Laubholzarten, die abwechselnd dem Wild auch im Winter Nahrung liefern könnten. Bei uns herrschen entweder in der Beziehung völlig wertlose Fichtenwälder vor oder buchendominierte Laubholzwälder, die nur Nahrung bieten, wenn die Buchen Mast werfen. Das sind keine natürlichen Wälder, sondern diese Wälder wurden von Menschenhand geschaffen, zum menschlichen Nutzen. Auf den Feldern herrschen auch auf der Albhochfläche inzwischen Maisäcker zur Biogasgewinnung vor, die im Winter leer sind. Also woher soll die Nahrung der Wildtiere kommen? Vom Verbiss und der Schädigung des Jungwuchses in den Nutzwäldern? Die Waldbesitzer werden sich freuen!
Wenn eine Jagdruhe in den Monaten Februar März und April nachgedacht wird, wieso wird dann die gesamte Wildtierwelt, völlig unabhängig von ihren Bedürfnissen über einen Kamm geschert? Für Rehwild und Niederwild ist diese Jagdruhezeit natürlich ideal. Wieso wird dabei aber völlig übersehen, dass die Bejagung der sogenannten Prädatoren wie beispielsweise Fuchs, Marder und Waschbär im Februar Hochkonjunktur hat. Diese Prädatiorenbejagung ist absolut notwendig zur Erhaltung und Steigerung der Niederwildbesätze, beispielsweise des Feldhasen. Und natürlich ist vor allem der Februar bei fehlendem Laubdach im Wald und Schneelage (diese hatten wir in den vergangenen Jahren sehr wohl!) ausgezeichnet geeignet zur Bejagung der überhandnehmenden Schwarzwildbestände.
Wieso lassen sich die Jagdzeiten nicht durch geeignete Schonzeitregelungen nicht individuell den Wildtierarten anpassen?
Die Einteilung der Wildarten in ein sogenanntes Schalenmodell mag Sinn machen. Aber es macht absolut keinen Sinn, Wildarten mit der Zuordnung in das Schutzmanagement dem Schutz und der Hege der Jäger zu entziehen, die teilweise seit Jahrzehnten ausgezeichnete Arbeit zur Erhaltung solcher Wildarten geleistet haben.
Genauso wenig macht es Sinn, beispielsweise Feldhasen generell in das Entwicklungsmanagement einzustufen und damit wohl eine Bejagung auch dort, wo diese gut möglich wäre, einzuschränken oder ganz zu unterbinden. In unserem Albrevier wurden beispielsweise in den vergangenen fünf Jahren auf 100 ha bestimmt 10 Felshasen erlegt, auf dem Ansitz. Dies war und wäre weiterhin problemlos möglich, Feldhasen sind bei uns verhältnismäßig zahlreich zu beobachten. Zahlenmäßig mehr als Rehe. Das hat wohl vor allem zwei Gründe: Starke Bejagung von Füchsen und zumindest unter der Woche sehr viel Ruhe weil kaum Freizeitdruck.
Womit zwei gute Möglichkeiten zum Schutz und zur Populationsentwicklung der Wildtierarten des Schutz- und des Entwicklungsmanagements genannt wären. Dass da noch sehr viel mehr dazu kommen muss, ist klar. Aber Bejagungseinschränkungen helfen diesen Populationen in keinster Weise!
Wenn Jagdausübungsberechtigte zur Mithilfe beim Wildtiermonitoring verpflichtet werden sollen, wird dann auch beachtet, dass die Jagdausübung ein an Grund und Boden geknüpftes Recht ist und dass die Jagdausübungsberechtigten schon sehr viel Zeit und Geld für freiwillige Leistungen aufwenden? Eine Verpflichtung ist keine freiwillige Leistung. Wie steht es um eine Vergütung dieser Leistung? sind hierfür genauso finanzielle Mittel vorhanden wie für die zu schaffenden stellen der behördlichen Wildtierbeauftragten?
Was freiwillige Leistung betrifft: Jagdpächter haben immerhin die Möglichkeit, nach den Vorschlägen des Entwurfes zum neuen Jagd- und Wildtiermanagementgesetz sogar nach 6 Jahren noch früher, eine Jagd aufzugeben. Landwirten und Grundeigentümern wird ein solches "Ausscheiden" so leicht nicht möglich gemacht.
Schlussendlich bleibt das Gefühl, dass von gesetzgeberischer Seite aus versucht werden soll, diejenigen, die sich mit einem neuen Jaggesetz, auch wenn sie dadurch zu Managern gemacht werden sollen, auseinander setzen müssen, ans Gängelband zu nehmen. Es scheint ein Ausbau der Bürokratisieren und der rechtlichen Einschränkungen zu erfolgen. Das wäre sehr schade. Denn damit würde die Regierungskoalition, offensichtlich aus ideologischen Gründen, die Möglichkeit, nicht nur langfristig eine den aktuellen Gegebenheiten angepasste Jagd zu ermöglichen, und einen den aktuellen Gegebenheiten angepassten Wildtierschutz zu ermöglichen verspielen. Denn Wildtiere, auch wenn sie Schäden verursachen sollten, sind kein Ungeziefer. Die Landesregierung würde auch die Möglichkeit verspielen, sich bei den Menschen, die mit dem neunen Jagd- und Wildtierrmanagementgesetz werden arbeiten und leben müssen, Sympathien zu erwerben. Eine Landesregierung ist keine politische Partei, die auch auf Kosten Andersdenkender versuchen kann, Ideologien durchzusetzen. Eine Landesregierung hat für alle Bürger da zu sein und die Interessen aller Bürger zu vertreten. Mit einem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz, das dem veröffentlichten Entwurf entspricht, können sich Jäger, Grundbesitzer und Landwirte nicht von der Landesregierung vertreten fühlen.

Christian Hermann
Mühlhausen

75. Kommentar von :Ohne Name

Roter oder besser grüner Faden im neuen LJG

....... scheint mir die als durchgängiges Prinzip zu erkennende Gängelei gerade der praxiserfahrenen und mit ihren Revieren vertrauten Jägerei zu sein. Zu verantworten hat dies eine landferne, ideologisch gesteuerte, eigentlich Un- oder höchstens Halbwissen besitzende, so genannte "Expertengruppe"! Mir und anderen Praktikern drängt sich der

....... scheint mir die als durchgängiges Prinzip zu erkennende Gängelei gerade der praxiserfahrenen und mit ihren Revieren vertrauten Jägerei zu sein. Zu verantworten hat dies eine landferne, ideologisch gesteuerte, eigentlich Un- oder höchstens Halbwissen besitzende, so genannte "Expertengruppe"!
Mir und anderen Praktikern drängt sich der Verdacht auf (ist es wirklich nur ein Verdacht oder eine Absicht?), dass man uns das Jagen so madig machen will wie nur möglich, um möglichst viele dazu zu bringen das Handtuch zu werfen und potentiellen Nachwuchs abzuschrecken.
Beispiele: Jagdruhe (gilt natürlich nur für die Jäger)
Verbot der Fütterung ( gilt natürlich nicht für die Vogelzählung am Nabu Vogelhäuschen)
Verwendung bleifreier Munition ( ignoriert die nach wie vor bestehende ungenügende
Tötungswirkung und nimmt damit billigend Wildtierelend
in Kauf)
Verbot einer der rauhen Praxis entsprechenden Jagdhundeausbildung (negiert wohl wissend!
kynologische Fakten.
Bürokratisierund, statt Entbürokratisierung ........... und, und ,und...........
Der Jäger soll, und das ist ein Anschlag auf sein Selbstverständnis, zum reinen, nur noch "Schadwild" bekämpfenden Gesellen degradiert werden. Und die in den Augen der Gesetzesmacher wirklich schützenswerten Geschöpfe werden ins Naturschutzrecht überführt.
Dabei war und ist für mich Artenschutz schon immer unteilbar und umfasst ganz natürlich das Rebhuhn, wie die Wachtel oder das Auerwild oder die Feldlerche und Andere. Wobei es nicht darum geht auf diese Dampf zu machen.
In diesem Sinnne.............
 

76. Kommentar von :Ohne Name

@ RD

Genau und wer hatte zuerst die Idee mit den erneuerbaren Energien, waren es nicht? die Grünen? Hier nun ein Artikel, der FVA, die sich ausführlich mit dem Thema Niederwild beschäftigt. Von Leuten verfasst, die Ahnung von der Materie haben. Apropos Misskredit. Eine Gesellschaft, die im Jahr 50 000 000 Mio Schweine aus Massentierhaltung

Genau und wer hatte zuerst die Idee mit den erneuerbaren Energien, waren es nicht? die Grünen?

Hier nun ein Artikel, der FVA, die sich ausführlich mit dem Thema Niederwild beschäftigt. Von Leuten verfasst, die Ahnung von der Materie haben.

Apropos Misskredit. Eine Gesellschaft, die im Jahr 50 000 000 Mio Schweine aus Massentierhaltung schlachten lässt, von denen dann die Hälfte im Müll landet, sollte andere nicht verurteilen, die sich Fleisch aus der Natur beschaffen (Ohne Antibiotika, Schlachthaus, Grundwasserversäuchung etc)!