Alle Ministerien des Landes Baden-Württemberg

Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

Zum Gesetzentwurf allgemein

Hier hatten Sie bis zum 15. Mai 2014 die Möglichkeit den Gesetzentwurf im Allgemeinen zu kommentieren und zu diskutieren.

Ihre Hinweise oder Anregungen zu konkreten Regelungsvorschlägen und Paragraphen des Gesetzentwurfes konnten Sie direkt zu dem betreffenden Gesetzesabschnitt abgeben.

Im Bewusstsein der gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Bedeutung, die der Jagd in Baden-Württemberg zukommt, entwickelt das Land Baden-Württemberg mit diesem Gesetz das geltende Jagdrecht weiter. Die Rahmenbedingungen für die Jagd haben sich während der letzten Jahrzehnte teilweise grundlegend verändert. Daraus haben sich zahlreiche Herausforderungen im Umgang mit Wildtieren und ihren Lebensräumen ergeben. In Baden-Württemberg wurden in den letzten Jahren zahlreiche erfolgreiche Pilotkonzepte im Umgang mit Wildtieren entwickelt und umgesetzt. Die Erfahrungen mit diesen Konzepten bieten eine Grundlage für die praxisgerechte Weiterentwicklung der jagdgesetzlichen Regelungen.

Das Gesetz passt das Jagdrecht den veränderten Rahmenbedingungen, neuen wildtierökologischen Erkenntnissen und den an das Jagdwesen gestellten Anforderungen, insbesondere des Naturschutzes und des Tierschutzes an. Mit der Weiterentwicklung des Jagdrechts leistet das Gesetz einen Beitrag, die Jagd als eine ursprüngliche Form der Nutzung natürlicher Lebensgrundlagen durch den Menschen in Baden-Württemberg zukunftsfähig zu erhalten und dabei die von der Jagd berührten Belange des Natur- und Tierschutzes sowie die Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu wahren.

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Kommentare : zu Zum Gesetzentwurf allgemein

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

1386. Kommentar von :Ohne Name

Fehlen eies Kündigungsrechts der Jagdpachtverträge

Alle Jagdpachtverträge in BW wurden abgeschlossen in Kenntnis eines gültigen Rechtsrahmens.
Wird dieser Rechtsrahmen derart substantiell verändert, wie es im Gesetzentwurf vorgesehen ist, muss den Jagdpächtern ein (kostenfreies) Rücktrittsrecht von ihren Verträgen eingeräumt weden.

1385. Kommentar von :Ohne Name

GENF und das "wahnsinnige Schreiben" des Psychisch Kranken mit Problemen belasteten!!!

@Ohne Namen Kommentar 1303 GENF!!! Der DJV veröffentlicht ein Interview mit einem Präsidenten einer Schweizer Jugendvereinigung, Herrn Eric Schweizer! Sehr geehrter Herr Ohne Name und sehr geehrte Herren des DJV! Sie wissen aber schon, dass dieser Herr bei Schweizer Politikern des Längeren als: ZITAT: Sie wollen, dass die Jäger

@Ohne Namen Kommentar 1303



GENF!!!


Der DJV veröffentlicht ein Interview mit einem Präsidenten einer Schweizer Jugendvereinigung, Herrn Eric Schweizer!

Sehr geehrter Herr Ohne Name und sehr geehrte Herren des DJV!

Sie wissen aber schon, dass dieser Herr bei Schweizer Politikern des Längeren als:
ZITAT:
Sie wollen, dass die Jäger (= viandards?) wieder zurück in den Kanton kommen.
Eine öffentliche Angelegenheit Personen anzuvertrauen, die PSYCHISCHE PROBLEME haben und deren Freizeitvergnügen der Abschuss von Tieren ist -
das ist skandalös",
fügte ein sozialistischer Abgeordneter, möglicherweise in Anlehnung an das WAHNSINNIGE SCHREIBEN des Präsidenten der "Saint Hubert",DER IM STERBEN LIEGENDEN GENFER JAGDVEREINUGUNG, hinzu." !!!
ZITAT ENDE.

Ihrem Eric Schweizer!!!


Sie veröffentlichen hier, oder aber auch auf der offiziellen Homepage des Deutschen Jagdverbandes ein Interview mit einem Menschen, der sich als Präsident eines Jagdverbandes bezeichnet, der SEIT 40 JAHREN PRAKTISCH NICHT MEHR EXISTIERT?


DIESER HERR IST BEI DEN SCHWEIZER POLITIKERN MITTLERWEILE BEKANNT ALS EIN MENSCH; DER PSYCHISCH EINEN DEFEKT HAT!
Jetzt mal ganz ehrlich -das ist jetzt kein Schei***!

Warum fragen und Interviewen Sie nicht die Leute, die sich wirklich auskennen?

Herrn Dandliker, der seit 40 Jahren das Wildtiermanagement betreut, oder auch den beauftragten der Regierung, Gilles Mulhauser, der leitet seit 2009 das Amt für Natur und Landschaft Kanton Genf.

NEIN, Sie und der DJV veröffentlichen ein Interview mit einem Herren, den man wirklich nicht für "Normal" bezeichnen kann!


Mann unfassbar!

Ich will jetzt hier dem DJV keine Propaganda unterstellen! - Eher Unwissenheit!

Aber IHR könnt doch nicht auf einen Menschen vertauen oder Euch auch berufen, der in der Schweiz offiziell als " Psychisch Krank" gehandelt wird!!!


Nein,
GENF IST DER STACHEL IM FLEISCH UNSERER HOBBY SCHIEßER!

Genf beweißt, OHNE DIE HOBBY JAGD ist die Allgemeinheit viel besser dran!

Bitte vielmals um Entschuldigung!

Aber Euer Beweis, dass das Modell GENF nicht funktionieren soll ist eher ein verzweifelter Versuch sich zu rechtfertigen, als das es ein ernsthaftes Argument darstellt!

Sehr geehrter Herr Ohne Name
Sehr geehrte Herren der DJV,

mann, schämen Sie Sich einfach !!!!

1384. Kommentar von :Ohne Name

Bevormundende Politik

Alle Werte und gesellschaftlichen Normen, die älter 20 Jahre sind, sind für die Grünen zu erneuern. Die Landesregierung wird nicht müde, die Novellierung des Jagdgesetztes mit dessen Alter von über 20 Jahren zu begründen. Unsere Vorväter haben 1848 der Staatsmacht, der damaligen Feudalherrschaft, die Nutzung der Wildtiere als Eigentumsrecht

Alle Werte und gesellschaftlichen Normen, die älter 20 Jahre sind, sind für die Grünen zu erneuern. Die Landesregierung wird nicht müde, die Novellierung des Jagdgesetztes mit dessen Alter von über 20 Jahren zu begründen. Unsere Vorväter haben 1848 der Staatsmacht, der damaligen Feudalherrschaft, die Nutzung der Wildtiere als Eigentumsrecht abgerungen und in ein Reviersystem überführt. Mit ein Grund für eine im europäischen Vergleich noch erstaunliche Artenvielfalt, trotz einer der höchsten Bevölkerungsdichten und einer Freizeitgesellschaft auf Kosten der Natur. Die grün-rote Landesregierung möchte und wird dies wieder zur Staatssache erklären. In den verschiedenen Arbeitsgruppen des Novellierungsverfahrens sind seitens der Jägerschaft etliche wissenschaftliche Fakten und praxisnahe Erfahrungen eingebracht worden, die unwiderlegt doch keinen Eingang in die Gesetzesnovelle fanden. Diese Art der Bürgerbeteiligung ist eher eine Abkehr vom Prinzip der Subsidiarität und des mündigen Bürgers, der die Entfaltung seiner individuellen Fähigkeiten, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung anstrebt. Danach sollten Aufgaben, Handlungen und Problemlösungen so selbstbestimmt wie möglich unternommen werden. Diese Art der bevormundenden Politik führt zur Abkehr des bürgerlichen Engagements für unsere Gesellschaft, hin zum destruktiven Wutbürgertums, zum Schaden unseres Gemeinwesens.
Ergänzend fasst das folgende Video, herausgegeben vom LJV Baden-Württemberg, die Problematik sehr gut zusammen https://www.youtube.com/watch?v=QDRJO03q1tA

Dr. Nikolaus F. Rentschler

1383. Kommentar von :Ohne Name

Bevormundende Politik

Alle Werte und gesellschaftlichen Normen, die älter 20 Jahre sind, sind für die Grünen zu erneuern. Die Landesregierung wird nicht müde, die Novellierung des Jagdgesetztes mit dessen Alter von über 20 Jahren zu begründen. Unsere Vorväter haben 1848 der Staatsmacht, der damaligen Feudalherrschaft, die Nutzung der Wildtiere als Eigentumsrecht

Alle Werte und gesellschaftlichen Normen, die älter 20 Jahre sind, sind für die Grünen zu erneuern. Die Landesregierung wird nicht müde, die Novellierung des Jagdgesetztes mit dessen Alter von über 20 Jahren zu begründen. Unsere Vorväter haben 1848 der Staatsmacht, der damaligen Feudalherrschaft, die Nutzung der Wildtiere als Eigentumsrecht abgerungen und in ein Reviersystem überführt. Mit ein Grund für eine im europäischen Vergleich noch erstaunliche Artenvielfalt, trotz einer der höchsten Bevölkerungsdichten und einer Freizeitgesellschaft auf Kosten der Natur. Die grün-rote Landesregierung möchte und wird dies wieder zur Staatssache erklären. In den verschiedenen Arbeitsgruppen des Novellierungsverfahrens sind seitens der Jägerschaft etliche wissenschaftliche Fakten und praxisnahe Erfahrungen eingebracht worden, die unwiderlegt doch keinen Eingang in die Gesetzesnovelle fanden. Diese Art der Bürgerbeteiligung ist eher eine Abkehr vom Prinzip der Subsidiarität und des mündigen Bürgers, der die Entfaltung seiner individuellen Fähigkeiten, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung anstrebt. Danach sollten Aufgaben, Handlungen und Problemlösungen so selbstbestimmt wie möglich unternommen werden. Diese Art der bevormundenden Politik führt zur Abkehr des bürgerlichen Engagements für unsere Gesellschaft, hin zum destruktiven Wutbürgertums, zum Schaden unseres Gemeinwesens.
Ergänzend fasst das folgende Video, herausgegeben vom LJV Baden-Württemberg, die Problematik sehr gut zusammen https://www.youtube.com/watch?v=QDRJO03q1tA

Dr. Nikolaus F. Rentschler

1382. Kommentar von :Ohne Name

Ein erster Schritt

Sehr geehrter Herr Minister Bonde, die Anpassung des Jagdgesetz ist dringend erforderlich, Gründe für die Novellierung gibt es mehr als genug. Ich freue mich, dass die grün-rote Landesregierung dieses "heiße Eisen" anpackt, auch wenn die Jägerschaft massiv - mit seit Jahren unveränderten Argumenten - dagegen ist. Wer gibt schon gerne jahrelang

Sehr geehrter Herr Minister Bonde,

die Anpassung des Jagdgesetz ist dringend erforderlich, Gründe für die Novellierung gibt es mehr als genug. Ich freue mich, dass die grün-rote Landesregierung dieses "heiße Eisen" anpackt, auch wenn die Jägerschaft massiv - mit seit Jahren unveränderten Argumenten - dagegen ist. Wer gibt schon gerne jahrelang liebgewonnene Gewohnheiten auf?
Ich hoffe, dass die Landesregierung sich von ihrem Vorhaben nicht abbringen lässt. In meinen Augen kann dies aber nur ein erster Schritt sein, hin zu einem Leben mit den Tieren - ohne Jagd.

Mit freundlichem Gruß
Dr. Ralf Schneider

1381. Kommentar von :Ohne Name

Neues Jagdgesetz

Unser Jagdgesetz ist weltweit ein anerkanntes und sich selbst bestätigendes Jagdgesetz. Jagd war immer und ist Naturschutz. Naturschutz in der Praxis und vor Ort. Der vorliegende Gesetzentwurf für ein neues Jagdgesetz ist ideologisch aufgebaut, bürokratisch und nicht Praxistauglich. Wir Jäger haben eine umfassende Ausbildung gehabt, bilden uns

Unser Jagdgesetz ist weltweit ein anerkanntes und sich selbst bestätigendes Jagdgesetz. Jagd war immer und ist Naturschutz. Naturschutz in der Praxis und vor Ort.
Der vorliegende Gesetzentwurf für ein neues Jagdgesetz ist ideologisch aufgebaut, bürokratisch und nicht Praxistauglich.
Wir Jäger haben eine umfassende Ausbildung gehabt, bilden uns ständig weiter, sind in unseren Revieren vor Ort, wenden sehr viel unserer Freizeit mit teilweise beträchtlichen finanziellen Mitten für sinnvollen Aufgaben die der Vielfalt in der Natur zugute kommen auf.
Der Gesetzentwurf für ein neues Jagdgesetz der grün roten Regierung ist ein ideologisches Gesetz von weltfremden Wunschdenken einiger ideologischen und praxisfremden Personen zusammen geschustert, dass so wie es jetzt steht nur nicht wiedergutmachenden Schaden anrichten wird.
Nein zu dem vorgeschlagenen Gesetzentwurf, nein zur grünen Ideologie.
Rolf Schneider

1380. Kommentar von :Ohne Name

Bejagungsverbot von Schwarzwild in den Monaten Februar, März und April

SgDuH, zwar soll gemäß der Vorlage in dieser Zeit die Bejagung von Sauen (Überläufer und Frischlinge) im Feld weiterhin erlaubt bleiben, was allerdings de facto einem Jagdverbot gleichkommt, da in dieser Zeit sich das Schwarzwild zu annähernd 100% ausschließlich im Wald aufhält. Die Bejagung von Sauen im Feld ist somit in diesem Zeitraum

SgDuH,

zwar soll gemäß der Vorlage in dieser Zeit die Bejagung von Sauen (Überläufer und Frischlinge) im Feld weiterhin erlaubt bleiben, was allerdings de facto einem Jagdverbot gleichkommt, da in dieser Zeit sich das Schwarzwild zu annähernd 100% ausschließlich im Wald aufhält. Die Bejagung von Sauen im Feld ist somit in diesem Zeitraum absolut zwecklos. Sollen etwa erfahrene Jäger mit diesem Gesetzentwurf getäuscht werden?

Schwarzwildbejagung in den Monaten Februar bis einschl. April bringt bis zu 20% der Jahresstrecke. Wenig Sachkundige mögen nun daraus ableiten, daß auf den in diese Zeit fallenden Streckenanteil verzichtet werden kann, bzw. daß dies in den nachfolgenden Monaten (ab Mai!) nachzuholen sei.

Dies ist falsch!

In den Monaten Februar bis einschl. April tragen die Bäume im Wald kein Laub, d.h. im Wald ist die nächtliche Ansitzjagd auf Schwarzwild bei Mondlicht möglich. Dort hält sich das Schwarzwild in dieser Zeit auf, nicht im Feld. Durch die Bejagung in dieser Zeit können wrikungsvoll Frischlinge (auch gestreifte) und Überläufer der Wildbahn entnommen und somit der Zuwachs begrenzt werden. Dagegen ist in den nachfolgenden Monaten ab Mai bei laubtragenden Bäumen infolge des fehlenden Mondlichts die Bejagung im Wald stark eingeschränkt, für eine Schußabgabe ist es i.d.R. zu dunkel! Die Bejagung im Feld ist infolge der Vegetation stark erschwert. Frischlinge tauchen in dieser unter, die noch zu erkennenden, größeren Elterntiere sind jedoch zu schonen.
Im Ergebnis wird also der bisher in den Monaten Februar bis April erzielte Streckenanteil (ca. 20%) einerseits wegfallen, andrerseits erhöht sich der Bestand zusätzlich noch um den Nachwuchs der von Februar bis April nicht erlegten Überläufer.

Folglich wird also der Bestand an Wildschweinen noch stärker anwachsen als bisher.

Dies kann nicht Zielsetzung des Gesetzes sein. Dies kann noch weniger im Sinne der für die Bejagung verantwortlichen Jäger sein. Schon deshalb, weil schließlich diese für die entstehenden Wildschäden zur Kasse gebeten werden. Eine Beteiligung der Landwirte am Wildschaden in Höhe von 20% andert insofern nichts, da künftig mit größeren schadensträchtigen Flächen (Mais) und darüberhinaus mit höheren Vergütungen für die Wildschäden zu rechnen ist.

Daher meine Forderung: Die Jagd auf Schwarzwild muß unbedingt auch weiterhin innerhalb des bisherigen gesetzlichen Rahmens möglich sein!

Mit freundlichen Grüßen

Jens-Helmut Glauner

PS: Jagdliche Gesetzgebung ist keine Spielwiese für Fantasten und Ideologen (dies im Hinblick auf weitere im Gesetzesvorschlag vorgesehene Regelungen)!

1379. Kommentar von :Ohne Name

Im Namen des Volkes

Lieber Herr Diener, es ist schon eigenwillig, wie sogenannte Naturschützer immer die"Mehrheit der Wähler" für sich in Anspruch nehmen. Woraus nehmen sie diese Statistik? Weil Grün die Wahl gewonnen hat sind also alle Wähler, ob Grün oder Rot, für ein neues Jagdgesetz? Wenn Sie sich da mal nicht irren. Waren sich diese selbsternannten

Lieber Herr Diener,

es ist schon eigenwillig, wie sogenannte Naturschützer immer die"Mehrheit der Wähler" für sich in Anspruch nehmen. Woraus nehmen sie diese Statistik? Weil Grün die Wahl gewonnen hat sind also alle Wähler, ob Grün oder Rot, für ein neues Jagdgesetz? Wenn Sie sich da mal nicht irren. Waren sich diese selbsternannten Naturschützer bei Stuttgart 21 doch auch so sicher! Lesen Sie doch mal die damaligen Kommentare der Stuttgart 21 Gegner: Gegen das Volk; die Mehrheit der Wähler Will S21 nicht usw. Denkste! Der Wähler hat entschieden. Und es kam anders als von Grün und Co. gedacht. Als Vorschlag: Machen wir doch wieder eine Bürgerbefragung. Rot-Grün IST doch für mehr Bürgerbeteiligung. Oder nur dann, wenn man sich sicher ist, dass es so ausgeht, wie man es als "Natur - und Tierschützer" gerne will. Im Übrigen: Jagdgegner, lest mal den letzten Focus: "Wildfleisch ist nachhaltiger als von Nutztieren, da Sie die Umwelt weniger belasten, so auch weniger Treibhausgase entwickeln als Masttiere. Sie sind Bestandteil des Ökosystems und Leben gesund bis sie geschossen werden. 100 % Bio." War aber wahrscheinlich ein Jäger, der das geschrieben hat, nicht?! Marcus Seibold

1378. Kommentar von :Ohne Name
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1377. Kommentar von :Ohne Name
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