Der Planungsleitfaden in Kürze: früh, flexibel, verbindlich
Von Anfang bis Ende: passgenaue Bürgerbeteiligung in allen Phasen eines Großprojekts, von ganz früh bis zur Bauphase.
An den Tisch: mit den Bürgerinnen und Bürger und Betroffenen wird früh darüber gesprochen, welche Beteiligungsformate sinnvoll sind („Beteiligungsscoping“) = Fahrplan für Beteiligung, der mit allen gesellschaftlich relevanten Gruppen (nicht nur Bürgerinitiativen) ausgearbeitet wird.
Diskurs, nicht Protokoll: gesetzliche Beteiligungsformate dienen nicht dem Diskurs, sondern nur der Rechtssicherheit. Der Planungsleitfaden bricht das auf und fördert echte Dialoge (sog. nicht-förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung).
Verzahnung: Scharniere zwischen (informeller) Bürgerbeteiligung und (förmlichem) Verfahren, z.B. Amstermittlung: amtliches Gebot für ein Interesse an den Erkenntnissen der Bürgerbeteiligung;Begründung: die Behörden müssen die Erkenntnisse der Bürgerbeteiligung würdigen und sich damit auseinandersetzen, auch wenn sie den Anregungen rechtlich nicht folgen dürfen.
Wer ist verantwortlich: Die größte Verantwortung für die Bürgerbeteiligung liegt beim Vorhabenträger, er – nicht staatliche Behörden – muss aktiv für sein Großprojekt werben. Das entlastet die Behörden, sie bekommen über die Amstermittlung aber genügend Kontrollrechte.
Gutes Beispiel: Das Land geht mit guten Beispiel voran, wenn es um die Bürgerbeteiligung bei eigenen Projekten (Landessstraßen, Hochwasserschutz etc.) geht.
Gehört werden: Die Behörde entscheidet, aber die Bürgerinnen und Bürger können auf die Planungsprozesse Einfluss nehmen – es gibt eine Behördenpflicht zum Zuhören.
Subsidiarität: Vor Ort wird über Methoden und Formate entschieden.
Das will und kann der Planungsleitfaden nicht leisten:
keine justiziablen neuen Verfahrensschritte, nicht mehr Bürokratie
keine Detailvorgaben für die Handelnden vor Ort
keine Gesetzesänderung (das muss v.a. der Bund machen)
keine Vorgaben oder Regelungen für Kommunen oder Unternehmen (Adressat sind nur Landesbehörden)