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Forstreform

Wald (Bild: © Archiv ForstBW - Fotografin Ulrike Klumpp)

Forstwirtschaft

Neuorganisation der Forstverwaltung Baden-Württemberg

Die Organisation der Forstverwaltung in Baden-Württemberg steht aufgrund des Kartellrechtsverfahrens, der Änderung des § 46 Bundeswaldgesetz (BWaldG) und des Koalitionsvertrags der Regierungsfraktionen vor tiefgreifenden Veränderungen. Die bisherige Forstorganisation mit dem Einheitsforstamt als prägendem Element kann nicht mehr erhalten bleiben.

Ziel des Gesetzes ist es, auf der Grundlage der vom Ministerrat am 18. Juli 2017 beschlossenen Eckpunkte für die künftige Forstorganisation Baden-Württemberg und unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Rundholzvermarktung in Baden-Württemberg die hierfür notwendigen Änderungen im Waldgesetz Baden-Württemberg und weiteren Gesetzen vorzunehmen. Ferner wird eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts für den Staatswald Baden-Württemberg errichtet und deren gesetzliche Grundlage geschaffen. Die erforderlichen Überleitungsvorschriften im Zusammenhang mit dem Personalübergang auf die Anstalt des öffentlichen Rechts sind ebenso Gegenstand des Artikelgesetzes.

Änderungen bei Aufbau und Aufgabenverteilung im Bereich der Forstverwaltung

Die erforderlichen Anpassungen im Landeswaldgesetz (LWaldG) sind Gegenstand des Artikels 1 des Artikelgesetzes. Änderungen in diesem Zusammenhang umfassen den Aufbau und die Aufgabenverteilung im Bereich der Forstverwaltung (LFV). Die Anstalt ForstBW als Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) ist zukünftig nicht Teil der staatlichen Forstverwaltung. Für sie gelten bei der Bewirtschaftung des Staatswaldes die Grundpflichten aller Waldbesitzer (§§ 12-19 LWaldG) sowie darüber hinaus die besondere Allgemeinwohlverpflichtung nach § 45 LWaldG, die gemäß § 46 LWaldG in gleicher Weise auch für den Körperschaftswald gültig ist. Zur Realisierung von Synergieeffekten und zur Konzentration der Aufgaben der höheren Forstbehörden werden diese künftig bei einem Vor-Ort-Regierungspräsidium in der Abteilung Forstdirektion gebündelt.

Vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung der forstlichen Beratung wird sie zukünftig in einem eigenen Paragraphen umfassend geregelt. Die Beratung hat für die nachhaltige Sicherung der Multifunktionalität und den Aufbau klimastabiler und ökologisch wertvoller Wälder eine besondere Bedeutung und ist deswegen eine hoheitliche Aufgabe der Forstbehörde, die kostenfrei zur Verfügung gestellt wird.

Der Körperschaftswald unterliegt ebenso wie der Staatswald einer besonderen Allgemeinwohlverpflichtung. Diese führt unter anderem im Hinblick auf die sachkundige und planmäßige Bewirtschaftung des Körperschaftswaldes zu Auflagen und Mehraufwendungen, denen ein privater Waldbesitzer nicht unterliegt. Neu ist die Gewährung eines finanziellen Ausgleichs für die Erbringung dieser spezifischen Anforderungen im Interesse des Allgemeinwohls.

Rückzug aus Holzverkauf außerhalb des Staatswaldes

Das Land zieht sich aus wettbewerbsrechtlichen Gründen vollständig aus dem Holzverkauf außerhalb des Staatswaldes zurück, so dass dieser nicht mehr Bestandteil des staatlichen Betreuungsangebotes ist. Durch die Änderungen im Landeswaldgesetz erfolgen klarstellende Regelungen zur Gründung und zu den erweiterten Möglichkeiten bezüglich des Zusammenschlusses mehrerer Gemeinden als körperschaftliches Forstamt und unter bestimmten Auflagen auch der Beteiligung von Landkreisen an körperschaftlichen Forstämtern.

Der staatliche Bildungsauftrag zur Waldpädagogik bleibt im Landeswaldgesetz gleichberechtigt im Aufgabenspektrum sowohl der Forstbehörden erhalten als auch der Anstalt ForstBW zugewiesen.

Die erforderlichen Regelungen zur Errichtung der Anstalt ForstBW sind in Artikel 3 getroffen. Zweck des Gesetzes über die Anstalt öffentlichen Rechts ForstBW ist es, die Aufgabe der Bewirtschaftung, Pflege und Entwicklung des Staatswaldes von dem bislang als Landesbetrieb nach § 26 Landeshaushaltsordnung (LHO) geführten, rechtlich unselbstständigen Landesbetrieb ForstBW in eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zu überführen sowie deren sonstige Aufgaben und Organisation festzulegen.

ForstBW übernimmt Aufgaben der Bewirtschaftung des Staatswaldes

Die Anstalt ForstBW übernimmt künftig alle Aufgaben der betrieblichen Bewirtschaftung des Staatswaldes, die Erschließung neuer Geschäftsfelder sowie weitere nicht betriebliche Aufgaben, die im Gesetz definiert sind. Der Anstalt ForstBW steht auch die Nutzung des Jagdrechts nach den Bestimmungen des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes auf den landeseigenen Flächen mit Ausnahme der Flächen des Nationalparks zu.

Die Anstalt ForstBW untersteht bei der Durchführung übertragener Aufgaben der Fach- und Rechtsaufsicht des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Organe der Anstalt ForstBW sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und der Beirat.

Das Land Baden-Württemberg räumt der Anstalt ForstBW ein umfassendes und unentgeltliches Nutzungsrecht am Staatswald ein. Das Eigentum des Landes Baden-Württemberg bleibt hiervon unberührt.

Die weiteren Artikel enthalten die mit der Forstreform verbundenen Änderungen im Aufgabenbestand und in den Zuständigkeiten zur Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Folgeänderungen in anderen Gesetzen und Verordnungen sowie die notwendigen personalrechtlichen Übergangsregelungen.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 16. November 2018 kommentieren.

Gesetzentwurf zur Umsetzung der Neuorganistation der Forstverwaltung in Baden-Württemberg (PDF)

Begründung des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der Neuorganistation der Forstverwaltung in Baden-Württemberg (PDF)

Kommentare : zur Umsetzung der Neuorganisation der Forstverwaltung Baden-Württemberg

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

131. Kommentar von :Ohne Name

Abschaffung der 2m Regel

Bitte schaffen Sie die 2m Regel für Mountainbiker ab. Dies macht BW zu einem Freizeitparadies.
In anderen Bundesländern hat sich der MTB Tourismus als Win-Win Situation entpuppt - Warum nicht auch in BW?

130. Kommentar von :Ohne Name

Ungleichbehandlung von Waldnutzern

Es ist Zeit an nicht mehr zeitgemäßen Regelungen zu drehen. So ist z.B. die 2-Meter-Regel für das Befahren von Wäldern absolut nicht mehr haltbar. Es sollte dem Waldbesitzer selbst überlassen sein, ob er Biker zulässt oder nicht. Ganz ohne die Bevormundung durch die Behörden. Mountainbiking ist derzeit die am schnellsten wachsende Sportgemeinde in

Es ist Zeit an nicht mehr zeitgemäßen Regelungen zu drehen. So ist z.B. die 2-Meter-Regel für das Befahren von Wäldern absolut nicht mehr haltbar. Es sollte dem Waldbesitzer selbst überlassen sein, ob er Biker zulässt oder nicht. Ganz ohne die Bevormundung durch die Behörden.
Mountainbiking ist derzeit die am schnellsten wachsende Sportgemeinde in Deutschland. Hier geht es vor allem darum die Natur zu erleben und, wie in jedem Sport, seine eigenen Grenzen zu erfahren und zu erweitern.
Eine Maßregelung durch den Gesetzgeber steht hier völlig im Gegensatz zum demokratischen Willen der Bevölkerung. Kein Mensch und ebenso auch kein Tier haben durch die 2-Meter-Regel einen Vorteil. Ganz im Gegenteil. Die Schotterwege im Wald vernichten viel mehr den Lebensraum von Tieren und Pflanzen. Als Mountainbiker fühle ich mich durch den Gesetzgeber bevormundet und das kann und darf nicht Sinn und Zweck dieser Regel sein. Auch ist es oft so dass Wege mit der Zeit mehr und mehr zu wachsen. So darf ich in diesem Jahr einen Weg noch fahren weil er gerade noch 2 Meter breite hat und dann im nächsten Jahr nicht mehr weil er durch fehlende Pflege auf 1,60 zugewachsen ist. Schon allein dieser Umstand zeigt die Sinnlosigkeit dieser Regelung.

Also sollte hier eine klare Regulierung der Gesetzgebung erfolgen. Die 2-Meter-Regel muss dabei zum Wohle der Allgemeinheit und insbesondere zum Wohle der Erholungssuchenden gestrichen werden.

129. Kommentar von :Ohne Name

Kein Eigentum mehr aber dafür mehr Arbeit und Vorschriften?!

Wie kann es sein,dass Behörden den Waldbesitzern jetzt auch noch vorschreiben wollen, wie sie ihren Wald zu halten haben? Die Mehrheit hält sich schon aus Respekt daran, auch ohne ein Gesetz und regelmäßige Kontrollen. Für mich klingt dies rein nach Geldmacherei. Hohe Kosten durch Umbau und Pflege und Geldstrafen bei Fehlern oder

Wie kann es sein,dass Behörden den Waldbesitzern jetzt auch noch vorschreiben wollen, wie sie ihren Wald zu halten haben? Die Mehrheit hält sich schon aus Respekt daran, auch ohne ein Gesetz und regelmäßige Kontrollen. Für mich klingt dies rein nach Geldmacherei. Hohe Kosten durch Umbau und Pflege und Geldstrafen bei Fehlern oder Nichteinhaltung..und dies bei Privateigentum des jeweiligen Waldbesitzers. Wieso müssen diese Freiheiten auch noch eingeschränkt werden, wenn manche Waldbesitzer neben der Arbeit schon ihr Bestes geben, um ihren eigenen Wald in Ordnung zu halten. Da sollte ihnen doch noch etwas Eigenverantwortung und Freiheit bei der Gestaltung überlassen werden. Da stellt sich doch ein Waldbesitzer die Frage, ob sich das alles überhaupt noch lohnt?

128. Kommentar von :Ohne Name

Eigentum bleibt Eigentum

Es ist mittlerweile unglaublich, was über die Köpfe der Eigentümer entschieden werden soll.
Es kann doch nicht sein, dass jeder mit seinem Bike oder was auch immer einfach in Privatwäldern herumfahren kann, oder erlauben diese Leute den anderen in Ihrem Garten was auch immer zu veranstalten.
Darum : Eigentum bleibt Eigentum

127. Kommentar von :Ohne Name

Finger weg vom Eigentum !( Bürokratie und Vorschriftenwahn)

Meiner Meinung nach ist es in Ordnung, wenn man seine Dinge in Ordnung hält, wie in diesem Fall meinen eigenen Waldbesitz. Doch 99,9% der Waldbesitzer machen dies auch ohne irgendein Gesetz. Ich finde es einfach nur lächerlich, dass Behörden dies jetzt vorschreiben und kontrollieren wollen. Das ist reine Berufsbeschaffungsmaßnahme und Geldmacherei.

Meiner Meinung nach ist es in Ordnung, wenn man seine Dinge in Ordnung hält, wie in diesem Fall meinen eigenen Waldbesitz. Doch 99,9% der Waldbesitzer machen dies auch ohne irgendein Gesetz. Ich finde es einfach nur lächerlich, dass Behörden dies jetzt vorschreiben und kontrollieren wollen. Das ist reine Berufsbeschaffungsmaßnahme und Geldmacherei. Immer mehr Bürokratie,die mittlerweile eh schon unnötig zu viel ist. Zudem kommen hohe Geldstrafen bei Nichteinhaltung hinzu, rein zum Ärgernis der Waldbesitzer. Es muss doch jedem klar sein, dass die meisten Waldbesitzer dies nebenbei machen und sich nicht zu 100% auf den Wald konzentrieren können. Da sollte diesen, darunter auch mir, Eigenverantwortung und Gestaltungsfreiheit überlassen werden. Es würden auch hohe Kosten für den Waldbesitzer zukommen, Bodenschutzkalkung ,Pflege, Waldumbau usw...
Da ist die Frage lohnt sich das noch alles?

126. Kommentar von :Ohne Name

Abschaffung der 2m Regel

"Illegal" klappt es doch bei gegenseitiger Rücksichtnahme ohnehin schon prima. Also endlich die Gesetzeslage der Realität anpassen. Schluss mit der Diskriminierung der Biker.

125. Kommentar von :Ohne Name
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124. Kommentar von :Ohne Name

Abschaffung der 2-Meter-Regel

Als aktive Mountainbikerin und künftige ehrenamtliche Tourenführerin sehe ich es an der Zeit den Wald allen Interessensgruppen in dem Umfang freizugeben, dass der Freizeit- und Erholungswert gegeben ist. Die Abschaffung der 2-Meter-Regel ist schon lange fällig. Für ambitionierte Mountainbiker gehört ein schöner Trail mit etwa 40-100cm Breite zum

Als aktive Mountainbikerin und künftige ehrenamtliche Tourenführerin sehe ich es an der Zeit den Wald allen Interessensgruppen in dem Umfang freizugeben, dass der Freizeit- und Erholungswert gegeben ist.
Die Abschaffung der 2-Meter-Regel ist schon lange fällig. Für ambitionierte Mountainbiker gehört ein schöner Trail mit etwa 40-100cm Breite zum Größten Vergnügen. Wir wollen den Nachwuchs von den Computerspielen und TV-Geräten wegbekommen, dann müssen wir auch was dafür tun. Gerade in der Jugendarbeit ist es wichtig den MTB-Sport attraktiv zu gestalten. Das ist nicht förderlich, wenn man zuerst aufzählt, wo man überall nicht fahren darf.
Daher fordere ich: Weg mit der 2-Meter-Regel!
Der scheinbare Konflikt zwischen Wanderern und Bikern ist in den meisten Fällen von den Medien geschaffen. In Wirklichkeit ist das Miteinander viel positiver.
Durch Hinweise, dass Wanderer und Biker auf Wegen gemeinsam unterwegs sind wird dem gemachten Konflikt bereits der Wind aus den Segeln genommen.

123. Kommentar von :Ohne Name

Abschaffung 2m Regel

Ich bin sehr gerne im Wald sportlich aktiv. Die 2m Regel schränkt mich als Mountainbiker extrem ein!
Der Wald sollte für alle zur Erholung und sportlichen Aktivitäten da sein!
Mit Respekt und Rücksicht haben alle was davon!

122. Kommentar von :Ohne Name

Biken auf Wald- und Forstwegen

in allen großen Mountenbike-Regionen, egal ob Pfäzer Wald oder in der Bernina (Schweiz) funktioniert das Zusammenleben von Wanderen und Bikern ohne Probleme. Bei engen Wegen staht ab und zu ein Schild, dass Wanderer und Biker aufeinander Rücksicht nehmen sollen. Und es klappt! Bin dort sehr viel unterwegs, als Wanderer und Biker (!), und es gab

in allen großen Mountenbike-Regionen, egal ob Pfäzer Wald oder in der Bernina (Schweiz) funktioniert das Zusammenleben von Wanderen und Bikern ohne Probleme. Bei engen Wegen staht ab und zu ein Schild, dass Wanderer und Biker aufeinander Rücksicht nehmen sollen. Und es klappt!
Bin dort sehr viel unterwegs, als Wanderer und Biker (!), und es gab noch nie Probleme!