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Neufassung des Landesreisekostengesetzes

Das aktuelle Landesreisekostengesetz ist veraltet und soll aktualisiert werden. Mit der Neufassung können Dienstreisen einfacher durchgeführt werden. Außerdem wird den Belangen des Klimaschutzes Rechnung getragen.

Das bisherige Reisekostenrecht ist veraltet und soll aktualisiert und vereinfacht werden. Dienstreisen sollen einfach durchgeführt und verwaltungsmäßig abgewickelt werden. Zudem soll hinsichtlich des Mobilitätsverhaltens den Belangen des Klimaschutzes Rechnung getragen werden. Damit soll die Landesverwaltung ihrer Vorbildfunktion gemäß Paragraf 7 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg gerecht werden.

Die Schwerpunkte der Neufassung sind:

  1. Fahrtkosten und Wegstreckenentschädigung werden neu geregelt.
  2. Die Kürzung des Tagegeldes bei unentgeltlicher Verpflegung wird an die steuerrechtlichen Bestimmungen angepasst. Dadurch fällt der Mitversteuerung von Teilen des Tagegeldes weg.
  3. Die Regelungen für Auslandsreisen werden in das Gesetz und in die allgemeinen Verwaltungsvorschriften integriert. Die bisherige Landesauslandsreisekostenverordnung wird dadurch entbehrlich und kann außer Kraft treten.
  4. Auslagen bei längerem Aufenthalt am Geschäftsort, Trennungsgeld.
  5. Für dienstliche Flüge wird eine Klimaausgleichszahlung gesetzlich verankert.
  6. Nur selten vorkommende Sonderregelungen fallen weg.

 

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 18. September 2017 kommentieren.

Neufassung des Landesreisekostengesetzes mit Vorblatt und Begründung (PDF)

Pressemitteilung: Klimaabgabe auf Dienstflüge von Landesbediensteten

Kommentare : zur „Neufassung des Landesreisekostengesetzes“

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

31. Kommentar von :Ohne Name

Familienunfreundlich - nicht einmal DFG Gelder können genutzt werden

Ich freue mich ausdrücklich über die erweiterten Möglichkeiten, Dienstreisen ökologischer zu gestalten. Entäuscht bin ich, dass das Reisekostengesetz in seiner neuen Form familienunfreundlich ist. Das ist noch nett formuliert. Ich bin selbst Juniorprofessorin und mit 31 Jahren im besten Alter Mutter zu werden. Wie soll ich jedoch mein Kind

Ich freue mich ausdrücklich über die erweiterten Möglichkeiten, Dienstreisen ökologischer zu gestalten.
Entäuscht bin ich, dass das Reisekostengesetz in seiner neuen Form familienunfreundlich ist. Das ist noch nett formuliert. Ich bin selbst Juniorprofessorin und mit 31 Jahren im besten Alter Mutter zu werden. Wie soll ich jedoch mein Kind versorgen, wenn ich auf eine Konferenzreise gehe, mein Kind aber nicht einmal mitnehmen kann, weil das vom neuen Gesetz nicht vorgesehen ist? Wie soll ich Familie und Beruf vereinbaren, wenn es keine Regelungen gibt, mein Kind mit auf einen Forschungsaufenthalt zu nehmen und die Mehrkosten absetzen zu können? In anderen Ländern (bspw. den USA) gibt es diese Möglichkeiten und mehr noch: die Mitnahme des Patners/der Partnerin zur Kinderbetreuung oder einer anderen Person sind hier problemlos möglich und finanzierbar.
Die DFG hat längst die Zeichen der Zeit erkannt und fördert Kinderbetreuung außerhalb der üblichen Zeiten oder des Dienstortes (eben auf Dienstreisen). Wenn ich mich jedoch um eine solche Förderung bewerbe, kann ich das Geld nach dem neuen Gesetz gar nicht ausgeben. Das ist eine kafaeske Situation. Schlecht für Junge Akademikerinnen und Akademiker, und schlecht für Hochschulen, denen viele Drittmittel so entgehen. Hier muss dringend nachgebessert werden; alle würden davon profitieren.

30. Kommentar von :Ohne Name

Gleichstellung bei Dienstreisen sollte selbstverständlich sein

Wenn schon überall davon gesprochen wird, wie sehr die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert werden muss, dann sollte es eigentlich selbstverständlich sein, dass auch Kosten für die Mitnahme von Kindern und Betreuungspersonen bezahlt werden. Daher ist es ziemlich unverständich, dass es nicht schon längst überall entsprechende Regelungen

Wenn schon überall davon gesprochen wird, wie sehr die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert werden muss, dann sollte es eigentlich selbstverständlich sein, dass auch Kosten für die Mitnahme von Kindern und Betreuungspersonen bezahlt werden. Daher ist es ziemlich unverständich, dass es nicht schon längst überall entsprechende Regelungen gibt, vor allem wenn das Geld dafür eigentlich vorhanden wäre! Noch unverständlicher ist es, wenn bei einer Neufassung des Landesreisekostengesetzes ein so wichtiger Punkt nicht berücksichtig wird!

32. Kommentar von :Ohne Name

Dienstreisende Mütter

Ich bin als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einer Uni in BW tätig. Als mein kleiner Sohn knapp ein Jahr alt war, bat mich mein Chef, eine Tagung im europäischen Ausland zu besuchen. Mein Mann war bereit, auf eigene Kosten mitzufliegen. Von der Übernahme der Kosten für Betreuungspersonen wagten wir gar nicht zu träumen. Unser Wunsch war, als

Ich bin als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einer Uni in BW tätig. Als mein kleiner Sohn knapp ein Jahr alt war, bat mich mein Chef, eine Tagung im europäischen Ausland zu besuchen. Mein Mann war bereit, auf eigene Kosten mitzufliegen. Von der Übernahme der Kosten für Betreuungspersonen wagten wir gar nicht zu träumen. Unser Wunsch war, als Ausgleich für die privat bezahlten Reisekosten meines Mannes und seine Betreuungsarbeit in einer fremden Stadt einige Tage Urlaub an die Dienstreise anhängen zu dürfen. Es wurden uns aber nur anderthalb Tage genehmigt. Als wir auf einer Woche Urlaub bestanden, wurde die Dienstreise als privater Aufenthalt mit Dienstgeschäft gewertet, und ich musste auch meinen eigenen Flug bezahlen; lediglich ein Einzelzimmer für die Dauer der Tagung wurde genehmigt.
Das war dann meine letzte Dienstreise mit Übernachtung. Inzwischen bin ich in einem Projekt tätig, das nur Dienstreisen innerhalb von BW erfordert. Das wird sich so schnell auch nicht ändern, denn dass Mama über Nacht weg ist, wird noch einige Jahre undenkbar sein.

20. Kommentar von :Ohne Name

Dienstreise mit Kind

Als Vater und Hochschulprofessor halte ich die "Vereinbarkeit von Beruf und Familie" für ein eichtiges Thema. Ich halte es für einen großen Fehler, dass grundlegende Regelungen bezüglich der Kostenübernahme für betreuungsbedürftige Kinder auf Dienstreisen im neuen Gesetz fehlen. DHier sehe ich großen Nachbesserungsbedarf.

23. Kommentar von :Ohne Name

Wissenschaft und Kind

Mir geht es auch so: die Kommentare zur Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie sind zutreffend. Die Kindermitnahme und -betreuung ist vielfach notwendig, um überhaupt entsprechende Veranstaltungen als junge Mutter oder Vater besuchen zu können. Auch ich wurde bereits mehrfach von Säugling und meiner Mutter begleitet. Die Kosten habe ich selbst

Mir geht es auch so: die Kommentare zur Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie sind zutreffend. Die Kindermitnahme und -betreuung ist vielfach notwendig, um überhaupt entsprechende Veranstaltungen als junge Mutter oder Vater besuchen zu können. Auch ich wurde bereits mehrfach von Säugling und meiner Mutter begleitet. Die Kosten habe ich selbst getragen.
Diesbezüglich ist eine Neuregelung, die die Möglichkeit der Abrechnung solcher familienbedingter Mehrkosten berücksichtigt werden, dringend erforderlich.

28. Kommentar von :Ohne Name

zusätzl. Berücksichtigung v. Kosten durch notwendige Mitnahme o. Betreuung v. Kindern

Ich begrüße eine gesetzliche Verankerung von Klimaausgleichzahlungen, möchte mich aber auch der Forderung der LaKoG anschließen, "bei der Neufassung des Landesreisekostengesetzes eine Regelung zu treffen, damit künftig zusätzliche Kosten, die durch die notwendige Vereinbarkeit von Familienaufgaben und beruflichen Aufgaben bei Dienstreisen entstehen

Ich begrüße eine gesetzliche Verankerung von Klimaausgleichzahlungen, möchte mich aber auch der Forderung der LaKoG anschließen, "bei der Neufassung des Landesreisekostengesetzes eine Regelung zu treffen, damit künftig zusätzliche Kosten, die durch die notwendige Vereinbarkeit von Familienaufgaben und beruflichen Aufgaben bei Dienstreisen entstehen können, anerkannt und als Nebenkosten abrechnungsfähig gemacht werden können."

21. Kommentar von :Ohne Name

Vereinbarkeit von Familie und Wissenschaft

Als Nachwuchswissenschaftlerin mit eigener Arbeitsgruppe ist es für mich essentiell an wissenschaftlichen Kongressen im In- aber auch im Ausland teilzunehmen. Die Reisekosten für meine kleine Tochter und eine Begleitperson zur Kinderbetreuung (das macht zum Glück immer meine Mutter, die sich dafür extra Urlaub nimmt!) musste ich bislang jeweils

Als Nachwuchswissenschaftlerin mit eigener Arbeitsgruppe ist es für mich essentiell an wissenschaftlichen Kongressen im In- aber auch im Ausland teilzunehmen. Die Reisekosten für meine kleine Tochter und eine Begleitperson zur Kinderbetreuung (das macht zum Glück immer meine Mutter, die sich dafür extra Urlaub nimmt!) musste ich bislang jeweils selbst tragen, obwohl die DFG der Verwendung von mir eingeworbener Drittmittel zu diesem Zweck zugestimmt hatte. Bei mehreren internationalen Kongressen sind das keine Bagatellbeträge. In der Neufassung des Landesreisekostengesetzes muss die Möglichkeit der Abrechnung solcher familienbedingter Mehrkosten berücksichtigt werden.

22. Kommentar von :Ohne Name

Familie und Wissenschaft

Ich kann mich als junger Vater und Forscher den zahlreichen Kommentaren zur Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie nur anschließen: Es ist dringend erforderlich, Kindermitnahme und -betreuung auf Dienstreisen zu ermöglichen. Wie hier schon mehrfach geschrieben wurde, stellen DFG etc. häufig Mittel dafür bereit - man muss sie aber auch

Ich kann mich als junger Vater und Forscher den zahlreichen Kommentaren zur Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie nur anschließen:

Es ist dringend erforderlich, Kindermitnahme und -betreuung auf Dienstreisen zu ermöglichen. Wie hier schon mehrfach geschrieben wurde, stellen DFG etc. häufig Mittel dafür bereit - man muss sie aber auch abrufen dürfen!

Zur Veranschaulichung ein Beispiel: Meine Partnerin und ich sind beide in der Forschung tätig und besuchen häufig Konferenzen in anderen Städten. Wir haben eine Tochter. Momentan können wir weder
a) gleichzeitig Konferenzen besuchen (unsere Tochter darf ja nicht mit)
b) uns gegenseitig bei einer Konferenz durch Kinderbetreuung unterstützen (Partner dürfen ja nicht mit)
c) zusätzliche Kinderbetreuungskosten (Babysitter am Heimatort usw.) abrechnen
d) voll arbeiten, während der andere auf einer Konferenz ist (wegen c)

In einem modernen, auf Wissenschaft ausgerichteten Land kann das doch eigentlich nicht wahr sein. Uns sind beide schon wichtige Entwicklungsmöglichkeiten entgangen, obwohl wir doch genau das "erwünschte" Modell, nämlich 2 Karrieren & Familie, leben!

26. Kommentar von :Ohne Name

Wissenschaft und Kind

Baden-Württemberg, sei ein Vorbild für Bayern! Auch das bayerische Reisekostengesetz erlaubt es nicht, Zusatzkosten für die Unterbringung einer Begleitperson zu erstatten, so dass die Betreuung von Kindern während einer Tagung auf wundersame, selbstlose und kreative Weise von den Dienstreisenden selbst organisiert und finanziert werden muss. Wie

Baden-Württemberg, sei ein Vorbild für Bayern!
Auch das bayerische Reisekostengesetz erlaubt es nicht, Zusatzkosten für die Unterbringung einer Begleitperson zu erstatten, so dass die Betreuung von Kindern während einer Tagung auf wundersame, selbstlose und kreative Weise von den Dienstreisenden selbst organisiert und finanziert werden muss. Wie kann es sein, dass Gesetzgebungen die Vereinbarkeit von Kind und Karriere verbieten, wo Drittmittelgeber sie ermöglichen wollen?

29. Kommentar von :Ohne Name

Vereinbarkeit fördern, Reisekostengesetz anpassen für mehr Chancengleichheit

Eine wissenschaftliche Karriere ist ohne die Teilnahme an Konferenzen, Tagungen und Symposien undenkbar. Daher sind Dienstreisen insbesondere von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern essentiell. Das Reisekostengesetz stellt für wissenschaftlich tätige Eltern leider weiterhin immer noch ein Hindernis im Zusammenhang mit Dienstreisen

Eine wissenschaftliche Karriere ist ohne die Teilnahme an Konferenzen, Tagungen und Symposien undenkbar. Daher sind Dienstreisen insbesondere von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern essentiell. Das Reisekostengesetz stellt für wissenschaftlich tätige Eltern leider weiterhin immer noch ein Hindernis im Zusammenhang mit Dienstreisen dar. Neben dem organisatorischen Aufwand kommen auf sie stets auch höhere finanzielle Belastungen hinzu. Die Mitnahme von Kindern, weil zum Beispiel Ferien sind und die Schule oder Kita geschlossen haben oder der Säugling gestillt wird, kann notwendig sein. Daher sollte die Erstattung von dadurch bedingten erhöhten Reisekosten als Nebenkosten in das Gesetz aufgenommen werden. Die Ziele der Chancengleichheitsarbeit, ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter im Wissenschaftssystem und die Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere zu erreichen, werden bisher konterkariert. Es geht hier um einen Nachteilsausgleich! Erst kürzlich, am 13.07.2017, hat die Allianz der Wissenschaftsorganisationen genau das in ihrer Stellungnahme „Exzellente Wissenschaft braucht familiengerechte Chancen" gefordert (https://www.mpg.de/11399110/stellungnahme-allianz-vereinbarkeit-familie-und-beruf.pdf).
Es ist an der Zeit, das auch die Wissenschaft gehört wird, damit Chancengleichheit Wirklichkeit wird!