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Gesetz über eine einmalige Corona-Sonderzahlung an Besoldungsempfängerinnen und -empfänger

Das Gesetz sieht eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro und für Auszubildende in Höhe von 650 Euro zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung in der Corona-Krise für Besoldungsempfängerinnen und -empfänger Baden-Württembergs vor.

Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Gewerkschaften haben sich am 29. November 2021 auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder geeinigt. Die dabei vereinbarte einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro und für Auszubildende in Höhe von 650 Euro soll zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung in der Corona-Krise auf die Besoldung übertragen werden.

Die Modalitäten der Übertragung der anderen Bestandteile des Tarifabschlusses auf die Besoldung sollen in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren geregelt werden.

Die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände sowie die kommunalen Landesverbände hatten im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach § 89 Absatz 2 und § 90 LBG Gelegenheit erhalten, bis spätestens 4. Februar 2022 zu dem beiliegenden Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.

Kommentare : zum Gesetz über eine einmalige Corona-Sonderzahlung an Besoldungsempfängerinnen und -empfänger Baden-Württembergs

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53. Kommentar von :ohne Name 31403

Sonderzahlung nicht für Rechtsreferendar*innen

Ich finde es mehr als unverständlich und enttäuschend, dass Rechtsreferendar*innen von der Corona-Sonderzahlung ausgenommen wurden. Unter anderem werden Rechtsreferendar*innen von der Staatsanwaltschaft als billige Arbeitskraft in Verhandlungen geschickt, die zum Teil weit vom Wohnort der Referendar*innen entfernt stattfinden. Dort ist man wie

Ich finde es mehr als unverständlich und enttäuschend, dass Rechtsreferendar*innen von der Corona-Sonderzahlung ausgenommen wurden.

Unter anderem werden Rechtsreferendar*innen von der Staatsanwaltschaft als billige Arbeitskraft in Verhandlungen geschickt, die zum Teil weit vom Wohnort der Referendar*innen entfernt stattfinden. Dort ist man wie jede und jeder andere dem Coronavirus ausgesetzt.

Ich empfinde die Ausnahme von der Corona-Sonderzahlung als enorme Geringschätzung des Landes Baden-Württemberg gegenüber den Rechtsreferendar*innen. Man muss sich als junger Jurist oder junge Juristin wirklich die Frage stellen, ob man nach dem zweiten Staatsexamen für das Land Baden-Württemberg arbeiten möchte. So kann einem Richtermangel jedenfalls nicht entgegengewirkt werden.

52. Kommentar von :NoName31399

Nichts neues in "The Länd"

Leider war zu erwarten, dass sich der schwäbische Geiz auch in der Verteilung der Corona Boni widerspiegelt. So ein Pech aber auch, dass die Verordnung zur Gewährung der Unterhaltsbeihilfe an Referendare abschließend ist. Ich wüsste keine Lösung. Würde ein Referendar obige Annahme in einer Prüfungsleistung treffen, so würde er vom Korrektor

Leider war zu erwarten, dass sich der schwäbische Geiz auch in der Verteilung der Corona Boni widerspiegelt.

So ein Pech aber auch, dass die Verordnung zur Gewährung der Unterhaltsbeihilfe an Referendare abschließend ist. Ich wüsste keine Lösung.

Würde ein Referendar obige Annahme in einer Prüfungsleistung treffen, so würde er vom Korrektor ein überraschtes "?" oder ähnliches ernten.

Schlechterdings unvertretbar.

51. Kommentar von :ohne Name 31396

Sonderzahlung

Ich verstehe nicht den Unterschied zwischen den Lehramtsreferendaren und den Rechtsreferendaren. Schaut man sich den Arbeitsalltag eines Rechtsreferendars an, so erfüllt dieser die gleichen Aufgaben wie ein Richter. Auch Rechtsreferendare halten Sitzungen an Gerichten ab, bereiten sich wie erfahrene Richter darauf vor, schreiben Sachberichte für

Ich verstehe nicht den Unterschied zwischen den Lehramtsreferendaren und den Rechtsreferendaren.

Schaut man sich den Arbeitsalltag eines Rechtsreferendars an, so erfüllt dieser die gleichen Aufgaben wie ein Richter. Auch Rechtsreferendare halten Sitzungen an Gerichten ab, bereiten sich wie erfahrene Richter darauf vor, schreiben Sachberichte für Senate und entwerfen Urteile. Sie sind dem Corona Virus in gleicher Art und Weise ausgesetzt wie Lehramtsreferendaren, viel mehr noch steigt durch den Wegfall von Präsenzunterricht und - Veranstaltungen der Kostenaufwand für die Arbeit im Homeoffice (Wasser Strom Internet Heizung).

Angesichts des tatsächlichen Einsatz der Referendare in der Justiz wäre eine Gleichberechtigung mehr als angebracht.

50. Kommentar von :ohne Name 31390

Coronasonderzahlungen an Rechtsreferendare

Es ist sehr verwunderlich, dass ausgerechnet die Rechtsreferendare bei der Auszahlung der Coronasonderzahlung nicht bedacht werden. Dabei leiden gerade die Rechtsreferendar*innen massiv unter den Folgen der Corona-Pandemie. Der Referendarunterricht, der nunmehr seit fast zwei Jahren fast ausschließlich online stattfindet, ist völlig unzureichend

Es ist sehr verwunderlich, dass ausgerechnet die Rechtsreferendare bei der Auszahlung der Coronasonderzahlung nicht bedacht werden. Dabei leiden gerade die Rechtsreferendar*innen massiv unter den Folgen der Corona-Pandemie.

Der Referendarunterricht, der nunmehr seit fast zwei Jahren fast ausschließlich online stattfindet, ist völlig unzureichend und bietet lange nicht den Standart, der zum Bestehen des zweiten Staatsexamen notwendig ist. Daher sind die Referendar*innen darauf angewiesen, sich bei teueren, privaten Repetitoren anzumelden. Dazu kommt, dass aufgrund der eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten der Bibliotheken die Referendar*innen zunehmend darauf angewiesen sind, sich die teuere Literatur selbst zu beschaffen. All dies sind Extra-Kosten die anfallen und von der monatlichen Unterhaltsbeihilfe iHv 1351 € gestemmt werden müssen.

Zudem ist die Situation für die Referendar*innen im Homeoffice oftmals extrem belastend. Viele Referendar*innen können sich aufgrund der ohnehin schon nur geringen Unterhaltsbeihilfe nur ein WG-Zimmer oder eine Ein-Zimmer-Wohnung leisten. Dauerhaft nur von Zuhause arbeiten und lernen zu müssen und dann noch die finanziellen Sorgen, ausgelöst durch die Repetitoren- und Bücherkosten, zu ertragen ist ein unerträglicher Zustand.

Schade, dass das Land Baden-Württemberg die Sorgen und Nöte des Nachwuchses, auf den es so dringend angewiesen ist, so wenig bedenkt. Das Land muss sich nicht wundern, wenn in ein paar Jahren viele Richter*innen in Rente gehen und sich von den jungen Jurist*innen niemand vorstellen kann für das Land zu arbeiten, wenn dieses, in einer so entscheidenen Phase so wenig Anerkennung und Wertschätzung gezeigt hat.

49. Kommentar von :Rechtsreferendar

Keine Zahlungen für Rechtsreferendar*innen

Es erscheint unverständlich, warum die Rechtsreferendar*innen keine Unterstützung bekommen. Dies reiht sich aber leider in die allgemeine Geringschätzung der Rechtsreferendar*innen in Baden-Württemberg nahtlos ein und ist daher nicht sonderlich überraschend.

48. Kommentar von :ohne Name 31380

Rechtsreferendare

Die geplante Verordnung schließt unverständlicherweise Rechtsreferendare von der Sonderzahlung aus, obwohl diese ausdrücklich in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis beschäftigt sind. Nicht nur, dass die Referendarsausbildung im Zuge der Pandemie erheblich gelitten hat, anzuführen sind hierbei insbesondere die schlechtere Qualität

Die geplante Verordnung schließt unverständlicherweise Rechtsreferendare von der Sonderzahlung aus, obwohl diese ausdrücklich in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis beschäftigt sind.

Nicht nur, dass die Referendarsausbildung im Zuge der Pandemie erheblich gelitten hat, anzuführen sind hierbei insbesondere die schlechtere Qualität des Unterrichts mangels Präsens und die fehlende Möglichkeit der Nutzung von Bibliotheken, es waren hiermit auch erhebliche Mehrkosten verbunden (Ausdrucken von Lernmaterialien, Anschaffung eigener Bücher etc.).

Ferner leisten die Referendare auch einen erheblichen Anteil an der Funktionsfähigkeit der Justiz und sollten gegebenenfalls später auch in selbiger arbeiten. Inwieweit eine derartige Geringschätzung einen Anreiz hierfür darstellen soll ist mir schleierhaft.

Bereits während der Hochzeiten der Pandemie wurden Referendaren weder Selbsttests noch Masken oder ähnliches bereitgestellt. Bereits dies ist eine Gleichgültigkeit, wie sie nicht einmal wegen ihrer Arbeitsbedingungen kritisierte Lieferdienste gegenüber ihren Angestellten entgegenbringen. Die Nichtberücksichtigung bei der Sonderzahlung ist hierbei die Spitze des Eisbergs!

Ich fordere daher auch Rechtsreferendare in die Verordnung mit einzubeziehen.

47. Kommentar von :ohne Name 31385

Nie wieder Landesdienst in "the Länd" - Ba-Wü verliert die im Land ausgebildeten JuristInnen

Baden-Württemberg tut sich wirklich keinen Gefallen die Corona-Sonderzahlung nicht auf RReferendarInnen auszuweiten. Das Missfallen, dass man während des Referendariats fachlich weitgehend auf sich gestellt ist, jedoch insbesondere im Sitzungsdienst bei der Staatsanwaltschaft regelmäßig als billige Arbeitskraft für weit vom Standort entfernte

Baden-Württemberg tut sich wirklich keinen Gefallen die Corona-Sonderzahlung nicht auf RReferendarInnen auszuweiten.

Das Missfallen, dass man während des Referendariats fachlich weitgehend auf sich gestellt ist, jedoch insbesondere im Sitzungsdienst bei der Staatsanwaltschaft regelmäßig als billige Arbeitskraft für weit vom Standort entfernte Amtsgerichte eingesetzt wird und sich die Kosten für die 2. juristische Staatsprüfung noch erhöhen (mit der Begründung der Inflationsbereinigung), während jedoch die mediokre Unterhaltsbeihilfe gleichbleibt ist zwar schon groß.

Baden-Württemberg manövriert sich jedoch noch weiter ins Abseits, durch die jüngste Entwicklung RReferendarInnen bei Corona-Sonderzahlungen entgegen anderer Bundesländer außen vor zu lassen.

Die RReferendarInnen sind bei ihrer Arbeit für "the Länd" den selben Gesundheitsrisiken wie alle andere Landesbediensteten wöchentlich ausgesetzt - mehr noch, während in den Landesministerien kein/e ReferentIn mehr in Präsenz sitzt, ist Home Office für ReferendarInnen keine Option, sie müssen zur Sitzungsvertretung, komme was wolle.

Sie dann nicht zu berücksichtigen führt zu so einem großen Unmut, dass viele zumindest dem Staatsdienst in Ba-Wü den Rücken zukehren werden oder gleich in die Privatwirtschaft wechseln.

Keine frohen Aussichten für die Zukunft dieses Bundeslandes!

46. Kommentar von :ohne Name 31381

Keine Zahlungen für Rechtsreferendar*innen

Die Rechtsreferendar*innen von den Zahlungen auszuschließen ist vollkommen unverständlich. Welches Differenzierungskriterium wird hier angewandt, um diese Ungleichbehandlung zu rechtfertigen. Viele Rechtsreferandar*innen sind für das Land vor Ort und erledigen Sitzungs- und Protokolldienste, bearbeiten Fälle und entlasten so die Justiz. Dies

Die Rechtsreferendar*innen von den Zahlungen auszuschließen ist vollkommen unverständlich. Welches Differenzierungskriterium wird hier angewandt, um diese Ungleichbehandlung zu rechtfertigen.

Viele Rechtsreferandar*innen sind für das Land vor Ort und erledigen Sitzungs- und Protokolldienste, bearbeiten Fälle und entlasten so die Justiz. Dies haben alle Rechtsreferendar*innen auch während der Pandemie getan und tun es weiterhin. Dabei werden auch Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln angetreten, um an den Außenstellen der Landgerichte tätig zu werden.

Auch das Home-Office bedeutet für die Rechtsreferendar*innen keine geringere Belastung. Zunächst einmal wurde von Jeder und Jedem ohne Weiteres erwartet, dass man die nötige technische Ausstattung hatte und hat, um weiterhin seine Arbeit verrichten zu können und an den Online-Veranstaltungen teilnehmen zu können. Hier wurden weder Geräte gestellt, noch Zuschüsse gezahlt. Alle Beteiligten haben die entsprechenden Zusatzaufwendungen selbst getragen und dies ohne größere Anstalten getan.

Es stellt sich doch die Frage, warum den Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren eine derartige Geringschätzung gegenüber gebracht wird. Hierdurch wird einem nicht der Eindruck vermittelt ein Teil des Justizsystems zu sein, sondern nur zum Ausdruck gebracht, dass man in erster Linie als günstige Arbeitskraft angesehen wird. Ich weiß nicht, ob das den Arbeitgeber in Zukunft attraktiver machen wird.

45. Kommentar von :ohne Name 31387

Corona-Sonderzahlung an Rechtsreferendare

Das Referendariat ist auch ohne Corona schon (finanzielle) Herausforderung genug. Der Online-Unterricht/Digitalisierung ist beim Land BW leider total unzureichend und ersetzt in keinem Fall den Präsenz-Unterricht. Aufgrund dieser Tatsache und den eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten der Bibliotheken etc. war es für uns Referendare notwendig,

Das Referendariat ist auch ohne Corona schon (finanzielle) Herausforderung genug. Der Online-Unterricht/Digitalisierung ist beim Land BW leider total unzureichend und ersetzt in keinem Fall den Präsenz-Unterricht. Aufgrund dieser Tatsache und den eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten der Bibliotheken etc. war es für uns Referendare notwendig, eigene Materialien zu beschaffen und auf alternative Lernmöglichkeiten umzusteigen. Dies hat uns zusätzliche Kosten bereitet, die jetzt komplett unbeachtet bleiben sollen?! Einfach nur unverständlich, wenn man bedenkt, dass wir Referendare trotz Corona keinerlei sonstige Erleichterungen (wie z.B. ein ½ Jahr länger bis zum Examen, wie es an Universitäten praktiziert wird) erfahren haben. Da sieht man mal wieder die Wertschätzung, die einem als Referendar vom Land entgegengebracht wird… ach halt – welche Wertschätzung?

44. Kommentar von :ohne Name 31386

Coronasonderzahlungen an Rechtsreferendare

Meiner Einschätzung nach eine absolute Frechheit und ein Schlag ins Gesicht der Referendare, die in den letzten Jahren gute Arbeit geleistet haben. An allen Ecken und Enden fehlt ohnehin schon die Wertschätzung für die Arbeit der jungen Juristen. In Hamburg wurde gerade unter diesem Gesichtspunkt eine Zahlung geleistet. Den Baden-Württemberger

Meiner Einschätzung nach eine absolute Frechheit und ein Schlag ins Gesicht der Referendare, die in den letzten Jahren gute Arbeit geleistet haben. An allen Ecken und Enden fehlt ohnehin schon die Wertschätzung für die Arbeit der jungen Juristen. In Hamburg wurde gerade unter diesem Gesichtspunkt eine Zahlung geleistet. Den Baden-Württemberger Referendaren eine solche zu verwehren grenzt an Verachtung diesen gegenüber. Die widrigen Umstände betrafen gerade sie, die sich vielerlei in neue ungewohnte Umgebungen einfügen mussten während eine Pandemie herrschte. Sitzungsdienst, Teilnahme an Sitzungen zu Protokollzwecken aber auch die widrigen Umstände an der Arbeitsstelle als solcher legen eine Vergütung für Referendare zwingend nahe. Sich darauf zu berufen, diese seien in einem „Öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis“ und deswegen nicht berechtigt die zur (lächerlichen) Unterhaltsbeihilfe von 1150€ durchaus ins Gewicht fallenden 650€ nicht zu erhalten ist schändlich und eines Landes wie Baden-Württemberg nicht würdig.