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Gesetz zur Einführung einer pauschalen Beihilfe

Mit den Änderungen im Beihilferecht soll für die Zukunft neben dem bewährten System und der anlassbezogenen Beihilfe die Möglichkeit einer pauschalen Beihilfe in Form eines Zuschusses des Dienstherrn zu den Krankenversicherungsbeiträgen vollständig freiwillig gesetzlich oder vollständig privat versicherter Personen eröffnet werden.

Geregelt wird der Anspruch, die Antragsberechtigung, der Antrag, die Unwiderruflichkeit, die einzuhaltenden Fristen, Härtefälle und die Bemessung der pauschalen Beihilfe. Daneben wird das Verfahren bei Änderungen der Beitragshöhe, Anrechnungen und Beitragsrückerstattungen geregelt.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 7. September 2022 kommentieren.

Entwurf des Gesetzes zur Einführung einer pauschalen Beihilfe (PBEinfG) (PDF)

Kommentare : zur Einführung einer pauschalen Beihilfe

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

2. Kommentar von :ohne Name 38315

Pauschale Beihilfe ist ein Beitrag zur Gleichbehandlung

Ich bin seit 2014 Beamtin in Teilzeit und habe mich bewusst für die solidarisch, freiwillig gesetzliche Krankenversicherung entschieden, mit all den Vorteilen und Nachteilen in der Hoffnung, dass eines Tages mir der Arbeitgeberanteil in Höhe des hälftigen KV Betrages erstattet wird. Das warten hat sich nun endlich gelohnt. Die Einführung der

Ich bin seit 2014 Beamtin in Teilzeit und habe mich bewusst für die solidarisch, freiwillig gesetzliche Krankenversicherung entschieden, mit all den Vorteilen und Nachteilen in der Hoffnung, dass eines Tages mir der Arbeitgeberanteil in Höhe des hälftigen KV Betrages erstattet wird. Das warten hat sich nun endlich gelohnt. Die Einführung der pauschalen Beihilfe ist ein Beitrag zur Gleichbehandlung, sodass mir endlich wie bei Arbeitnehmer - der hälftige KV-Beitrag erstattet wird. Hätte ich mich damals für die private KV entschieden, wäre mir damals schon bewusst gewesen, dass ein Wechsel in die GKV bei einer Verbeamtung auf Lebenszeit nicht mehr möglich wäre. Wie im Gesetzesentwurf niedergeschrieben soll das Vorteilshopping vermieden werden.

4. Kommentar von :Pr.

Pauschale Beihilfe als wichtige Option

Wie das Schicksal so spielt: jung verwitwet, zwei kleine Kinder, die Private Versicherung meines Mannes bot keinen Beamtentarif an, die üblichen privaten Beamtenversicherungen wollten mich nicht aufnehmen, weil eines meiner Kinder nach dem Tod des Vaters beim Psychologen war. Gut, dass mich die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen hat. Bis heute

Wie das Schicksal so spielt: jung verwitwet, zwei kleine Kinder, die Private Versicherung meines Mannes bot keinen Beamtentarif an, die üblichen privaten Beamtenversicherungen wollten mich nicht aufnehmen, weil eines meiner Kinder nach dem Tod des Vaters beim Psychologen war.
Gut, dass mich die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen hat. Bis heute zahle ich dort Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil ein.

Ich bin weder kinderreich noch gehandicapt. Ich bin einfach nur froh, wenn ich von den doppelten Kosten runter komme.

9. Kommentar von :René S.

Gesetz zur Einführung einer pauschalen Beihilfe

Die Neuregelung ist überfällig.
Hamburg hat dies schon vor Jahren eingeführt. Endlich eine Gleichbehandlung der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung.

18. Kommentar von :ohne Name 38207

Zweifel an verletzter Fürsorgepflicht irrsinnig

Hier werden scheinbar negative Kommentare von PKV-Vertretern geschrieben. Anders kann man sich das nicht erklären. Beamte werden praktisch gezwungen in die PKV zu gehen. Dabei ist der PKV Beitrag gerade für Berufsanfänger im mittleren Dienst unverhältnismäßig hoch. Bei mir waren es damals 11% des ohnehin niedrigen Bruttogehalts. (Die GKV

Hier werden scheinbar negative Kommentare von PKV-Vertretern geschrieben.
Anders kann man sich das nicht erklären.

Beamte werden praktisch gezwungen in die PKV zu gehen. Dabei ist der PKV Beitrag gerade für Berufsanfänger im mittleren Dienst unverhältnismäßig hoch. Bei mir waren es damals 11% des ohnehin niedrigen Bruttogehalts. (Die GKV verlang Stand heute 7,3%)

Schon damals habe ich mich gefragt wie diese Ungerechtigkeit einer Fürsorgepflicht gerecht werden soll.

Heute stellen sich mir noch andere Fragen. Als Beamtin in Elternzeit muss der PKV Beitrag in voller Höhe weiter getragen werden. Wäre ich in der GKV hätte ich keine Kosten, da eine Familienversicherung über den Ehepartner möglich ist. Selbst als Beamter in Teilzeit ist es schwierig den vollen PKV Beitrag zu zahlen, wenn er dann evtl. 30% des Bruttos ausmacht. Das ist langfristig untragbar. Unter diesen Regelungen leiden die niedrigeren Besoldungsgruppen besonders. Wo bleibt hier die Fürsorge des Staats?

Deshalb bin ich für eine komplette Öffnung in die GKV für Beamte unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Ganz einfach so sollte es sein!
Langfristig würde ich auch die Abschaffung der PKV begrüßen. Scheinbar ist allen Menschen hier nicht klar, dass die PKVs teilweise sogar an der Börse agieren und mit dem System eine Umschichtung von unten nach oben (Arm wird ärmer und Reich wird reicher) stattfndet. Das muss vom Staat unterbunden werden. Wenn alle in die GKV einzahlen fehlt kein Geld! Es landet nur in anderen Töpfen! Wenn es keine Beitragsbemessungsgrenze mehr gäbe wäre sogar deutlich mehr Geld vorhanden! Ich frage mich was spricht dagegen? Warum ist unser System noch nicht so? Das sollten sich alle Fragen!
Tatsache ist, dass sie gut verdienen Politiker natürlich selbst vom aktuellen PKV System profitieren und teilweise auch korrupt sind. Das ist der einzige Grund, warum so lange kein Schritt in Richtung pauschale Beihilfe getan wurde.

Mich freut dieser erste Schritt sehr. Ich hoffe es folgen noch viele weitere!

20. Kommentar von :ohne Name 38976

Absolute Zustimmung!

Ich freue mich riesig über die angestrebte Gesetzesänderung, die ich als überfällig erachte und die mich finanziell entlastet. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Beamtinnen und Beamte in der gesetzlichen Krankenkasse über Jahrzehnte nicht unterstützt wurden. Man wurde durch die Regelungen quasi genötigt, sich der Gemeinschaft zu entziehen und sich

Ich freue mich riesig über die angestrebte Gesetzesänderung, die ich als überfällig erachte und die mich finanziell entlastet. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Beamtinnen und Beamte in der gesetzlichen Krankenkasse über Jahrzehnte nicht unterstützt wurden. Man wurde durch die Regelungen quasi genötigt, sich der Gemeinschaft zu entziehen und sich privat zu versichern. Und das ausgerechnet als Staatsdiener! Die privaten Krankenkassen wurden lange genug gepampert.

7. Kommentar von :U. Guttenberg

Keine Beschränkung auf die „freiwillige“ gesetzliche Krankenversicherung!

Der Entwurf ist sehr zu begrüßen, da er für Landesbeamte eine Wahlmöglichkeit für einen wirtschaftlich sinnvollen Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eröffnet, zugleich aber den Verbleib im bisherigen Beihilfesystem ermöglicht. Soweit dies allerdings im Text (Entwurf § 78 a Abs. 5, 6 Landesbeamtengesetz) auf die „freiwillige“

Der Entwurf ist sehr zu begrüßen, da er für Landesbeamte eine Wahlmöglichkeit für einen wirtschaftlich sinnvollen Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eröffnet, zugleich aber den Verbleib im bisherigen Beihilfesystem ermöglicht. Soweit dies allerdings im Text (Entwurf § 78 a Abs. 5, 6 Landesbeamtengesetz) auf die „freiwillige“ gesetzliche Krankenversicherung beschränkt wird, ist dies zu eng. Gerade bei Hinterbliebenen (Witwengeld, Witwergeld, Waisengeld) ist ein Zusammentreffen mit einer Pflichtversicherung in der GKV mit nach bisheriger Rechtslage höchst unbefriedigenden und ungerechten Konsequenzen nicht selten. Hier würde das vorgesehene PBEinfG die dringend nötige Abhilfe schaffen, sofern von einer Beschränkung auf die „freiwillige“ GKV Abstand genommen wird.
Im Einzelnen:
Ausgangspunkt ist der nicht seltene Fall einer Ehe, in welcher ein Ehegatte Landesbeamter, der andere Ehegatte angestellter Arbeitnehmer ist. D. Landesbeamte/in ist beihilfeberechtigt und hinsichtlich des nicht gedeckten Anteils privat krankenversichert. D. angestellte Arbeitnehmer/in ist pflichtversichert in der GKV. Mit Eintritt in den Ruhestand ändert sich für d. Landesbeamt/in nichts. D. angestellte Arbeitnehmer/in ist mit dem Bezug von Altersrente nunmehr als Rentner/in versicherungspflichtig in der GKV (§ 5 Nr. 11 SGB V); von der Möglichkeit einer Befreiung (§ 8 Abs. 1 Nr. 4 SGB V) wird er / sie - selbst als berücksichtigungsfähiger Angehöriger in der Beihilfe des beamteten Ehegatten - keinen Gebrauch machen, da im vorgerückten Alter die zur Ergänzung nötige private Krankenversicherung wirtschaftlich nicht mehr zu erlangen ist. Im Rahmen der Pflichtversicherung als Rentner bemisst sich der Beitrag d. verrenteten Arbeitnehmer/in zur GKV grundsätzlich nach der Höhe der Altersrente, wobei grundsätzlich der hälftige Beitrag („Arbeitgeberanteil“) vom Rentenversicherungsträger geleistet wird. D. Rentner/in trägt also - ebenso wie ein aktiver Arbeitnehmer - grundsätzlich nur den hälftigen Krankenversicherungsbeitrag („Arbeitnehmeranteil“) selbst. Verstirbt jedoch der beamtete Ehegatte, ändert sich dies dramatisch: Das Witwengeld / Witwergeld gehört für den in der GKV pflichtversicherten Hinterbliebenen nunmehr als eigener Versorgungsbezug zu den beitragspflichtigen Einnahmen (§ 229 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Aus diesen ist der volle Beitrag zur GKV zu entrichten (somit derzeit 14,6 % zuzüglich Zusatzbeitrag), ohne dass hierzu von irgendeiner Stelle der sonst übliche hälftige Zuschuss („Arbeitgeberanteil“) geleistet wird. D. Rentner/in trägt also auch den „Arbeitgeberanteil“ aus dem Witwengeld / Witwergeld. Gleichzeitig profitiert jedoch das Land insoweit, als d. in der GKV pflichtversicherte Rentner/in die ihm eigentlich zustehenden Beihilfeleistungen praktisch nicht in Anspruch nimmt, da ärztliche Behandlungen als Sachleistung von der GKV getragen werden.
Dieser misslichen Situation würde nach dem Entwurf abgeholfen, wenn keine Beschränkung des begünstigten Personenkreises auf die „freiwillig“ in der GKV versicherten Personen erfolgt. Dass gerade auch die Hinterbliebenen eines verstorbenen Beamten in den Genuss der pauschalen Beihilfe kommen sollen, entnehme ich dem Umstand, dass nach dem Entwurf des § 78a Abs. 4 Nr. 4 b) Landesbeamtengesetz mit der Entstehung eines Anspruchs auf Witwengeld usw. ein Antragsrecht für d. Hinterbliebenen entstehen soll. Ich darf deshalb annehmen, dass die Beschränkung auf die „freiwillige“ GKV auf der Annahme beruht, im Rahmen der Pflichtversicherung sei der „Arbeitgeberanteil“ immer abgedeckt und es bestehe kein Bedarf für eine ergänzende pauschale Beihilfe. Dass dies gerade für Witwen / Witwer als Pflichtversicherte in der GKV der Rentner nicht der Fall ist, habe ich oben beschrieben.

12. Kommentar von :ohne Name 38376

Super!

Ich bin froh, wenn die pauschale Beihilfe endlich kommt. Die PKV hat mich aufgrund einer chronischen Erkrankung zu Beginn meiner Beamtenlaufbahn abgelehnt und ich bin seither freiwillig gesetzlich versichert und somit zwischenzeitlich bei einem Beitrag von 700 € monatlich (für den Anteil wird sogar mein "Ehe-Bonus" eingerechnet...). Für

Ich bin froh, wenn die pauschale Beihilfe endlich kommt.

Die PKV hat mich aufgrund einer chronischen Erkrankung zu Beginn meiner Beamtenlaufbahn abgelehnt und ich bin seither freiwillig gesetzlich versichert und somit zwischenzeitlich bei einem Beitrag von 700 € monatlich (für den Anteil wird sogar mein "Ehe-Bonus" eingerechnet...).

Für meine Erkrankung kann ich nichts, die ist angeboren. Für das Beamtenverhältnis (Vollzeit) hat's gereicht, für die PKV nicht...

Die Auffassung dass Beamte in die GKV "abgeschoben" werden, teile ich nicht. Die "Betroffenen" sind dort zum Teil bereits, und zahlen ordentlich dafür... zum Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Anteil kommen schließlich noch Rezeptgebühren usw., was bei einer chronischen Erkrankung, die tägliche Medikamenteneinnahme erfordert, auch nochmal um die 800 € im Jahr ausmacht (nicht beihilfefähig). Deshalb freue ich mich sehr, wenn ich hier künftig Unterstützung erhalte.

Dass die individuelle Beihilfe dann entfällt, ist mir gleichgültig, denn ich habe hier noch nie etwas eingereicht :) auch die Wahlleistungen i.H.v. 22 € habe ich noch nie in Anspruch genommen, da kein KH-Aufenthalt nötig war, und so ist das Thema, ob dies erforderlich sind, oder nicht, nun auch vom Tisch...

Ich hatte das Thema einer Beihilfe/einen Zuschusses bereits mehrfach bei meinem Arbeitgeber angesprochen, dort empfahl man mir stets, das Beamtenverhältnis aufzugeben und ins Angestelltenverhältnis zu wechseln. Nun bin ich froh, dass ich dieser Empfehlung nicht gefolgt bin.

19. Kommentar von :ohne Name 38924

Zustimmung!!!

Auch wenn der Wechsel in die in die GKV keine finanziellen Vorteile bringt, wünsche ich mir dieses Gesetz! Beamte sollten die Möglichkeit haben, in ein solidarischeres Versicherungsmodell eintreten zu können. Das ist derzeit ohne Beihilfe kaum oder nicht möglich. Ich würde sofort wechseln und hoffe, dass die GKV das Gesetz als hinreichenden

Auch wenn der Wechsel in die in die GKV keine finanziellen Vorteile bringt, wünsche ich mir dieses Gesetz! Beamte sollten die Möglichkeit haben, in ein solidarischeres Versicherungsmodell eintreten zu können. Das ist derzeit ohne Beihilfe kaum oder nicht möglich.

Ich würde sofort wechseln und hoffe, dass die GKV das Gesetz als hinreichenden Grund anerkennt, mich wieder aufzunehmen (da ich aus finanziellen Gründen - gegen meinen Willen - in die PKV wechseln musste... Vielleicht gibt es hier noch Klärungsbedarf?



8. Kommentar von :Melissa P.

Allerhöchste Zeit - Gleichberechtigung

Punkt 1: Es macht den öffentlichen Dienst attraktiver, für Menschen, die später in den öffentlichen Dienst einsteigen und in der privaten Krankenversicherung nur noch mit Risikozuschlag aufgenommen werden. So können Sie weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben ohne finanzielle Nachteile zu haben. Punkt 2: Es gibt genug bereits

Punkt 1: Es macht den öffentlichen Dienst attraktiver, für Menschen, die später in den öffentlichen Dienst einsteigen und in der privaten Krankenversicherung nur noch mit Risikozuschlag aufgenommen werden. So können Sie weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben ohne finanzielle Nachteile zu haben.

Punkt 2: Es gibt genug bereits verbeamtete Kollegen und Kolleginnen, die gesetzlich krankenversichert sind und aktuell zu 100 Prozent den Beitrag selbst bezahlen müssen. Grund dafür sind oft „banale“ Vorerkrankungen, die sich die private Krankenversicherung für sehr viel Geld bezahlen lässt. Dadurch bleiben diesen faktisch weniger Nettoeinkommen übrig, als wären sie im Angestelltenverhältnis. Viele haben darüber schon nachgedacht, den Beamtenstatus aufzugeben. Um diese Kollegen und Kolleginnen halten zu können, ist das allerhöchste Eisenbahn die pauschale Beihilfe einzuführen, damit diesen BeamtInnen endlich eine finanzielle Entlastung geschaffen wird. Denn es kann nicht sein, dass hier so eine Ungleichbehandlung vorliegt und man finanziell bestraft wird, nur weil man gesetzlich krankenversichert ist!!

In anderen Bundesländern wurde dies schon erfolgreich eingeführt. So ist auch ein Wechsel in andere Bundesländer wieder attraktiver.

5. Kommentar von :SRK

Allerhöchste Zeit

Es ist beschämend für unser Land, dass es so lange gebraucht hat, um hier auch einen Beruf (Lehrer:in), der gerade dabei ist, personell auszubluten, wieder ein Stück weit attraktiver zu machen. Ganz offensichtlich haben die sogenannten Interessenvertreter der Beamtinnen und Beamten ihr Ohr nicht mehr ganz auf der Schiene der Zeit. Was bitte ist so

Es ist beschämend für unser Land, dass es so lange gebraucht hat, um hier auch einen Beruf (Lehrer:in), der gerade dabei ist, personell auszubluten, wieder ein Stück weit attraktiver zu machen. Ganz offensichtlich haben die sogenannten Interessenvertreter der Beamtinnen und Beamten ihr Ohr nicht mehr ganz auf der Schiene der Zeit. Was bitte ist so erquicklich daran, als von Geburt an chronisch erkrankter, jedoch verbeamteter junger Mensch mit einer Teilzeitstelle exorbitant hohe und ständig weiter steigende PKV-Beiträge (Beihilfetarif: 480 EUR/Monat) zahlen zu müssen? Wo bitte ist hier nochmal genau die Fürsorge des Dienstherrn? Privilegiengefasel aus grauer Vorzeit! Insofern scheint die Einführung der pauschalen Beihilfe ein Schritt in die richtige Richtung.

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