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Gesetz zur Einführung einer pauschalen Beihilfe

Mit den Änderungen im Beihilferecht soll für die Zukunft neben dem bewährten System und der anlassbezogenen Beihilfe die Möglichkeit einer pauschalen Beihilfe in Form eines Zuschusses des Dienstherrn zu den Krankenversicherungsbeiträgen vollständig freiwillig gesetzlich oder vollständig privat versicherter Personen eröffnet werden.

Geregelt wird der Anspruch, die Antragsberechtigung, der Antrag, die Unwiderruflichkeit, die einzuhaltenden Fristen, Härtefälle und die Bemessung der pauschalen Beihilfe. Daneben wird das Verfahren bei Änderungen der Beitragshöhe, Anrechnungen und Beitragsrückerstattungen geregelt.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 7. September 2022 kommentieren.

Entwurf des Gesetzes zur Einführung einer pauschalen Beihilfe (PBEinfG) (PDF)

Kommentare : zur Einführung einer pauschalen Beihilfe

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38. Kommentar von :ohne Name 40320

Befürwortung der pauschalen Beihilfe

Ich befürworte die Einführung einer pauschalen Beihilfe!!! Warum soll der freiwillig gesetzlich versicherte Beamte keine Beihilfe bekommen und seine Krankenversicherung vollständig selbst zahlen müssen? Das ist meines Erachtens nach ungerecht und entspricht nicht einer Gleichstellung oder Gleichbehandlung. Mir persönlich wurde verschwiegen, dass

Ich befürworte die Einführung einer pauschalen Beihilfe!!!
Warum soll der freiwillig gesetzlich versicherte Beamte keine Beihilfe bekommen und seine Krankenversicherung vollständig selbst zahlen müssen? Das ist meines Erachtens nach ungerecht und entspricht nicht einer Gleichstellung oder Gleichbehandlung. Mir persönlich wurde verschwiegen, dass die private Krankenversicherung dazu verpflichtet ist jede Beamtin und jeden Beamten zu versichern, wenn er oder sie binnen drei Monaten nach der Verbeamtung die Aufnahme in die private Krankenversicherung beantragt. Zudem ist die private Krankenversicherung sogar dazu verpflichtet über das Vorhandensein dieser Aufnahmeklausel aufzuklären, was in meinem Fall absolut nicht erfolgt ist, ganz im Gegenteil - ich wurde sogar eiskalt belogen. Man sagte mir, dass ich auch bei anderen privaten Krankenversicherungen keine Chance auf eine Aufnahme hätte.
Nun zahle ich (obwohl auf Lebenszeit verbeamtet) seit Jahren den vollen Krankenversicherungsbeitrag bei einer gesetzlichen Krankenversicherung. (Meine Kolleginnen und Kollegen haben eine weitaus geringere monatliche Belastung.) Dass ich als Frau, nach der Erziehung meiner Kinder, wieder Vollzeit arbeiten werde, ist somit ausgeschlossen, es würde sich nämlich für mich überhaupt nicht mehr lohnen. Jedem Betroffenen würde so etwas sauer aufstoßen. Das darf einfach nicht sein!!!

37. Kommentar von :ohne Name 4613

Eine Entlastung

dort, wo der Krankenversicherungsbeitrag zu hoch ist, kann über das Besoldungs-/Versorgungsrecht erfolgen. Das hier angedachte Mischsystem ist m. E. im höchsten Grade wg. des zusätzlichen Verwaltungsaufwands unwirtschaftlich.

34. Kommentar von :Wolfgang aus Pforheim 40189

Wechsel in die GKV muss für Bestandsbeamten möglich sein.

Ich unterstütze uneingeschränkt die Einführung einer pauschalen Beihilfe. Allerdings muss im Gesetz auch die Möglichkeit geschaffen werden, dass Beamte, die bereits privat versichert sind, in die GKV wechseln können. Hierbei sollten auch die Übertragungswerte der PKV auf die GKV übertragen werden. Diese betragen bei älteren privat versicherten

Ich unterstütze uneingeschränkt die Einführung einer pauschalen Beihilfe. Allerdings muss im Gesetz auch die Möglichkeit geschaffen werden, dass Beamte, die bereits privat versichert sind, in die GKV wechseln können. Hierbei sollten auch die Übertragungswerte der PKV auf die GKV übertragen werden. Diese betragen bei älteren privat versicherten Beamten mehrere Tausen Euro. So könnte die finanzielle Basis der GKV gestärkt werden und für einen gewissen Ausgleich für die erhöhten Gesundheitsrisiken älterer Menschen sorgen.

30. Kommentar von :ohne Name 4613

Eine systemimmanente Lösung

ist m.E. vorteilhaft. Die Diskussion um die Verfassungsmäßigkeit der Beihilfe hat begonnen bzw. läuft - vgl. Landtagsdrucksache 17/2810, Petition Nr. 18, 17/900). Ein Kostenvorteil der bisherigen Lösung wird verspielt. Eine Flexibilisierung (Bandbreite) des Beihilfesatzes nach Alter, Kinderzahl würde kostengünstig das Gleiche erreichen. Wenn der

ist m.E. vorteilhaft. Die Diskussion um die Verfassungsmäßigkeit der Beihilfe hat begonnen bzw. läuft - vgl. Landtagsdrucksache 17/2810, Petition Nr. 18, 17/900). Ein Kostenvorteil der bisherigen Lösung wird verspielt. Eine Flexibilisierung (Bandbreite) des Beihilfesatzes nach Alter, Kinderzahl würde kostengünstig das Gleiche erreichen. Wenn der Beihilfesatz im Einstellungsgespräch in einer Bandbreite verhandelt werden kann, wäre das ein Motivations- und Bleibegrund.

28. Kommentar von :ohne Name 4613

Alternativ

könnte der Bemessungssatz der Beihilfe für kinderreiche Beamtenfamilien erhöht werden. Der Vorteil wäre, dass keine neuen Verwaltungsstrukturen aufgebaut und gepflegt werden müssten. Statt zu vereinfachen, wird hier noch mehr verwaltet. Interessant wäre, wieviel Beamte das neue Modell wählen müssten, damit Verwaltungskosten dauerhaft niedriger

könnte der Bemessungssatz der Beihilfe für kinderreiche Beamtenfamilien erhöht werden. Der Vorteil wäre, dass keine neuen Verwaltungsstrukturen aufgebaut und gepflegt werden müssten. Statt zu vereinfachen, wird hier noch mehr verwaltet. Interessant wäre, wieviel Beamte das neue Modell wählen müssten, damit Verwaltungskosten dauerhaft niedriger sind als die zu zahlenden Zuschüsse.

10. Kommentar von :ohne Name 38371

Pauschale Beihilfe

Fallen auch freiwillig in der GKV versicherte und beihilfeberechtigte Versorgungsempfänger ohne Beamtenstatus (Versorgungsberechtigte nach § 104 SchG BW) unter die Regelung des §78a der pauschalen Beihilfe?

11. Kommentar von :Stefan aus Ulm
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26. Kommentar von :ohne Name 39166

TOM

Leider kann ich als Beamter im Moment keinen Sinn darin erkennen aus dem PKV System auszusteigen. Bei der GKV würde im Moment fast 600€ bezahlen ohne einen Zuschuss von meinem Dienstherren, selbst wenn 50% des Beitrages erstattet würden wäre es immer noch mehr als bei der PKV. Weiterhin sehe ich die Leistungen der PKV im Vergleich zur GKV. Als

Leider kann ich als Beamter im Moment keinen Sinn darin erkennen aus dem PKV System auszusteigen. Bei der GKV würde im Moment fast 600€ bezahlen ohne einen Zuschuss von meinem Dienstherren, selbst wenn 50% des Beitrages erstattet würden wäre es immer noch mehr als bei der PKV. Weiterhin sehe ich die Leistungen der PKV im Vergleich zur GKV. Als Beamter hat man leider im Moment eigentlich nur die Möglichkeit bei der PKV da im Alter die Beiträge ohne Zuschüsse bei der GKV nicht bezahlbar sind.
Der Unterschied liegt meines Erachtens auch in der Verwaltung, die PKV hat weniger Verwaltung und spart dadurch auch Geld der Beitragszahler.
Die GKV hat Stellenweise zu viel Verwaltung was auch von den Beitragszahlern finanziert werden muss.

15. Kommentar von :J. Wegner

Mehrkosten für Beamte und Steuerzahler

Ich kann nur raten, die Finger von der pauschalen Beihilfe zu lassen. Zu viele Argumente sprechen dagegen. Zwei Beispiele: Junge Beamtinnen und Beamte, die sich für die Kombination aus pauschaler Beihilfe und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) entscheiden, zahlen im Laufe ihrer Karriere in aller Regel drauf: Ein Durchschnittsverdiener mit


Ich kann nur raten, die Finger von der pauschalen Beihilfe zu lassen. Zu viele Argumente sprechen dagegen. Zwei Beispiele:

Junge Beamtinnen und Beamte, die sich für die Kombination aus pauschaler Beihilfe und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) entscheiden, zahlen im Laufe ihrer Karriere in aller Regel drauf: Ein Durchschnittsverdiener mit knapp 39.000 Euro Jahresbrutto zahlt heute in der GKV rund 258 Euro im Monat aus eigener Tasche. Bei einem Einkommen an der Beitragsbemessungsgrenze sind es sogar 384 Euro. Der Durchschnittsbeitrag in den Beamtentarifen der privaten Krankenversicherung (PKV) beträgt dagegen derzeit rund 211 Euro. Mit anderen Worten: Die meisten Beamtinnen und Beamten zahlen in der GKV auch mit pauschaler Beihilfe einen höheren Beitrag – und das bei einem geringeren Leistungsumfang. Zu Beginn der Karriere sind die Mehrkosten in der GKV freilich nicht sofort zu erkennen. Denn bei einem niedrigeren Anfangseinkommen sind die GKV-Beiträge in den ersten Jahren unter Umständen noch geringer, und steigen mit höherer Besoldung später automatisch an. Ein Wechsel in die PKV ist dann allerdings nicht mehr möglich. Denn die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist unwiderruflich.

Gleichzeitig wird es auch für die Landeskasse umso teurer, je mehr Beamte sich für die pauschale Beihilfe entscheiden. Denn der Dienstherr muss vom ersten Tag an den kompletten GKV-Zuschuss zahlen, während ihm für Beamte in der PKV nur dann Kosten entstehen, wenn diese krank werden und ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen. Laut Landesfinanzministerium steigen die Zusatzkosten bis zum Jahr 2060 auf 133 Millionen Euro an – wohlgemerkt: pro Jahr. Addiert man die Zusatzkosten, kommen bis dahin insgesamt 2,7 Milliarden Euro an Mehrkosten auf die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu.

Am Schluss noch ein Wort zu Menschen mit Vorerkrankungen: Alle Beamtenanfänger können sich über die Öffnungsaktion der PKV innerhalb der ersten sechs Monate nach ihrer Verbeamtung privat versichern – unabhängig von Vorerkrankungen oder einer Behinderung. Die Behauptung, in der PKV könnten sich nur Gesunde versichern, ist also nicht stichhaltig.

31. Kommentar von :K. Ebinger

Nicht zu Ende gedacht / liegen wirklich alle Vor-/Nachteile auf dem Tisch?

Grundsätzlich finde ich Wahlfreiheit immer gut. Aber wenn hier gleich zu Beginn der Laufbahn die Entscheidung für das eine oder das andere verlangt wird - ohne dass man das zwischenzeitlich überdenken kann, ist das ja auch keine echte Wahlfreiheit. Ich persönlich (mit Mitte 30) hätte mich zu Beginn meiner beruflichen Laufbahn echt schwer getan, da

Grundsätzlich finde ich Wahlfreiheit immer gut. Aber wenn hier gleich zu Beginn der Laufbahn die Entscheidung für das eine oder das andere verlangt wird - ohne dass man das zwischenzeitlich überdenken kann, ist das ja auch keine echte Wahlfreiheit. Ich persönlich (mit Mitte 30) hätte mich zu Beginn meiner beruflichen Laufbahn echt schwer getan, da eine Entscheidung zu treffen, man weiß ja dann noch gar nicht genau, wohin die Reise in Sachen Lebensplanung gehen soll. -und vor allem auch die "Reise" in Sachen Gesundheitszustand. und da sehe ich bei der PKV schon klar Vorteile, weil nun mal die Leistungen garantiert werden.
Wie es da in der GKV weitergeht, da mache ich ein dickes Fragezeichen, wenn man sich die steigenden Kosten anschaut. Apropos steigende Kosten. Wie soll das denn weitergehen, wenn am Ende mehr oder weniger alle in der GKV landen, die aber aufgrund des Demografieproblems die kosten jetzt schon nicht stemmen kann? Zahlen wir dann irgendwann 20% GKV-Beiträge? und da ist die Pflegeversicherung ja noch nicht mal mit drin, was ist eigentlich damit?
Genau deshalb finde ich, dass der Gesetzentwurf nicht so recht zu Ende gedacht ist und bei allen positiven Aspekten, die Wahlfreiheit hat, viele Nachteile mit sich bringt - vor allem in der Kommunikation. Denn wenn die nicht transparent ist, ist die propagierte Wahlfreiheit gar keine echte Wahlfreiheit. Um wählen bzw. für sich selbst gut entscheiden zu können, muss man ja auch alle Vor- und Nachteile kennen. Die liegen aus meiner Sicht hier nicht wirklich offen auf dem Tisch