Gewährung einer einmaligen Energiepreispauschale an Versorgungsempfänger

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Durch das Gesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit soll im Wege einer Ergänzung der Regelung in § 35a Abs. 6 Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (LFGG) eine Pflicht der Kommunen statuiert werden, die auf die Erteilung von Grundbuchausdrucken durch kommunale Grundbucheinsichtsstellen entfallende Umsatzsteuer dem Land zu erstatten.

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Mit diesem Gesetzentwurf soll die Rechtsgrundlage für die Gewährung einer einmaligen Energiepreispauschale an beamtenrechtliche Versorgungsempfängerinnen und -empfänger sowie an Alters- und Hinterbliebenengeldempfängerinnen und -empfänger des Landes Baden-Württemberg, der baden-württembergischen Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts geschaffen werden. Wegen näherer Einzelheiten wird auf die Begründung zum Gesetzentwurf verwiesen.

Kommentare : zur Gewährung der Energiepreispauschale an Versorgungsempfänger

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1. Kommentar von :ohne Name 43690

Flüssiggas

Sehr geehrte Damen und Herren, hinsichtlich der gestiegenen Energiepreise sind verschiedene Entlastungen für die Privathaushalte sowie Unternehmen auf den Weg gebracht worden. Bisher gibt es jedoch keinerlei direkte Entlastungen für Verbraucher, die Öl- sowie Pelletheizungen betreiben. Auch fehlen mir bei diesen "vergessenen" Haushalten die

Sehr geehrte Damen und Herren,

hinsichtlich der gestiegenen Energiepreise sind verschiedene Entlastungen für die Privathaushalte sowie Unternehmen auf den Weg gebracht worden. Bisher gibt es jedoch keinerlei direkte Entlastungen für Verbraucher, die Öl- sowie Pelletheizungen betreiben. Auch fehlen mir bei diesen "vergessenen" Haushalten die Flüssiggasverbraucher, die bei entsprechenden Diskussionen/Statements nie erwähnt werden. Für den Einkauf von Flüssiggas (wie auch für Heizöl und Pellets) mussten Verbraucher im Frühjahr ebenfalls tief in die Tasche greifen.

Bitte teilen Sie mir mit, wie hier weiter verfahren wird. In meinen Augen besteht in diesen Fällen eine gravierende Ungleichbehandlung der Bürger.

Mit freundlichen Grüßen
Christa Sautter

2. Kommentar von :Charly

Versorgungsempfänger brauchen auch Unterstützung

Versorgungsempfänger sind Rentnern gleichzustellen. Ergo sollen sie auch eine Energiepreispauschale erhalten. Differenzierter sollte man allerdings die Forderung nach direkter Entlastung aller Bürger für alle Energiearten sehen. Wer in den fetten Jahren versäumt hat, seine alte Ölheizung auf umweltfreundlichere Stoffe umzustellen, sollte jetzt

Versorgungsempfänger sind Rentnern gleichzustellen. Ergo sollen sie auch eine Energiepreispauschale erhalten.

Differenzierter sollte man allerdings die Forderung nach direkter Entlastung aller Bürger für alle Energiearten sehen. Wer in den fetten Jahren versäumt hat, seine alte Ölheizung auf umweltfreundlichere Stoffe umzustellen, sollte jetzt auch keine Unterstützung bekommen.

3. Kommentar von :Luisa M. 47164

Energiepreispauschale

Hier stellt sich die Frage, wer davon provitieren könnte. Sind es die geringer verdienenden amtlichen Berufsgruppen oder auch die hoch besoldeten, die ein politisches Amt zB auf Bundesebene, begleiten. Die einmalige Energiepreispauschale an beamtenrechtliche Versorgungsempfänger/innen, ist sicher bei geringer verdienenden gerechtfertigt. Wie in

Hier stellt sich die Frage, wer davon provitieren könnte.
Sind es die geringer verdienenden amtlichen Berufsgruppen oder auch die hoch besoldeten, die ein politisches Amt zB auf Bundesebene, begleiten. Die einmalige Energiepreispauschale an beamtenrechtliche Versorgungsempfänger/innen, ist sicher bei geringer verdienenden gerechtfertigt.
Wie in einem der Kommentare angesprochen, wäre eine gerechte Vorgehensweise, sich dabei nicht nur auf Öl und Gas zu konzentrieren.
Und zum anderen Kommentar: pauschalisiert, ein Nichtreagieren in fetten Jahren, so zu bewerten, empfinde ich anmaßend. Nicht jedem ist vergönnt, Geld problemlos auszugeben. Zumal Ölheizungen bis 2030 betrieben werden dürfen.

4. Kommentar von :ohne Name 47176

Gewährung einer einmaligen Energiepreispauschale an Versorgungsempfänger

Sollen auch die hochbesoldeten Versorgungsempfänger berücksichtigt werden? Der ehemalige Studienrat genauso wie der ehemalige Postbote?
Das würde nur für noch mehr Staatsverdrossenheit sorgen.

5. Kommentar von :ohne Name 1602

Gewährung einer einmaligen Energiepreispauschale an Versorgungsempfänger

Es wäre besser in erster Priorität die Ursache zu beseitigen, statt mit Geld zu versuchen den Bürger zu beruhigen.

6. Kommentar von :ohne Name 47306

Gewährung einer einmaligen Energiepreispauschale an Versorgungsempfänger

Die Energiepreispauschale wurde vom LBV schon im Dezember vorab ausgezahlt. Da hat es nicht viel Sinn hier seine persönliche Einschätzung dazu abzugeben.