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Kinder

Kindertagesbetreuungs­gesetz

Das Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz – KiTaG) soll geändert werden.

Mit einem neuen § 11 KiTaG soll den Trägern die Möglichkeit eingeräumt werden, in begründeten Fällen auf Antrag von den Normierungen des KiTaG und der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) abzuweichen (sogenannter „Erprobungsparagraf“). Ziel ist es, einen weiten, aber rechtssicheren Rahmen unter Beteiligung der Akteure vor Ort zu eröffnen, damit neue Konzepte entwickelt und erprobt werden können. Will der Träger das erprobte Modell im Anschluss an die Erprobung fortsetzen, ist die Wirksamkeit der Maßnahme nachzuweisen.

Zugleich soll § 2 Absatz 2 KiTaG an die bundesgesetzliche Norm angeglichen werden. Der Passus „Kinder, die auf Grund ihrer Behinderung einer zusätzlichen Betreuung bedürfen, sollen zusammen mit Kindern ohne Behinderung in Gruppen gemeinsam gefördert werden, sofern der Hilfebedarf dies zulässt“ ist abzuändern in die Formulierung: „Kinder mit Behinderungen und Kinder ohne Behinderungen sollen gemeinsam gefördert werden. Die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen und von Kindern, die von Behinderung bedroht sind, sind zu berücksichtigen.“

Weiter soll eine Ergänzung im Fachkräftekatalog (§ 7 KiTaG) erfolgen. Die Kinderpflegeausbildung wurde weiterentwickelt. In diesem Zusammenhang wurde auch die Berufsbezeichnung geändert. Die Absolventinnen und Absolventen der weiterentwickelten Ausbildung sind berechtigt, die Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin und staatlich anerkannter sozialpädagogischer Assistent“ zu führen.

Kommentare : zum Kindertagesbetreuungsgesetz

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54. Kommentar von :ohne Name 59668

Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zum Erprobungsparagraf

Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zum Erprobungsparagraf: Aus Sicht des Evangelischen Kirchenbezirks Backnang, hier stellvertretend die Fachberatung Frau Stephanie Seidel und Kirchenbezirksrechnerin Frau Andrea Schreiber, stellt der sogenannte „Erprobungsparagraph“ einen erheblichen und nicht hinnehmbaren Einschnitt in die Qualität der

Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zum Erprobungsparagraf:

Aus Sicht des Evangelischen Kirchenbezirks Backnang, hier stellvertretend die Fachberatung Frau Stephanie Seidel und Kirchenbezirksrechnerin Frau Andrea Schreiber, stellt der sogenannte „Erprobungsparagraph“ einen erheblichen und nicht hinnehmbaren Einschnitt in die Qualität der frühkindlichen Bildung dar.
Der Beruf der Erzieher*in wird mit der Einführung des „Erprobungsparagraphen“ weiter abgewertet, was sich insbesondere auch in den Veränderungen und Verkürzungen der Ausbildung verdeutlicht.


Qualifizierung:

- Hat bis letztes Jahr die Ausbildung zur Kinderpflegerin/zum Kinderpfleger noch 3 Jahre in Anspruch genommen, wird diese im neuen Berufsbild der sozialpädagogischen Assistenz auf 2 Jahre reduziert. Mit einem weiteren halben Ausbildungsjahr erreichen sozialpädagogische Assistenzen die „Qualifizierung“ zum Erzieher/zur Erzieherin.

- Der Direkteinstieg Kita ist eine weitere Farce um möglichst schnell, allerdings schon zu spät, Fachkräfte auf den Arbeitsmarkt zu bringen. Durch diese eingeschränkte und verkürzte Ausbildung leidet die Qualität, das Ausbildungsniveau sinkt und letztlich auch das Bildungsniveau der Kinder.

- Einen weiteren Einschnitt in der Qualität der Erzieher*in-Ausbildung erlebten wir schon durch die Einführung der Praxis Integrierten Ausbildung (PIA), die jetzt lediglich 3 Jahre statt wie zuvor 5 Jahre umfasst. Wobei diese Art der Ausbildung per se nicht als schlecht anzusehen ist, da nur durch diese Art der Ausbildung die jungen Leute wieder für den Beruf der Erzieher/ Erzieherin zu begeistert waren und sind. Und durch die Nähe zur Praxis auch Vorteile entstehen.

- Des Weiteren wird der Beruf der Erzieher*in durch die Möglichkeit des Einstellens der sogenannten „geeigneten Kräfte“ diffamiert. Bei der Begrifflichkeit der „geeigneten Kräfte“ handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, es ist nicht klar wer den Begriff „Geeignetheit“ definiert und wie hoch oder niedrig die Anforderung zu stellen sind. Letztlich ist auch nicht bestimmt, welche Grundausbildung, welches Grundwissen (Aufsichtspflicht, Kinderschutz, Konzeption, …) eine „geeignete Kraft“ nachweisen muss.

- Einen weiteren gravierenden Einschnitt stellt die generalistische Ausbildung dar, in welcher mit 120 Praxisstunden in einem pädiatrischem Bereich Auszubildende befähigt sein sollen, in Krippengruppen zu arbeiten, obwohl es an jeglicher pädagogischen Ausbildung fehlt.


Qualität:

Aus unserer Sicht wäre es dringend erforderlich, die Qualität in der Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung für Erzieher*innen auf einem hohen Niveau zu halten bzw. auf ein hohes Niveau zu heben, um die viel befürchteten gesellschaftlichen Leistungseinbußen zu verhindern.
Es wäre sehr ratsam, den Mindestpersonalschlüssel nur mit qualifizierten voll ausgebildeten Fachkräften zu besetzten und in jeder Kindergartengruppen unbefristet mindestens eine Sozialpädagogin/einen Sozialpädagogen für Integration/Inklusion und Sprachförderung einzusetzen.
Sozialpädagogische Assistenzen, geeignete Kräfte und Kräfte der generalistische Ausbildung sollten lediglich pflegerische Maßnahmen und Betreuungsaufgaben übernehmen. Die Aufgaben der Bildung, Begleitung und Beratung sind zwingend durch qualifizierte Fachkräfte, Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen und Erzieher*innen, zu übernehmen.

Überbelegung der Gruppen:

Des Weiteren ist dringend von einer Überbelegung der Gruppen abzuraten, da auch hierdurch die Qualität der Frühkindlichen Bildung stark leidet. Daneben steigt die Arbeitsbelastung, namentlich Lärm, Druck, Raumenge, für das pädagogische Personal. Die Aufstockung der Gruppen bedeutet nicht nur einen Nachteil für die Kinder, sondern auch für die Arbeitskräfte, die uns öfter durch Krankheit ausfallen, zumal wenn die Aufstockung der Gruppen mit ohnehin knapper Besetzung der Stellen einhergeht.

Ebenso sollten für Integrations- und Inklusionskinder weiterhin 2 belegte Plätze je Kind gerechnet werden.

Leitungsentlastung:

Um die Arbeit der Erzieher*in vor Ort zu entlasten, sollten sie im Bereich der Verwaltungsaufgaben entlastet werden. In den letzten Jahren sind vermehrt Verwaltungsaufgaben gestiegen (z.B. Masernschutz, Arbeitszeitdokumentation, Datenschutz, Regenerationstage, …) ein Teil dieser Aufgaben könnte auch unterstützend durch eine qualifizierte Verwaltungskraft erledigt werden. Ebenso ist zu beachten, dass die Anforderung an den Erzieher*in-Beruf auch durch die steigenden Anforderungen der Eltern und die stetig steigenden Bedarfe der Familienbegleitung belastet werden.

Familienzentrum:

In einigen Kirchengemeinden gelingt es durch das Einrichten von Familienzentren diese Bedarfe zu decken. Dafür ist es zwingend notwendig, die Familienzentren zuverlässig mit finanziellen Mitteln auszustatten. Leider hat die Finanzierung von Familienzentren seither keinen Einfluss in eine dauerhafte Finanzierung gefunden. Die gute Arbeit der Familienzentren wird somit immer wieder in Frage gestellt.
Letztlich gilt es, neben finanziellen Anreizen auch eine gesellschaftliche Anerkennung des Erzieherberufs zu erreichen. Dies ist aus unserer Sicht nicht nur durch finanzielle Mittel erreichbar, sondern bedarf ebenso einer hohen Qualität in der Ausbildung unserer Fachkräfte, sowie einer gesellschaftlichen Anerkennung.



Fazit: Der Erprobungsparagraf ist dringend dahingehend zu erweitern, dass die Vorrausetzung für die Qualität in der pädagogischen und frühkindlichen Bildung zukünftig durch einen hohen Maßstab an Fachlichkeit und Qualität in der Pädagogik gesichert bleiben. Es besteht aus unserer Sicht die Gefahr, dass die Konkurrenz der ohnehin schon mangelnden Fachkräfte sich dadurch erheblich erhöht.



Backnang, 06.09.2023




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Dekansstellvertreter Pfarrer Dr.
Hans-Joachim Stein





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Stephanie Seidel Andrea Schreiber
Kindergartenfachberatung Dienststellenleitung und Kirchenbezirksrechnerin
Evangelischer Kirchenbezirk Backnang Evangelischer Kirchenbezirk Backnang

53. Kommentar von :ohne Name 59500

Mogelpackung

Mit dem neuen Erprobungsparagrafen können Landesregelungen außer Kraft gesetzt und Rahmenbedingungen verschlechtert werden. Rahmenbedingungen, um die man lange gerungen hat und die immer noch nicht gut, sondern lediglich ausreichend sind. Rahmenbedingungen, die gebraucht werden, um der Aufsichtspflicht gerecht werden zu können, dem Auftrag nach

Mit dem neuen Erprobungsparagrafen können Landesregelungen außer Kraft gesetzt und Rahmenbedingungen verschlechtert werden. Rahmenbedingungen, um die man lange gerungen hat und die immer noch nicht gut, sondern lediglich ausreichend sind. Rahmenbedingungen, die gebraucht werden, um der Aufsichtspflicht gerecht werden zu können, dem Auftrag nach Bildung und Erziehung nachzukommen, den Schutzauftrag zu gewährleisten, eine verlässliche Bindung zu Kindern aufbauen zu können und noch vieles mehr. Und diese sollen verschlechtert werden, weil die politisch Verantwortlichen viel zu lange versäumt haben, etwas gegen den Fachkräftemangel zu unternehmen.

Nach den Gründen für den Fachkräftemangel muss man nicht lange suchen. Sie liegen im Widerspruch zwischen Vergütung und Aufgaben und Tätigkeiten und den schlechten Rahmenbedingungen. Zu wenig Fachpersonal ist für zu viele Kinder zuständig. Das schwächt die Motivation der Mitarbeitenden, können Sie doch das, wofür sie ausgebildet wurden, gar nicht umsetzen. Fachleute nur zu bestimmten Zeiten einzusetzen, ist natürlich eine naheliegende Möglichkeit, wird aber die Bildungssituation in Deutschland verschlechtern. Denn Bildungsprozesse finden nicht nur zu Zeiten statt, die wir vorher festlegen können. Bildung und Erziehung müssen ständig fachlich gut begleitet werden. Unterrichtsähnliche Situationen am Vormittag in der Kita widersprechen allen aktuellen Forschungsergebnissen. Das Bildungsverständnis in der Kita ist ein anderes, als in der Schule. Kinder sollen Kompetenzen erwerben, um spätere Lebenssituationen gut bewältigen zu können. Das muss zu großen Teilen alltagsintegriert stattfinden.

Ganz zu schweigen von der Verantwortung, die Fachleute zu tragen haben. Wenn durch Veränderungen durch den Erprobungsparagrafen Aufsichtspflicht und Kinderschutz aus der Not heraus nicht gewahrt werden können und es zu Vorfällen kommt, ist klar, wer Schuld bekommt. Nicht die politisch Verantwortlichen, sondern die überlasteten Fachleute.

Und die Ansprüche von Familien an eine Kita steigen immer weiter. Der Erprobungsparagraf drängt die Kita aber mehr in Richtung reine Betreuung, was auch nicht im Interesse der Familien sein kann.

Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz muss gewährleistet bleiben, aber durch diese Maßnahme wird man Bildung und Erziehung in den Kitas bald vergeblich suchen. Es ist sehr schade zu sehen, was in diesem Land Vorrang hat.



52. Kommentar von :ohne Name 59602

Ein sehr gemischtes Fazit

Kritik zuerst: Wer soll hier für dumm verkauft werden? Zuerst wird blumig beschrieben wie wichtig frühkindliche Bildung doch ist und dann geht es nur um Kostensparen, Ersatz von Fachkräften, Vergrößerung der Gruppen und die Erfüllung des Rechtsanspruchs für Betreuung. Bitte, bitte, verwenden Sie doch das Geld, das für andere Bereiche

Kritik zuerst:

Wer soll hier für dumm verkauft werden? Zuerst wird blumig beschrieben wie wichtig frühkindliche Bildung doch ist und dann geht es nur um Kostensparen, Ersatz von Fachkräften, Vergrößerung der Gruppen und die Erfüllung des Rechtsanspruchs für Betreuung.

Bitte, bitte, verwenden Sie doch das Geld, das für andere Bereiche großzügig ausgegeben wird, doch lieber für die Ausbildung und Bezahlung von Fachkräften. Kinder sind die Zukunft, es gibt nichts Wertvolleres als sie.



Ein bisschen Lob dennoch:

Endlich kommen die Rechte von Kindern mit Behinderung auch im Landesrecht an. Als betroffene Mutter eines Kindes mit Behinderung habe ich leider schon oft um seine Inklusion im Regelkindergarten kämpfen müssen. Das ist unglaublich zermürbend. Die Änderung macht es hoffentlich ein bisschen leichter. Problem bleibt, dass die Ausgestaltung der Eingliederungshilfe in den Landkreisen und damit äußerst unterschiedlich geregelt wird.

51. Kommentar von :ohne Name 59530

Unterstützung bei besonderen Bedürfnisse

Um den Absatz: " Die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen und von Kindern, die von Behinderung bedroht sind, sind zu berücksichtigen“. Müsste geklärt sein welche Möglichkeiten es geben wird diese Bedürfnisse zu berücksichtigen und wie diese Unterstützungsmaßnahmen von wem bezahlt werden. Ich möchte auf keinen Fall falsch

Um den Absatz: " Die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen und von Kindern, die von Behinderung bedroht sind, sind zu berücksichtigen“. Müsste geklärt sein welche Möglichkeiten es geben wird diese Bedürfnisse zu berücksichtigen und wie diese Unterstützungsmaßnahmen von wem bezahlt werden.
Ich möchte auf keinen Fall falsch verstanden werden! Ich finde die Anpassung sehr wichtig und besonders gelungen dass auch Kinder die von Behinderung bedroht sind berücksichtigt werden. Doch es ist noch nicht klar wie diese Unterstützungsmaßnahmen in der Praxis umgesetzt werden könnten.

50. Kommentar von :ohne Name 59374

Qualifizierung des Personals + Personalschlüssel

Wir brauchen eine höhere Qualität in der frühkindlichen Bildung das eiserne Dreieck dafür ist der Personalschlüssel, die Qualifikation des Fachpersonals mit möglichst hohen Abschlüssen, so wie die Gruppengröße. An allen 3 Stellschrauben erleben wir eine Rücknahme der vorgesehenen Qualität. So macht Arbeiten keine Freude und es hören immer mehr gut

Wir brauchen eine höhere Qualität in der frühkindlichen Bildung das eiserne Dreieck dafür ist der Personalschlüssel, die Qualifikation des Fachpersonals mit möglichst hohen Abschlüssen, so wie die Gruppengröße. An allen 3 Stellschrauben erleben wir eine Rücknahme der vorgesehenen Qualität. So macht Arbeiten keine Freude und es hören immer mehr gut qualifizierte Leute auf, weil sie unter diesen Bedingungen nicht weiterarbeiten wollen. So beißt sich die Katze in den Schwanz! Und die Leidtragenden sind unsere Kinder!!!
Bitte hören Sie auf die Fachkräfte!
Ich bitte weiter um eine realistische Einschätzung der Gesamtsituation: es fehlen Fachkräfte, wir finden nicht mehr genügend Auszubildende. In meiner Fahrschule wird ein Kurs gestrichen, weil wir keine Bewerber und Bewerberinnen haben.
Es braucht ganz neue Lösungen möglichst an runden Tischen mit Eltern und Fürsprecher für die Kinder!

49. Kommentar von :Erzieherin2.0

KiTaG

Ich bin Erzieherin und frage mich ernsthaft wie ich meinen Beruf zukünftig mit gutem Gewissen ausführen soll ohne selbst dabei auszubrennen. Anstatt sich zu überlegen wie man durch finanzielle Entlastungen Trägern und Mitarbeitenden einen Anreiz schafft in diesem Feld zu arbeiten, werden neue Hürden und unüberwindbare Probleme geschaffen! Wie soll

Ich bin Erzieherin und frage mich ernsthaft wie ich meinen Beruf zukünftig mit gutem Gewissen ausführen soll ohne selbst dabei auszubrennen. Anstatt sich zu überlegen wie man durch finanzielle Entlastungen Trägern und Mitarbeitenden einen Anreiz schafft in diesem Feld zu arbeiten, werden neue Hürden und unüberwindbare Probleme geschaffen! Wie soll ich mit unausgebildeten Kräften über 30 Kinder betreuen? Von Bildung kann hier keine Rede mehr sein. Die ganze Qualität die über Jahrzehnte aufgebaut wurde wird hiermit zunichte gemacht!

48. Kommentar von :ohne Name 59143

Kindertagespflege im KiTaG?

Das Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz - KiTaG) soll geändert werden. Im Koalitionsvertrag ist auf Seite 63 zu lesen: "Die Kindertagespflege ist und bleibt eine gleichwertige Säule in der Kindertagesbetreuung. Wir werden sie in der

Das Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz - KiTaG) soll geändert werden.
Im Koalitionsvertrag ist auf Seite 63 zu lesen:
"Die Kindertagespflege ist und bleibt eine gleichwertige Säule in der Kindertagesbetreuung. Wir werden sie in der Qualitätsentwicklung weiter unterstützen und eine gesetzliche Regelung zur Kindertagespflege schaffen"
Dazu vermisse ich im Entwurf eine konkrete Aussage.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob der Zunkunftsparagraf auch für die Kindertagespflege, insbsondere für Kindertagespflege im Verbund / Großtagespflege gilt? Während eine Kindertagespfflegeperson alleine bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreuen und förderen darf, dürfen in einer Großtagespflege maximal siebenbzw. neun Kinder gleichzeitgig betreut und gefördert werden, wenn zwei oder auch mehrere Kindertagespflegepersonen anwesend sein sollten.
Darüber hinaus stellt sich die Frage ob eine nicht nur ergänzende Betreuung von Kindern über drei Jahren ins Gesetz aufgenommen wird.

47. Kommentar von :ohne Name 59134

KiTaG

Ich halte es schlicht als unverantwortlich, die Lebensbedingungen der Kinder in den Einrichtungen und die Arbeitsbedingungen der Fachkräfte herunter zu fahren. Dieser Weg zeigt keine Nachhaltigkeit für die Kinder im Blick auf deren Bedürfnisse und ebenso kein realistischer Umgang mit dem Fachkräftemangel. In welchem Bereich kann Geld besser für die

Ich halte es schlicht als unverantwortlich, die Lebensbedingungen der Kinder in den Einrichtungen und die Arbeitsbedingungen der Fachkräfte herunter zu fahren. Dieser Weg zeigt keine Nachhaltigkeit für die Kinder im Blick auf deren Bedürfnisse und ebenso kein realistischer Umgang mit dem Fachkräftemangel. In welchem Bereich kann Geld besser für die Zukunft eingesetzt werden als in den Kindern, die für die Zukunft gewappnet sein müssen. Es ist keine Lösung, die Standards zu senken oder gar auf zu heben, diese Gesetzesänderung wäre ein Entschluss, der viele neue Probleme schafft, keine Lösungen!

46. Kommentar von :ohne Name 58519

Welche “Änderung” der KiTaG?

Ich habe der Gesetzentwurf gelesen. Ich konnte nicht finden, wo steht, dass Gelder, und zwar viel, den Trägern zu Verfügung gestellt werden, um ihre Vorhaben auch schnell umzusetzen: bis die Pläne stehen, bis die Kassen gefüllt werden, wird das System kollabiert sein. Ich habe keine Stelle gefunden, an der zu lesen ist, dass akademisch

Ich habe der Gesetzentwurf gelesen.

Ich konnte nicht finden, wo steht, dass Gelder, und zwar viel, den Trägern zu Verfügung gestellt werden, um ihre Vorhaben auch schnell umzusetzen: bis die Pläne stehen, bis die Kassen gefüllt werden, wird das System kollabiert sein.

Ich habe keine Stelle gefunden, an der zu lesen ist, dass akademisch ausgebildetes Personal gesucht werden muss und eine richtige Entlohnung bekommen soll. Kindheitspädagoginnen, die gerade für die inklusion, Kooperation, konzeptionsentwicklung extra ausbildet sind, werden weiterhin nicht betrachtet; stattdessen versucht man verzweifelt Betreuungspersonal in di Kitas zu schaufeln.

Nirgendwo im Entwurf wird geschrieben, dass das viel Geld, das wegen der mangelnden Fachkräfte eigentlich gespart wird, den KiTas, den Kindern und den betreuenden Fachkräften zu Verfügung bleiben soll; als eine Art Ausgleich, für die schrecklichen Zuständen, in denen wir alle gerade arbeiten müssen - vielleicht um die Kosten der Inklusion zu stemmen, schneller Hilfskräfte holen zu können, Materialien und Hilfsmittel zu bekommen.

Ich habe keine Stelle gefunden, die klar sagt, dass die Verwaltung der Trägers vereinfachte Verwaltungswege für di Kitas organisieren müssen, so dass zum Beispiel die Inklusion oberste Priorität in allen Bereichen des Haushaltsplans bekommt, so dass trotz des Fachkräftemangels die Begleitung der Kinder mit und ohne Bedarf nicht weiter erschwert wird.

Also, eine Gesetzerneuerung, die uns in Standby stellt, nichts erneuert, weiterhin Geld auf kosten der Kinder spart. Ein Nichts.

45. Kommentar von :Susanne Gr.

Änderung KiTaG

Das Ziel ist klar formuliert: "Frühe Bildung ist von wesentlicher Bedeutung, da bereits in den ersten Lebensjahren bei Kindern die Grundlagen für eine erfolgreiche Bildungsbiografie und gute Teilha­bemöglichkeiten gelegt werden. Gerade die frühen Lebensjahre haben einen großen Einfluss auf die persönliche, kognitive und soziale Entwicklung eines

Das Ziel ist klar formuliert:
"Frühe Bildung ist von wesentlicher Bedeutung, da bereits in den ersten Lebensjahren bei Kindern die Grundlagen für eine erfolgreiche Bildungsbiografie und gute Teilha­bemöglichkeiten gelegt werden. Gerade die frühen Lebensjahre haben einen großen Einfluss auf die persönliche, kognitive und soziale Entwicklung eines Kindes." (Auszug KiTaG)
Dies ist auch das Ziel, das jede einzelne pädagogische Fachkraft in ihrer täglichen Arbeit vor Augen hat und oft weit über ihre Grenzen bereit ist alles zu geben, um den Kindern diese Bildung zu ermöglichen. Doch die letzten Jahre haben gezeigt, dass es immer schwieriger wird diese Ansprüche umzusetzen. Die pädagogischen Fachkräfte fordern daher seit langem bessere Rahmenbedingungen. Leider wird dies von der Politik nicht gehört und weiter nach Modellen gesucht, die Betreuung (nicht Bildung!) um jeden Preis ermöglichen sollen. Die Erprobung und Änderung wird gleichzeitig so beschrieben:
"Aufgrund der Ressourcen- und Fachkräfteknappheit ist davon auszugehen, dass nach möglichst günstigen und möglichst wenig personalintensiven Modellen gesucht wird, um dennoch den bestehenden Rechtsansprüchen gerecht zu werden." (Auszug aus KiTaG)
Es ist ein Widerspruch auf allen Ebenen das oben genannte zu wissen und das unten genannte umzusetzen. Die noch vorhandenen Fachkräfte werden hierdurch nur noch aufgeben können, da mit dieser Erprobung wissentlich an Kosten und Qualität gespart wird, um den Rechtsanspruch der Betreuung umsetzen zu können.
Es werden aber nicht nur die Fachkräfte darunter leiden. Am meisten wird es die Kinder treffen und die dazugehörigen Familien, sowie die Gesellschaft der Zukunft.
Den Frau Prof. Dr. Weltzien hat es beim Kita Gipfel der SPD im Juli deutlich aufgeführt, dass feinfühlige Beziehungen unter unzureichenden Bedingungen nicht! möglich sind. Diese Beziehung wird aber benötigt, um sicher in die Exploration und somit die Bildung zu gehen.
Ich bitte Sie aus tiefstem Herzen einer Kitaleitung, päd. Fachkraft und jungen Frau, die selbst noch Familie gründen möchte, schauen Sie genau hin und denken Sie an die weitreichenden Konsequenzen, die diese Änderung mit sich bringen wird und vorallem die darauffolgenden Probleme, die jetzt schon klar erkennbar sind.
Diese Änderung würde sich massiv auf die Qualität unserer frühkindlichen Bildung auswirken und das leider nicht im positiven Sinne!