Kinder

Online-Kommentierung

Das Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege soll geändert werden.

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Mit einem neuen § 11 KiTaG soll den Trägern die Möglichkeit eingeräumt werden, in begründeten Fällen auf Antrag von den Normierungen des KiTaG und der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) abzuweichen (sogenannter „Erprobungsparagraf“). Ziel ist es, einen weiten, aber rechtssicheren Rahmen unter Beteiligung der Akteure vor Ort zu eröffnen, damit neue Konzepte entwickelt und erprobt werden können. Will der Träger das erprobte Modell im Anschluss an die Erprobung fortsetzen, ist die Wirksamkeit der Maßnahme nachzuweisen.

Zugleich soll § 2 Absatz 2 KiTaG an die bundesgesetzliche Norm angeglichen werden. Der Passus „Kinder, die auf Grund ihrer Behinderung einer zusätzlichen Betreuung bedürfen, sollen zusammen mit Kindern ohne Behinderung in Gruppen gemeinsam gefördert werden, sofern der Hilfebedarf dies zulässt“ ist abzuändern in die Formulierung: „Kinder mit Behinderungen und Kinder ohne Behinderungen sollen gemeinsam gefördert werden. Die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen und von Kindern, die von Behinderung bedroht sind, sind zu berücksichtigen.“

Weiter soll eine Ergänzung im Fachkräftekatalog (§ 7 KiTaG) erfolgen. Die Kinderpflegeausbildung wurde weiterentwickelt. In diesem Zusammenhang wurde auch die Berufsbezeichnung geändert. Die Absolventinnen und Absolventen der weiterentwickelten Ausbildung sind berechtigt, die Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin und staatlich anerkannter sozialpädagogischer Assistent“ zu führen.

Kommentare : zum Kindertagesbetreuungsgesetz

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41. Kommentar von :ohne Name 57919

Erprobungsparagraph

Der Erprobungsparagraf soll nun das „Allheil-Mittel“ für den lange vorhergesagten Fachkräftemangel sein. Das wird er aber nicht; vielleicht für die Kommunen und die Wirtschaft, nicht aber für die pädagogischen Fachkräfte und erst recht nicht für die Kinder. Werden die Bedürfnisse, die Grenzen der Kinder dabei überhaupt bedacht? Sind die Kinder

Der Erprobungsparagraf soll nun das „Allheil-Mittel“ für den lange vorhergesagten Fachkräftemangel sein. Das wird er aber nicht; vielleicht für die Kommunen und die Wirtschaft, nicht aber für die pädagogischen Fachkräfte und erst recht nicht für die Kinder.

Werden die Bedürfnisse, die Grenzen der Kinder dabei überhaupt bedacht? Sind die Kinder es nicht wert, dass schützende Normen für ihr Aufwachsen festgelegt und eingehalten werden? Können wir es uns wirklich leisten, diese „auszuhebeln“. Zeigen denn nicht die Ergebnisse der Vergleichsarbeiten VERA 3, dass wir bereits auf dem falschen Weg sind?

„Fremdbetreuung entspricht der menschlichen Natur, der Betreuungsschlüssel vieler Einrichtungen jedoch nicht!“ Das Stress-Level bei den Kindern steigt, entsprechen die Rahmenbedingungen nicht ihren Bedürfnissen. Bei Stress kann man nicht lernen, ist man angespannt und dünnhäutig.
"Wenn Kinder in schlechten Betreuungssettings sind, weil zu wenig Personal da ist, dann gefährden wir ihre Entwicklung - etwa in sprachlicher, motorischer oder emotionaler Hinsicht", so Annette Stein von der Bertelsmann-Stiftung. "Egal wie gut eine Fachkraft ausgebildet ist: wenn sie sich um zu viele Kinder kümmern muss, kann sie maximal eine Betreuung gewährleisten." Von frühkindlicher Bildung könne dann keine Rede mehr sein.

Die Fachkräfte haben diesen so wichtigen Beruf gewählt, weil sie Entwicklungen gestalten und fördern möchten, Bildung ermöglichen, den Kindern einen guten Start ins Leben ermöglichen wollen. Die Fachkräfte schaffen mit ihrer Arbeit eine Basis für die zukünftige Gesellschaft des Landes. Ich sage betont, für die Gesellschaft, nicht nur für einen Wirtschaftsstandort.
Die frühkindliche Erziehung, Bildung und Betreuung ist eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft. Eine Anerkennung sowie eine transparente Darstellung in der Öffentlichkeit, welch fachlich anspruchsvolle Arbeit in den Kindertagesstätten täglich geleistet wird, welch hohe Verantwortung und Professionalität bei den Fachkräften vorliegt, wäre wünschenswert. In den Kitas wird eben nicht nur Aufsicht gewährleistet, sondern den Kindern Basis-Kompetenzen für ihr Leben vermittelt und Bildung gefördert.

Für diejenigen Menschen, die eventuell nicht wissen, was dies u. a. bedeutet:
Die Fachkräfte müssen differenziert und sensibel beobachten und zuhören; im Dialog mit dem Kind herauszufinden, welche Fragen es beschäftigen; seine Möglichkeiten, sich mit den Themen der Welt auseinander zu setzen, erweitern. Demokratische Teilhabe bzw. Partizipation den Kindern ermöglichen, Kindern mit Migrationshintergrund und Kinder mit Behinderung integrieren, Kindern mit Entwicklungsrisiken und Verhaltensauffälligkeiten unterstützen, sie beobachten und die Ergebnisse dokumentieren und auswerten, Angebote entsprechend gestalten; einen guten Übergang in die Schule ermöglichen; die Zusammenarbeit mit allen Eltern förderlich gestalten sowie Beratungsarbeit leisten. Die Fachkräfte müssen „am Ball bleiben“, sich auf veränderte gesellschaftliche Bedingungen einstellen, sich fortbilden und ihre Organisation weiterentwickeln.

Das ist bereits bei den derzeitigen Rahmenbedingungen herausfordernd. Diese nun noch zu verschlechtern und dabei der Meinung zu sein, die Kinder könnten davon dennoch profitieren, ist schlichtweg Augenwischerei.

Auch bzgl. den Fachkräften zeigt der „Erprobungsparagraph“ keinerlei Wertschätzung. Arbeitsbedingungen dürfen nicht zweitrangig werden, damit möglichst viele Kinder betreut werden können. Der Beruf muss noch Freude machen und Sinn geben, die Pädagogischen Fachkräfte müssen wieder gestärkt und motiviert werden für diesen so wichtigen Beruf.
Wir wissen alle: Was den Kindern früh an guten Investitionen zugutekommt, wird sich in der Zukunft als soziale und wirtschaftliche Rendite einfinden.
Es braucht verbesserte Rahmenbedingungen in den Kindertageseinrichtungen. Z.B. mehr Fachkräfte in den Einrichtungen einsetzen, wo besondere Bedarfe der Kinder vorliegen, die ausgeglichen werden müssen.

Anstatt ständig Projekte zu pädagogischen Themen extra zu finanzieren, sollte das Geld dafür in die Einrichtungen gegeben werden. Sprachförder- oder Inklusions-Fachkräfte arbeiten in der Gruppe dann selbstverständlich mit und könnten angerechnet werden.

Hochschulabsolventen müssen als solche entlohnt werden. Dann werden die Pädagog*innen mit akademischem Abschluss auch wirklich zu einem hohen Prozentsatz im Kitabetrieb ankommen, was bisher nicht der Fall ist. (Aber auch hier gilt: Mit reiner Betreuungsarbeit werden diese nicht zufrieden sein.)

Und - nicht nur zum „Erprobungsparagraphen“ sollte Beteiligung ermöglicht werden. Die Politik sollte alle Akteursgruppen aus dem frühkindlichen Bereich vor Entscheidungen hören. Elternverbände, Gewerkschaft, Wissenschaft, Fachberatungen, Träger, Fachkräfte und Leitungen verfügen über wichtiges Praxiswissen, mit dem Zukunft gestaltet werden kann.

42. Kommentar von :ohne Name 57931

Wohin soll das führen ?

Ich wage zu behaupten, dass wir pädagogische Fachkräfte unseren Beruf mit Idealismus und aus Berufung heraus gewählt haben. Die politische Wertschätzung, die Bezahlung und die überzeugenden Arbeitsbedingungen können es ja nicht gewesen sein. Wir möchten Kinder in ihrem Werden begleiten, ihnen Rechte und Schutz gewähren, ihnen Raum geben sich

Ich wage zu behaupten, dass wir pädagogische Fachkräfte unseren Beruf mit Idealismus und aus Berufung heraus gewählt haben. Die politische Wertschätzung, die Bezahlung und die überzeugenden Arbeitsbedingungen können es ja nicht gewesen sein.

Wir möchten Kinder in ihrem Werden begleiten, ihnen Rechte und Schutz gewähren, ihnen Raum geben sich auszuprobieren, sich zu finden, sich zu festigen. Wir möchten Kinder fördern und bilden. Wir möchten mit ihnen achtsam, klar und lebenspraktisch Gemeinschaft leben, sie auf ein Leben in einer sich gesellschaftlich stetig verändernden Welt vorbereiten.

Das Ziel ?
Der Zukunft Menschen
mit einer gesunden Seele, Empathie und Sinn für den Wert der Gemeinschaft, mit guter Bildung und Wertschätzung für sein Umfeld
zu schenken.

Dafür braucht es...
...politische und gesellschaftliche Wertschätzung,
...genügend gut ausgebildetes Personal, welches auch nach Jahren noch Liebe, Kraft und Motivation verspürt seiner Berufung nachzugehen,
...fest verankerte Unterstützung durch ausreichend Verfügungszeit zur Vor- und Nachbereitung, Fallbesprechungen, Elternbegleitung, Kooperationen mit Fachdiensten etc.
..regelmäßige fest verankerte Unterstützung durch Heilpädagogische Dienste und Supervision im Team

Was braucht es nicht ?
einen Erprobungsparagraphen !

Liebe Verantwortlichen,
ihr seid im Begriff die Kinderrechte mit Füßen zu treten.
Gerne verweise ich auf eine Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, in der die VN-Kinderrechtskonvention einsehbar ist.

deshttps://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/uebereinkommen-ueber-die-rechte-des-kindes-86530
(§ 28 und 29)

Schaut in den Spiegel und fragt Euch: Wer bin ich ? Wo komme ich her ?
Was habe ich als Kind/Jugendlicher an Unterstützung erfahren ? Was habe ich vermisst ?
Was sind Euch die Kinder heute und in Zukunft wert ?
Dann entscheidet...

43. Kommentar von :ohne Name 57946

Richtige Reaktion auf die aktuelle Situation

Wenn man sich die aktuelle Situation in vielen Städten und Gemeinden ansieht, ist die Lockerung der gesetzlichen Vorgaben die einzige Möglichkeit weiterhin ausreichend Personal in den Kindertagesstätten sicherzustellen, weshalb wir den Gesetzesentwurf befürworten. Ob diese Entwicklung gut oder schlecht ist, darüber lässt sich diskutieren. Fakt ist,

Wenn man sich die aktuelle Situation in vielen Städten und Gemeinden ansieht, ist die Lockerung der gesetzlichen Vorgaben die einzige Möglichkeit weiterhin ausreichend Personal in den Kindertagesstätten sicherzustellen, weshalb wir den Gesetzesentwurf befürworten. Ob diese Entwicklung gut oder schlecht ist, darüber lässt sich diskutieren. Fakt ist, dass nicht ausreichend Fachkräfte für den angebotenen Betreuungsumfang zur Verfügung stehen. Wenn das Ziel sein soll (auch darüber lässt sich diskutieren) wirklich jedem Kind ab einem Jahr einen Betreuungsplatz anbieten zu können, dann ist es notwendig die gesetzlichen Vorgaben zu lockern, auch wenn sich das eventuell auf die Qualität der Betreuung auswirken wird. Momentan verschiebt sich das Personalproblem nur von einem Ort zum nächsten, ohne dass das Problem langfristig gelöst wird.

44. Kommentar von :ohne Name 58048

Zukunft von Kindern und Pädagogischen Fachkräften, Kindertageseinrichtungen und Trägerstruktur

Fragen an die Verantwortlichen in Kultusverwaltung, Trägerverbänden, Kommunen und freien Trägern, I. Angesichts der vorgelegten und hier zu diskutierenden Ansätze wären grundsätzliche Fragen zu beantworten: 1. Wie stellen wir uns die Zukunft der heutigen Kinder und ihrer Pädagogischen Fachkräfte sowie ihrer Einrichtungen vor? Wie im Jahr

Fragen an die Verantwortlichen in Kultusverwaltung, Trägerverbänden, Kommunen und freien Trägern,

I.
Angesichts der vorgelegten und hier zu diskutierenden Ansätze wären grundsätzliche Fragen zu beantworten:

1. Wie stellen wir uns die Zukunft der heutigen Kinder und ihrer Pädagogischen Fachkräfte sowie ihrer Einrichtungen vor? Wie im Jahr 2030, 2040?

2. Welches Vertrauen sollen Eltern/Personensorgeberechtigte in die Verwirklichung von pädagogischen, im Sinne der Kinder berechtigten Anforderungen haben?
- Die mit viel Herzblut erarbeiteten und veröffentlichten, pädagogisch fundierten und wohlklingenden Konzeptionen der jeweiligen Einrichtung werden zur Farce, wenn diese mit wechselndem oder unzureichend qualifiziertem Personal zu führen sein werden.

3. Welche Signale sendet das Papier an die Pädagogischen Fachkräfte, die Leitungen und Träger der Kindertagesstätten für ihre alltägliche Arbeit und für ihre aktuelle Zusammenarbeit mit Eltern und Kindern sowie ihre langfristigen Entscheidungen?

- Wichtig wären derzeit Impulse der Motivation und Wertschätzung in Verbindung mit einer hoffnungsvollen Zukunftsvision.
- Freie Träge sind nicht verpflichtet, ihre Einrichtungen weiterzuführen - ebenso wenig Pädagogische Fachkräfte und ihre Leitungen ihre Arbeitsverhältnisse. Die in der Gesetzesvorlage erwähnte Kostenneutralität entpuppt sich schnell als Bumerang.

II.
a) Zustimmung:
1. Einer Öffnung für Pädagogisches Personal ist zuzustimmen, vorausgesetzt, dieses hat sich qualifiziert oder qualifiziert sich gründlich und auch systematisch weiter neben dem praktischen und kompetent angeleiteten Lernen in der Pädagogischen Praxis. Hierbei ist insbesondere an bewährte Personen mit kürzerer pädagogischer Ausbildung zu denken (Heilerziehungshelfer/in); auch Teilzeitmodelle sind zu erproben.
- Das Landesjugendamt wäre zu befähigen, generelle Lösungen zur Anrechnung auf den Mindestpersonalschlüssel zu erlassen; auch hier wäre der bundesweite Blick hilfreich. So wäre zu verhindern, dass ein Flickenteppich entsteht. Oder würde man gleichermaßen im Polizei- und Arztberuf oder bei Juristen verfahren?

2. Einzig die Umbenennung des Berufsbilds in "staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin/staatlich anerkannter sozialpädagogischer Assistent" überzeugt, da es nicht zur Verschärfung der Aufwachsensbedingungen von kleinen Kindern beiträgt.

b) Ablehnung:
1. Dass das Bundesgesetz Vorrang hat - das hatte es übrigens schon länger - ist kein überzeugendes Argument.
Ohne entsprechende, gesetzlich gesicherte zusätzliche personelle Ressourcen durch kompetentes Personal und die Beibehaltung von zwei Betreuungsplätzen für ein Kind mit Integrationsbedarf lassen sich Kindergartengruppen mit 25 Kinder nicht führen.

Vorschlag: Den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung empfehle ich eine Woche Mitarbeit in einer Kindergartengruppe mit einem oder mehreren Kindern mit sehr hohem Hilfebedarf ohne zusätzliche personelle Ressourcen.

2. Der Staat darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen, indem man Aufgaben delegiert (überträgt), die die Vergleichbarkeit der Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsarbeit in einer Kommune oder Region gefährden statt dies zu gewährleisten.

Vorschlag: Die erarbeiteten Vorschläge der Trägerverbände wären zu berücksichtigen hinsichtlich Ressourcen für Kinder mit besonderem Förder-/Hilfebedarf und die Erweiterung des Fachkräftekatalogs mit der begleitenden Qualifizierung.

45. Kommentar von :Susanne Gr.

Änderung KiTaG

Das Ziel ist klar formuliert: "Frühe Bildung ist von wesentlicher Bedeutung, da bereits in den ersten Lebensjahren bei Kindern die Grundlagen für eine erfolgreiche Bildungsbiografie und gute Teilha­bemöglichkeiten gelegt werden. Gerade die frühen Lebensjahre haben einen großen Einfluss auf die persönliche, kognitive und soziale Entwicklung eines

Das Ziel ist klar formuliert:
"Frühe Bildung ist von wesentlicher Bedeutung, da bereits in den ersten Lebensjahren bei Kindern die Grundlagen für eine erfolgreiche Bildungsbiografie und gute Teilha­bemöglichkeiten gelegt werden. Gerade die frühen Lebensjahre haben einen großen Einfluss auf die persönliche, kognitive und soziale Entwicklung eines Kindes." (Auszug KiTaG)
Dies ist auch das Ziel, das jede einzelne pädagogische Fachkraft in ihrer täglichen Arbeit vor Augen hat und oft weit über ihre Grenzen bereit ist alles zu geben, um den Kindern diese Bildung zu ermöglichen. Doch die letzten Jahre haben gezeigt, dass es immer schwieriger wird diese Ansprüche umzusetzen. Die pädagogischen Fachkräfte fordern daher seit langem bessere Rahmenbedingungen. Leider wird dies von der Politik nicht gehört und weiter nach Modellen gesucht, die Betreuung (nicht Bildung!) um jeden Preis ermöglichen sollen. Die Erprobung und Änderung wird gleichzeitig so beschrieben:
"Aufgrund der Ressourcen- und Fachkräfteknappheit ist davon auszugehen, dass nach möglichst günstigen und möglichst wenig personalintensiven Modellen gesucht wird, um dennoch den bestehenden Rechtsansprüchen gerecht zu werden." (Auszug aus KiTaG)
Es ist ein Widerspruch auf allen Ebenen das oben genannte zu wissen und das unten genannte umzusetzen. Die noch vorhandenen Fachkräfte werden hierdurch nur noch aufgeben können, da mit dieser Erprobung wissentlich an Kosten und Qualität gespart wird, um den Rechtsanspruch der Betreuung umsetzen zu können.
Es werden aber nicht nur die Fachkräfte darunter leiden. Am meisten wird es die Kinder treffen und die dazugehörigen Familien, sowie die Gesellschaft der Zukunft.
Den Frau Prof. Dr. Weltzien hat es beim Kita Gipfel der SPD im Juli deutlich aufgeführt, dass feinfühlige Beziehungen unter unzureichenden Bedingungen nicht! möglich sind. Diese Beziehung wird aber benötigt, um sicher in die Exploration und somit die Bildung zu gehen.
Ich bitte Sie aus tiefstem Herzen einer Kitaleitung, päd. Fachkraft und jungen Frau, die selbst noch Familie gründen möchte, schauen Sie genau hin und denken Sie an die weitreichenden Konsequenzen, die diese Änderung mit sich bringen wird und vorallem die darauffolgenden Probleme, die jetzt schon klar erkennbar sind.
Diese Änderung würde sich massiv auf die Qualität unserer frühkindlichen Bildung auswirken und das leider nicht im positiven Sinne!

46. Kommentar von :ohne Name 58519

Welche “Änderung” der KiTaG?

Ich habe der Gesetzentwurf gelesen. Ich konnte nicht finden, wo steht, dass Gelder, und zwar viel, den Trägern zu Verfügung gestellt werden, um ihre Vorhaben auch schnell umzusetzen: bis die Pläne stehen, bis die Kassen gefüllt werden, wird das System kollabiert sein. Ich habe keine Stelle gefunden, an der zu lesen ist, dass akademisch

Ich habe der Gesetzentwurf gelesen.

Ich konnte nicht finden, wo steht, dass Gelder, und zwar viel, den Trägern zu Verfügung gestellt werden, um ihre Vorhaben auch schnell umzusetzen: bis die Pläne stehen, bis die Kassen gefüllt werden, wird das System kollabiert sein.

Ich habe keine Stelle gefunden, an der zu lesen ist, dass akademisch ausgebildetes Personal gesucht werden muss und eine richtige Entlohnung bekommen soll. Kindheitspädagoginnen, die gerade für die inklusion, Kooperation, konzeptionsentwicklung extra ausbildet sind, werden weiterhin nicht betrachtet; stattdessen versucht man verzweifelt Betreuungspersonal in di Kitas zu schaufeln.

Nirgendwo im Entwurf wird geschrieben, dass das viel Geld, das wegen der mangelnden Fachkräfte eigentlich gespart wird, den KiTas, den Kindern und den betreuenden Fachkräften zu Verfügung bleiben soll; als eine Art Ausgleich, für die schrecklichen Zuständen, in denen wir alle gerade arbeiten müssen - vielleicht um die Kosten der Inklusion zu stemmen, schneller Hilfskräfte holen zu können, Materialien und Hilfsmittel zu bekommen.

Ich habe keine Stelle gefunden, die klar sagt, dass die Verwaltung der Trägers vereinfachte Verwaltungswege für di Kitas organisieren müssen, so dass zum Beispiel die Inklusion oberste Priorität in allen Bereichen des Haushaltsplans bekommt, so dass trotz des Fachkräftemangels die Begleitung der Kinder mit und ohne Bedarf nicht weiter erschwert wird.

Also, eine Gesetzerneuerung, die uns in Standby stellt, nichts erneuert, weiterhin Geld auf kosten der Kinder spart. Ein Nichts.

47. Kommentar von :ohne Name 59134

KiTaG

Ich halte es schlicht als unverantwortlich, die Lebensbedingungen der Kinder in den Einrichtungen und die Arbeitsbedingungen der Fachkräfte herunter zu fahren. Dieser Weg zeigt keine Nachhaltigkeit für die Kinder im Blick auf deren Bedürfnisse und ebenso kein realistischer Umgang mit dem Fachkräftemangel. In welchem Bereich kann Geld besser für die

Ich halte es schlicht als unverantwortlich, die Lebensbedingungen der Kinder in den Einrichtungen und die Arbeitsbedingungen der Fachkräfte herunter zu fahren. Dieser Weg zeigt keine Nachhaltigkeit für die Kinder im Blick auf deren Bedürfnisse und ebenso kein realistischer Umgang mit dem Fachkräftemangel. In welchem Bereich kann Geld besser für die Zukunft eingesetzt werden als in den Kindern, die für die Zukunft gewappnet sein müssen. Es ist keine Lösung, die Standards zu senken oder gar auf zu heben, diese Gesetzesänderung wäre ein Entschluss, der viele neue Probleme schafft, keine Lösungen!

48. Kommentar von :ohne Name 59143

Kindertagespflege im KiTaG?

Das Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz - KiTaG) soll geändert werden. Im Koalitionsvertrag ist auf Seite 63 zu lesen: "Die Kindertagespflege ist und bleibt eine gleichwertige Säule in der Kindertagesbetreuung. Wir werden sie in der

Das Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz - KiTaG) soll geändert werden.
Im Koalitionsvertrag ist auf Seite 63 zu lesen:
"Die Kindertagespflege ist und bleibt eine gleichwertige Säule in der Kindertagesbetreuung. Wir werden sie in der Qualitätsentwicklung weiter unterstützen und eine gesetzliche Regelung zur Kindertagespflege schaffen"
Dazu vermisse ich im Entwurf eine konkrete Aussage.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob der Zunkunftsparagraf auch für die Kindertagespflege, insbsondere für Kindertagespflege im Verbund / Großtagespflege gilt? Während eine Kindertagespfflegeperson alleine bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreuen und förderen darf, dürfen in einer Großtagespflege maximal siebenbzw. neun Kinder gleichzeitgig betreut und gefördert werden, wenn zwei oder auch mehrere Kindertagespflegepersonen anwesend sein sollten.
Darüber hinaus stellt sich die Frage ob eine nicht nur ergänzende Betreuung von Kindern über drei Jahren ins Gesetz aufgenommen wird.

49. Kommentar von :Erzieherin2.0

KiTaG

Ich bin Erzieherin und frage mich ernsthaft wie ich meinen Beruf zukünftig mit gutem Gewissen ausführen soll ohne selbst dabei auszubrennen. Anstatt sich zu überlegen wie man durch finanzielle Entlastungen Trägern und Mitarbeitenden einen Anreiz schafft in diesem Feld zu arbeiten, werden neue Hürden und unüberwindbare Probleme geschaffen! Wie soll

Ich bin Erzieherin und frage mich ernsthaft wie ich meinen Beruf zukünftig mit gutem Gewissen ausführen soll ohne selbst dabei auszubrennen. Anstatt sich zu überlegen wie man durch finanzielle Entlastungen Trägern und Mitarbeitenden einen Anreiz schafft in diesem Feld zu arbeiten, werden neue Hürden und unüberwindbare Probleme geschaffen! Wie soll ich mit unausgebildeten Kräften über 30 Kinder betreuen? Von Bildung kann hier keine Rede mehr sein. Die ganze Qualität die über Jahrzehnte aufgebaut wurde wird hiermit zunichte gemacht!

50. Kommentar von :ohne Name 59374

Qualifizierung des Personals + Personalschlüssel

Wir brauchen eine höhere Qualität in der frühkindlichen Bildung das eiserne Dreieck dafür ist der Personalschlüssel, die Qualifikation des Fachpersonals mit möglichst hohen Abschlüssen, so wie die Gruppengröße. An allen 3 Stellschrauben erleben wir eine Rücknahme der vorgesehenen Qualität. So macht Arbeiten keine Freude und es hören immer mehr gut

Wir brauchen eine höhere Qualität in der frühkindlichen Bildung das eiserne Dreieck dafür ist der Personalschlüssel, die Qualifikation des Fachpersonals mit möglichst hohen Abschlüssen, so wie die Gruppengröße. An allen 3 Stellschrauben erleben wir eine Rücknahme der vorgesehenen Qualität. So macht Arbeiten keine Freude und es hören immer mehr gut qualifizierte Leute auf, weil sie unter diesen Bedingungen nicht weiterarbeiten wollen. So beißt sich die Katze in den Schwanz! Und die Leidtragenden sind unsere Kinder!!!
Bitte hören Sie auf die Fachkräfte!
Ich bitte weiter um eine realistische Einschätzung der Gesamtsituation: es fehlen Fachkräfte, wir finden nicht mehr genügend Auszubildende. In meiner Fahrschule wird ein Kurs gestrichen, weil wir keine Bewerber und Bewerberinnen haben.
Es braucht ganz neue Lösungen möglichst an runden Tischen mit Eltern und Fürsprecher für die Kinder!