Alle Ministerien des Landes Baden-Württemberg

Mobilität

Mobilitätspass

Das Gesetz ermöglicht Kommunen die Einführung einer Abgabe in Form des Mobilitätspasses. Die Abgabe ist durch Einwohnerinnen und Einwohner oder Kfz-Halterinnen und Kfz-Halter zu leisten. Sie erhalten im Gegenzug in gleicher Höhe ein Guthaben für den Kauf von ÖPNV-Zeitkarten. Dadurch werden mehr Mittel für den Ausbau und die Verbesserung des ÖPNV generiert. Die Kommunen können dieses Geld in Bus und Bahn investieren. Der öffentliche Nahverkehr wird dadurch zu einer verlässlichen und leistungsstarken Alternative.

Teil 2, Abschnitt 4: Mobilitätspass

Sie können den Abschnitt „Mobilitätspass“ des Landesmobilitätsgesetzes (PDF) bis zum 1. Oktober 2024, 17 Uhr, kommentieren.

Kommentare

Zum Kommentieren müssen Sie sich anmelden beziehungsweise zunächst registrieren.

Kommentare : zu „Mobilitätspass“

33. Kommentar von :ohne Name 106116

Verwaltungsmonster

Warum nur Zeitkarten, warum nicht Einzelfahrten? Warum kann ich das Guthaben nicht für meine Kinder verwenden? Mir macht es den Eindruck, als solle möglichst wenig von dem Guthaben in Anspruch genommen werden. Auch die auf den ersten Blick sinnvolle Zweckbindung bedeutet am Ende wahrscheinlich nur, dass die Abgabenerhebenden aus dem übrigen

Warum nur Zeitkarten, warum nicht Einzelfahrten? Warum kann ich das Guthaben nicht für meine Kinder verwenden?
Mir macht es den Eindruck, als solle möglichst wenig von dem Guthaben in Anspruch genommen werden.
Auch die auf den ersten Blick sinnvolle Zweckbindung bedeutet am Ende wahrscheinlich nur, dass die Abgabenerhebenden aus dem übrigen Hauahalt weniger Geld in ÖPNV stecken müssen und die so freiwerdenden Mittel für andere Zwecke verwendet werden.
Solange ich mit dem ÖPNV weiterhin 1,5 statt 0,5 Stunden zur Arbeit brauche - pro Weg - kann er das Auto nicht ersetzen.

31. Kommentar von :Michael Schimpf

Weitere Abzocke ist kategorisch abzulehen.

Diese Gesetzesvorlage sehe ich als Kriegserklärung gegen Autofahrer an und ist nur wieder eine Umverteilung vom Land in die Stadt.

Ich muss jetzt AfD wählen. Das ist alternativlos. Wer mich abzocken will, wird meine Rache an der Wahlurne zu spüren bekommen. Und ich will kein Gejammer hören.

30. Kommentar von :ohne Name 103164

Vorschläge für die Umsetzung von konkreten Infrastrukturmaßnahmen mit den erzielten Einnahmen

Zur Erhöhung der Betriebsstabilität und der Flexibilität im Schienennetz, beispielsweise für Überführungsfahrten, Umleitungsverkehre während Bauarbeiten oder kurzfristigen Streckensperrungen und Sonderfahrten jeglicher Art, könnten die erzielten Einnahmen z. B. genutzt werden (alternativ Finanzierung z. B. durch das Land), um - in Herrenberg den

Zur Erhöhung der Betriebsstabilität und der Flexibilität im Schienennetz, beispielsweise für Überführungsfahrten, Umleitungsverkehre während Bauarbeiten oder kurzfristigen Streckensperrungen und Sonderfahrten jeglicher Art, könnten die erzielten Einnahmen z. B. genutzt werden (alternativ Finanzierung z. B. durch das Land), um
- in Herrenberg den Einbau von zwei Weichen von Gleis 33 zu Gleis 1 inklusive Elektrifizierung der dadurch entstehenden Schienenverbindung finanzieren. Damit hätten Verkehrsunternehmen die Möglichkeit, mit ihren elektrischen Zügen von der Ammertalbahn auf die Gäubahn in Richtung Stuttgart zu fahren. Dies ist bisher lediglich mit Dieselzügen möglich, die allerdings umgesetzt werden müssen. Auch eine Elektrifizierung der bereits bestehenden Weichenverbindung in Richtung Horb wäre wünschenswert (https://openrailwaymap.org/?style=electrified&lat=48.59191249626503&lon=8.858816027641296&zoom=17).
- in Calw die Einrichtung einer Weichenverbindung von der württembergischen Schwarzwaldbahn zur Nagoldtalbahn zu finanzieren und die Brücke über die B 296 für den Zugverkehr zu ertüchtigen (https://openrailwaymap.org/?style=standard&lat=48.71094981454581&lon=8.744956254959106&zoom=16).

29. Kommentar von :ohne Name 10366

Zu §17: Die erlaubte Abgabenhöhe ist zu hoch

Als verhältnismäßige Abgabenhöhe nach Abs. 1 wird in den Erwägungsgrundsätzen festgelegt: „Die Höhe der Abgabe ist in Ansehung des Äquivalenzprinzips auf die Höhe des teuersten vor Ort angebotenen Monatstickets für den Öffentlichen Personennahverkehr begrenzt.“ Hierzu eine Modellrechnung: Im bodo-Verkehrsverbund kostet das teuerste Monatsticket

Als verhältnismäßige Abgabenhöhe nach Abs. 1 wird in den Erwägungsgrundsätzen festgelegt: „Die Höhe der Abgabe ist in Ansehung des Äquivalenzprinzips auf die Höhe des teuersten vor Ort angebotenen Monatstickets für den Öffentlichen Personennahverkehr begrenzt.“

Hierzu eine Modellrechnung:
Im bodo-Verkehrsverbund kostet das teuerste Monatsticket aktuell 253,50 Euro (einschließlich Fahrradmitnahme und Nutzung erster Klasse). Dies würde eine jährliche Mobilitätsabgabe von 3.042 Euro für alle Abgabepflichtigen bedeuten. Nichtnutzer des ÖPNV würden dann pro Monat 253,50 Euro zahlen, während Nutzer des Deutschlandtickets 204,50 Euro mehr bezahlen würden.

Diese Abgabenhöhe ist alles andere als verhältnismäßig. Die Abgabenhöhe sollte daher auf die monatlichen Kosten des Deutschlandtickets (aktuell 49 Euro) begrenzt werden. Sollte dies zur Finanzierung des ÖPNV nicht ausreichen, sollte die Abgabenhöhe zumindest das Doppelte der Kosten des Deutschlandtickets nicht überschreiten, also derzeit maximal 98 Euro betragen.

28. Kommentar von :ohne Name 10366

Zu §15: Zweckbindung der Mittel aus dem Mobilitätspass

Eine Regelung für den ländlichen Raum fehlt. Nach Abs. 1 soll das Abgabenaufkommen in erster Linie für das Mobilitätsguthaben und der verbleibende Rest für den Ausbau des ÖPNV verwendet werden. Es wird jedoch nicht festgelegt, dass die Mittel gleichermaßen für städtische und ländliche Gebiete verwendet werden müssen. In der Praxis wird dies dazu

Eine Regelung für den ländlichen Raum fehlt.

Nach Abs. 1 soll das Abgabenaufkommen in erster Linie für das Mobilitätsguthaben und der verbleibende Rest für den Ausbau des ÖPNV verwendet werden. Es wird jedoch nicht festgelegt, dass die Mittel gleichermaßen für städtische und ländliche Gebiete verwendet werden müssen. In der Praxis wird dies dazu führen, dass die Städte die Mittel an sich ziehen und dort das Angebot ausbauen, während auch Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum für den Mobilitätspass zahlen. Dies führt letztlich zu einer Subventionierung der Städte durch den ländlichen Raum, in denen ohnehin schon ein wesentlich besseres ÖPNV-Angebot besteht.

Es muss daher eine Regelung getroffen werden, die sicherstellt, dass die Mittel gleichermaßen für den ländlichen Raum verwendet werden.

27. Kommentar von :ohne Name 10366

Zu §14: Berechtigung der Abgabenerhebung für den Mobilitätspass

Großen Kreisstädten sollte nicht die Möglichkeit eingeräumt werden, Abgaben für den Mobilitätspass zu erheben. Bereits die Ausgestaltung des Gesetzentwurfs verdeutlicht die komplizierten (auch rechtlichen) Verhältnisse zwischen Großen Kreisstädten, Stadt- und Landkreisen sowie dem Land. In Absatz 3 heißt es: „Kann ein Einvernehmen nicht

Großen Kreisstädten sollte nicht die Möglichkeit eingeräumt werden, Abgaben für den Mobilitätspass zu erheben.

Bereits die Ausgestaltung des Gesetzentwurfs verdeutlicht die komplizierten (auch rechtlichen) Verhältnisse zwischen Großen Kreisstädten, Stadt- und Landkreisen sowie dem Land. In Absatz 3 heißt es: „Kann ein Einvernehmen nicht hergestellt werden, wird das für Verkehr zuständige Ministerium zur Herbeiführung einer Entscheidung hinzugezogen.“ Die Thematik scheint so kritisch zu sein, dass es in Abs. 6 weiter heißt: „Es (Anmerkung: das Ministerium) wird weiter ermächtigt, im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel bei Bedarf eine Stelle einzurichten, die die Umsetzung der Abgabeninstrumente gemäß diesem Gesetz landesweit koordiniert.“

Die Abgabenerhebung sollte daher auf Stadt- und Landkreise beschränkt bleiben, um unnötige Rechtsstreitigkeiten und weitere Probleme zu vermeiden.

26. Kommentar von :ohne Name 10366

Zu §18: Nutzung des Mobilitätsguthabens

Das Mobilitätsguthaben sollte auch für den Erwerb von Einzelfahrscheinen verwendet werden können. Es ist realitätsfern anzunehmen, dass ein Nutzer des ÖPNV für einzelne Fahrten eine Wochen- oder Monatskarte kauft. Vielmehr wird dies die Akzeptanz des Mobilitätspasses mindern, da es unverständlich wäre, Einzelfahrscheine zusätzlich zu bezahlen.

Das Mobilitätsguthaben sollte auch für den Erwerb von Einzelfahrscheinen verwendet werden können.

Es ist realitätsfern anzunehmen, dass ein Nutzer des ÖPNV für einzelne Fahrten eine Wochen- oder Monatskarte kauft. Vielmehr wird dies die Akzeptanz des Mobilitätspasses mindern, da es unverständlich wäre, Einzelfahrscheine zusätzlich zu bezahlen. Um die Attraktivität des Mobilitätspasses zu steigern und die Nutzung des ÖPNV zu fördern, ist es unerlässlich, dass das Mobilitätsguthaben flexibel eingesetzt werden kann - insbesondere für Einzelfahrten.

25. Kommentar von :ohne Name 10366
Dieser Kommentar wurde durch den Nutzer gelöscht.
24. Kommentar von :Eckart aus Eckartsweier

Wer war zuerst da: das Huhn oder das Ei?

§ 21 Abs. 4 regelt, dass das ausreichende ÖPNV Angebot bereits zur Einführung des Abgabeninstruments vorliegen muss. § 15 Abs. 1 sieht die Zweckbindung der Mobilitätsabgabe für den Ausbau des ÖPNV vor, „insbesondere die Verbesserung des Fahrplan-, Qualität- und Tarifangebots sowie die Verbesserung der […]-Infrastruktur […]“. Wie kann ein

§ 21 Abs. 4 regelt, dass das ausreichende ÖPNV Angebot bereits zur Einführung des Abgabeninstruments vorliegen muss.

§ 15 Abs. 1 sieht die Zweckbindung der Mobilitätsabgabe für den Ausbau des ÖPNV vor, „insbesondere die Verbesserung des Fahrplan-, Qualität- und Tarifangebots sowie die Verbesserung der […]-Infrastruktur […]“.

Wie kann ein ausreichendes Angebot (als Voraussetzung für das Finanzierungsinstrument) bereits bestehen, wenn durch dieses Instrument eben jenes Angebot erst durch die Mobilitätsabgabe geschaffen werden soll?

Nach der Logik dieses Gesetzes muss der Aufgabenträger zunächst in Vorleistung gehen, ein Angebot schaffen, um die Möglichkeit zu bekommen ein Finanzierungsinstrument einzuführen, das dann nur genutzt werden darf, um jenes Angebot noch besser zu machen.