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Drittes Hochschulrechtsänderungsgesetz - Novelle des Landeshochschulgesetzes

Sie konnten hier vom 27. Oktober bis 28. November 2013 zum Anhörungsentwurf zum neuen Landeshochschulgesetz Stellung nehmen. Die eingegangenen Kommentare können weiterhin auf dieser Seite nachgelesen werden.

Den Einbringungsentwurf finden Sie auf den Seiten des Wissenschaftsministeriums. Dort sind auch die Ergebnisse der Anhörung dokumentiert, in die unter anderem Anregungen aus diesem Portal eingeflossen sind.

Kommentare : zu Hochschulrechtsänderungsgesetz

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

4. Kommentar von :Ohne Name

Das alles hier ist eine Farce!

Wieso sollen wir hier überhaupt noch etwas schreiben? Wo soll denn hier eine "Beteiligung" sein? Spätestens beim Nationalparkgesetz haben sich doch alle politisch Verantwortlichen in diesem Land entlarvt: Es gibt keine Beteiligung der Bevölkerung! Hat es unter grün-rot nie gegeben und wird es nie geben. Man läßt nur nichts unversucht, so zu tun

Wieso sollen wir hier überhaupt noch etwas schreiben?
Wo soll denn hier eine "Beteiligung" sein?

Spätestens beim Nationalparkgesetz haben sich doch alle politisch Verantwortlichen in diesem Land entlarvt: Es gibt keine Beteiligung der Bevölkerung! Hat es unter grün-rot nie gegeben und wird es nie geben. Man läßt nur nichts unversucht, so zu tun als ob!
Aber alles nur schlechte Show!
Diese Verlogenheit ist nur noch ekelerregend und widerlich!!!

Ich zähle schon die Tage, bis wann dieses miese Schmierentheater namens "grün-rot" ein Ende hat.
Ende März 2016 wird hier endlich wieder eine Regierung kommen, die nicht mit Ideologie, sondern mit Intelligenz arbeitet!
Noch 29 Monate!!! Ich freue mich darauf!

3. Kommentar von :Ohne Name

Nonsens hat einen Namen: Hochschulrechtsänderungsgesetz

Sehr geehrte Landesregiererinnen und Landesregierer, sehr geehrte Gesetzgebungsverfahrensbeteiligtinnen und Gesetzgebungsverfahrensbeteiligte, sehr geehrte Landtagsabgeordnetinnen und Landtagsabgeordnete (oder ist Mitgliederinnen und Mitglieder des Landtags korrekt?), sehr geehrte gesetzentwurfsschreibende Referentinnen und

Sehr geehrte Landesregiererinnen und Landesregierer,
sehr geehrte Gesetzgebungsverfahrensbeteiligtinnen und Gesetzgebungsverfahrensbeteiligte,
sehr geehrte Landtagsabgeordnetinnen und Landtagsabgeordnete (oder ist Mitgliederinnen und Mitglieder des Landtags korrekt?),
sehr geehrte gesetzentwurfsschreibende Referentinnen und gesetzentwurfsschreibende Referenten,
liebe Beteiligungsportalleserinnen und Beteiligungsportalleser,
liebe politisch Interessiertinnen und Interessierte,

mit großer Verwunderung habe ich den Gesetzentwurf überflogen und gleich bei der ersten Durchsicht beschleicht mich das ungute Gefühl, hier sind Gesetzentwurfschreiberinnen und Gesetzentwurfschreiber am Werke, denen massiv langweilig zu sein scheint.
Haben wir eigentlich keine anderen Probleme, als UNBEDINGT überall soviel Gender-Mainstreaming einzubauen, bis man es überhaupt nicht mehr lesen kann?
Ich würde es vielmehr begrüßen, das knappe Geld wirklich in Bildung zu investieren, anstatt in Textmonster! Oder suchen hier etliche gehobene Verwaltungsdienstbeamtinnen und Verwaltungsdienstbeamte einfach nur eine Daseinsberechtigung?

In der deutschen Sprache ist der Plural vieler Begriffe identisch mit der maskulinen Form im Singular. Das hat nichts mit Benachteiligung oder Unterdrückung zu tun, sondern ist in unserem Sprachraum so bereits vor hunderten Jahren entstanden. Das kann nicht durch Weltverbesserinnen und Weltverbesserer, sowie politischen Wandlerinnen und Wandler gesetzlich verändert werden. Das wird auch keinesfalls besser durch hinterher unleserliche Gesetzestexte.
Ich habe absolut kein Problem damit, auch die weibliche Form im Plural anzuwenden, wenn dies sinnvoll ist. Hier ist es definitiv nicht sinnvoll: Der Text wird nicht besser, sondern nur unverständlicher. Ich staune einfach, für was hier mit viel Elan Geld verbraten wird!

Daher mein Aufruf an die Gesetzgeberinnen und Gesetzgeber: Bitte Geld IN die Bildung und nicht Geld unsinnig für die unlesbare Beschreibung der Bildung durch Nonsensschreiberinnen und Nonsensschreiber stecken.
Das ist für Gesetzentwurfleserinnen und Gesetzentwurfleser ermüdend und kontraproduktiv.
Daher gibt es in Deutsch die Note 6! Setzen!

5. Kommentar von :Ohne Name

In einem Land ...

... in welchem man Gesetzestexte unbedingt dahingehend ändert, indem man den "Gleichstellungsbeauftragten" zum "Chancengleichheitsbeauftragten" erklären muss: Ja in diesem Land muss wohl sehr vieles ganz besonders schlimm sein! Um nicht zu sagen: Unerträglich. Gesetze der schlimmsten Diktaturen vergangener Zeiten sind scheinbar nichts gegen

... in welchem man Gesetzestexte unbedingt dahingehend ändert, indem man den "Gleichstellungsbeauftragten" zum "Chancengleichheitsbeauftragten" erklären muss:
Ja in diesem Land muss wohl sehr vieles ganz besonders schlimm sein! Um nicht zu sagen: Unerträglich.
Gesetze der schlimmsten Diktaturen vergangener Zeiten sind scheinbar nichts gegen solche menschenverachtenden Formulierungen.
Das biblische Sodom und Gomorrha ist ein Kindergarten im Vergleich zu den Zuständen in einem Land, in welchem man diese dramatischen Texte neu formulieren muss.

SAGT MAL, GEHT'S NOCH?

Kann man eigentlich eine komplette Landesregierung für unzurechnungsfähig erklären?
Falls ja, was muss man dafür tun? Ich würde es sofort initiieren.

Bitte dringend diese unfähige Regierung schnellstmöglich und komplett in eine psychiatrische Klinik einweisen.
Man kann solchen Menschen nicht die Gewalt über ein gesamtes Bundesland und einen Landeshaushalt geben.
Das ist ein absoluter Tiefpunkt menschlicher Intelligenz.

Daher: Neuwahlen JETZT!

Ich kann nur den Thaddäus-Troll-Preisträger Gerhard Raff zitieren: "Herr, schmeiss Hirn ra!"
Aber ganz dringend!!!

Kommentar vom Moderator

Anmerkung der Redaktion

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,

wir freuen uns über lebendige und kontroverse Debatten auf dem Beteiligungsportal der Landesregierung. Denn Demokratie lebt von der Meinungsvielfalt und auch vom Streit in der Sache. Damit die Diskussion auf dem Beteiligungsportal fruchtbar ist und niemanden frustriert müssen sich aber alle Nutzerinnen

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,

wir freuen uns über lebendige und kontroverse Debatten auf dem Beteiligungsportal der Landesregierung. Denn Demokratie lebt von der Meinungsvielfalt und auch vom Streit in der Sache. Damit die Diskussion auf dem Beteiligungsportal fruchtbar ist und niemanden frustriert müssen sich aber alle Nutzerinnen und Nutzer, wie bei einer persönlichen Unterhaltung, an gewisse Regeln halten. Diese Regeln haben wir in unserer Netiquette festgehalten.
 
Kurz zusammengefasst besagen die Regeln, dass alle Beteiligten auf dem Beteiligungsportal ein Mindestmaß an Fairness und Respekt gegenüber anderen Personen und Meinungen aufbringen müssen. Nicht zulässig sind also etwa rassistische, fremdenfeindliche, sexistische oder in anderer Weise beleidigende Kommentare. Bei Nichteinhaltung dieser Regeln sind wir leider gezwungen, Kommentare zu löschen. Wir bitten Sie daher, sich in Zukunft an diese Netiquette zu halten. Vielen Dank.

Freundliche Grüße
Ihr Redaktionsteam

7. Kommentar von :Ohne Name

zu Kommentar 3

"Mitgliederinnen" ist definitiv nicht korrekt. Es muss heissen: Entweder Ohnegliederinnen, evtl auch Ohnegliedinnen (biologisch korrekt) oder immer noch Mitglieder des Landtags, MdL (deutsche Rechtschreibung). Wobei natürlich Letzteres political-correctness-mässig sehr verwerflich ist und keinesfalls mehr verwendet werden darf. Quelle:

"Mitgliederinnen" ist definitiv nicht korrekt.
Es muss heissen:
Entweder Ohnegliederinnen, evtl auch Ohnegliedinnen (biologisch korrekt) oder immer noch Mitglieder des Landtags, MdL (deutsche Rechtschreibung). Wobei natürlich Letzteres political-correctness-mässig sehr verwerflich ist und keinesfalls mehr verwendet werden darf.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Generisches_Maskulinum

Vielleicht kann die kreative Landesregierung uns die neue Form von Mitglieder Plural feminin des Wortes Mitglied mitteilen? Womöglich in Form eines "Gender-Mainstreaming-Äußerungs-Verwenderinnen- und Gender-Mainstreaming-Äußerungs-Verwender-Gesetzes"?
Ich konnte es im Gesetz nirgends finden. Ist aber sicher irgendwo in einer von Steuergeldern finanzierten Enquetekommission definiert worden, die darüber garantiert über Monate hinweg gebrütet hat. Warum werden die Ergebnisse dieser Enquetekommission nicht veröffentlicht?

By the way: müsste das neue Gesetz nicht "Hochschulbesucherinnen- und Hochschulbesucher-Änderungsgesetz" heissen?
Oder evtl auch "Hochschulrechtsnutzerinnen- und Hochschulrechtsnutzeränderungsgesetz"?
Oder gar "Hochschülerinnen-Einrichtungsbenutzerinnen- und Hochschüler-Einrichtungsbenurtzer-Änderungsgesetz"?
Ich bin total verwirrt bei diesen vielen neuen deutschsprachigen Worten ...


Unsere Welt wird unter grün-rot immer bescheu.....!
.

8. Kommentar von :Ohne Name

Ist der Zirkus noch so klein ...

... einer muss der August sein! Ich frage mich gerade nur, wer hier der August ist: Die Bürger Baden-Württembergs, die sich solchen verbalen Unsinn gefallen lassen müssen . Oder die Landesregierung, die solchen Unsinn tatsächlich ernsthaft in Gesetze meisseln will. Ist das mit den vielen "-innen" wirklich ernst gemeint? Ich frage deshalb,

... einer muss der August sein!

Ich frage mich gerade nur, wer hier der August ist:
Die Bürger Baden-Württembergs, die sich solchen verbalen Unsinn gefallen lassen müssen
.
Oder die Landesregierung, die solchen Unsinn tatsächlich ernsthaft in Gesetze meisseln will.

Ist das mit den vielen "-innen" wirklich ernst gemeint?
Ich frage deshalb, da der 1. April doch schon einige Zeit her ist und ich es nicht wirklich glauben kann.

Aber vielleicht ist in den Amststuben der entsprechenden Ministerien aufgrund der "rasanten" Geschwinidgkeit heute tatsächlich 1. April?

Zumindest würde das etliche Ungereimtheiten erklären.

9. Kommentar von :Ohne Name

Chancengleichheitsbeauftragten und das Verständnis von Demokratie

Warum darf der/die Chancengleichheitsbeauftragte nur weiblich sein und wird nur von Frauen gewählt? In meinem Bereich sind aufgrund fachlicher Präferenzen wesentlich mehr Frauen beschäftigt. Diese bereits jetzt überrepräsentierte Gruppe bekommt wird weiter organisatorisch gestärkt. Chancengleichheit gilt für alle unterrepräsentierten Gruppen,

Warum darf der/die Chancengleichheitsbeauftragte nur weiblich sein und wird nur von Frauen gewählt?

In meinem Bereich sind aufgrund fachlicher Präferenzen wesentlich mehr Frauen beschäftigt. Diese bereits jetzt überrepräsentierte Gruppe bekommt wird weiter organisatorisch gestärkt.

Chancengleichheit gilt für alle unterrepräsentierten Gruppen, z.B. aufgrund von Religion, Herkunft, Hautfarbe und sexuelle Präferenz (vgl. Grundgesetz & europ. Charta). Es ist richtig diese zu unterstützen, die aber dann nur von weiblichen Mitgliedern repräsentieren zu lassen, ist nach meiner Ansicht wenig demokratisch.

Auch gibt es im Bildungsbereich Diskussionen um die Fehlförderungen von Jungen und den i.W. weiblichen Bildungsansatz. Ob dies tatsächlich so ist kann weiter untersucht werden, die Fixierung bei Chancengleichheit auf das weibliche Geschlecht ist hier aber sicher nicht hilfreich.

Mein Vorschlag wäre die Chancengleichheitsbeauftragte so zu benennen, was sie wirklich ist: Eine Frauenbeauftragte.
Darüber hinaus sollte es dann eine wirklich demokratisch legitimierte, repräsentative Vertretung zum Thema Chancengleichheit geben.
Ich persönlich könnte auch mit einer Quotenregelung leben, die an anderer Stelle ja sehr präferiert wird.

10. Kommentar von :Ohne Name

Geschlechtergerecht? - Vielleicht, aber unlesbar!

Ohne den gesamten Text im einzelnen durchzulesen, ist mir bereits beim ersten Überfliegen, die ständige und andauernde Doppelnennung der männlichen und weiblichen Form aufgefallen und sauer aufgestoßen. Diese Verwendung entspricht vielleicht einer feministischen Ideologie aber keinesfalls der noch üblichen Grammatik der deutsche Sprache. Es ist

Ohne den gesamten Text im einzelnen durchzulesen, ist mir bereits beim ersten Überfliegen, die ständige und andauernde Doppelnennung der männlichen und weiblichen Form aufgefallen und sauer aufgestoßen. Diese Verwendung entspricht vielleicht einer feministischen Ideologie aber keinesfalls der noch üblichen Grammatik der deutsche Sprache. Es ist dringend anzuraten Texte nicht mit diesem Unfug zu überfrachten. vergleicht man den alten (unfeministisch) und den neuen feministisch geprägten Text, erkennt man klar einen einfacheren Lesefluss beim alten Text. Ein Gesetz soll auch für den Leser ohne zehnmaliges Ansetzen lesbar sein!

Das zweite saure Aufstoßen kam bei der Umbenennung der Studentenwerke. "Im Hinblick auf eine geschlechtergerechte Rechtssprache werden die Studentenwerke in Studierendenwerke und die Vertreterversammlung in die Vertretungsversammlung umbenannt." Auch dies ist feministischer Unfug. Wo liegt der Sinn sonst noch? Warum muss man eine Einrichtung, die nun seit nahezu 100 Jahre besteht plötzlich umbenennen und ihr den Traditionsnamen rauben. Mal abgesehen, nicht einmal die Gendervorreiterländer im Norden (außer Rheinland-Pfalz und Hamburg) nennen das Studentenwerk Studierendenwerk. Und was für eine merkwürdige Wortschöpfung ist denn Vertretungsversammlung. Eine Vertretung ist doch bereits ein Kollegialorgan, wie soll sich dieses noch weiter versammeln. Das ist irreführend.

Der dritte Kritikpunkt ist die Cheancengleichheitsbeauftragte. Warum hier nicht mal einen echten Schritt zur Chancengleichheit gehen und jeweils einen Mann und eine Frau (vielleicht jeweils halbstellig) zu wählen?

11. Kommentar von :Ohne Name

Was sollen diese diskriminierenden Formulierungen?

Ich kann mich einigen meiner Vorredner nur anschließen: Es beschleicht einen das böse Gefühl, das künftig in Hochschulen nur noch Frauen erwünscht sind. Das fängt damit an, daß man im Gesetzestext die deutsche Sprache in unerträglicher Weise vergewaltigt und endet damit, daß der Posten wie das Wortungetüm Chancengleichheitsbeauftragte nur

Ich kann mich einigen meiner Vorredner nur anschließen:
Es beschleicht einen das böse Gefühl, das künftig in Hochschulen nur noch Frauen erwünscht sind.
Das fängt damit an, daß man im Gesetzestext die deutsche Sprache in unerträglicher Weise vergewaltigt und endet damit, daß der Posten wie das Wortungetüm Chancengleichheitsbeauftragte nur weiblich sein und nur von Frauen gewählt werden darf (§4 Absatz 2).
Das soll Chanchengleichheit sein? Das ist hochgradig diskriminierend!
Was wählen dann Männer? Wo bleibt deren Chancengleichheit?
Wo bleibt dann beispielsweise ein/e Chancengleichstellungsbeauftragte/r für Studierende mit Migrationshintergrund?
Und wo bleibt dann beispielsweise ein/e Chancengleichstellungsbeauftragte/r für Studierende mit nichtchristlichem Glaubenshintergrund?
etc., etc.
Der §4 hat nichts mit Chancengleichheit zu tun, sondern ist diskriminierend und fast schon rassistisch!
Da war die alte Formulierung weitaus liberaler und hatte wirklich etwas mit Chanchengleichheit zu tun. Auch wenn das damals noch Gleichstellung hieß.
Merke: Nicht überall, wo Chancengleichheit drauf steht ist auch Chancengleichheit drin.
Für eine moderne Gesellschaft sind solche Gesetzesformulierungen mehr als zweifelhaft.
Bitte dringend überarbeiten!

12. Kommentar von :Ohne Name

Die Antwort auf alle Fragen: 425

425 (!) mal steht in dem neuen Gesetzentwurf das Teilwort "-innen". Das kann nicht ernst gemeint sein. Das ist einfach nur ein ganz schlechter Scherz. Douglas Adams würde sich im Grabe herum drehen. Daher die dringende Bitte an die Landesregierung hier den ernst gemeinten Gesetzestext zu veröffentlichen und nicht die Spaßversion. Dazu ist das

425 (!) mal steht in dem neuen Gesetzentwurf das Teilwort "-innen".
Das kann nicht ernst gemeint sein. Das ist einfach nur ein ganz schlechter Scherz.
Douglas Adams würde sich im Grabe herum drehen.

Daher die dringende Bitte an die Landesregierung hier den ernst gemeinten Gesetzestext zu veröffentlichen und nicht die Spaßversion. Dazu ist das Thema viel zu wichtig.

15. Kommentar von :Ohne Name

Liebe Frauen und Menschen!

Feministisches Falschgeld: Aus der geschlechterkorrekten Anrede, wie sie inzwischen sämtliche Politiker verwenden, spricht vor allem Sexismus VON BERNHARD LASSAHN Es gibt keine Wähler mehr, sondern „Wählerinnen und Wähler“. Politiker, egal, welcher Partei, würden eher auf eine Diätenerhöhung verzichten als auf ihr Bekenntnis zum

Feministisches Falschgeld: Aus der geschlechterkorrekten Anrede, wie sie inzwischen sämtliche Politiker verwenden, spricht vor allem Sexismus
VON BERNHARD LASSAHN

Es gibt keine Wähler mehr, sondern „Wählerinnen und Wähler“. Politiker, egal, welcher Partei, würden eher auf eine Diätenerhöhung verzichten als auf ihr Bekenntnis zum Sprachfeminismus und zur Geschlechtertrennung. Sie tun so, als würden wir unsere Kreuzchen entweder auf rosafarbene oder auf hellblaue Stimmzettel machen. Alle meiden krampfhaft die Formulierung „die Wähler“, als täten sie damit etwas Gutes.

Sie tun etwas Falsches. Sie machen Deutsch zu einem kuriosen Provinzdialekt, den man nicht übersetzen kann. Versuchen wir es auf Englisch: Da würde man entweder „the voters“ sagen oder, wenn man partout die Geschlechter unterscheiden wollte, „the female and the male voters“. Das könnte ein Politiker hier auch tun. Etwa so: „Ich sehe männliche und weibliche Wähler als getrennt voneinander – und die weiblichen sind mir wichtiger.“ Wenn er es denn sagen wollte und der Meinung wäre, es sei unerlässlich, das zu betonen! Doch die feministische Sprachregelung zwingt ihn dazu, diese Botschaft – über die er sich vermutlich gar nicht im Klaren ist – bei jeder Pluralbildung unterzubringen. Gebetsmühlenartig. Und er macht es obendrein falsch: Er tut so, als wären „die männlichen Wähler“ dasselbe wie der geschlechtsneutrale Plural „die Wähler“.

Es geht hier also nicht nur um Grammatik, sondern auch um Mengenlehre. Die Frage ist: Sind Wählerinnen und Wähler zwei klar voneinander geschiedene Mengen? Natürlich nicht, die Wählerinnen bilden ziemlich exakt die Hälfte der Wähler. Mit anderen Worten: Das „und“ zwischen Wählerinnen und Wählern ist falsch. Es müsste „darunter“ oder „einschließlich“ heißen: „Liebe Wähler einschließlich der Wählerinnen“. Mit dem „und“ dazwischen verhält es sich so, als würden wir sagen: „Äpfel und Obst“. „Liebe Frauen und Menschen“. Sprachfeminismus ist Falschgeld, das man nicht in gültige Währung eintauschen kann.

Während Männer ausschließlich zu den „Wählern“ gehören, darf sich Gisela Musterfrau gleich zweimal angesprochen fühlen. Aber gehören Frauen und Männer zusammen oder nicht? Wer betont hier sexistisch – das heißt: zwanghaft trennend – das Geschlecht? Wäre es nicht besser, wenn sich die Frauen, die gesondert angesprochen werden wollen, persönlich melden? Dann könnte ein Politiker sagen: „Liebe Wähler – und liebe Frau X, die hiermit eigens auf ihr Geschlecht hinweisen will!“

Die Statistiken am Wahlabend sind korrekt bis auf die Stellen hinterm Komma, doch die Gruppenzugehörigkeit kriegen unsere Politiker, sobald Geschlecht im Spiel ist, nicht auf die Reihe. Es handelt sich um mehr als Schlamperei. Am Wahlabend wird mit dem Mantra von den „Wählerinnen und Wählern“ der Verlust der Gemeinsamkeit beschworen. Doch Demokratie braucht einen Zusammenhalt. Die Wahlsieger sollten unser aller Wohl im Sinn haben – als Gemeinschaft, die wir sind.

BERNHARD LASSAHN, 62, ist Schriftsteller (u. a. „Käpt´n Blaubär“).
Aktuelles Buch: „Frau ohne Welt“

Quelle: http://www.focus.de/magazin/archiv/politik-liebe-frauen-und-menschen_aid_1101010.html

Das baden-württembergische Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Stuttgart.

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