Der Lärmaktionsplan umfasst Lärm von Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken. Ziel der Maßnahmen des Lärmaktionsplans ist es, den Lärm an diesen Lärmquellen zu mindern.
Der Landesentwicklungsplan dient der Sicherung und Ordnung der räumlichen Entwicklung des ganzen Landes. Nach über 20 Jahren wird der Landesentwicklungsplan überprüft und an aktuelle Entwicklungen angepasst. Kommentieren Sie bis zum 31. Oktober 2024 das Eckpunktepapier zum Landesentwicklungsplan!
Der Bund startet eine Online-Konsultation zur künftigen Ausrichtung der Kohäsionspolitik für die Förderperiode des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) nach 2027. Damit können die Bürgerinnen und Bürger die Regionalförderung für die Heimatregion aktiv mitgestalten.
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