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Leitfäden

Eine neue Grundlage für Beteiligung geschaffen

Baukräne vor Stuttgarter "Skyline"

Das Land Baden-Württemberg hat zwei Leitfäden erarbeitet: Einen für eine neue Planungskultur und einen zweiten für Beteiligungskultur – Schritt für Schritt und in Zusammenarbeit mit Behörden, Kommunen, Wirtschaft und Bürgerschaft. Sie sollen landes- und bundesweit zum Vorbild werden.

Worum geht es?

Das Land will die Bürgerbeteiligung in allen relevanten Bereichen fest verankern und dafür einen neuen regulatorischen und institutionellen Rahmen schaffen. Dabei sollen die Beteiligungsformen zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern, den Kommunen und Planungsbehörden kontinuierlich weiterentwickelt werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen lassen schon heute Raum für eine intensivere Mitwirkung der Öffentlichkeit. Um diesen Raum zu nutzen, erarbeitete die Staatsrätin eine Verwaltungsvorschrift Öffentlichkeitsbeteiligung und einen Leitfaden für eine neue Planungskultur. Der Leitfaden (kurz: Planungsleitfaden) enthält Grundsätze und schlägt Methoden vor, die dem Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Information und Mitgestaltung gerecht werden sollen.

Die Verwaltungsvorschrift und der Planungsleitfaden

Eckpunkte für den „Leitfaden für eine neue Planungskultur“ (Planungsleitfaden) hat der Ministerrat am 11. September 2012 beschlossen. Dabei hatte er bereits festgelegt, dass bei Infrastrukturvorhaben in Trägerschaft des Landes eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung obligatorisch sein soll. Mit dieser Selbstbindung zeigt sich das Land offener für die Bürgerbeteiligung als andere Länder und der Bund; denn das geht über das bloße Hinwirken der Behörden auf eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung, wie es der Bund in § 25 Abs. 3 VwVfG vorsieht, weit hinaus.

Um den Leitfaden zu erarbeiten, war ein dreistufiges Verfahren vorgesehen.

  • Stufe 1: Ein Gremium aus Expertinnen und Experten erstellte einen ersten ausformulierten Entwurf. In zwei Sitzungen haben Fachleute aus Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft sowie erfahrene Beteiligungspraktiker dabei die bereits vorliegenden Entwürfe und Vorarbeiten gebündelt und ergänzt.
  • Stufe 2: Der Entwurf wurde mit der Landesverwaltung diskutiert. Praktiker aus den Ministerien, den Regierungspräsidien und den Landratsämtern brachten ihre Erfahrungen ein.
  • Stufe 3: Die Öffentlichkeit wurde umfassend einbezogen. Verbände, die Wirtschaft und Bürgerinitiativen sind dazu genauso eingeladen wie Bürgerinnen und Bürger, die bisher nichts mit Planungen zu tun hatten.

Daran anschließend gab der Ministerrat den Planungsleitfaden am 5. November 2013 den Planungsleitfaden und die Verwaltungsvorschrift zur Anhörung frei. Nach einer Online-Anhörung beschloss der Ministerrat am 17. Dezember 2013 die Verwaltungsvorschrift, die am 27. Februar 2014 in Kraft getreten ist.

Leitfaden für Bürgerbeteiligung in der Landesverwaltung

Ein zweiter Leitfaden für Beteiligungskultur, erarbeitet als Projektauftrag des Staatsministeriums an den Führungskräftelehrgang der Führungsakademie Baden-Württemberg, beschäftigt sich mit „Good Governance“ und Beteiligung über Infrastrukturplanung hinaus. Dieser breiter angelegte Leitfaden floss inhaltlich auch in den Planungsleitfaden mit ein. Auf der Internetseite der Führungsakademie Baden-Württemberg können Sie den Leitfaden herunter laden.