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Lärmaktionsplan

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Titelbild Lärmaktionsplan

Hier können Sie den Gesamtplan in der Übersicht (PDF) abrufen und konnten bis zum 12. April 2024 unten Ihre Stellungnahme abgeben. Bitte lesen Sie unsere häufig gestellten Fragen und Antworten. Das Erklärvideo fasst den Inhalt des Lärmaktionsplans Baden-Württemberg kompakt zusammen.

Die zahlreichen abgebenenen Kommentare werden im weiteren Verlauf des Verfahrens berücksichtigt. Vielen Dank für Ihre Mitwirkung!

Bitte beachten Sie dabei, dass sich Ihre Nachricht konkret auf den Lärmaktionsplan Baden-Württemberg bezieht. Für viele Lärmprobleme ist das Ministerium für Verkehr nicht der richtige Ansprechpartner. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen direkt an die zuständigen Stellen.

Die folgenden Themenfelder geben eine kompakte Übersicht über die Kapitel 3, 4 und 5 des Lärmaktionsplans Baden-Württemberg:

Sie konnten den Gesamtplan bis zum 12. April 2024 kommentieren.

Kommentare : zum Gesamtplan

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96. Kommentar von :88447Barabein
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59. Kommentar von :Fraser
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106. Kommentar von :ohne Name 87957

Lärm durch gebrochenen Strassenbelag

Ort: Lichtenstein-Unterhausen Friedrich-Liststr.31 Durch den erheblichenSchwerst-Lastverkehr auf der Ortsdurchfahrt B312/B313 ist die Tragschicht gebrochen und es besteht ein Riss quer über die gesamte Fahrbahn. Beim Überfahren entsteht Lärm/schlagendes Geräusch und es werden erhebliche Erschütterungen auf o.g- Gebäude übertragen. Durch

Ort: Lichtenstein-Unterhausen Friedrich-Liststr.31
Durch den erheblichenSchwerst-Lastverkehr auf der Ortsdurchfahrt B312/B313 ist die Tragschicht gebrochen und es besteht ein Riss quer über die gesamte Fahrbahn. Beim Überfahren entsteht Lärm/schlagendes Geräusch und es werden erhebliche Erschütterungen auf o.g- Gebäude übertragen. Durch entspechende Maßnahmen sollte diese Schadstelle dringend beseitigt werden.
Die im Bundesverkehswegeplan im Vordringlichen Bedarf befindliche Umgehungstraßeplanung müsste dringend forciert werden.

108. Kommentar von :ohne Name 87984

RP hebt Maßnahmen wie Tempo 30 auf

Leider sind Institutionen des Landes restriktiv, wenn es um Tempo 30 an Landes- oder Bundesstraßen innerorts geht. Beispiel Biberach an der Riss: Dort wurde beim LAP 3. Stufe wegen Unstimmigkeiten mit dem RP bei zwei Straßen kein Tempo 30 wie im LAP festgelegt angeordnet. Schade, dass Landesbehördern beim Lärmschutz gegen die Kommunen vor Ort

Leider sind Institutionen des Landes restriktiv, wenn es um Tempo 30 an Landes- oder Bundesstraßen innerorts geht. Beispiel Biberach an der Riss: Dort wurde beim LAP 3. Stufe wegen Unstimmigkeiten mit dem RP bei zwei Straßen kein Tempo 30 wie im LAP festgelegt angeordnet. Schade, dass Landesbehördern beim Lärmschutz gegen die Kommunen vor Ort arbeiten.

37. Kommentar von :ohne Name 83580
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102. Kommentar von :zwei Altenstädter

Maßnahmen gegen Lärm

Aus unsrer Geislinger Zeitung NWZ 11.März 2024 entnahmen wir das man sich Beteiligen kann an der Lärmschutzplanung. Uns als Anwohner der Rheinlandstraße sind hier sehr Belastet durch ständigen Schleichverkehr der B10, da leider das Autobahnproblem nicht in den Griff zu bekommen ist . Und Navis die Autofahrer nicht auf der Autobahn bleiben

Aus unsrer Geislinger Zeitung NWZ 11.März 2024 entnahmen wir das man sich Beteiligen kann an der Lärmschutzplanung.

Uns als Anwohner der Rheinlandstraße sind hier sehr Belastet durch ständigen Schleichverkehr der B10,
da leider das Autobahnproblem nicht in den Griff zu bekommen ist . Und Navis die Autofahrer nicht auf der Autobahn bleiben sondern lieber
noch längere Fahrten mit Stau durchs Filstal in kauf nehmen.

Fenster nachts zum Schlafen öffnen geht wegen dem Lärm leider nicht mehr.
Und in dem Abschnitt wo wir Wohnen die Straße etwas breiter ist (wirkt) fahren sehr viele mit viel zu hoher Geschwindigkeit durch ( mehr wie 60-80 nachts manche mehr wie 100)
Ach so Schule und Freibad ist auch bei uns eigentlich sollte ja gerade in solchen Gegenden 30 nur erlaubt sein !

105. Kommentar von :Lärmhochburg L554 U-heim

Lärmhochburg L554 Unteröwisheim

Wir sind Anwohner der L554 in Unteröwisheim und leiden seit über 20 Jahren unter krankmachendem Verkehrslärm. Wir finden es gut, dass sich das Land jetzt selber um die Lärmsanierung kümmern will, schließlich handelt es sich ja um eine Landesstraße und die Gemeinde und die zuständigen Behörden haben es in 20 Jahren nicht geschafft, geeignete

Wir sind Anwohner der L554 in Unteröwisheim und leiden seit über 20 Jahren unter krankmachendem
Verkehrslärm. Wir finden es gut, dass sich das Land jetzt selber um die Lärmsanierung kümmern will,
schließlich handelt es sich ja um eine Landesstraße und die Gemeinde und die zuständigen Behörden
haben es in 20 Jahren nicht geschafft, geeignete Maßnahmen gegen das Lärmproblem zu ergreifen.
Erst die Umsetzung der EU Richtlinie hat dazu geführt, dass das Thema Lärm behandelt werden muss.
Deshalb schöpften wir große Hoffnung, als die Kommunen zu der Aufstellung von Lärmaktionsplänen
verpflichtet wurden und wir uns dadurch Abhilfe und eine Verbesserung unserer unzumutbaren Wohn-
und Lebensverhältnisse erwarteten.
Doch leider ist das Papier in unseren Augen kein Lärmaktions- sondern ein Lärmfortschreibungsplan !
Den größten Nutzen eines solchen Plans hat die Beratungsfirma, die den Plan erstellt und dafür
einen guten Lohn bekommt.
Wir als betroffene Anwohner haben keinen rechtlichen Anspruch auf die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen.
Es reicht nicht aus Tempo 30 Schilder aufzustellen und von Zeit zu Zeit zu überwachen.
Die einzige, kurzfristig umzusetzende Maßnahme, die den Anwohnern Lärmreduzierung bringen könnte,
ist dafür zu sorgen, dass die Tempo-30 Beschränkung eingehalten wird.
Daher fordern wir stationäre Blitzgeräte an mehreren Stellen, die Tag und Nacht den Verkehr überwachen.
Ein weiteres Problem ist der hohe LKW-Anteil, der sich durch eine neue Industrieansiedlung im
benachbarten Kraichtal-Gochsheim noch wesentlich erhöhen wird.
Bei einer Überschreitung der zulässigen Feinstaubwerte kann geklagt und es können Fahrverbote
angeordnet werden.
Bei dauerhaft zu hohen Lärmwerten sind die gesetzlichen Regelungen nur „Kann-Bestimmungen“,
d.h. es muss nichts unternommen werden. Die verantwortlichen Politiker und Beamten in Landratsamt bzw. Regierungspräsidium nehmen billigend in Kauf, dass die betroffenen Anwohner vom Lärm krank werden.
Priorität hat der möglichst störungsfrei fließende Verkehr und nicht die Gesundheit der Menschen.
Hier muss es einen gesetzlichen Anspruch auf Lärmminderung geben.
Mögliche Maßnahmen, wie z. Bsp. ein LKW-Nachtfahrverbot, werden abgelehnt, weil dadurch Anwohner an anderen
Straßen mehr belastet würden. Wir dagegen müssen aber die stetig wachsende Mehrbelastung der Verkehrslawine
aushalten.
Andere Maßnahmen, wie z. Bsp. Flüsterasphalt, sind zwar im Lärmaktionsplan aufgeführt, werden dann aber bei
der Ausführung von Kanalarbeiten 2015 aus Kostengründen nicht verwirklicht.
Im Landeslärmaktionsplan steht zu den lärmmindernden Maßnahmen:
für die Behörden hat es eine hohe Priorität das Mobilitätsziel zu erreichen:
bis 2030 soll sich der Kfz-Verkehr um 20 % verringern
Wie soll das in Unteröwisheim möglich werden, da hier ein besonders hoher Anteil an LKW-Fahrzeugen
die Ortsdurchfahrt benutzt ? Fahren die LKWs dann auch mit der Stadtbahn ?

107. Kommentar von :Bewohner in Birkenfeld-Obernhausen

Minderung von Lärm und Abgasen

Sofortmaßnahme gegen Lärm, Abgase und CO²-Produktion: 1. Tempo 120 km/h auf Autobahnen, Tempo 80 km/h auf normalen Landstraßen und Tempo 30 km/h auf innerstädtischen Straßen. Es wäre eine äußerst einfache, unbürokratische und effiziente Maßnahme um viele Belastungen, die von der Automobilität ausgehen zu mindern. 2. Stopp der unsäglichen

Sofortmaßnahme gegen Lärm, Abgase und CO²-Produktion:
1. Tempo 120 km/h auf Autobahnen, Tempo 80 km/h auf normalen Landstraßen und Tempo 30 km/h auf innerstädtischen Straßen.
Es wäre eine äußerst einfache, unbürokratische und effiziente Maßnahme um viele Belastungen, die von der Automobilität ausgehen zu mindern.
2. Stopp der unsäglichen Politik des Bundesverkehrsministers!
Warum sträubt sich der Verkehrsminister, den gesunden Menschenverstand walten zu lassen?

97. Kommentar von :88447Barabein

Lärmbelastung B30 88447 Warthausen-Barabein

Die B30, Ortsteil Barabein liegt erhöht. der DTB-Wert von 2020 liegt bei 17700 Fahrzeuge/24 Std mit 10% Schwerverkehr. In den letzten 4 Jahre gab es eine massive Zunahme an Verkehr. Lärmschutz kann hier nur AKTIV an der Lärmquelle durchgeführt werden, also durch Bau einer Lärmschutzwand und / oder durch eine lärmmindernde Asphaltschicht -> Auszug:

Die B30, Ortsteil Barabein liegt erhöht. der DTB-Wert von 2020 liegt bei 17700 Fahrzeuge/24 Std mit 10% Schwerverkehr. In den letzten 4 Jahre gab es eine massive Zunahme an Verkehr. Lärmschutz kann hier nur AKTIV an der Lärmquelle durchgeführt werden, also durch Bau einer Lärmschutzwand und / oder durch eine lärmmindernde Asphaltschicht -> Auszug: "Bauliches Lärmsanierungsprogramm".
Dazu kommt ein neu genehmigtes Kiesabbaugebiet direkt hinter der B30 mit 273 LKW täglich ab Mitte 2024 ( Abfuhrgenehmigung bis abends 22.00Uhr und samstags).
Wenn der B30-Aufstieg bei Mettenberg von Biberach kommend realisiert wird, werden zusätzlich ca 5000 Fahrzeuge von der L267 auf die B30 verlagert.
Und dieser Dauer-Lärm macht krank!
(Gemeinden wie z.B. Baltringen, Unteressendorf haben eine Lärmschutzwand oder-wall zur B30.)
Die Gemeinde Warthausen sieht ihren Schwerpunkt im Lärmaktionsplan eine Ortsumfahrung für Warthausen anzustreben und die Verlagerung des Verkehrs der L267 aus Herrlishöfen auf die B30.
Was ist mit der aktuell massive Verkehrslärmbelastung in Barabein, die durch die Verlagerung dann noch mehr wird?

104. Kommentar von :krawallo

Lärmbelastung durch Fahrzeuge (Motorräder und PKW)

Wenn in der Öffentlichkeit die Lärmbelastung durch Fahrzeuge diskutiert wird, stelle ich mir stets die Frage, wie solche Fahrzeuge homologiert wurden. Wollte man die Lärmemission von Fahrzeugen einschränken, wäre zumindest für Neuzulassungen eine entsprechende Festlegung der Geräuschemissionen von Nöten. Schaut man in die technischen Daten bei

Wenn in der Öffentlichkeit die Lärmbelastung durch Fahrzeuge diskutiert wird, stelle ich mir stets die Frage, wie solche Fahrzeuge homologiert wurden.
Wollte man die Lärmemission von Fahrzeugen einschränken, wäre zumindest für Neuzulassungen eine entsprechende Festlegung der Geräuschemissionen von Nöten. Schaut man in die technischen Daten bei Neuerscheinungen z.B. von Motorrädern liest man mitunter Standgeräusche von 95-98db. Außerdem ist allgemein bekannt, dass nicht nur im Tuningbereich Auspuffanlagen mit Klappen standardmäßig verbaut sind oder nachgerüstet werden, die bei Bedarf entsprechende Lärmpegel erreichen.
Die Problematik mit der Lärmbelastung von Anwohnern einer Poserstrecke oder einer Bergstrasse, etc. wird offensichtlich bei den Gesetzgebern nicht direkt mit der Geräuschemission von "Neufahrzeugen" in Verbindung gebracht???