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Menschen mit Behinderungen

Arbeitsgruppe „Bildung und Kultur“

:

Dieses Diskussionspapier beruht auf den Ergebnissen der ersten beiden Arbeitsgruppen-Phasen zum Thema Bildung und Kultur im Rahmen des Beteiligungsprozesses zur Fortschreibung des Landesaktionsplans (LAP) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Baden-Württemberg.

Die Bearbeitung und Zusammenstellung der Ergebnisse erfolgten in folgenden Schritten:

  • Zusammenfassung der Ergebnisse aus Prozessphase 1 und 2
  • Doppelungen zusammenfassen
  • Abschnitte gliedern
  • Einzelbeispiele streichen
  • Zustandsbeschreibungen in Forderungen verwandeln
  • Allgemeine Aussagen werden im Themenbereich „Übergreifende Themen“ gebündelt.
  • Wenn Themen in mehreren oder allen Arbeitsgruppen genannt werden, sollen sie in ein allgemeines Grundsatzkapitel zu Beginn aufgenommen werden.

Sie konnten die Ergebnisse bis zum 14. Januar 2023 kommentieren.

Kommentare : zur Arbeitsgruppe „Bildung und Kultur“

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

75. Kommentar von :lvkmbw 4487

Bildung und Kultur

Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg hat sich intensiv mit den Vorschlägen zur Fortschreibung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK befasst (in Videokonferenzen, Kaffeerunden, Einzelgespräche, usw.). Insgesamt haben sich rund 150 Menschen mit komplexen Behinderungen sowie deren Angehörige

Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg hat sich intensiv mit den Vorschlägen zur Fortschreibung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK befasst (in Videokonferenzen, Kaffeerunden, Einzelgespräche, usw.). Insgesamt haben sich rund 150 Menschen mit komplexen Behinderungen sowie deren Angehörige (v.a. Eltern, Geschwister) beteiligt. Im Einzelnen:

Bildung und Kultur

„Sonderschulkindergärten müssen Angebote in der vorschulischen inklusiven Kitalandschaft bleiben. Schulkindergärten dürfen nicht abgeschafft werden.“
Kinder mit komplexen Behinderungen werden zunehmend von den Regelkindergärten abgelehnt. Kinder mit besonderen Bedarfe brauchen von klein auf eine gute Förderung und die Begegnung mit anderen Kindern. Das bieten die Schulkindergärten. Viele freie Träger von Schulkindergärten arbeiten seit vielen Jahren und Jahrzehnten inklusiv, da sie auch Kinder ohne Behinderung aufnehmen. Nur die Schulkindergärten in öffentlicher Trägerschaft hinken dieser Entwicklung hinterher, weil sie es nicht dürfen. Schulkindergärten müssen sich weiterentwickeln. Viele Kinder mit komplexen Behinderungen brauchen für ihre Entwicklung die kleinen Gruppen, ein interdisziplinäres Fachkräfteteam.

„Inklusion in Kitas gelingt nur, wenn es dort auch kleine Gruppen und feste Inklusionsbegleiter gibt.“
Die Kommunen fordern aktuell die Absenkung der Standards wie größere Gruppen, weil Personal fehlt. Eltern behinderter Kinder erleben derzeit oft, dass ihre Kinder nicht aufgenommen werden, weil es zu wenig Plätze gibt. Das ist für die Familien bitter. Und die Kinder können alternativ auch keinen Schulkindergarten besuchen, weil diese nicht mehr Plätze anbieten dürfen. Die Kinder sind die Leidtragenden und sind zuhause. Das darf nicht sein. Ganz schwierig ist auch, dass Inklusionsbegleiter immer nur über die Eingliederungshilfe gezahlt wird und zwar im Einzelfall für ein Kind mit Behinderung. Viele Kitas sagen, dass das Kind mit Behinderung nur kommen darf, wenn der Inklusionsbegleiter dabei ist. Das ist unfair. Daher fordern wir, dass Inklusionsbegleiter bei der Kita angestellt sind und dann einfach da sind.

„Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sind wichtige Angebote in einer inklusiven Schullandschaft.“
Wir wollen frei wählen, ob wir eine allgemeine Schule oder ein SBBZ besuchen. Es muss die Durchlässigkeit der Systeme bleiben. Wenn wir beim Schulamt fragen, welche Schule welche barrierefreie Infrastruktur hat, dann wissen die das oft nicht. Unsere Kinder brauchen kleine Klassen, interdisziplinäre Teams, Rückzugsmöglichkeiten, Pflegeräume („Toilette für alle“), Therapie, u.v.m. Kinder ohne Behinderung können entscheiden, ob sie eine allgemeine Schule, eine Waldorfschule, eine konfessionelle Schule usw. besuchen wollen. Warum kann dann nicht auch ein SBBZ mit seinem besonderen Profil als Angebot sein? Wir wollen die Wahlmöglichkeit und keine Pflicht zum Besuch eines SBBZ.

„Inklusionsbegleiter müssen an den allgemeinen Schulen angestellt werden.“
Es ist für uns Eltern sehr schwer, Inklusionsbegleiter für unser Kind mit Behinderung in der Schule zu finden. Der Weg dahin ist sehr bürokratisch, denn man muss einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen. Und für Inklusionsbegleiter ist der Job nicht sehr attraktiv, da es befristete Stellen sind und an das jeweilige Kind gebunden. Viel besser wäre es, wenn die Inklusionsbegleiter von der Schule angestellt werden. Das sorgt für Kontinuität und Qualität und für uns als Familie gibt so eine Lösung Sicherheit, dass unser Kind in der Schule klar kommt.


Ausbau der Ferienbetreuung
Wir unterstützen die Forderung, die Ferienbetreuung für Schüler mit Behinderung auszubauen, unabhängig davon, welche Schule sie besuchen. Wichtig ist, dass wir Eltern nicht höhere Eigenanteile für die Betreuung zahlen müssen als die Eltern nichtbehinderter Kinder. Das gilt auch für Kinder im Vorschulalter.


Erwachsenenbildung

„Wir wollen auch lebenslang lernen können wie alle anderen auch“
Volkshochschulen müssen barrierefrei und inklusiv sein. Sie müssen Serviceangebote bereit halten, damit auch wir Menschen mit komplexen Behinderungen lernen können. Manchen Volkshochschulen bieten Unterstützung an. Aber ganz schwierig ist es, wenn wir auch Hilfe brauchen, um zur Volkshochschule zu kommen und wenn wir Unterstützung beim Toilettengang haben.


Kultur

Wir brauchen „Toiletten für alle“ in Kultureinrichtungen
Theater, Konzertsäle, Museen usw. müssen auch „Toiletten für alle“ haben.

„Museen müssen barrierefrei und inklusiv für alle sein.“
Parkplatz und Aufzug reicht nicht aus. Auch die Ausstellung muss barrierefrei zugänglich und nutzbar sein. Leihrollstühle helfen nur einem kleinen Teil der gehbehinderten Menschen. Wenn wir mit E-Rollstuhl unterwegs sind, erleben wir oft, dass alles viel zu eng ist und wir nur bis zum Shop kommen. Das ist selten der Fall, weil Vitrinen nicht einsehbar sind, Beschriftungen zu klein geschrieben sind oder unverständlich. Apps sind oft auch nicht barrierefrei. Andere Länder sind da viel weiter.

74. Kommentar von :ohne Name 47641

SBBZ exkludieren nicht!

SBBZ exkludieren nicht! "Bis 2028 muss die Exklusionsquote um 25 Prozent gesenkt werden, das bedeutet, dass mehr Kinder inklusiv unterrichtet werden." Dieser und weitere Sätze sind in meinen Augen ideologisch geprägt und sind in keinem Fall eine zwangsläufige Schlussfolgerung aus der so oft zitierten Behindertenrechtskonvention. Wie schon Bernd

SBBZ exkludieren nicht!
"Bis 2028 muss die Exklusionsquote um 25 Prozent gesenkt werden, das bedeutet, dass mehr Kinder inklusiv unterrichtet werden."

Dieser und weitere Sätze sind in meinen Augen ideologisch geprägt und sind in keinem Fall eine zwangsläufige Schlussfolgerung aus der so oft zitierten Behindertenrechtskonvention. Wie schon Bernd Ahrbeck sagte:
„Die Inklusion kann im Spannungsfeld von Gleichheit und Besonderheit, allgemeiner und spezieller Förderung Schwerpunkte anders als bisher setzen. Die Paradoxien und Antinomien, die dem Erziehungs- und Bildungsgeschehen immanent sind, vermag sie jedoch ebenso wenig zu lösen wie alle vorgegangenen Reformen. Substantielle und beständige Fortschritte wird sie nur dann erzielen, wenn sie nicht mit Erwartung, Ansprüchen und Hoffnungen überfrachtet wird, die sich bei realistischer Betrachtung als unerfüllbar erwiesen“ (Inklusion, 2014, S. 9)

Nüchtern betrachtet bedeutet das:
- Gerade durch ihre Spezialisierung halten viele SBBZ förderschwerpunktsübergreifend junge Menschen überhaupt erst im Schulsystem und ermöglichen damit Teilhabe an Bildung. Was wäre mit vielen jungen Menschen, wenn es SBBZ nicht gäbe? Was ist mit dem Schutzbedürfnis vieler körperlich und/ oder seelisch behinderter Menschen?
- Sonderpädagogik mit dem "Gießkannenprinzip" über das ganze Land an allgemeine Schulen zu verteilen um fragwürdige Quoten zu erfüllen, ist nicht bedarfsorientiert und in Zeiten von sich verschärfendem Fachkräftemangel (gerade im Bereich der Sonderpädagogik prognostisch bis in die 2030-er Jahre) utopisch.
- NRW ist mit diesem "Gießkannenprinzip" an fehlenden Ressourcen krachend gescheitert und hinterließ in meinen Augen mehr Chaos als Bildungserfolge - und kehrt nun immer mehr wieder zu Förderschulen zurück. Warum lernen wir nicht aus Fehlern?
- In vielen Fällen ist die Beschulung an SBBZ auch Elternwille und wird von diesen sehr bewusst gewählt- eben weil dort in einem geschützten Rahmen mit spez. Fachpersonal die Bildungschancen ihrer Kinder deutlich steigen.

"Ideologie ist der Versuch,
die Straßenbeschaffenheit zu ändern,
indem man neue Wegweiser aufstellt."
- Alessandro Manzoni -

73. Kommentar von :ohne Name 47641
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72. Kommentar von :Mechthild Ziegler

Frühkindliche Bildung bietet Chancen für Kinder mit Entwicklungsverzögerungen

Das Recht auf Bildung besteht für jedes Kind von Anfang an - auch für Kinder mit Behinderungen und Entwicklungsverzögerungen. Außerdem haben auch Kinder mit Behinderungen und Entwicklungsverzögerungen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Der Kindergartenplatz steht ihnen leider oft spät zur Verfügung. Aufgrund ihrer Behinderung und/oder

Das Recht auf Bildung besteht für jedes Kind von Anfang an - auch für Kinder mit Behinderungen und Entwicklungsverzögerungen. Außerdem haben auch Kinder mit Behinderungen und Entwicklungsverzögerungen Anspruch auf einen Kindergartenplatz.

Der Kindergartenplatz steht ihnen leider oft spät zur Verfügung.
Aufgrund ihrer Behinderung und/oder ihrer Entwicklungsverzögerung dürfen viele Kinder ihren Kindergarten nur stundenweise besuchen.

Kitas müssen zwingend für die frühkindliche Bildung und Betreuung dieser Kinder ausgestattet werden.

Auch Schulkindergärten werden weiterhin benötigt und dürfen nicht aufgelöst werden.


Hier muss zwingend

71. Kommentar von :Mechthild Ziegler

Recht auf Ganztagsbetreuung

Dieses Recht haben alle Kinder: auch Kinder im Förderschwerpunkt Lernen!

70. Kommentar von :Mechthild Ziegler

Recht auf Bildung

Alle Kinder haben ein Recht auf Bildung Kinder sind unterschiedlich, die Wege zur gesellschaftlichen Teilhabe bis ins Erwachsenenalter hinein müssen vielfältig sein von der inklusiven Bildung bis zum sonderpädagogischen Bildungsangebot im Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum, damit sie passgenau dem Bedarf des Kindes entsprechen.

Alle Kinder haben ein Recht auf Bildung
Kinder sind unterschiedlich, die Wege zur gesellschaftlichen Teilhabe bis ins Erwachsenenalter hinein müssen vielfältig sein von der inklusiven Bildung bis zum sonderpädagogischen Bildungsangebot im Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum, damit sie passgenau dem Bedarf des Kindes entsprechen.
Artikel 24 der UN-BRK verpflichtet zu ungehindertem Zugang zum allgemeinen Bildungswesen. Die SBBZ sind Teil des allgemeinen Schulsystems und zwar der Teil, der gesellschaftliche Teilhabe durch individuelle sonderpädagogische Bildung ermöglicht.
Besondere Maßnahmen gelten laut UN-BRK, Art. 5, Abs. 4 nicht als Diskriminierung. Bei allen Maßnahmen, die Kinder mit Behinderungen betreffen, soll das Wohl des einzelnen Kindes vorrangig berücksichtigt werden (BRK, Art. 7, Abs. 2). Förderschulen abzuschaffen wird in der UN-BRK an keiner Stelle gefordert.
Art. 5 und 18 der UN-Kinderrechtskonvention zur elterlichen Verantwortung und zum Erziehungsrecht gelten weiterhin.

Die SBBZ Lernen bereiten unsere Kinder mit diesem Förderschwerpunkt auf ein Leben in der Gesellschaft und am Arbeitsleben vor. Kindern mit diesem Bedarf müssen SBBZ Lernen deshalb trotz Möglichkeiten inklusiver Bildung auch weiterhin zur Verfügung stehen.

69. Kommentar von :ohne Name 47677

Der Übergang zwischen Schule und Arbeit muss verstärkt in den Blick genommen werden. Betriebe und Firmen sollten informiert werden. Jugendliche, die den Übergang von Schule in Berufsleben verwirklichen, sollten mehr Anerkennung zukommen.

Es reicht nicht, die Betriebe für die besonderen Herausforderungen zu sensibilisieren. Vielmehr muss gesichert sein, dass der junge Mensch eine "Ausbildungsbegleitung" bekommt. Denn die in den Schulen geleistete Betreuung endet abrupt in der Ausbildung, wenn sie denn nicht gesondert bereitgestellt und finanziert (!) wird, entweder von der Agentur

Es reicht nicht, die Betriebe für die besonderen Herausforderungen zu sensibilisieren. Vielmehr muss gesichert sein, dass der junge Mensch eine "Ausbildungsbegleitung" bekommt. Denn die in den Schulen geleistete Betreuung endet abrupt in der Ausbildung, wenn sie denn nicht gesondert bereitgestellt und finanziert (!) wird, entweder von der Agentur für Arbeit oder der Eingliederungshilfe.
Die Übergänge aus den Schulen in Ausbildung und Arbeit müssen in Zukunft von allen Akteur*innen (Schulen, Eingliederungshilfe, Agentur für Arbeit und Betriebe) viel besser begleitet werden, vor allem, wenn junge Menschen außerhalb einer WfMB die Chance einer Ausbildung erhalten (sollen).

68. Kommentar von :LAG Selbsthilfe Bärbel Kehl-Maurer

Ausbau der Ganztagesbetreuung an den Grundschulen

Der Rechtsanspruch gilt auch für die inklusiv beschulten Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen.

Ihr Bedarf muss auch berücksichtigt werden.

67. Kommentar von :LAG Selbsthilfe Bärbel Kehl-Maurer

Behindertenbeauftrage in den Kommunen


Die Behindertenbeauftragten in den Stadt- und Landkreisen müssen noch stärker im Sinne der Informationsvermittlung zu Beratungsangeboten genutzt und dann als Infoangebot verstetigt werden.

Die Position der Behindertenbeauftragten muss weiter gestärkt werden.

66. Kommentar von :LAG Selbsthilfe Bärbel Kehl-Maurer

Berufliche Bildung

Im Bereich berufliche Bildung gibt es viele verschiedene Möglichkeiten für die Menschen mit Behinderung. Die Frage ist nur: Wie erreichen wir es, dass diese Informationen bei den Menschen mit Behinderung und deren Eltern ankommen? Wie werden Vorurteile abgebaut? Hier muss unbedingt eine Kommunikationsstrategie entwickelt werden. Die jetzt

Im Bereich berufliche Bildung gibt es viele verschiedene Möglichkeiten für die Menschen mit Behinderung.
Die Frage ist nur: Wie erreichen wir es, dass diese Informationen bei den Menschen mit Behinderung und deren Eltern ankommen?
Wie werden Vorurteile abgebaut?

Hier muss unbedingt eine Kommunikationsstrategie entwickelt werden.
Die jetzt schon tätigen Berater in den verschiedenen Einrichtungen müssen in einem regionalen Netzwerk zusammengeschlossen werden, damit Informationen weiter gegeben werden.

Der Berufswegekonferenz kommt eine zentrale Rolle zu.
Das bedeutet aber, dass sie konsequent und kontinuierlich abgehalten werden sollte.

Ergebnisse der weiteren Arbeitsgruppen

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